Weitere Entscheidungen unten: BSG, 24.02.2004 | SG Lüneburg, 06.12.2007

Rechtsprechung
   KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11041
KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03 Kart (https://dejure.org/2009,11041)
KG, Entscheidung vom 01.10.2009 - 2 U 17/03 Kart (https://dejure.org/2009,11041)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 2 U 17/03 Kart (https://dejure.org/2009,11041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Kartellverstoßes; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Kartellschadensersatzklage; Anforderungen an den Nachweis der Karteilteilnahme; Voraussetzungen und Höhe des Kartellschadensersatzanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 852; ; ZPO § 543 Abs 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 33 Abs. 3 S. 2; ; GWB § 54 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Kartellverstoßes; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Kartellschadensersatzklage; Anforderungen an den Nachweis der Karteilteilnahme; Voraussetzungen und Höhe des Kartellschadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2004 - 6 U 183/03

    Umfang des Schadensersatzes in kartellrechtswidriger Preisabsprachen

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Hierzu liegen aus der bisherigen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - drei Entscheidungen vor: das OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2243 ff.) und das LG Mannheim (GRUR 2004, 182 ff.) sehen die Darlegungs- und Beweist beim schadensersatzbegehrenden Unternehmer der 2. Marktstufe; das LG Dortmund (WuW/E DE-R 1352 ff.) hält den in Anspruch genommenen Unternehmer der 1. Marktstufe für darlegungs- und beweispflichtig.

    Die sich vorliegend fernerhin stellende Problematik der Schadensweitergabe auf die nächste Marktstufe ist zwar rechtlicher Natur und ist in der Vergangenheit von der Rechtsprechung z.T. anders beantwortet worden als dies vorliegend durch den Senat geschieht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2243 ff.).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die unbestimmte Klageerhebung nicht verjährungsfristhemmend bzw. -unterbrechend wirkt (zum Verjährungsrecht nach der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH MDR 2009, 215; BGH, NJW 2008, 3498; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 204 Rdnr. 4 m.w.N.; zum Verjährungsrecht vor der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH, NJW 2001, 305; BGH, NJW 1992, 1111).

    Nur in Fällen, in denen sich die Unbestimmtheit daraus ergibt, dass bei einer Teilsaldoklageerhebung zwar die dem Saldo zu Grunde liegenden Einzelforderung benannt wurden, nicht aber die Teilbeträge, in deren Höhe die jeweiligen Einzelforderungen mit der Klage geltend gemacht werden, gilt die Verjährungsfrist ausnahmsweise mit der Klageerhebung als unterbrochen bzw. gehemmt, wenn später im Prozess, sei es auch nach Ablauf der Verjährungsfrist, die Nennung der Teilbeträge doch noch erfolgt (BGH, NJW-RR 1996, 885; vgl. auch BGH, NJW 2001, 305, Rdnr. 20 zit. nach Juris).

  • LG Berlin, 27.06.2003 - 102 O 155/02
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juni 2003 verkündete Urteil der Handelskammer 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 155/02 Kart - wie folgt geändert:.

    unter Abänderung des am 27. Juni 2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az. 102 O 155/02 Kart, wird die Beklagte verurteilt, an sie 112.474,94 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Denn im Rahmen der Vorteilsausgleichung liegt die Darlegungs- und Beweislast für den Vorteil generell beim Schädiger (BGH, NJW-RR 2004, 79 [81]; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, Rdnr. 123b a.E., m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Die vorliegende Fallgestaltung ist schließlich auch nicht denjenigen Fallgestaltungen ähnlich und daher nicht mit diesen Fallgestaltungen gleichzubehandeln, in denen eine Sache, die mehreren gehört, deliktisch beschädigt wurde und in denen die Rechtsprechung eine Gesamtgläubigerschaft der geschädigten Eigentümer verneint hat (z.B. BGHZ 55, 20 [31 f.]).
  • LG Mannheim, 11.07.2003 - 7 O 326/02

    Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Beteiligung an Preiskartellen

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Hierzu liegen aus der bisherigen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - drei Entscheidungen vor: das OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2243 ff.) und das LG Mannheim (GRUR 2004, 182 ff.) sehen die Darlegungs- und Beweist beim schadensersatzbegehrenden Unternehmer der 2. Marktstufe; das LG Dortmund (WuW/E DE-R 1352 ff.) hält den in Anspruch genommenen Unternehmer der 1. Marktstufe für darlegungs- und beweispflichtig.
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die unbestimmte Klageerhebung nicht verjährungsfristhemmend bzw. -unterbrechend wirkt (zum Verjährungsrecht nach der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH MDR 2009, 215; BGH, NJW 2008, 3498; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 204 Rdnr. 4 m.w.N.; zum Verjährungsrecht vor der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH, NJW 2001, 305; BGH, NJW 1992, 1111).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Der bloße Umstand, dass zwischenzeitlich die gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung ihrer diesbezüglichen Geschäftsunterlagen - möglicherweise - abgelaufen sind, ist insofern unerheblich (vgl. BGH, NJW 1995, 130, Rdnr. 21 zit. nach Juris).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die unbestimmte Klageerhebung nicht verjährungsfristhemmend bzw. -unterbrechend wirkt (zum Verjährungsrecht nach der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH MDR 2009, 215; BGH, NJW 2008, 3498; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 204 Rdnr. 4 m.w.N.; zum Verjährungsrecht vor der Verjährungsrechtsreform 2002 vgl. u.a.: BGH, NJW 2001, 305; BGH, NJW 1992, 1111).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
    Nur in Fällen, in denen sich die Unbestimmtheit daraus ergibt, dass bei einer Teilsaldoklageerhebung zwar die dem Saldo zu Grunde liegenden Einzelforderung benannt wurden, nicht aber die Teilbeträge, in deren Höhe die jeweiligen Einzelforderungen mit der Klage geltend gemacht werden, gilt die Verjährungsfrist ausnahmsweise mit der Klageerhebung als unterbrochen bzw. gehemmt, wenn später im Prozess, sei es auch nach Ablauf der Verjährungsfrist, die Nennung der Teilbeträge doch noch erfolgt (BGH, NJW-RR 1996, 885; vgl. auch BGH, NJW 2001, 305, Rdnr. 20 zit. nach Juris).
  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn niemand ist von Rechts wegen gehalten, im Verjährungsinteresse etwaiger deliktischer Schuldner generell die Medien zu verfolgen (vgl. KG, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 2 U 17/03 Kart, juris Rn. 27; Grothe in MünchKomm BGB, 8. Aufl., § 199 Rn. 31).
  • LG Hannover, 18.12.2017 - 18 O 8/17

    LKW-Kartell: Stadt Göttingen hat Anspruch auf Schadensersatz

    (1) Ein solcher Anscheinsbeweis ist bei Quotenkartellen in der Rechtsprechung anerkannt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.2.2017, 2 U 583/15, Rn. 64; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15, Rn. 63, Urteil vom 31.7.2013, 6 U 51/12, Rn. 53 f.; KG Berlin, Urteil vom 1.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 55 ff; LG Dortmund, Urteil vom 21.12.2016, 8 O 90/14, Rn. 99-103; LG Hannover, Urteil vom 5.7.2016, 18 O 405/14, Rn. 67, Urteil vom 31.5.2016, 18 O 259/14, Rn. 35 ff., zit. jeweils nach Juris).

    Die Frage, ob es den Ersatzanspruch des Geschädigten ausschließt oder mindert, wenn er den kartellbedingten Preisaufschlag auf seine Kunden abwälzt, ist daher allein unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen Vorteilsausgleichung zu beurteilen (BGH, a.a.O, Rn. 56 ff., 61 ff.; vgl. KG Berlin, Urteil vom 1.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 106 ff., zit. jeweils nach Juris).

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14

    Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung

    b) Nach den allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechts, auf die mangels einer entsprechenden Übergangsregelung in § 131 GWB in der derzeit geltenden Fassung zurückzugreifen ist, sind rechtsgeschäftlich wie auch gesetzlich begründete Schuldverhältnisse nach dem Recht zu beurteilen, das zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses galt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2009, VI-U (Kart) 17/08, - Postkonsilidierer, zitiert nach: juris, dort Rz. 28; KG Berlin, Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03, Rz. 37 - Berliner Transportbeton, GWR 2010, 69).

    Dementsprechend sind auch das Kammergericht (Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03 - Berliner Transportbeton, NZG 2010, 420) und das OLG Karlsruhe (Urteil vom 31.07.2013, 6 U 51/12 (Kart.) - Feuerwehrfahrzeuge, NZKart 2014, 366) davon ausgegangen, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass ein Quotenkartell zu einer Preisüberhöhung führt (vgl. auch Münchener Kommentar zum Kartellrecht-Lübbig, 2. Aufl., § 33 Rz. 99; LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2004, 13 O 55/02 - Vitaminpreise, WuW/E DE-R 1352, 1354, wonach nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass ein im Wettbewerb gefundener Preis niedriger ist als der Kartellpreis).

  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Die Frage, ob es den Ersatzanspruch des Geschädigten ausschließt oder mindert, wenn er den kartellbedingten Preisaufschlag auf seine Kunden abwälzt, ist daher allein unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen Vorteilsausgleichung zu beurteilen (BGH, a.a.O, Rn. 56 ff., 61 ff.; vgl. KG Berlin, Urteil vom 1.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 106 ff., ferner auch schon Kammer 8 O 25/16 Rn 95, Juris).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2013 - 37 O 200/09

    Urteil im Zementkartellverfahren - Schadensersatzklage gegen acht

    Insoweit unterscheidet sich der dem Entscheidungsfall zugrunde liegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des Kammergerichts (2 U 17/03 Kart) vom 1. Oktober 2009 (BeckRS 2009, 88782) zugrunde lag.
  • LG Hannover, 15.10.2018 - 18 O 19/17
    (1) Dies ist bei Quotenkartellen in der Rechtsprechung anerkannt (KG, Urteil vom 28.06.2018, 2 U 13/14, Rn. 52, 78; Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 55 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15, Rn. 63, Urteil vom 31.07.2013, 6 U 51/12, Rn. 53 f.; OLG München, Urteil vom 28.06.2018, 2 U 13/14, Rn. 52; Urteil vom 08.03.2018, U 3497/17, Rn. 74; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2017, 2 U 583/15, Rn. 64; zit. jeweils nach Juris).

    Ein solcher Anscheinsbeweis für einzelne Beschaffungsvorgänge ist anerkannt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2017, 2 U 583/15, Rn. 68; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15, Rn. 64; Urteil vom 31.07.2013, 6 U 51/12, Rn. 56; KG Berlin, Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 70; Kamann/Ohlhoff/Völcker, Kartellverfahren, § 26, Rn. 129).

    Die Frage, ob es den Ersatzanspruch des Geschädigten ausschließt oder mindert, wenn er den kartellbedingten Preisaufschlag auf seine Kunden abwälzt, ist daher allein unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen Vorteilsausgleichung zu beurteilen (BGH, a.a.O, Rn. 56 ff., 61 ff.; vgl. KG Berlin, Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03, Rn. 106 ff., zit. jeweils nach Juris).

  • LG München I, 27.07.2016 - 37 O 24526/14

    Schadensersatzansprüche gegen Schienenkartell

    Ein Quotenkartell hat typischerweise wettbewerbsbeschränkende Effekte (KG Berlin, Urteil vom 01. Oktober 2009, Az: 2 U 17/03 Kart, Rn. 57 laut juris).

    Denn der einzelne Anbieter hat auf Grund des Quotenkartells - im Vergleich zur wettbewerbsmäßigen Situation - (1.) einen geringeren Anreiz zur Senkung seiner Preise, weil er sich durch die Preissenkung ohnehin keine zusätzlichen Marktanteile erschließen kann, und (2.) größere Möglichkeit, seine Preise zu erhöhen, weil er nicht Gefahr läuft, durch die Preiserhöhung Marktanteile an seine Wettbewerber zu verlieren (KG Berlin, Urteil vom 01. Oktober 2009, Az: 2 U 17/03 Kart, Rn. 58, juris).

  • LG Ingolstadt, 10.09.2020 - 64 O 2618/19

    Ansprüche nach einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sogenannten "Abgasskandal"

    Ein allgemein gültiger Erfahrungssatz, dass der Inhalt von Pressemitteilungen und "omnipräsenter" Berichtserstattung stets zeitnah von den Betroffenen zur Kenntnis genommen wird existiert nicht (siehe auch KG, Urteil vom 1.10.2009 - 2 U 17/03 für den Bereich des Kartellrechts, NJOZ 2010, 536, 538).

    Eine generelle Obliegenheit des Gläubigers, Presseveröffentlichungen zu verfolgen, besteht dabei nicht (KG NJOZ 2010, 536, 537 f.; Grothe, in: MüKoBGB, § 199 Rn. 31 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Dies gilt entgegen teilweise vertretener Auffassung (Staebe in Schulte/Just, Kartellrecht, 2012 § 33 Rn. 56; Zimmer/Logemann, WuW 2006, 982, 986) auch für die Verzinsungspflicht nach § 33 Abs. 3 Satz 4 GWB (KG, Urt. v. 01.10.2009 - 2 U 17/03 Kart Rn. 37 - zitiert nach juris; Fuchs in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 131 GWB Rn. 20; Bornkamm in Langen/Bunte, 12. Aufl., § 33 GWB Rn. 160; Stadler in Langen/Bunte, 11. Aufl. § 131 Rn. 16).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.08.2018 - 19 O 9571/14

    Anforderungen an den Anscheinsbeweis für die Kartellbetroffenheit -

    Angesichts der Tatsache, dass diese beiden Beklagten die von der Klägerin in Bezug genommene Feststellungen aus dem Langbußgeldbescheid betreffend die Beklagte zu 5) (Anlage K20) - unter Ausnahme der Teilnahme der Beklagten zu 4) am Informationsaustausch nach dem 06.10.2006 (S. 8 d. Schriftsatzes vom 07.07.2017, Bl. 446 d.A.) - nicht substantiiert bestritten haben, entfaltet der dort festgestellte Sachverhalt jedoch auch für diese beiden Beklagten Indizwirkung (vgl. KG, NJOZ 2010, 536, 539 - Zementkartell), so dass auch für diese beiden Beklagten eine Beteiligung am Informationsaustausch durch die Kammer festgestellt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

  • LG Kiel, 18.04.2019 - 6 O 108/18

    LKW-Kartell - Wettbewerbsbeschränkung: Anscheinsbeweis für Kartellbetroffenheit

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 39/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkungen der

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 310/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 11/18
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17

    Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 9546/16

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes - Süßwarenkartell

  • OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04

    Bauverzögerung durch verspätete Übergabe eines Ausführungsplans - Folgen der

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Rechtsprechung
   BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6530
BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R (https://dejure.org/2004,6530)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R (https://dejure.org/2004,6530)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - B 2 U 17/03 R (https://dejure.org/2004,6530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R
    Die Beitragsbescheide seien entgegen der Entscheidung des Senats vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1) Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits geworden, zumindest die nach Klageerhebung ergangenen für die Jahre 1999 und 2000.

    Die Berücksichtigung der Altlasten-Ost bei der Beitragsberechnung verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und § 157 Abs. 2 SGB VII sei entgegen der Entscheidung des Senats vom 24. Juni 2003 (aaO) ebenfalls verfassungswidrig.

    Wie der Senat entschieden hat, kann die Einbeziehung der Beitragsbescheide auch nicht auf eine analoge oder entsprechende Anwendung der § 86 Abs. 1 bzw § 96 Abs. 1 SGG gestützt werden, weil dadurch der Streitstoff erweitert würde und Erwägungen der Prozessökonomie ein solches Ergebnis nicht rechtfertigen (Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8).

    Der von der Beklagten der Veranlagung der Klägerin zugrunde gelegte, ab 1. Januar 1998 geltende Gefahrtarif der Beklagten ist hinsichtlich der zwischen den Beteiligten umstrittenen Gefahrtarifstellen 48 und 49 rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003, BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung).

    Aus der früher erfolgten Herabsetzung der Gefahrklasse für einen Teil der von einer Gefahrtarifstelle umfassten Unternehmen folgt jedoch ebenso wenig wie aus den unterschiedlichen Tätigkeiten und Gefährdungsrisiken innerhalb dieses Gewerbezweiges ein Zwang für die Selbstverwaltung der Beklagten, diese zu unterteilen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 19 f).

    Aufgrund der eingeschränkten Überprüfungsbefugnis der Gerichte bei Gefahrtarifen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 12) kann nicht jeder Fehler bei der Aufteilung der Lohnsummen oder Unfalllasten Beachtung finden, andererseits muss das Zahlenmaterial als solches gesichert sein.

    Entgegen dem Revisionsvorbringen wurden die Einwände gegen das der Berechnung zugrunde liegende Zahlenmaterial und vor allem die geänderte Definition der Gefahrtarifstellen in dem Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 26 f) geprüft mit dem Ergebnis, dass sich das Berufungsgericht im damaligen Verfahren aufgrund seiner ausführlichen Würdigung des Zahlenmaterials nicht zu weiteren Beweiserhebungen gedrängt sehen musste.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R
    Denn es geht dabei um die Zulässigkeit der gegen die Folgebescheide gerichteten Klage und damit um das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen und nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R - mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 160 Nr. 1 vorgesehen).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 BU 107/93

    Beweisantrag - Gutachten - Expositionsbedingungen - Rekonstruirbarkeit

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R
    Gerade im Hinblick auf das Vorbringen der Klägerin, dass es sich bei der Erhebung des Zahlenmaterials um einen komplexen Vorgang handelte, hätte von ihr nachvollziehbar dargelegt werden müssen, auf welche Weise sichergestellt werden kann, dass die maßgeblichen Umstände der Wirklichkeit entsprechend rekonstruierbar sind, so dass ein darauf beruhendes Gutachten als geeignetes Beweismittel angesehen werden kann (vgl BSG SozR 3-1500 § 103 Nr. 9).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R
    Im Übrigen ist zu beachten, dass die Herabsetzung der Gefahrklasse regelungssystematisch völlig andere Fragen betrifft als die Gliederung des Gefahrtarifs nach Gefahrtarifstellen (vgl zur Herabsetzung § 162 SGB VII sowie Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - SozR 4-2700 § 162 Nr. 1).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 17/03 R
    Dass dies aber kein reiner Rechenakt ist, entspricht der bisherigen, vom Gesetzgeber (vgl BT-Drucks 13/2204 S 73, 110 ff) kodifizierten Praxis der Unfallversicherungsträger, die auch vom Bundessozialgericht ( Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 -, SGb 1995, 253 ff) gebilligt wurde ("kein bloßes Rechenwerk, sondern ein Zusammenfluss rechnerischer und wertender bzw gewichtender Faktoren" - "nicht nachrechenbar, wohl aber nachvollziehbar").
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2003 - L 8 U 90/02

    Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit der

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  • LSG Saarland, 18.01.2006 - L 2 U 139/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG aaO., vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 28.7.2004, L 2 U 17/03).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 06.12.2007 - S 2 U 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,118200
SG Lüneburg, 06.12.2007 - S 2 U 17/03 (https://dejure.org/2007,118200)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06.12.2007 - S 2 U 17/03 (https://dejure.org/2007,118200)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - S 2 U 17/03 (https://dejure.org/2007,118200)
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