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   OLG Köln, 20.05.1987 - 2 U 170/86   

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https://dejure.org/1987,1534
OLG Köln, 20.05.1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,1534)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,1534)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,1534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Kaufvertrages über einen Neuwagen; Gewährleistungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Mängel an einem Kaufgegenstand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 433; BGB § 459; BGB § 462; BGB § 467

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 ff., § 476

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2520
  • NJW 1987, 2530
  • NJW-RR 1987, 1271 (Ls.)
  • VersR 1987, 1226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 103/74
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1987 - 2 U 170/86
    ... Grundsätzlich richtet sich die Zahl der hinzunehmenden Nachbesserungsversuche nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Gebots von Treu und Glauben (BGH, NJW 1976, 234).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Falle die Nutzungsentschädigung aus dem Nettokaufpreis berechnet, ohne aber die Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers zu erörtern (NJW 1987, 2520 [OLG Köln 20.05.1987 - 2 U 170/86]).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 11/04

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

    Folglich sind die vom Käufer bis zur Rückgabe mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer der einzig richtige Anknüpfungspunkt für die Bemessung der Gebrauchsvorteile (Reinking/Eggert, a. a. O. mit Hinweis auf OLG Köln NJW 1987, 2520; OLG Zweibrücken DAR 1986, 89; OLG Hamm BB 1981, 1853 und weiteren Rechtsprechungsnachw.).
  • LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03

    Neuwagenhandel - Zu hoher Benzinverbrauch als Sachmangel

    Den korrekten Ansatzpunkt für eine angemessene Erfassung des infolge der Benutzung eintretenden Wertverlusts bietet eine anteilige lineare Abschreibung des Fahrzeugwerts im Verhältnis zu der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (vgl. zu dieser Formel OLG Hamm, Urt. v. 17.12.1997, NJW 1997, 2121 f.; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.

  • OLG Köln, 13.01.1995 - 19 U 78/94

    "Hängende" Türen als Fehler eines Neufahrzeuges - Kaufvertrag, Gewährleistung,

    Der Betrag errechnet sich ausgehend von einer anzunehmenden Gesamtfahrleistung des PKW von 150.000 Kilometer aus 0, 67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer (vgl. Senat OLGR 1991, 3 = VersR 1991, 699 = NJW-RR 1991, 1340, 1341; OLG Köln NJW 1987, 2520 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1989 - 1 U 58/88

    Berechnung abzugeltender Gebrauchsvorteile bei Rücktritt von einem Kaufvertrag

    Die Beklagte übersieht hier, daß die von ihr in Bezug genommene Formel des OLG Köln (in NJW 1987, 2520 [OLG Köln 20.05.1987 - 2 U 170/86] ) einen Pkw betraf und auf der Annahme einer voraussichtlichen Gesamtlaufleistung von nur 150.000 km beruhte.
  • OLG Köln, 10.01.1992 - 20 U 158/91

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung

    Dabei wird bei Neufahrzeugen wegen ihres hohen qualitativen und technischen Standards von einer zu erwartenden Lebensdauer vom Zeitpunkt der Erstzulassung bis zur hypothetischen Verschrottung von 10 Jahren und einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 150.000 km ausgegangen und der zu ersetzende Gebrauchsvorteil mit 0, 67 % des Kaufpeises pro gefahrene 1000 km angesetzt (OLG Köln DAR 1982, 402, 403; OLG Köln NJW 1987, 2520; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140; OLG München NJW 1987, 3012; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 3.Aufl., Rdn. 399).
  • OLG Köln, 19.04.1991 - 19 U 205/90

    Neuwagen; Dröhnen; Geräusche; Vibrationen; Sachmangel; Verkäufer; Versprechen;

    Der Betrag errechnet sich, ausgehend von einer anzunehmenden Gesamtfahrleistung des X. von 150.000 Kilometer aus 0, 67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer (OLG Hamm, NJW-RR 88, 1140; OLG Frankfurt, DAR 88, 243; OLG Köln, DAR 82, 402; NJW 87, 2520).
  • OLG Köln, 01.02.1993 - 12 U 52/92

    Klopfgeräusche; Schabgeräusche; Neuwagen; Unregelmäßiges Auftreten; Erheblicher

    Es bleibt offen, ob die Regelung in Neuwagen-Verkaufsbedingungen, wonach gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn "der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind«, wirksam ist (vgl. zu dieser Problematik einerseits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 824 ... und andererseits OLG Köln [2. Zivilsenat], NJW 1987, 2520 ).
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 160/91

    Was ist eine angemessene Nachbesserungsfrist?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 19.10.1987 - 12 U 9/87

    Neufahrzeug bei einjähriger Standzeit, Roststellen usw.?

    Bedenken gegen seine Berechnungsweise zur Bewertung der Nutzungen (0,67 g6 des Kaufpreises pro 1.000 km = 107, 80 DM) hat der Senat nicht (vgl. zu dieser Berechnungsweise auch OLG Nürnberg DAR 1985, 81 sowie OLG Köln -z. ZS Urteil vom 20.9.1987 - 2 U 170/86 - ).
  • OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92
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   OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 170/86   

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OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,15014)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.05.1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,15014)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 2 U 170/86 (https://dejure.org/1987,15014)
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