Rechtsprechung
   BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2050
BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R (https://dejure.org/2008,2050)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R (https://dejure.org/2008,2050)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R (https://dejure.org/2008,2050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Abweg; Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums; geringfügige Unterbrechung; Einkauf von Lebensmitteln zum Verzehr in der Arbeitspause; Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Wegeunfall - Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums - Geringfügige Unterbrechung des Weges zur Arbeit zum Einkauf von Lebensmitteln für die Arbeit - Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Fahrt zur Arbeitsstätte - eingeschobener Weg zum Lebensmitteleinkauf - Unfall auf Parkplatz eines Supermarktes - Fortsetzung des versicherten Weges erst nach Wiederereichen des verlassenen Verkehrsraumes - Einkauf von Lebensmitteln vor Arbeitsantritt zum ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall; Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums; geringfügige Unterbrechung bei Einkauf von Lebensmitteln zum Verzehr in der Arbeitspause; Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfall auf Parkplatz eines Supermarkts nach Privateinkauf auf dem Weg zur Arbeit ist kein Arbeitsunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Arbeitsunfall bei Einkauf während Fahrt zur Arbeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 680 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Entgegen der Ansicht des SG ergebe sich nichts anderes aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3), mit dem nur über die Unterbrechung zu privatwirtschaftlichen Zwecken innerhalb des Straßenbereichs des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit entschieden worden sei.

    Das LSG habe die Bedeutung dieser Norm vor dem Hintergrund des vom BSG mit Urteil vom 9. Dezember 2003 (aaO) eingeleiteten Paradigmenwechsels zur Frage des Einbezugs von Wegeunfällen in den Versicherungsschutz verkannt.

    Mit dem Urteil des BSG vom 9. Dezember 2003 (aaO) sei der Versicherungsschutz nicht ausgedehnt, sondern eingeschränkt worden.

    Nichts anderes ergibt sich aus der geltend gemachten Handlungstendenz, nach dem Einkauf zur Arbeit fahren zu wollen, iVm der Entscheidung des Senats vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; dazu 3.).

    Eine Unterbrechung ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist (BSG Urteile vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 7 und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 12).

    Die räumliche Unterbrechung beginnt spätestens dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum seines Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit verlässt, und endet mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 17/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 44 S 108, modifiziert durch Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293, 296, 301 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 8 und 18).

    Er beruft sich insoweit zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 (aaO).

    Wird eine versicherte Tätigkeit mehr als geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn die eingeschobene Verrichtung ihrerseits im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr 7 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 6).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).

    Eine Unterbrechung ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist (BSG Urteile vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 7 und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 12).

    Insoweit wird zur Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass zwischen der Unterbrechung eines bestimmten Verhaltens oder einer bestimmten Verrichtung auf der tatsächlichen Ebene und der rechtlichen Wertung und Auswirkung dieser tatsächlichen Unterbrechung auf der versicherungsrechtlichen Ebene zu unterscheiden ist (BSG Urteile vom 12. April 2005 - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 11 und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 mwN).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherte lediglich seine Fortbewegung beendet, um sich an Ort und Stelle einer anderen, nicht nur geringfügigen Tätigkeit zuzuwenden, oder ob er den eingeschlagenen Weg verlässt, um an anderer Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den ursprünglichen Weg zurückzukehren (BSG Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 mwN).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).

    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, dh ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (BSG Urteile vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 S 33, jeweils mwN).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Aufgrund des Zusammentreffens dieser beiden betriebsbezogenen Merkmale, das Handlungsziel und die Betriebsbedingtheit des Weges, ist der wesentliche innere Zusammenhang zwischen dem Betrieb und einem zur Nahrungsaufnahme zurückgelegten Weg angenommen worden (BSG vom 2. Juli 1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 S 55 mwN).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94

    Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Dieser grundlegende Unterschied steht einer gebotenen Gleichbehandlung beider Sachverhalte entgegen (vgl hierzu BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66; Urteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82

    Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Dieser grundlegende Unterschied steht einer gebotenen Gleichbehandlung beider Sachverhalte entgegen (vgl hierzu BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66; Urteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75

    Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Dieser grundlegende Unterschied steht einer gebotenen Gleichbehandlung beider Sachverhalte entgegen (vgl hierzu BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66; Urteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Der auf Grund einer mehr als geringfügigen Unterbrechung entfallene Versicherungsschutz wird zwar mit der Beendigung der eigenwirtschaftlichen Tätigkeit und der Fortsetzung des ursprünglich angetretenen Weges wieder begründet, es sei denn, aus der Dauer und der Art der Unterbrechung muss auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden (BSG Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN).
  • BVerfG, 30.03.2007 - 1 BvR 3144/06

    Nichtanerkennung einer chronischen Bronchitis eines Bergmanns als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
    Dieser ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG Beschluss vom 30. März 2007 - 1 BvR 3144/06 - SozR 4-2700 § 9 Nr. 10 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80

    Weg nach oder vom Ort der Tätigkeit - Unterbrechung des Weges - Private

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 117/69
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 122/66
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

  • Drs-Bund, 28.05.2003 - BT-Drs 15/1070
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Aufgrund des Zusammentreffens dieser beiden betriebsbezogenen Merkmale, des Handlungsziels und der Betriebsbedingtheit des Weges, ist der wesentliche innere Zusammenhang zwischen dem Betrieb und einem zur Nahrungsaufnahme zurückgelegten Weg angenommen worden (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 21 mwN; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 30 f; BSG vom 2.7.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 S 55 mwN) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Maßgebendes Kriterium für den sachlichen Zusammenhang ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, dh ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zu oder von der Arbeitsstätte gerichtet ist (vgl BSG Urteile vom 23.1.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 RdNr 12; vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62; vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 RdNr 15; vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 14; vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12; vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 S 33, jeweils mwN) .

    Auch Wege von anderen Orten als dem häuslichen Bereich zum Ort der versicherten Tätigkeit werden nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer versicherungsbezogenen Handlungstendenz unternommen (vgl zB BSG Urteile vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 13 und - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 21; vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138, 140 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 S 71 f).

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Begründet wird der Versicherungsschutz auf dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 13 und B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 21) .

    In seiner Entscheidung vom 2.12.2008 (B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 30) hat der Senat allerdings für diese Unterschutzstellung des Weges zur Nahrungsaufnahme zwei Gründe genannt, die beide im Falle des Klägers gerade nicht vorliegen.

    Er ist weder räumlich durch den Betriebsort vorgegeben noch innerhalb eines zeitlichen Rahmens zu erledigen und steht in keinem Zusammenhang mit bereits erbrachter Arbeit (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27410
OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,27410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,27410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,27410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,27410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wettbewerbsvorteils bei Erbringung von Beförderungsleistungen eines gemeinnützigen Verbands i.R.e. steuerbegünstigten Betriebszwecks; Vorteile bei der Marktteilhabe aufgrund einer Ausnutzung und Überschreitung eines Steuerprivilegs zum Nachteil anderer ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    b) § 65 Nr. 3 AO schützt den potenziellen Wettbewerb (BFH BStBl II 2000, 705, 708; Gersch in Klein, AO, 9. Aufl. [2006], § 65, 3).

    Gegen sie spreche bereits dessen Vortrag, der Beigeladene verhalte sich wie ein der Besteuerung unterliegender Unternehmer und nutze den wirtschaftlichen Vorteil der Nichtbesteuerung im wesentlichen zur Stärkung des Eigenkapitals und nicht im Preiswettbewerb (BFH a.a.O. 110 [a.E.]; vgl. auch BFH BStBl II 2000, 705, 708, wo im Streit zwischen dem Finanzamt und einer als gemeinnützig anerkannten, eine Kunsteisbahn betreibenden Klägerin, welche gegen Entgelt sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern deren Benutzung gestattete, dem Finanzgericht aufgegeben worden war, zu prüfen, in welchem Umfang die Vermietung an Nichtmitglieder im Streitjahr geschehen war).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Der BGH hat hinwiederum Art. 87 BayGO, der Gemeinden Grenzen bei der erwerbswirtschaftlichen Betätigung zieht, um Kommunen vor den Gefahren überdehnter unternehmerischer Tätigkeit zu schützen und zugleich einer ungezügelten Erwerbstätigkeit der öffentlichen Hand zu Lasten der Privatwirtschaft vorzubeugen, dahin verstanden, dass der Gesetzeszweck nicht die Kontrolle der Lauterkeit des Marktverhaltens, sondern die Einflussnahme auf das unternehmerische Verhalten der Gemeinden und gegebenenfalls der Schutz der Privatwirtschaft vor dem Wettbewerb durch die öffentliche Hand sei (BGH GRUR 2002, 825 [Juris Tz. 22] - Elektroarbeiten ).

    Im Übrigen sieht sich der Senat in dieser Wertung auch ganz maßgeblich bestätigt durch die Entscheidung BGH GRUR 2002, 825 - Elektroarbeiten ; dort ging es darum, dass einem Sonderrechtsträger ein bestimmtes Auftreten auf dem allgemeinen Markt nicht gestattet war, sein gleichwohl erfolgtes wirtschaftliches Tätigwerden dort mit zumindest der damit verbundenen Gefahr, wirtschaftliche Vorteile aufgrund der rechtlichen Sonderstellung zum Nachteil der übrigen Marktteilnehmer auszunutzen, nicht als Marktverhaltensregeln betreffend angesehen wurde.

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Die Vertreiberin stünde damit in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nicht anders da als der Hersteller eines pharmazeutischen Produkts, dessen stoffliche Zusammensetzung den Vorgaben für die Zulassung als Arzneimittel nicht entspricht (BGH GRUR 2006, 82 [Tz. 22] - Betonstahl ; vgl. zu letzterem BGH GRUR 2005, 778 - Atemtest; generell die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit bejahend, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wird, dass dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, wie dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, dient: BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - Abgasemissionen [noch zu § 1 UWG]) .

    b) Zwar mag denkbar sein, dass die Verletzung einer allgemeinen nicht wettbewerbsbezogenen Regel gleichwohl dann zu einem Wettbewerbsverstoß werden kann, wenn die Regelverletzung quantitativ oder qualitativ so geartet ist, dass sie zur allgemeinen Marktbehinderung, sprich Marktstörung wird, welche eine ernstliche Gefahr für den jeweiligen Marktbestand wird (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 UWG, 12.3 ff.; vgl. auch Piper a.a.O. § 4, 11/323 ff.; vgl. ersichtlich einschränkend insoweit aber BGH GRUR 2000, 1076, 1079 - Abgasemissionen ).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03

    Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    a) Nach § 4 Nr. 11 UWG handelt derjenige unlauter i.S. des § 3 UWG, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und auf diese Weise gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (BGH GRUR 2007, 159 [Tz. 15] - Anbieterkennzeichnung im Internet ; so schon zum alten Recht, dem § 4 Nr. 11 inhaltlich entspricht: BGH GRUR 2007, 162 [Tz. 11] - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft ; GRUR 2006, 872 [Tz. 15] - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern ), was etwa bei einer zum Schutz der Verbraucher erlassenen Vorschrift (BGH GRUR 2006, 949 [Tz. 25] - Kunden werben Kunden ) oder Mindestpreisvorschriften (BGH GRUR 2006 ,955 [Tz. 11] - Gebührenvereinbarung II ) angenommen wird.

    In seiner Entscheidung GRUR 2006, 872 - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern hat der BGH bei § 16 Abs. 1 HessStrG, wonach die Sondernutzung öffentlicher Straßen von einer Erlaubnis abhängig ist, den gebotenen Marktbezug bei einer ohne Erlaubnis erfolgten Werbung mit Schildern auf einem am Straßenrand geparkten Kraftfahrzeuganhänger verneint.

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern - somit auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient - sogenannte drittschützende Norm (BFH NVwZ 1999, 107, 109; bestätigt in BFHE 206, 521 = BStBl II 2004, 1034).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern - somit auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient - sogenannte drittschützende Norm (BFH NVwZ 1999, 107, 109; bestätigt in BFHE 206, 521 = BStBl II 2004, 1034).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04

    Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Dieser Angriff stellte gegenüber den behaupteten Verletzungen von Steuertatbeständen durch den Beklagten einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. etwa BGH U. v. 24.05.2007 - I ZR 20/04 [Tz. 17] - Staatsgeschenk ).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Auf die in der letztgenannten Entscheidung enthaltene Vorlagefrage hat der EuGH auch in Bezug auf Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates 10. Mai 1977 entschieden, dass sich ein Einzelner, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts in Wettbewerb steht und der geltend macht, diese Einrichtung werde für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübe, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen, im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung sich auf den genannten Artikel berufen könne (EuGH EuZW 2006, 511 [Tz. 53]).
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    Er regelt den Wertungs- und Zielkonflikt zwischen Förderung des Gemeinwohls und Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts (BT-Drucks. 7/4292 S. 21; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 65 AO, 12 und 27; Koenig in Pahlke/Koenig, AO [2004] § 65, 1; vgl. allg. Hey in Tipke/Lang, SteuerR, 18. Aufl. [2005], § 20, 5).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
    a) Nach § 4 Nr. 11 UWG handelt derjenige unlauter i.S. des § 3 UWG, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und auf diese Weise gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (BGH GRUR 2007, 159 [Tz. 15] - Anbieterkennzeichnung im Internet ; so schon zum alten Recht, dem § 4 Nr. 11 inhaltlich entspricht: BGH GRUR 2007, 162 [Tz. 11] - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft ; GRUR 2006, 872 [Tz. 15] - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern ), was etwa bei einer zum Schutz der Verbraucher erlassenen Vorschrift (BGH GRUR 2006, 949 [Tz. 25] - Kunden werben Kunden ) oder Mindestpreisvorschriften (BGH GRUR 2006 ,955 [Tz. 11] - Gebührenvereinbarung II ) angenommen wird.
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 117/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Änderung der Klage in der Berufungsinstanz

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.02.2011 - 2 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42091
OLG Hamburg, 08.02.2011 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2011,42091)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2011 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2011,42091)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2011,42091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.06.2008 - 2 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41289
OLG Hamburg, 03.06.2008 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2008,41289)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2008 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2008,41289)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 2 U 17/07 (https://dejure.org/2008,41289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,41289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 16.06.2007 - S 2 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,118566
SG Lüneburg, 16.06.2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118566)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 16.06.2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118566)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Juni 2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,118566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 19.06.2007 - S 2 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,118257
SG Lüneburg, 19.06.2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118257)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 19.06.2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118257)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - S 2 U 17/07 (https://dejure.org/2007,118257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,118257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 04.09.2007 - B 2 U 17/07 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,62830
BSG, 04.09.2007 - B 2 U 17/07 S (https://dejure.org/2007,62830)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2007 - B 2 U 17/07 S (https://dejure.org/2007,62830)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2007 - B 2 U 17/07 S (https://dejure.org/2007,62830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,62830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,51547
BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B (https://dejure.org/2007,51547)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B (https://dejure.org/2007,51547)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - B 2 U 17/07 B (https://dejure.org/2007,51547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,51547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.12.2005 - B 2 U 52/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Ob dieser Entscheidung des 4. Senats überhaupt zu folgen ist (vgl nahezu zeitgleich und ohne Kenntnis des Beschlusses des 4. Senats die gegenteilige Entscheidung des 2. Senats vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - sowie dessen Beschluss vom 22. Dezember 2006 - B 2 U 65/06 B -), kann dahingestellt bleiben, da zumindest die vom 4. Senat aufgestellten Voraussetzungen dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen sind.
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Zur Beurteilung der Sachdienlichkeit der Fragen ist nicht auf die Sicht des Gerichts, sondern die des Beteiligten abzustellen (vgl BVerfG NJW 1998, 2273; Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde, SGb 2007, 328, 334 f).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN; Becker, SGb 2007, 328, 332 f).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Insbesondere hat sie nicht gerügt, das LSG habe einen weiteren Schriftsatz ihrerseits nach der Stellungnahme von Dr. N übergangen, sodass nicht zu erkennen ist, dass die Klägerin ihrerseits alles ihr mögliche getan hat, um rechtliches Gehör zu erlangen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 22.12.2006 - B 2 U 65/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 2 U 17/07 B
    Ob dieser Entscheidung des 4. Senats überhaupt zu folgen ist (vgl nahezu zeitgleich und ohne Kenntnis des Beschlusses des 4. Senats die gegenteilige Entscheidung des 2. Senats vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - sowie dessen Beschluss vom 22. Dezember 2006 - B 2 U 65/06 B -), kann dahingestellt bleiben, da zumindest die vom 4. Senat aufgestellten Voraussetzungen dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen sind.
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht