Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38053
OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2013,38053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2013 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2013,38053)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. August 2013 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2013,38053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingtem Ausfall eines von einem gemeinnützigen Verein als Krankentransportwagen genutzten Kleintransporters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingtem Ausfall eines als Krankentransportwagen genutzten Kleintransporters eines gemeinnützigen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung für als Behindertentransport genutztem Kleinbus in Höhe von 65 Euro/Tag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung für als Behindertentransport genutztem Kleinbus in Höhe von 65 Euro/Tag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12
    Der Kläger muss sich auch nicht eine schuldhafte Verzögerung auf Seiten der Werkstatt gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, weil die Werkstatt nicht in Erfüllung einer gegenüber dem Schädiger bestehenden Verbindlichkeit tätig wird und daher keine Erfüllungsgehilfin des Geschädigten ist (st. Rspr., etwa BGH, Urteil v. 29.10.1974 - Az.: VI ZR 42/73 - , NJW 1975, 160 ff.; Grüneberg in Palandt, a.a.O., § 254, Rdn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12
    a) Der Ausfall eines zwar nicht privat, aber auch nicht gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges, wie hier des umgebauten Personentransportes (dazu noch sogleich) eines gemeinnützigen Vereins, kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Geschädigte - wie im vorliegenden Fall - auf eine kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet (so OLG Naumburg, Urteil v. 26.01.2009 - Az.: 1 U 76/08 - , NJW-RR 2009, 1187 ff., Ziff. 3.2.; vgl. auch BGH, Urteil v. 26.03.1985 - Az.: VI ZR 267/83 - , NJW 1985, 2471 ff., sowie Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 249, Rdn. 46 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12
    a) Der Ausfall eines zwar nicht privat, aber auch nicht gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges, wie hier des umgebauten Personentransportes (dazu noch sogleich) eines gemeinnützigen Vereins, kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Geschädigte - wie im vorliegenden Fall - auf eine kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet (so OLG Naumburg, Urteil v. 26.01.2009 - Az.: 1 U 76/08 - , NJW-RR 2009, 1187 ff., Ziff. 3.2.; vgl. auch BGH, Urteil v. 26.03.1985 - Az.: VI ZR 267/83 - , NJW 1985, 2471 ff., sowie Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 249, Rdn. 46 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39611
OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2012,39611)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.2012 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2012,39611)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 2012 - 2 U 147/12 (https://dejure.org/2012,39611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 352 Abs. 1 S. 1 InsO; § 240 ZPO
    Prüfung der Entscheidungszuständigkeit des Gerichts eines EU-Mitgliedsstaates zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht des Zweitstaates

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Entscheidungszuständigkeit des Gerichts eines EU-Mitgliedsstaates zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht des Zweitstaates

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Überprüfung der Zuständigkeit des eröffnenden EU-Insolvenzgerichts durch Gericht des Zweitstaats

  • zvi-online.de

    EuInsVO Art. 16, 26; InsO §§ 343, 352; ZPO § 240
    Keine Überprüfung der Zuständigkeit des eröffnenden EU-Insolvenzgerichts durch Gericht des Zweitstaats

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240
    Unterbrechung eines Rechtsstreits durch ausländisches Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Insolvenzeröffnungen vor englischen Gerichten können nur in England angefochten werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 945
  • NZI 2013, 127
  • NZI 2013, 8
  • AnwBl 2013, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12
    aaa) Bei Art. 16 EuInsVO ist die Entscheidungszuständigkeit des eröffnenden Gerichts nicht zu überprüfen, wenn es eine Zuständigkeit aufgrund der EuInsVO angenommen hat; das ergibt sich unmittelbar aus Erwägungsgrund Nr. 22 der VO (EG) 1346/2000 (EuGH EuZW 2006, 337/338).

    Grundsätzlich ist in solchen Fällen davon auszugehen, dass das in jedem Mitgliedstaat eingerichtete Rechtsbehelfssystem, ergänzt durch das Vorabentscheidungsverfahren, eine ausreichende Garantie bietet; die fehlende internationale Zuständigkeit kann deshalb nur im Entscheidungsstaat selbst im Wege eines Rechtsmittels geltend gemacht werden (EuGH EuZW 2006, 337) Es ist in erster Linie Sache des englischen Gerichts, auf Vorbringen von Gläubigern zu überprüfen, ob seine Eröffnungsentscheidung zu Unrecht ergangen ist.

  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 5 U 150/11

    Feststellung der Unterbrechungswirkung durch Zwischenurteil bei

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12
    Denn Art. 15 Art. 15 EUInsVO regelt, dass es für die Wirkungen eines ausländischen Insolvenzverfahrens auf das Recht des Gerichtsstaats ankommt ("lex fori processus")(vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012, 5 U 150/11, Rn. 13 zitiert nach juris).

    Dies gilt auch im Rahmen der Anerkennung hinsichtlich der Unterbrechungswirkung des § 352 InsO (OLG Nürnberg NJW 2012, 862; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012, 5 U 150/11 zitiert nach juris).

  • OLG Nürnberg, 15.12.2011 - 1 U 2/11

    Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzverfahren in EG-Mitgliedstaat: Überprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12
    Der Senat schließt sich insoweit der Ansicht des 10. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an, dass für den Fall, dass Streit über eine Unterbrechung besteht, die Unterbrechung durch Beschluss festzustellen ist (BGH NJW-RR 1995, 573, Rn. 3; OLG Nürnberg NJW 2012, 862; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Auflage, § 240, Rn. 9).

    Dies gilt auch im Rahmen der Anerkennung hinsichtlich der Unterbrechungswirkung des § 352 InsO (OLG Nürnberg NJW 2012, 862; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012, 5 U 150/11 zitiert nach juris).

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12
    Von der Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen den ordre public dann angenommen, wenn das Ergebnis der Anwendung eines ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen im starken Widerspruch steht, so dass es für untragbar gehalten wird (BGHZ 50, 370, Rn. 13).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94

    2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2012 - 2 U 147/12
    Der Senat schließt sich insoweit der Ansicht des 10. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an, dass für den Fall, dass Streit über eine Unterbrechung besteht, die Unterbrechung durch Beschluss festzustellen ist (BGH NJW-RR 1995, 573, Rn. 3; OLG Nürnberg NJW 2012, 862; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Auflage, § 240, Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 6 U 242/15

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung eines in Deutschland anhängigen

    Durch die Formulierung "Dies gilt nicht ..." wird deutlich, dass in § 343 Abs. 1 Satz 2 InsO Ausnahmen genannt sind, für deren Vorliegen derjenige beweispflichtig ist, der sich darauf beruft (vgl. OLG Celle, ZIP 2013, 945, zitiert nach juris, Tz. 16 f.).

    Bei dem russischen Verfahren muss es sich materiell um ein "Insolvenzverfahren" handeln (vgl. zu dieser Voraussetzung etwa OLG Celle ZIP 2013, 945, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Die Unterbrechung ist also Rechtsfolge der Regelung des § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO und nicht Tatbestandsvoraussetzung (vgl. BAG ZinsO 2014, 2004, zitiert nach juris, Tz. 23; Hess. LAG IPRspr. 2011, Nr. 325, 878, zitiert nach juris, Tz. 58; vgl. zu Art. 15 EUInsVO auch OLG Celle ZIP 2013, 945, zitiert nach juris, Tz. 12; OLG Frankfurt ZInsO 2012, 1990, zitiert nach juris, Tz. 12; vgl. auch Thole in Münchener Kommentar, InsO, 3. Aufl., § 352, Rn. 6; Undritz in Hammburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 6. Aufl., § 352, Rn. 2a; K.Schmidt/Brinkmann, InsO, 19. Aufl. § 352, Rn. 3).

  • LG Aurich, 04.11.2016 - 1 O 1079/15

    Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren: Beweislast für Ausnahme von der

    Ausnahmen von der Regel hat der Kläger zu beweisen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.11.2012 - 2 U 147/12).

    Die Gläubigerin ist darlegungs- und beweisbelastet für den Umstand, dass der Schuldner seinen (vermeintlichen) Wohnsitz rechtsmissbräuchlich ins Ausland verlegte (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.11.2012 - 2 U 147/12).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das in jedem Mitgliedstaat eingerichtete Rechtsbehelfssystem, ergänzt durch das Vorabentscheidungsverfahren, eine ausreichende Garantie bietet (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.11.2012 - 2 U 147/12).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2015 - 3 V 65/15

    Einstweilige Anordnung der Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des

    Der Oberste Österreichische Gerichtshof komme zu dem Ergebnis, dass selbst das gänzliche Fehlen einer Begründung für die ggf. irrige Annahme der eigenen Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO keinen ordre-public-Verstoß nach Art. 26 EuInsVO begründe (vgl. OGH, NZI 2005, S. 465, 466; ebenso OLG Nürnberg, NJW 2012, S. 862; OLG Köln, NZI 2013, S. 506, 511; OLG Celle, Beschluss v. 27.11.2012 2 U 147/12 Rdnr. 23 ff).
  • VG Wiesbaden, 19.04.2016 - 1 K 260/14
    Das Verwaltungsgericht muss die vom Canterbury County Court für sich gemäß Art. 3 EUInsVO angenommene Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren vielmehr anerkennen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.05.2014 - 5 A 754/11 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 U 2/11 - OLG Celle, Beschluss vom 27.11.2011 -2 U 147/12 - OLG Köln, Urteil vom 28.02.2013 -I-18 U 298/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2014 -15 U 46/12 -, jeweils zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 2 U 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,53980
LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 2 U 147/12 (https://dejure.org/2015,53980)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2015 - L 2 U 147/12 (https://dejure.org/2015,53980)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - L 2 U 147/12 (https://dejure.org/2015,53980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,53980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 19.07.2012 - B 2 U 147/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21112
BSG, 19.07.2012 - B 2 U 147/12 B (https://dejure.org/2012,21112)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2012 - B 2 U 147/12 B (https://dejure.org/2012,21112)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - B 2 U 147/12 B (https://dejure.org/2012,21112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Konstanz - S 11 U 1905/10
  • LSG Baden-Württemberg - L 2 U 4583/11
  • BSG, 19.07.2012 - B 2 U 147/12 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 19.07.2012 - B 2 U 147/12 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht