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   KG, 19.10.2006 - 2 U 169/03   

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KG, 19.10.2006 - 2 U 169/03 (https://dejure.org/2006,41029)
KG, Entscheidung vom 19.10.2006 - 2 U 169/03 (https://dejure.org/2006,41029)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 2 U 169/03 (https://dejure.org/2006,41029)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus KG, 19.10.2006 - 2 U 169/03
    Grundsätzlich ist bei der gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks sowie der Interessenlage beider Parteien erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können ( BGH NJW-RR 1992, 183, 184 [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ), soweit Vergleichsmöglichkeiten bestehen.

    b) Mit Blick auf die hohe wettbewerbliche Attraktivität des Flughafens Tegel ist es im Übrigen auch unter Berücksichtigung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen der Klägerin und ihrer Muttergesellschaft auf der einen und denjenigen der Beklagten auf der anderen Seite, die bei der Entgeltbemessung nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ebenfalls zu bewerten sind ( BGH NJW-RR 1992, 183, 184 [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ), nicht zu beanstanden, wenn die Klägerin höhere Defizite auf den weniger attraktiven Flughäfen durch eine Gesamtlösung in einem bestimmten Umfang kompensiert.

    bb) Die von der Beklagten verschiedentlich für die Anforderungen an die Darlegungslast zur Bestimmung von Strompreisen in so genannten Interimsverhältnissen angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 ( BGH NJW-RR 1992, 183 ff. [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ) ist dabei auf den Streitfall nur eingeschränkt anwendbar, weil es dort um die Angemessenheit eines Produkt-Endpreises und in diesem Rahmen u.a. um die Frage ging, welchen Gewinn die dortige Klägerin zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals beziehungsweise der Einlagen ihrer Aktionäre mit dem der dortigen Beklagten berechneten Preis erzielen wollte (a.a.O.S. 185).

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus KG, 19.10.2006 - 2 U 169/03
    Was im Einzelfall billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen in dem Zeitpunkt der Ausübung des Bestimmungsrechts festzustellen ( BGHZ 41, 271 ).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 27/96

    Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen

    Auszug aus KG, 19.10.2006 - 2 U 169/03
    Der Zahlungsanspruch steht der Klägerin gegen die Beklagte auf der Grundlage der Entgeltordnung zu, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Flugplatzunternehmen und den Fluggesellschaften privatrechtlicher Natur sind ( BGH NJW-RR 1997, 1019 [BGH 23.01.1997 - III ZR 27/96] ) und ein Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen allein durch die Benutzung des Flugplatzes zustande kommt.
  • LG Berlin, 01.12.2009 - 16 O 71/09
    Aus den Entscheidungen des Kammergerichts vom 2. Oktober 2006 (Az. 2 U 169/03) und des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2007 (Az. 111 ZR 277/06) ergebe sich, dass für die zentralen Infrastruktureinrichtungen eine angemessene Kostenabgrenzung zwischen Fluggesellschaften und Bodendienstleistem vorgenommen worden sei und keine Doppelinanspruchnahme stattfinde.
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Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2003 - B 2 U 169/03 B   

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BSG, 23.07.2003 - B 2 U 169/03 B (https://dejure.org/2003,38665)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2003 - B 2 U 169/03 B (https://dejure.org/2003,38665)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - B 2 U 169/03 B (https://dejure.org/2003,38665)
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