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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.03.1989 - 2 U 147/88   

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https://dejure.org/1989,2604
OLG Stuttgart, 17.03.1989 - 2 U 147/88 (https://dejure.org/1989,2604)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.1989 - 2 U 147/88 (https://dejure.org/1989,2604)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 1989 - 2 U 147/88 (https://dejure.org/1989,2604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Architekten auf Honorar für Grundlagenermittlung und Vorplanung; Bestehen oder Nichtbestehen einer Hinweispflicht eines Architekten auf Entstehung von Kosten für dessen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2402
  • NJW-RR 1989, 1183 (Ls.)
  • BauR 1989, 630
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Auch § 125 BGB steht der Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen nicht entgegen, weil der Architektenvertrag nach allgemeiner Auffassung keiner bestimmten Form bedarf und deshalb auch durch mündliche Abrede zustande kommen kann (OLG München, Urteil vom 16.01.1990, 9 U 4275/89, BauR 1991, 650; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.1989, 2 U 147/88, NJW 1989, 2402; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 1 HOAI, Rn. 7; Werner/Pastor aaO., Rn. 611).

    Geht dessen Tätigkeit - wie hier - über geringfügige Arbeiten hinaus, so ist eine Vergütung im Sinne des § 632 BGB üblich, da ein Architekt oder Ingenieur grundsätzlich nicht bereit ist, derartig umfangreiche Leistungen lediglich aufgrund einer ungewissen Vergütungserwartung zu erbringen (BGH, Urteil vom 09.04.1987, VII ZR 266/86, NJW 1987, 2742, 2743; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.1989, 2 U 147/88, NJW 1989, 2402; Knacke, BauR 90, 395, 399; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 622).

  • OLG Saarbrücken, 10.02.1999 - 1 U 379/98

    Architektenhonorar: Kostenlose Akquisition oder entgeltlicher Architektenvertrag?

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  • OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96

    Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag

    In einer weiteren Entscheidung (BauR 89, 630 f) hat das OLG Stuttgart angenommen, daß ein Architekt, der die volle Vorplanung nach Leistungsphase 2 des § 15 HOAI erbringe, dies üblicherweise nur gegen Entgelt tue, so daß es Sache der anderen Seite sei, zu beweisen, daß trotzdem im zu entscheidenden Fall Unentgeltlichkeit vereinbart worden sei.
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   OLG Stuttgart, 17.03.1984 - 2 U 147/88   

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OLG Stuttgart, 17.03.1984 - 2 U 147/88 (https://dejure.org/1984,3787)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architekt; Schadensersatz; Verschulden bei Vertragsschluß; Hinweis auf Architektenhonorar; Grobskizzen; Leistungsphasen; Geplantes Bauvorhaben

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631; HOAI § 15

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 630
 
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