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   LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13   

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https://dejure.org/2014,19889
LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,19889)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.07.2014 - L 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,19889)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - L 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,19889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Soweit der Kläger höhere Verletztenrente wegen Unbilligkeit nach § 87 SGB VII geltend macht, ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG) die richtige Klageart, denn dann wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und die Beklagte wäre zu verpflichten, dem Kläger unter Aufhebung der Verletztenrentenbescheide aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (vgl. hierzu BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 15).

    Ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist, kann das Gericht in vollem Umfang selbst überprüfen, denn es handelt sich um die Auslegung und Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs; insoweit besteht kein Ermessen oder Beurteilungsspielraum des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 24).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach den §§ 82 bis 86 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalls entspricht (so BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 24 m.w.N.).

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Der Kläger hat mit der Neufassung seines Klageantrags in der mündlichen Verhandlung berücksichtigt, dass der JAV nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur ein Berechnungselement (Wertfaktor) im Rahmen der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente ist, so dass die (Neu-) Feststellung eines JAV schon mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein Verwaltungsakt (VA) im Sinne des § 31 SGB X ist, der isoliert mit Verpflichtungsklage eingeklagt werden kann (vgl. BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R - Juris RdNr. 13).

    Gemäß § 214 Abs. 2 SGB VII gelten die Vorschriften über den JAV - §§ 82 bis 93 SGB VII - auch für Versicherungsfälle, die wie hier vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII (01.01.1997) eingetreten sind, wenn der JAV nach dem Inkrafttreten des SGB VII erstmals oder aufgrund des § 90 SGB VII neu festgesetzt wird (vgl. dazu die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/2204 S. 121; BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris RdNr. 14; vgl. BSG vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R - Juris RdNr. 12).

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 1 R 103/10

    Die Anrechnung einer Verletztenrente auf die Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Mit Urteil vom 28.09.2011 (Az. L 1 R 103/10) wies das Bayerische LSG die Berufung des Klägers gegen die Anrechnung der Verletztenrente auf seine Altersrente durch den Rentenversicherungsträger zurück.

    Denn wie das SG im angefochtenen Urteil und das Bayerische LSG im Urteil unter dem Az. L 1 R 103/10 bereits dargelegt haben, stellen die Kürzungsvorschriften des SGB VI - sowohl § 93 Abs. 3 SGB VI als auch § 311 Abs. 5 SGB VI - bei Berechnung des Grenzbetrags der Anrechnung ausdrücklich auf den JAV ab, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zu Grunde liegt.

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Die Beklagte hat erstmals nach Inkrafttreten des SGB VII den JAV im Rahmen der Verletztenrentenberechnung festgesetzt, wobei die Rente wegen § 44 Abs. 4 SGB X erst für die Zeit ab 01.01.1998 zu zahlen war (vgl. zur Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X auch auf vor dem Inkrafttreten des SGB X erlassenen Verwaltungsakten: BSGE 54, 223).
  • LSG Niedersachsen, 21.01.1999 - L 6 U 299/98

    Die unterschiedliche Anpassung von Geldleistungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Insoweit liegt auch ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Berechnung im Sinne von Art. 3 GG vor (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.01.1999, L 6 U 299/98 - Juris RdNr. 23 ff.; bestätigt durch BSG-Beschluss vom 19.08.1999 - B 2 U 58/99 B - Juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Rentenbeginn - erstmalige

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Gemäß § 214 Abs. 2 SGB VII gelten die Vorschriften über den JAV - §§ 82 bis 93 SGB VII - auch für Versicherungsfälle, die wie hier vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII (01.01.1997) eingetreten sind, wenn der JAV nach dem Inkrafttreten des SGB VII erstmals oder aufgrund des § 90 SGB VII neu festgesetzt wird (vgl. dazu die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/2204 S. 121; BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris RdNr. 14; vgl. BSG vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R - Juris RdNr. 12).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (vgl. BSG vom 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr. 17).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Der Kläger hat mit der Neufassung seines Klageantrags in der mündlichen Verhandlung berücksichtigt, dass der JAV nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur ein Berechnungselement (Wertfaktor) im Rahmen der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente ist, so dass die (Neu-) Feststellung eines JAV schon mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein Verwaltungsakt (VA) im Sinne des § 31 SGB X ist, der isoliert mit Verpflichtungsklage eingeklagt werden kann (vgl. BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R - Juris RdNr. 13).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99

    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Insoweit liegt auch ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Berechnung im Sinne von Art. 3 GG vor (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.01.1999, L 6 U 299/98 - Juris RdNr. 23 ff.; bestätigt durch BSG-Beschluss vom 19.08.1999 - B 2 U 58/99 B - Juris).
  • LSG Bayern, 16.01.2002 - L 2 U 40/01

    Überwiegen von eigenwirtschaftlichen Motiven bei Fotografieren einer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13
    Klage und Berufung (Berufungsurteil vom 16.01.2002, Az. L 2 U 40/01) sowie die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG (Beschluss vom 30.04.2002, Az. B 2 U 76/02) blieben erfolglos.
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 3 U 375/03

    Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall sowie Gewährung von Verletztenrente;

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 76/02

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Scheibenbremse für

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25772
OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,25772)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.08.2014 - 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,25772)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. August 2014 - 2 U 150/13 (https://dejure.org/2014,25772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestörter Fernsehempfang als Mangel beim Fahrzeugkauf.

  • rechtsportal.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen fabrikneuen Pkw wegen Mängeln des Fernsehempfangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Augen auf die Straße, nicht auf den Fernseher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxuskarosse mit schlechtem Fernsehempfang - Das stellt keinen Mangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt

  • kanzleinowack.de (Kurzinformation)

    Der Fahrer kann bei der Fahrt kein TV schauen - Rücktrittsgrund?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gestörter Fernsehempfang während des Autofahrens rechtfertigt nicht Rücktritt vom Kaufvertrag - Kein Vorliegen eines erheblichen Mangels aufgrund Unzulässigkeit des Fernsehens während des Fahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 48
  • NZV 2015, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Erforderlich ist weiter, dass der Verkäufer darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert (BGH, NJW 2009, 2807).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Dazu ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (BGH, NJW-RR 2013, 1365, 1366; NJW-RR 2010, 1289, 1291; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rn. 32), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; MünchKomm-BGB/Ernst, aaO, § 323 Rn. 243 f).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Entgegen der Auffassung der Klägerin war eine Fristsetzung nicht nach den Vorschriften in § 323 Abs. 2, § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter welchen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (vgl. BGH, NJW 2011, 3435, 3437), entbehrlich.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Umständen - etwa einer Unzuverlässigkeit des Verkäufers oder wegen einer (gemessen an den Bedürfnissen des Käufers) zu langen Dauer der Nacherfüllungsarbeiten - die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten sein (vgl. BGH, NJW 2013, 1523, 1524 mzwN; Reinking/Eggert, Autokauf, 12. Aufl., Rn. 983 ff.).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Dazu ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (BGH, NJW-RR 2013, 1365, 1366; NJW-RR 2010, 1289, 1291; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rn. 32), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; MünchKomm-BGB/Ernst, aaO, § 323 Rn. 243 f).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 177/06

    Keine Wandelung eines Neuwagenkaufvertrages wegen defekter Lenkradfernbedienung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Das wäre aber ungeachtet der bei dem Verkäufer liegenden Beweislast für die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Januar 2007 - I-1 U 177/06, juris) erforderlich, da die Klägerin, die sich auf das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit beruft, jedenfalls dann nachvollziehbar aufzeigen muss, welche Nachteile sie durch deren Fehlen hinzunehmen hat, wenn solche - wie hier der Fall - bei verständiger Betrachtung schon im Ansatz nicht ersichtlich sind.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Dabei ist der Begriff der Beschaffenheit mit dem tatsächlichen Zustand der Sache gleichzusetzen, womit alle der Sache anhaftenden Eigenschaften erfasst werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1735, 1736; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 434 Rn. 10).
  • OLG Köln, 20.02.2013 - 13 U 162/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug wegen häufiger Entladung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13
    Vereinbart ist die Beschaffenheit, wenn der Inhalt des Kaufvertrags die Pflicht des Verkäufers bestimmt, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie ihre Beschaffenheit im Vertrag festgelegt ist (OLG Köln, NJW-RR 2013, 1209; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 434 Rn. 15).
  • LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16

    Abgasskandal: Mangelhaftigkeit eines vom VW-Abgasskandal betroffenen VW Passat

    Hierbei trifft die Beklagte als Verkäuferin die Beweislast für die Unerheblichkeit (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2015 S. 48; OLG München Urteil vom 26.10.2011 Az. 3 U 1853/1 1 ).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 2 U 193/13

    Neuwagenkauf: "Sägezahnbildung" bei frontangetriebenen Kraftfahrzeugen als

    Jedenfalls dann, wenn der Verkäufer ein Fachmann ist, kann es ausreichend sein, dass er die von dem Käufer geäußerten Vorstellungen über das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften und Umstände widerspruchslos stehen lässt (vgl. Senat, Urt. v. 27.8.2014, 2 U 150/13, m.w.N.; OLG Köln, aaO; Westermann, aaO).
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