Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 11.03.1997 | OLG Köln, 09.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7385
OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 1995 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1995,7385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 7 § 25
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Möbelhändlers mit Preisreduzierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 2 U 148/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn kein einziger Preis um diesen Prozentsatz reduziert wäre oder wenn diese Preisreduzierung nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren vorgenommen worden wäre und wenn außerdem die übrigen Preisherabsetzungen beträchtlich hinter 50 % zurückblieben (BGH GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.95, 2 U 148/95).

    Für das Klagerecht der Antragstellerin ist deshalb eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht erforderlich (vgl. dazu umfassend die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.10.1995 im Rechtsstreit der Parteien - 2 U 148/95).

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Es ist vielmehr eine Verallgemeinerung der in der streitgegenständlichen Anzeige zum Ausdruck kommenden Verletzungshandlung durch Wahl eines Oberbegriffs erforderlich, durch den das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt (vgl; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl, Rn. 5 ff zu Kap. 5; BGH GRUR 1984, 593 - Adidas Sportartikel; Köhler, NJW 1992, 137).

    In Einschränkung des Verfügungsantrags war der Unterlassungstitel allerdings auf Möbel zu beschränken, da die Antragstellerin ihren Anspruch nur auf die Möbelwerbung gestützt und nicht glaubhaft gemacht hat, dass auch bezüglich des übrigen Sortiments der Antragsgegnerin entsprechende Preisschaukeleien zu gewärtigen sind (vgl. dazu BGH GRUR 1984, 593 - Adidas Sportartikel).

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 218/88

    Keine WSV-Angebote - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, in einem Werbeprospekt sowohl für Sommerschlußverkaufsware, als auch für sonstige Ware zu werben (BGH NJW-RR 1990, 1317 ).
  • BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn kein einziger Preis um diesen Prozentsatz reduziert wäre oder wenn diese Preisreduzierung nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren vorgenommen worden wäre und wenn außerdem die übrigen Preisherabsetzungen beträchtlich hinter 50 % zurückblieben (BGH GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.95, 2 U 148/95).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

    2. Die Werbung mit einer Preisgegenüberstellung des herabgesetzten Preises mit einem früher verlangten Preis ist dann als Irreführung im Sinne von § 3 UWG zu beanstanden, wenn der frühere Preis tatsächlich nicht ernsthaft verlangt wurde, da die Verbraucher bei einer Preisherabsetzungswerbung davon ausgehen dürfen, der angegebene, zuvor verlangte Preis sei ein echter, seriös kalkulierter Preis gewesen, zu dem sich der Unternehmer längere Zeit bemüht habe, die Ware abzusetzen (vgl. dazu Lindacher, UWG - GK, Rn. 934 zu § 3 UWG; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rn. 296 zu § 3 UWG; Senatsurteil vom 17.11.1995 - 2 U 175/95).

    Dies gilt insbesondere, wenn ein heraufgesetzter Preis nur ermöglichen soll, eine nachfolgende Herabsetzung in besonderer Weise herausstellen zu können (vgl. dazu Lindacher und Baumbach/-Hefermehl, je a.a.O., sowie Senatsentscheidung vom 17.11.1995, a.a.O.).

  • LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17

    Wettbewerbsrecht: Preisschaukelei

    Als grobe Richtschnur kann angenommen werden, dass eine Frist von einer bis drei Wochen in der Regel zu kurz ist (Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 L., Rn. 2), wobei für Möbel zu beachten ist, dass diese nicht von "heute auf morgen" abgesetzt werden, so dass ein geschäftspolitisch ernsthaft begründeter Preiswechsel nicht so häufig zu erwarten sein wird wie bei alltäglichen Bedarfsgütern, die weitgehend unabhängig vom Preis täglich in großer Zahl abgesetzt werden (OLG Stuttgart WRP 1996, 469ff., Rn. 53).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07

    Irreführende Werbung für einen Pre-Selection-Vertrag mit 52%-iger Kostenersparnis

    Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.1997 - 2 U 175/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35148
OLG Brandenburg, 11.03.1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,35148)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,35148)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,35148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,35148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Wer den Verkehr durch Querstehen blockiert, weil er sich vorher hiernach offenkundig keine hinreichende Klarheit über die Wendemöglichkeit verschafft hat, handelt grob verkehrswidrig ( vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom, 27. Oktober 1998, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 1997 - Az.: 2 U 175/95 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    An der Bewertung des Pflichtverstoßes als grob fahrlässig ändert sich grundsätzlich auch nichts durch ein etwaiges verkehrswidriges Verhalten des Unfallgegners, insbesondere, wenn dieser - wie der Kläger geltend macht - gegen das Gebot des "Fahrens auf Sicht" verstößt oder unaufmerksam ist ( OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 1997 - Az.: 2 U 175/95 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,31823
OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,31823)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,31823)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 2 U 175/95 (https://dejure.org/1997,31823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,31823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83

    Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Ein substantiiertes Bestreiten, das heißt ein Bestreiten mit einer konkreten Gegendarstellung, ist lediglich dann erforderlich, wenn (nur) der Bestreitende die tatsächlichen Verhältnisse genau kennt (vgl. BGH NJW 1981, 113 (114); BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW 1987, 2008 (2009); Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 138 Rn. 10 a mit weit.

    Steht die Partei den Geschehnissen dagegen erkennbar fern, so kann von ihr ein solches substantiiertes Bestreiten nicht verlangt werden; vielmehr genügt dann ein einfaches Bestreiten (vgl. BGH NJW-RR 1986, 60).

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Da die Grundschuld das Bestehen einer Forderung nicht voraussetzt (§ 1192 Abs. 1 BGB) und sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Anspruch des Grundschuldgläubigers auf Duldung der Zwangsvollstreckung daher nur auf eine Einrede aus der Sicherungsabrede stützen kann, obliegt es zwar im Regelfall ihm, darzulegen und zu beweisen, daß die Einrede begründet, daß also der gesicherte Anspruch ganz oder teilweise nicht entstanden oder wieder erloschen ist (vgl. BGH WM 1976, 666 (677); BGH NJW 1992, 1620 (1621) mit weit.

    Dann muß der Grundschuldgläubiger - hier: die Beklagte - den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderung darlegen und beweisen (vgl. BGH WM 1976, 666 (667); BGH NJW-RR 1986, 1495 = LM § 1191 BGB Nr. 16; BGH NJW 1991, 1286 (1287); BGH NJW 1992, 1620 (1621).

  • BGH, 27.02.1976 - V ZR 50/75

    Gewährung von Krediten - Vorfinanzierung und Zwischenfinanzierung eines großen

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Da die Grundschuld das Bestehen einer Forderung nicht voraussetzt (§ 1192 Abs. 1 BGB) und sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Anspruch des Grundschuldgläubigers auf Duldung der Zwangsvollstreckung daher nur auf eine Einrede aus der Sicherungsabrede stützen kann, obliegt es zwar im Regelfall ihm, darzulegen und zu beweisen, daß die Einrede begründet, daß also der gesicherte Anspruch ganz oder teilweise nicht entstanden oder wieder erloschen ist (vgl. BGH WM 1976, 666 (677); BGH NJW 1992, 1620 (1621) mit weit.

    Dann muß der Grundschuldgläubiger - hier: die Beklagte - den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderung darlegen und beweisen (vgl. BGH WM 1976, 666 (667); BGH NJW-RR 1986, 1495 = LM § 1191 BGB Nr. 16; BGH NJW 1991, 1286 (1287); BGH NJW 1992, 1620 (1621).

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 77/85

    Darlegung und Beweis der durch eine Sicherungsgrundschuld gesicherten Forderung;

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Dann muß der Grundschuldgläubiger - hier: die Beklagte - den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderung darlegen und beweisen (vgl. BGH WM 1976, 666 (667); BGH NJW-RR 1986, 1495 = LM § 1191 BGB Nr. 16; BGH NJW 1991, 1286 (1287); BGH NJW 1992, 1620 (1621).

    Die Auslegung einer solchen Sicherungsabrede ergibt regelmäßig - und hier -, daß der Sicherungsgeber nur haften will und soll, wenn und soweit überhaupt von ihr erfaßte Ansprüche des Sicherungsnehmers entstehen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1495).

  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Wenn eine Grundschuld - wie hier - für den jeweils wechselnden Bestand von Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung haften soll, hat daher der Sicherungsnehmer - allgemeiner Regel entsprechend - die Entstehung des einzelnen gesicherten Anspruchs, der Sicherungsgeber dagegen die anspruchshindernden, -hemmenden und -vernichtenden Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH NJW 1996, 719 (720)).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Daß die Beklagte ihn gleichwohl nach knapp vierjähriger Prozeßdauer und wiederholter Verhandlung auch in der Berufungsinstanz erstmals im Termin zur Beweisaufnahme vor dem Oberlandesgericht zu einem ihr Monate zuvor bekannt gegebenen Beweisthema benannt hat, erfüllt die Voraussetzungen der Verschleppungsabsicht im Sinne des - auch im Zivilprozeß entsprechend anwendbaren (vgl. BGHZ 53, 245 (2591)) - § 244 Abs. 3 StPO.
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Dann muß der Grundschuldgläubiger - hier: die Beklagte - den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderung darlegen und beweisen (vgl. BGH WM 1976, 666 (667); BGH NJW-RR 1986, 1495 = LM § 1191 BGB Nr. 16; BGH NJW 1991, 1286 (1287); BGH NJW 1992, 1620 (1621).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Ein substantiiertes Bestreiten, das heißt ein Bestreiten mit einer konkreten Gegendarstellung, ist lediglich dann erforderlich, wenn (nur) der Bestreitende die tatsächlichen Verhältnisse genau kennt (vgl. BGH NJW 1981, 113 (114); BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW 1987, 2008 (2009); Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 138 Rn. 10 a mit weit.
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 2 U 175/95
    Ein substantiiertes Bestreiten, das heißt ein Bestreiten mit einer konkreten Gegendarstellung, ist lediglich dann erforderlich, wenn (nur) der Bestreitende die tatsächlichen Verhältnisse genau kennt (vgl. BGH NJW 1981, 113 (114); BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW 1987, 2008 (2009); Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 138 Rn. 10 a mit weit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht