Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 20.05.1992

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.11.1990 - 2 U 16/90   

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https://dejure.org/1990,13702
OLG Stuttgart, 09.11.1990 - 2 U 16/90 (https://dejure.org/1990,13702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.11.1990 - 2 U 16/90 (https://dejure.org/1990,13702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. November 1990 - 2 U 16/90 (https://dejure.org/1990,13702)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    Nachdem die Wirksamkeit der Klausel allein an Art. 17 LugÜ zu messen ist und weder nationale Normen der Inhaltskontrolle (vgl. Nagel/Gottwald, 6. Aufl., § 3 Rn. 169; Geimer/Schütze aaO. Rn. 72; Kropholler aaO. Rn. 19) noch nationale Prorogationsverbote entgegenstehen (OLG Stuttgart v. 09.11.1990, Az. 2 U 16/90, RIW 1991, 333; BayObLG NJW-RR 2002, 359; OLG Hamm RIW 2000, 382; Nagel/Gottwald aaO.; Kropholler aaO. Rn. 21 f.), bestehen keine Bedenken gegen die Wirksamkeit.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.05.1992 - L 2 U 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,27098
LSG Bayern, 20.05.1992 - L 2 U 16/90 (https://dejure.org/1992,27098)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.05.1992 - L 2 U 16/90 (https://dejure.org/1992,27098)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - L 2 U 16/90 (https://dejure.org/1992,27098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Anwendbarkeit des § 576 RVO im Rahmen der JAV-Neuberechnung nach § 573 Abs. 1 RVO für einen arbeitsunfallverletzten Schüler, der später Beamter geworden ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93

    Anspruch auf Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Feststellung des

    unter Aufhebung des Urteils des Landessozialgerichts für das Saarland vom 26. Mai 1992, L 2 U 16/90, des Urteils des Sozialgerichts für das Saarland vom 8. Februar 1990, S 3 U 154/88 sowie des Bescheides der Beklagten vom 25. November 1988, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine Verletztenrente wegen der Berufskrankheit "Hauterkrankung" zu gewähren.
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