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Rechtsprechung
   BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6473
BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Bemessungsgrundlage - Verletztengeld - Regelentgelt - Nettoarbeitsentgelt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Bemessungsgrundlage - Verletztengeld - Regelentgelt - Nettoarbeitsentgelt - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Insbesondere wird der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 81, 156, 205/206 mwN = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1) nicht dadurch verletzt, dass Bezieher von Übergangsgeld Geldleistungen auf einer Bemessungsgrundlage von 80 vH, Bezieher von Verletztengeld dagegen auf einer Bemessungsgrundlage von 100 vH des Regelentgelts erhalten.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Zwar wird ein während des Verfahrens vor dem SG und dem LSG im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangener Folgebescheid, der Regelungen für einen weiteren Zeitraum trifft, jedenfalls im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in entsprechender Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen den Folgebescheid die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen den Folgebescheid wendet und die Beklagte nicht widerspricht (vgl BSGE 34, 255, 256 f = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975 mwN).
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Zwar wird ein während des Verfahrens vor dem SG und dem LSG im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangener Folgebescheid, der Regelungen für einen weiteren Zeitraum trifft, jedenfalls im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in entsprechender Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen den Folgebescheid die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen den Folgebescheid wendet und die Beklagte nicht widerspricht (vgl BSGE 34, 255, 256 f = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975 mwN).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 26/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Übergangsgelds - Berechnungsgrundlage -

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil vom 5.3.2002 (B 2 U 15/01 R) beruft, kann dahinstehen, ob an dieser Entscheidung festzuhalten ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2008 - L 6 U 68/08
    Das Bundessozialgericht lehnte mit Beschluss vom 23. Januar 2001 die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig ab (B 2 U 15/01 B).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10643
OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Antragsfrist; Rechtsmittelschrift; Übermittlung von Schriftsätzen; Telefaxsendung; Sendebericht; Pflichten des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 233; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 294

  • rechtsportal.de

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax - Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Sendebericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 5 O 275/00
  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn wird für ein beabsichtigtes Rechtsmittel die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, so muss grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist eine den Anforderungen des § 117 Abs. 2 ZPO entsprechende, vollständig ausgefüllte Erklärung eingereicht werden (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

    Denn nur ausnahmsweise kann die Bezugnahme auf eine im früheren Rechtszug abgegebene ordnungsgemäße Erklärung genügen, wenn die Verhältnisse unverändert sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Eidesstattliche Versicherungen sind mit eigener Sachdarstellung vorzulegen (vgl. BGH, NJW 1988, 2045).
  • BGH, 20.03.1997 - III ZB 4/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Für einen zur Vorbereitung dieses Rechtsmittels gestellten Prozesskostenhilfeantrag ist sie allerdings insoweit von Bedeutung, als einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann gewährt werden kann, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht hat (BGH, BGHR ZPO § 233 Prozesskostenhilfe; BGH, BGHR ZPO § 117 Abs. 1 Bewilligungsantrag 3).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn ihm war ausweislich des Eingangsstempels, der als öffentliche Urkunde den Beweis der Richtigkeit erbringt (vgl. u.a. BGH, MDR 1998, 57), keine für das Berufungsverfahren bestimmte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt.
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Insbesondere hat er sich vor der Absendung davon zu überzeugen, dass den Schriftsätzen alle fristwahrenden Unterlagen und Anlagen beigegeben sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1361, 1362, unter I.).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Daneben hat der Rechtsanwalt im Falle des Einsatzes eines Telefaxgerätes - wie sonst auch - Rechtsmittelschriften vor ihrer Absendung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (vgl. u.a. BGH, VersR 1986, 1209).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29369
OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2002,29369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2002,29369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2002,29369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01
    Es ist aber anerkannt, dass es, um ein "Anbieten" eines patentgeschützten Gegenstandes annehmen zu können, nicht in jedem Falle erforderlich ist, dass die erfindungsgemäße Beschaffenheit des angebotenen Gegenstandes vollständig aus den Angebotsunterlagen erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 1969, 35, 36 - Europareise).

    Eine solche Beeinträchtigung der Rechte des Patentinhabers tritt unabhängig davon ein, ob der "Anbietende" zur Zeit der als "Angebot" zu qualifizierenden Handlung tatsächlich die (innere) Absicht und die Möglichkeit hat, auch entsprechend seinem Angebot wirklich patentgeschützte Gegenstände zu liefern; sie hängt vielmehr allein davon ab, ob der Adressat dem "Angebot" bei verständiger Würdigung aller für ihn erkennbaren Umstände das Bestehen einer Lieferbereitschaft des "Anbietenden" entnehmen kann (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; BGH, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; BGH, GRUR 1960, 423, 425 - Kreuzbodenventilsäcke I).

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01
    Zwar wird in der Rechtsprechung (OLG Dresden, Bl. f. PMZ 1925, 3 f.; vgl. dazu auch BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor) und der Literatur (vgl. Benkard-Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 42; Busse-Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 9 Rdn. 75) die Ansicht vertreten, ein "Anbieten" setze weiterhin voraus, dass der "Anbietende" herstellungs- oder lieferungsbereit sei; auch diese Voraussetzung war aber im vorliegenden Fall erfüllt.

    Eine solche Beeinträchtigung der Rechte des Patentinhabers tritt unabhängig davon ein, ob der "Anbietende" zur Zeit der als "Angebot" zu qualifizierenden Handlung tatsächlich die (innere) Absicht und die Möglichkeit hat, auch entsprechend seinem Angebot wirklich patentgeschützte Gegenstände zu liefern; sie hängt vielmehr allein davon ab, ob der Adressat dem "Angebot" bei verständiger Würdigung aller für ihn erkennbaren Umstände das Bestehen einer Lieferbereitschaft des "Anbietenden" entnehmen kann (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; BGH, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; BGH, GRUR 1960, 423, 425 - Kreuzbodenventilsäcke I).

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01
    Bei der Ermittlung eines dem Vertragsstrafengläubiger zu ersetzenden Schadens ist daher die gezahlte Vertragsstrafe anzurechnen; nur dann, wenn danach noch ein Schaden verbleibt, kommt eine Verurteilung zum Schadensersatz in Betracht (vgl. dazu BGH, GRUR 1993, 926 f. - Apothekenzeitschriften).
  • BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80

    Straßendecke II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01
    Denn das Verbietungsrecht des Patentinhabers bezieht sich auch bei Gegenständen, die nach der Anmeldung des Patents, aber vor Eintritt von dessen Schutzwirkungen hergestellt worden sind, jedenfalls auf nach Eintritt der Schutzwirkungen des Patents vorgenommene andere Benutzungshandlungen (vgl. dazu BGH, GRUR 1982, 225, 227 - Straßendecke II), so dass die Beklagten zu einem Anbieten und Liefern von vor dem 22. Februar 1996 hergestellten patentgemäßen Kupplungen nach diesem Zeitpunkt nicht befugt gewesen wären.
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01
    Eine solche Beeinträchtigung der Rechte des Patentinhabers tritt unabhängig davon ein, ob der "Anbietende" zur Zeit der als "Angebot" zu qualifizierenden Handlung tatsächlich die (innere) Absicht und die Möglichkeit hat, auch entsprechend seinem Angebot wirklich patentgeschützte Gegenstände zu liefern; sie hängt vielmehr allein davon ab, ob der Adressat dem "Angebot" bei verständiger Würdigung aller für ihn erkennbaren Umstände das Bestehen einer Lieferbereitschaft des "Anbietenden" entnehmen kann (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; BGH, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; BGH, GRUR 1960, 423, 425 - Kreuzbodenventilsäcke I).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - KDplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125, 128 f. - KamerakDplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17, BeckRS 2018, 23974; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125, 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; Urt. v. 06.10.2016 - Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125, 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 2 U 58/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125, 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).
  • LG Düsseldorf, 27.02.2003 - 4 O 268/02

    Verwirkung eines Vertragsstrafeversprechens durch Internet-Angebot

    Dies stellt aus der allein maßgeblichen objektiven Sicht des Empfängers (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2002, 2 U 15/01), der- sei es auch nur zufällig über eine Suchmaschine - zu dieser Seite gelangt, unzweifelhaft ein Angebot dar.
  • LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17

    Glasflaschenprüfsystem

    Selbst das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft ist jedenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für ein Anbieten (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2016 - I-2 U 19/16 - Rn. 98 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4a O 41/19

    Kindersitz 2

    geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung).
  • LG Düsseldorf, 26.06.2017 - 4c O 16/16

    Streckgrenzgesteuerte Kraftschrauber

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 102/19

    Solarmodulhalter

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