Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 15.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98   

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OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,21359)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,21359)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,21359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Schmerzensgelds hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Beweis einer unfallbedingten Gesundheitsbeschädigung (HWS-Distorsion 1. Grads nebst Prellungen); Ärztliche Atteste als Grundlage einer haftungsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; ZPO § 286; ZPO § 287
    Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Schmerzensgelds hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Beweis einer unfallbedingten Gesundheitsbeschädigung (HWS-Distorsion 1. Grads nebst Prellungen); Ärztliche Atteste als Grundlage einer haftungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1997 - 1 U 226/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Als Beleg für eine Gesundheitsbeschädigung i.S. einer auf strukturellen Veränderungen beruhenden Körperverletzung sind sie wertlos (vgl. OLG Düsseldorf r + s 1997, 457, 458; AG Beckum r + s 1997, 458; Anm. zu beiden von Lemcke a.a.O., 459; Lemcke NZV 1996, 339 Ziff. IV).

    Auch ein aufgrund bestimmten gravierenden Kollisionsablaufs grundsätzlich möglicher Anscheinsbeweis für die Entstehung einer HWS-Distorsion kann hier nicht weiterhelfen (s. dazu OLG Düsseldorf r + s 1997, 457, 458).

  • AG Beckum, 15.07.1997 - 7 C 89/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Als Beleg für eine Gesundheitsbeschädigung i.S. einer auf strukturellen Veränderungen beruhenden Körperverletzung sind sie wertlos (vgl. OLG Düsseldorf r + s 1997, 457, 458; AG Beckum r + s 1997, 458; Anm. zu beiden von Lemcke a.a.O., 459; Lemcke NZV 1996, 339 Ziff. IV).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Für diese die haftungsbegründende Kausalität betreffende Voraussetzung des Schmerzensgeldanspruchs bedarf es des Vollbeweises nach § 286 ZPO (BGH NJW 1987, 705 ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Zwar bedarf es keiner mathematischen Sicherheit, der Eintritt einer Körperverletzung muß aber in der Überzeugung des Gerichts mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen, feststehen; bleiben ernsthafte Zweifel, geht das zu Lasten des Klägers (BGHZ 53, 245, 256).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Zwar können auch psychische Beeinträchtigungen unfallbedingte, entschädigungspflichtige Folgen sein (BGH NJW 1996, 2425 m.N.; BGH VersR 1993, 584, 590; Lemcke a.a.O., 341 Ziff. VI).
  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 353/89

    Verkehrsunfall; Deliktische Haftung; Psychisch bedingte Gesundheitsschäden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Das Beweismaß ist geringer, es wird von der Rspr. umschrieben mit dem Maßstab "erhebliche Wahrscheinlichkeif", "mehr oder weniger hohe Wahrscheinlichkeit" oder auch "eine je nach den Umständen höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit" (vgl. BGH NZV 1991, 23 ; 1991, 386; 1993, 64; OLG Hamm NZV 1994, 189 ; w.N. bei Lemcke a.a.O., 339 Fn. 10).
  • OLG Hamm, 10.03.1992 - 7 U 148/91

    Haftung des Mieters aus pVV bei Anschluß einer defekten Gasflasche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 2 U 150/98
    Zwar können auch psychische Beeinträchtigungen unfallbedingte, entschädigungspflichtige Folgen sein (BGH NJW 1996, 2425 m.N.; BGH VersR 1993, 584, 590; Lemcke a.a.O., 341 Ziff. VI).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Nur Folge-Beschwerden körperlicher und/oder psychischer Art betreffen dann nämlich die haftungs ausfüllende Kausalität, so dass erst in einem solchen Fall das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO anzuwenden ist ( OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.06.2005, Az: 4 U 236/04; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.03.1999, Az: 2 U 150/98; OLG Köln , VersR 1998, Seite 1249; OLG Hamm , NZV 1994, Seite 189; OLG Brandenburg , Urteil vom 08.03.2007, Az: 12 U 48/06; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.Nr. 89643 = "j uris" = BeckRS 2010, Nr.: 20776 ).

    Der Annahme einer Kausalität zwischen einer bewiesenen psychischen Beschwerde und Folgeschäden würde es damit nicht entgegen stehen, wenn in einem der jeweiligen Sachlage angemessenen Umfang andere, weniger wahrscheinliche Verlaufsmöglichkeiten nicht mit der sonst erforderlichen Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind ( BGH , NJW 2004, Seite 777; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.03.1999, Az: 2 U 150/98; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08, NJW-Spezial 2008, Seite 682 = BeckRS 2008, Nr.: 20922 = "juris"; OLG Brandenburg , Urteil vom 08.03.2007, Az: 12 U 48/06; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: NZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.Nr. 89643 = "juris" = BeckRS 2010, Nr.: 20776 ).

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 48/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung

    Folgebeschwerden körperlicher und psychischer Art betreffen die haftungsausfüllende Kausalität, es ist also das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO anzuwenden (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.06.2005, 4 U 236/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.1999, 2 U 150/98; OLG Köln VersR 1998, 1249; OLG Hamm NZV 1994, 189).

    Der Annahme einer Kausalität zwischen einem Schleudertrauma und verbliebenen Folgeschäden würde es damit auch nicht entgegen stehen, wenn in einem der jeweiligen Sachlage angemessenen Umfang andere, weniger wahrscheinliche Verlaufsmöglichkeiten nicht mit der sonst erforderlichen Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind (vgl. BGH NJW 2004, 777; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.1999, 2 U 150/98).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Nur Folgebeschwerden körperlicher und psychischer Art würden dann nämlich die haftungsausfüllende Kausalität betreffen; es wäre also nur in einem solchen Fall das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO anzuwenden ( OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08; Saarländisches Oberlandesgericht , Urteil vom 28.06.2005, Az: 4 U 236/04; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.03.1999, Az: 2 U 150/98; OLG Köln , VersR 1998, Seite 1249; OLG Hamm , NZV 1994, Seite 189; OLG Brandenburg , Urteil vom 08.03.2007, Az: 12 U 48/06; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06 ).

    Der Annahme einer Kausalität zwischen einer unstreitigen bzw. bewiesenen Verletzung/Schleudertrauma und verbliebenen Folgeschäden würde es damit auch nicht entgegen stehen, wenn in einem der jeweiligen Sachlage angemessenen Umfang andere, weniger wahrscheinliche Verlaufsmöglichkeiten nicht mit der sonst erforderlichen Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind ( BGH , NJW 2004, Seite 777; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.03.1999, Az: 2 U 150/98; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08, NJW-Spezial 2008, Seite 682 = BeckRS 2008, Nr.: 20922 und in "juris"; OLG Brandenburg , Urteil vom 08.03.2007, Az: 12 U 48/06 ), jedoch auch nur dann.

  • AG Göttingen, 25.02.2000 - 26 C 231/99

    Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls;

    Sie stellen nur eine Verdachtsdiagnose auf, taugen aber nicht als gutachterliche Aussage, die unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten beweiskräftig sein könnte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 19.03.1999, 2 U 150/98 ; auch Lemcke, Das "HWS-Schleudertrauma" aus juristischer Sicht, NZV 1996, 337, 339).
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   OLG Bremen, 15.07.1999 - 2 U 150/98   

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OLG Bremen, 15.07.1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,12205)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,12205)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2 U 150/98 (https://dejure.org/1999,12205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.1999 - 2 U 150/98
    Erspart sind Aufwendungen, die der Unternehmer bei Ausführung des Vertrags hätte Machen müssen, wegen der Kündigung aber nicht mehr machen muss und wie sie sich für den konkreten Vertrag nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben (BGH 131, 362).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05

    Begründung eines Treuhandverhältnisses - Verletzung eines konkludent

    Auch soweit die Überweisungen als solche in diesem Fall nicht auf eine erwartete Treuhand hinweisen (vg. dazu OLG Bremen OLGR 2000, 64, zur Notarhaftung), hätte die Beklagte die Kläger, wenn dies nicht gewollt war, darauf hinweisen müssen, dass sie nur eine Treuhandfunktion für die Fa. D übernommen hatte und sich allein hierauf beschränken wollte, was das Geschäftssystem aber ersichtlich gefährdet hätte, weil die Kunden oder ein wesentlicher Teil davon dann möglicherweise abgesprungen wären und der nach außen getragene Sinn des Anderkontos zerplatzt wäre.
  • OLG Jena, 28.04.2010 - 8 U 478/09

    Notarhaftung: Begründung eines Verwahrungsvertrages durch Einzahlung auf einem

    Bei Verwahrungsgeschäften nach § 23 BNotO gehören zu den unmittelbar Beteiligten nicht nur die Personen, die um die Verwahrungstätigkeit ersucht haben, sondern auch Hinterleger, insbesondere der Einzahler auf ein Anderkonto des Notars (OLG Frankfurt Urteil vom 27.02.1980, Az.: 19 U 97/79; OLG Zweibrücken VersR 1997, 324, Rz. 11 - zitiert nach juris; Hanseatisches OLG in Bremen, OLGR Bremen 2000, 64, Rz. 24 - zitiert nach juris; Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl., Rz. 688; Schippel/Bracker, BNotO, 8. Aufl., § 19, Rz. 25).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 174/05

    Anwaltshaftung bei weisungswidriger Auszahlung hinterlegter Gelder

    Auch soweit die Überweisungen selbst in diesem Fall nicht auf eine erwartete Treuhand hinweisen (vg. dazu OLG Bremen OLGR 2000, 64, zur Notarhaftung), hätte die Beklagte den Kläger, wenn dies nicht gewollt war, darauf hinweisen müssen, dass sie nur eine Treuhandfunktion für die Fa. D2 übernommen hatte und sich allein hierauf beschränken wollte, was das Geschäftssystem aber ersichtlich gefährdet hätte, weil die Kunden oder ein wesentlicher Teil davon dann möglicherweise abgesprungen wären und der nach außen getragene Sinn des Anderkontos zerplatzt wäre.
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