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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06   

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https://dejure.org/2007,8539
LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06 (https://dejure.org/2007,8539)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2007 - L 2 U 16/06 (https://dejure.org/2007,8539)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - L 2 U 16/06 (https://dejure.org/2007,8539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfalls als versicherter Arbeitsunfall bei Rettung eines anderen aus einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für seine Gesundheit; Begriff des Arbeitsunfalls; Nachweis von Tatsachen durch Erhebung eines Vollbeweises; Vorliegen eines reflexartigen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherte Rettungshandlung - Ausweichmanöver eines Inline-Skaters - unterschiedliches Gefährdungsrisiko bei Kollision Erwachsener/Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inlineskate-Unfall: Unfallschutz bei Ausweichmanöver - Ausweichmanöver war Rettungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13a
    Unfallversicherungsschutz bei einer Rettungshandlung, Ausweichmanöver eines Inline-Skaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.09.2002 - L 2 U 56/02

    UV-Schutz bei Ausweichmanöver eines Fußgängers bei Rettungshandlung eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Bei reflexartigen Ausweichmanövern im Straßenverkehr ist Versicherungsschutz nach der Rechtsprechung dann gegeben, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet war, eine Rettungshandlung auszulösen (BSG in SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteile des Senats vom 13.8.2002 - L 2 U 30/00 und vom 10.9.2002- L 2 U 56/02).

    Zutreffend hat das SG den Fall mit der Konstellation verglichen, über die der Senat am 10.9.2002 (L 2 U 56/02) zu entscheiden hatte.

  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 70/81

    Ausweichmanöver eines Kraftfahrers; Rettung einer anderen Person;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Aus der Zeugenaussage des A M lässt sich entnehmen, dass H.J. während des Hinabfahrens der Gefällstrecke - und nur auf diese letzte, zur Gefährdung führende Handlung kommt es an (BSG, Urteil vom 30.11.1982- 2 RU 70/81) - klar geworden ist, dass die ihm entgegenkommende Gruppe so dicht beieinander steht, dass er, wenn nicht jemand von ihnen ausgewichen wäre, nicht durch die Gruppe durchkommen würde, ohne jemanden zu berühren.
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Erfassung aller im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Feststellung eines versicherten Unfalles (zur Zulässigkeit vgl. BSG, Urteil vom 11.5.1995 2 RU 8/94).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des BSG zu Ausweichmanövern betreffen beispielsweise drohende Kollisionen zwischen einem Motorradfahrer und einem Fußgänger (Urteil vom 8.12.1988- SozR 2200 § 539 Nr. 130) und zwischen einem Motorradfahrer und einem Radfahrer (Urteil vom 2.11.1999- B 2 U 42/98 R).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Einem unverschuldeten Beweisnotstand haben die Unfallversicherungsträger und die Tatsachengerichte dadurch Rechnung zu tragen, indem sie Anhaltspunkte aufklären, die geeignet sein können, wenigstens mittelbare Hinweise auf die unerforschten Tatsachen zu geben (BSG, Urteil vom 12.6.1990 - 2 RU 58/89; Urteil vom 27.3.1990 - 2 RU 45/89).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Einem unverschuldeten Beweisnotstand haben die Unfallversicherungsträger und die Tatsachengerichte dadurch Rechnung zu tragen, indem sie Anhaltspunkte aufklären, die geeignet sein können, wenigstens mittelbare Hinweise auf die unerforschten Tatsachen zu geben (BSG, Urteil vom 12.6.1990 - 2 RU 58/89; Urteil vom 27.3.1990 - 2 RU 45/89).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 BU 60/92
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Inlineskates sind wegen ihrer Besonderheit weder mit Motorradfahrern, Fußgängern noch mit Fahrrädern gleichzusetzen, so dass die Entscheidung des BSG vom 29.9.1992 2 BU 60/92, in denen die Eigengefährdung von Zweiradfahrern angesprochen wird, ebenfalls nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann.
  • OLG Bremen, 14.09.2000 - 2 U 30/00

    Übertriebenes Anlocken durch Angebot eines Farbfernsehgeräts bei Abschluss eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06
    Bei reflexartigen Ausweichmanövern im Straßenverkehr ist Versicherungsschutz nach der Rechtsprechung dann gegeben, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet war, eine Rettungshandlung auszulösen (BSG in SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteile des Senats vom 13.8.2002 - L 2 U 30/00 und vom 10.9.2002- L 2 U 56/02).
  • SG Mannheim, 28.03.2014 - S 14 U 1691/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Hierbei ist es unerheblich, dass es der Zeuge Sch. war, der eine Passantin wegschickte und der Kläger hierbei nicht aktiv wurde, da es - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Handlungstendenz (statt aller BSG, 04.07.2013, B 2 U 3/13 R; 18.06.2013, B 2 U 7/12 R) - entscheidend darauf ankommt, ob die konkrete Verrichtung (hier das Verfolgen des Täters) auf einer inneren Hilfeleistungsabsicht beruhte (vgl. zur Rettungsabsicht LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007, L 2 U 16/06 R).
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Rechtsprechung
   KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06   

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https://dejure.org/2010,20740
KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
KG, Entscheidung vom 30.12.2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 2 U 16/06 (https://dejure.org/2010,20740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 S 1 ZPO, § 88 Abs 1 ZPO, § 139 Abs 1 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO, § 241 Abs 1 ZPO
    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer Prozessvollmacht; Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag; Voraussetzungen eines Erlasses

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer blanko ausgestellten Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer blanko ausgestellten Prozessvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachträgliche Ergänzung der Prozessvollmacht: Wirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 3 U 108/09

    Gewerberaummiete: Behandlung von Teilzahlungen des Mieters ohne

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Bei der Prüfung, ob die mündliche Vollmacht erteilt wurde, kann sich das Gericht zumindest aller verschriftlichten Mittel des sog. Freibeweises bedienen und ist nicht etwa auf den Nachweis durch Urkunden, die von der Vollmachtgeberin ausgestellt wurden, begrenzt (im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg , MDR 2010, 980, Rdnr. 16 zit. nach Juris).

    Daher kann dahin stehen, ob zum Nachweis der Prozessvollmacht auch nicht verschriftlichte Mittel zulässig sind (so wohl OLG Brandenburg , MDR 2010, 980, Rdnr. 16 zit. nach Juris).

  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08

    Erlass: Feststellung einer mündlichen Vereinbarung über ein drittes Jahr

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Denn selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne daß bei der Feststellung des Verzichtswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind ( BGH NJW 2002, 1044; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Das Formerfordernis des § 80 Satz 1 ZPO ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollmacht selbst, sondern lediglich ein Ordnungsvorschrift betreffend den Nachweis der Vollmacht im Prozess (vgl. BGH , NJW 2004, 844, Rdnr. 18 zit. nach Juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 80 Rdnr. 5 und 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 3. Aufl. 2009, § 80 Rdnr. 5).
  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Der Umstand, dass die Vollmacht blanko ausgestellt war und von den Rechtsanwälten S... weisungsgemäß mit einer auf den vorliegenden Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, ist dabei unschädlich (ebenso BFH , BB 1991, 2363, Rdnr. 21 zit. nach Juris; BVerwG , MDR 1984, 256, Rdnr. 3 zit. nach Juris).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist vorliegend jedenfalls gemäß Art. 24 Satz 1 EuGVVO zu bejahen, nachdem die Beklagte ihre erstinstanzliche Zuständigkeitsrüge nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt hat (vgl. BGH , BGHReport 2007, 1049, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 39 Rdnr. 4; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, Art. 24 EuVVO Rdnr. 4).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt -

    Auszug aus KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06
    Der Umstand, dass die Vollmacht blanko ausgestellt war und von den Rechtsanwälten S... weisungsgemäß mit einer auf den vorliegenden Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, ist dabei unschädlich (ebenso BFH , BB 1991, 2363, Rdnr. 21 zit. nach Juris; BVerwG , MDR 1984, 256, Rdnr. 3 zit. nach Juris).
  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Zwar ist eine bestimmte Form für die Bevollmächtigung nicht vorgeschrieben (vgl. BGHZ 40, 197; BGH VersR 1992, 1244; KG Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06, Tz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 24 W 2/15

    Anordnung der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens einer Partei

    Die Anordnung hat jedoch zu unterbleiben, wenn die Aussetzung im Moment der Entscheidung schon wieder beendet wäre, weil der Rechtsnachfolger bereits rechtswirksam seine Absicht angezeigt hat, das Verfahren fortzusetzen (Kammergericht, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06 - Rn 24, 25).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Dessen ungeachtet, dass das Formerfordernis des § 80 S. 1 ZPO keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Prozessvollmacht ist und diese auch mündlich erteilt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 30.12.2010 - 2 U 16/06 = BeckRS 2011, 3047), war das Gericht vor diesem Hintergrund weder gehalten, den Prozessbevollmächtigten aufzufordern, eine schriftliche Vollmacht zur Gerichtsakte zu reichen, noch hat der in der Verhandlung zugegene Verwalter der streitenden Wohnungseigentümergemeinschaft die Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters wirksam widerrufen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - L 27 P 87/12

    Erben - unbekannt - Aussetzung - Glaubhaftmachung - Vollbeweis

    Allerdings verbietet sich eine Aussetzung, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO die Voraussetzungen einer Aufnahme vorliegen (vgl. Kammergericht, Urteil vom 30. Dezember 2010 - 2 U 16/06 -, BeckRS 2011, 03047).
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 16/06 R   

Anhängiges Verfahren
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BSG - B 2 U 16/06 R (https://dejure.org/9999,10551)
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