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   OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 2 U 172/81   

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https://dejure.org/1982,3350
OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 2 U 172/81 (https://dejure.org/1982,3350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.1982 - 2 U 172/81 (https://dejure.org/1982,3350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - 2 U 172/81 (https://dejure.org/1982,3350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhalten des Vorfahrtberechtigten; Verletzung des Vorrechts; Vorfahrtsverletzung; Annäherung des Wartepflichtigen; Abschüssige Straße mit Schneematsch; Sorgfalt eines idealen Fahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17

    Keine Unabwendbarkeit bei vorhersehbarer Vorfahrtverletzung

    Jedenfalls wahrt der Vorfahrtsberechtigte nicht die von einem Idealfahrer zu erwartende äußerste Sorgfalt, wenn er mit einer Verletzung seines Vorrechts nicht rechnet und entsprechend sorglos fährt, obwohl die Umstände - wie hier infolge der Abschüssigkeit der untergeordneten Straße und der winterlichen Straßenverhältnisse - die Möglichkeit einer Vorfahrtsverletzung nahelegen (vgl. OLG Stuttgart 2 U 172/81, in juris); dies macht das Unfallereignis für den Vorfahrtsberechtigten - aus der Sicht eines Idealfahrers - indes zunächst nur zu einem für ihn nicht unabwendbaren Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG; ob es für sich genommen einen Verschuldensvorwurf rechtfertigt, ist zweifelhaft, bedarf hier aber keiner Entscheidung und keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung.
  • AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn Umstände vorliegen, die für den Vorfahrtberechtigten die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahe legen (vgl. speziell bei Unübersichtlichkeit: OLG Zweibrücken VRS 79, 354; vgl. allgemein OLG Stuttgart VersR 1983, 252; OLG Köln VersR 1960 644).
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