Rechtsprechung
   BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4317
BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung - Höhe - Anrechnung - abgebrochene Maßnahme - Ermessensfehlgebrauch - Berufsfindung - Referenzmaßnahme - Neigung - Umschulung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Teilförderung; Höhe; Anrechnung; abgebrochene Maßnahme; Ermessensfehlgebrauch; Berufsfindung; Referenzmaßnahme; Neigung; Umschulung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilhabe am Arbeitsleben - Unfallversicherungsträger - Höhe der Förderungskosten einer neuen Umschulungsmaßnahme - Anrechnung der Kosten der gescheiterten Umschulung - Höhe der Übergangsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Teilförderungsleistungen für eine Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben; Anspruch auf Teilförderung des Fachhochschulstudiums der Elektrotechnik; Festsetzung der Teilförderungsleistung unter Anrechnung von erbrachten Aufwendungen für eine abgebrochene Maßnahme

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufliche Reha - Umschulung - keine Anrechnung der Kosten einer gescheiterten Umschulung auf eine neue Maßnahme

  • Judicialis

    SGB VII § 35 Abs 1 Abs 1 S 1; ; SGB VII § 35 Abs 3; ; SGB VII § 26 Abs 2 Nr 2; ; SGB IX § 33 Abs 1; ; SGB I § 39 Abs 1 S 1; ; SGB I § 39 Abs 1 S 2; ; SGB X § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Höhe der Teilförderung, Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 43
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Kommen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Rehabilitationsträger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG, Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R = SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).

    Hingegen sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bezüglich der Ermessensbetätigung und ihres Ergebnisses, der Ermessensentscheidung, gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG darauf beschränkt zu kontrollieren, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), mit seiner Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, d.h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit und Ermessensmissbrauch; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R = a.a.O. RdNr. 20; Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 44/93 = SozR 3-5765 § 10 Nr. 3).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur

    Der für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20.3.2007 - B 2 U 18/05 R (SozR 4-2700 § 35 Nr. 1; dazu: Dahm WzS 2008, 117; Luthe, JurisPR-SozR 16/2007 Anm 2) eine solche Form der Leistungsgewährung nach § 35 Abs. 3 SGB VII, bei der sich der Betroffene die Leistung selbst beschafft und sie nicht von einem zuständigen Leistungsträger (§ 6 Abs. 1 SGB IX) - ggf unter Einschaltung Dritter (vgl § 5 Nr. 2, § 7 Abs. 1 SGB IX) - als Sachleistung erbracht wird, auch in Bezug auf ein Studium als gesetzeskonform angesehen.

    Dem entspricht es, in Grenzen und nach Maßgabe des oben beschriebenen Leistungsrechts den Betroffenen die LTA nicht nur durch Maßnahmen in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch Geldleistungen zu gewähren und durch eine finanzielle Teilförderung auf der Grundlage des § 35 Abs. 3 SGB VII einem behinderten Menschen zB die Teilnahme an einem von ihm selbst gewählten Studiengang zu ermöglichen (vgl BSG SozR 4-2700 § 35 Nr. 1) .

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Diese Regelungen geben einen Anspruch dem Grunde nach (BSG, Urteil vom 20.03.2007, B 2 U 18/05 R in SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).

    Damit steht die Frage, "ob" Leistungen zur Teilhabe zu erbringen sind (anders als die Auswahl derartiger Leistungen, vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2007, a.a.O.) nicht im Ermessen des Unfallversicherungsträgers.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16217
OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05 (https://dejure.org/2008,16217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 (https://dejure.org/2008,16217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 2 U 18/05 (https://dejure.org/2008,16217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Fahrbahnverschmutzungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art 34 S. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Fahrbahnverschmutzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Motorrad tödlich verunglückt - Familie verklagt die Straßenbaubehörde auf Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1614
  • NZV 2008, 568
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    19 b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358; Senat, Urteil vom 22. Mai 2001, 2 U 38/00; Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 2 U 12/06).

    Der Straßenbenutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (vgl. BGH, VersR 1979, 1055).

  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06

    Amtshaftung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    19 b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358; Senat, Urteil vom 22. Mai 2001, 2 U 38/00; Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 2 U 12/06).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 38/00 R

    Unfallversicherung - Schadensersatzanspruchshöhe für zerstörte Brille - keine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    19 b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358; Senat, Urteil vom 22. Mai 2001, 2 U 38/00; Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 2 U 12/06).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    Ein aufmerksamer Kraftfahrer hat zudem mit Fahrbahnhindernissen zu rechnen; allein das Nichterkennen ungewöhnlich schwer sichtbarer Hindernisse, auf die nichts hindeutet, ist nicht vorwerfbar (Hentschel, a.a.O., Rn. 25; BGH NJW 1984, 2412 (die dort genannten Fälle betrafen sämtlich Unfälle in der Dunkelheit)).
  • OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1980 - 18 U 72/80

    Verkehrssicherungspflicht; Grobe Fahrlässigkeit; Gefahren; Verkehrsweg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    19 b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358; Senat, Urteil vom 22. Mai 2001, 2 U 38/00; Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 2 U 12/06).
  • OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12

    Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg

    Der Senat hat hierzu in einer Vielzahl von Einzelfällen ausgeführt, dass letztlich nicht entschieden werden müsse, wie weit die Pflichten (einer Gemeinde) für die Wegesicherheit tätig zu werden, gingen, wenn es sich bei der inkriminierten Gefahrenstelle um eine so deutlich sichtbare und daher von jedem Benutzer meisterbare Gefahrensituation handelte, auf die er sich bei der gebotenen Eigensorgfalt einzurichten vermag (vgl. grds. Beschluss des Senats v. 19.03.2009 - 4 U 688/08; ferner bereits Urteil v. 08.08.2000 in NJW 1998, 247; zuletzt Beschluss v. 21.02.2012 - 4 U 840/11 m.w.Nw.; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 1614; BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Jena, 11.07.2012 - 4 W 322/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Grünanlagen: Sturz eines neunjährigen Kindes über

    Der Senat hat hierzu in einer Vielzahl von Einzelfällen ausgeführt, dass letztlich nicht entschieden werden müsse, wie weit die Pflichten (einer Gemeinde) für die Wegesicherheit tätig zu werden, gingen, wenn es sich bei der inkriminierten Gefahrenstelle um eine so deutlich sichtbare und daher von jedem Benutzer meisterbare Gefahrensituation handelte, auf die er sich bei der gebotenen Eigensorgfalt einzurichten vermag (vgl. grds. Beschluss des Senats v. 19.03.2009 - 4 U 688/08; ferner bereits Urteil v. 08.08.2000 in NJW 1998, 247; zuletzt Beschluss v. 21.02.2012 - 4 U 840/11 m.w.Nw.; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 1614; BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 692/14

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Fahrradfahrers auf einem Wirtschaftsweg

    Als weiterer Grundsatz im Bereich der Verkehrssicherungspflicht gilt, dass derjenige nicht schutzbedürftig ist, der die konkreten Gefahren erkennen kann (OLG Koblenz 12 U 513/03, Urteil vom 19.04.2004, juris; OLG Karlsruhe, OLG-R 2007, 118; OLG Brandenburg in NJW-RR 2008, 1614).
  • LG Aachen, 29.03.2012 - 12 O 540/11

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellen eines Pollers auf einem

    Im Übrigen muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

    Bei der Bemessung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Bei der Bemessung des Umfanges der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).
  • LG Aachen, 12.12.2019 - 12 O 269/19

    Kontrolle einer Unterführung

    Im Übrigen muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Wege so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

    Bei der Bemessung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

  • LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und

    Im Übrigen muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19

    Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht im

    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert, verkehrsgefährdende Fahrbahnverschmutzungen zu beseitigen, die für einen die erforderliche Sorgfalt beachtenden Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind, jedenfalls aber solche deutlich zu machen (Senat, Urteil vom 3. Juni 2008 - 2 U 18/05, NZV 2008, 56).
  • LG Aachen, 18.12.2014 - 12 O 293/14

    Verkehrssicherungspflicht; öffentliche Straße; Rennrad

    Im Übrigen muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 106/19
    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert, verkehrsgefährdende Fahrbahnverschmutzungen zu beseitigen, die für einen die erforderliche Sorgfalt beachtenden Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind, jedenfalls aber solche deutlich zu machen (Senat, Urteil vom 3. Juni 2008 - 2 U 18/05, NZV 2008, 56).
  • LG Aachen, 16.04.2020 - 12 O 257/19

    Amtshaftung gegenüber Kindern im Park

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - I-2 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13182
OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,13182)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,13182)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,13182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klageschutzrechte hinsichtlich eines dynamischen Stautisches mit niedriger Aufprallkraft; Inhaberin des am 29. Dezember 1999 unter Inanspruchnahme einer kanadischen Priorität vom 18. Januar 1999 angemeldeten europäischen Patentes; Niederdruck-Ansammlungstisch zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 2 U 18/05
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits, wie hier, ein nur gegen Sicherheitsleistung des am Patent berechtigten vorläufig vollstreckbares Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn ein Widerruf oder eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 2 U 18/05
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits, wie hier, ein nur gegen Sicherheitsleistung des am Patent berechtigten vorläufig vollstreckbares Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn ein Widerruf oder eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 2 U 18/05
    Anhaltspunkte dafür, dass dieses Ergebnis nicht tragfähig sein könnte, liegen dem Senat nicht vor (vgl. dazu Senat, GRUR 1979, 636 - Ventilanbohrvorrichtung).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33119
OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,33119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,33119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - I-2 U 18/05 (https://dejure.org/2007,33119)
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  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 80/04

    Prüfung erfinderischer Tätigkeit im Patentnichtigkeitsverfahren bei Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 18/05
    Der Senat hat wiederholt trotz einer entgegenstehenden erstinstanzlichen Entscheidung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren aufgrund eigener Sachprüfung angesichts bestehender erheblicher Zweifel an der Schutzfähigkeit die Verhandlung ausgesetzt bzw. eine einstweilige Verfügung nicht erlassen bzw. einer erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben (vgl. zum Beispiel die Entscheidung "Steinknacker" Mitt. 1997, 257-261 sowie das im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergangene Urteil vom 20.10.2005 - I 2 U 80/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf - 2 U 18/05   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,130258
OLG Düsseldorf - 2 U 18/05 (https://dejure.org/9999,130258)
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