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OLG Oldenburg, 03.09.1997 - 2 U 147/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; § 540 ZPO; § 269 Abs. 4 ZPO
Zulässigkeit der Klärung eines Streits mit einer neuen Klage bei Verhinderung der Klärung im Vorprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Klärung eines Streits mit einer neuen Klage bei Verhinderung der Klärung im Vorprozess
Papierfundstellen
- MDR 1998, 61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1992 - XI ZR 223/91
Einrede mangelnder Kostenerstattung bei Aufrechnung mit im Vorprozeß eingeklagter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.09.1997 - 2 U 147/97
Grundgedanke dieser - als Ausnahmevorschrift ohnehin eng auszulegenden - Bestimmung ist, dass derjenige, der selbst die Klärung eines Streits im Vorprozess durch Klagerücknahme verhindert hat, diese Klärung mit einer neuen Klage nur erreichen kann, wenn er zuvor dem Gegner die Kosten des Vorprozesses erstattet hat (BGH NJW 1992, 2034).