Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.02.2008

Rechtsprechung
   BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R   

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https://dejure.org/2008,3293
BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R (https://dejure.org/2008,3293)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R (https://dejure.org/2008,3293)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - B 2 U 18/06 R (https://dejure.org/2008,3293)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Sonderrechtsnachfolge; Vererbung; Übergangsleistung; Anspruch dem Grunde nach; Entstehung; laufende Geldleistung; Fälligkeit; Abgrenzung zum Entschließungsermessensanspruch; Entbehrlichkeit der Bekanntgabe der Auswahlerm ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang des Anspruches eines Verstorbenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Art, Dauer und Höhe von Übergangsleistungen auf den überlebenden Ehegatten als Rechtsnachfolger; Vererbbarkeit von Ansprüchen auf Geldleistungen nach dem Erbrecht bei Nichtvorhandensein ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV - Fälligkeit des Anspruchs - Rechtsanspruch - Ermessen hinsichtlich Einzelleistung - Sonderrechtsnachfolge - Rechtsnachfolge als Erbe - Begriff der Fälligkeit

  • Judicialis

    BKV § 3 Abs 2 S 1; ; SGB I § 40 Abs 2; ; SGB I § 41; ; SGB I § 56 Abs 1 S 1; ; SGB I § 58 S 1; ; SGB I § 59; ; SGB X § 39 Abs 1 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines Anspruchs auf Übergangsleistungen dem Grunde nach als laufende Geldleistung gemäß § 56 Abs. 1 SGB I

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R
    Dementsprechend hat das BSG auch in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 - (SozR 1200 § 40 Nr. 3) einen Anspruch von Erben eines verstorbenen Unfallversicherten auf Zahlung der Abfindung für dessen Unfallrente abgelehnt, weil der Bescheid des Unfallversicherungsträgers dem Versicherten nicht mehr bekannt gegeben und der im Ermessen der Verwaltung stehende Abfindungsanspruch so zum Todeszeitpunkt nicht entstanden (und demgemäß nicht fällig) gewesen sei.

    Allerdings hat der Anspruch auf Gewährung von Übergangsleistungen eine für die Beurteilung des Zeitpunktes seiner Entstehung und damit seiner Fälligkeit relevante besondere Struktur, die ihn von den reinen Ermessensleistungen wie etwa dem in der Entscheidung des BSG vom 24. Juni 1987 aaO behandelten Anspruch auf Unfallrentenabfindung erheblich unterscheidet.

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (vgl BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN).

    Die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe dieser Leistung steht hingegen im pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessen des Unfallversicherungsträgers (vgl BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R
    Nach den Gesetzesmaterialien handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; sie verlieren ihren Charakter nicht dadurch, dass sie verspätet oder als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeitabschnitte geleistet werden (Entwurf der Bundesregierung zum SGB I, BT-Drucks 7/868 S 31).

    Die Rechtsnachfolgevorschriften für Sozialleistungsansprüche im SGB I sollen im Wesentlichen dazu dienen, Nachteile auszugleichen, die den mit dem Berechtigten in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dadurch erwachsen, dass sie durch die nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Ansprüche auf laufende Geldleistungen in aller Regel neben dem Berechtigten in ihrer Lebensführung beeinträchtigt werden (vgl Entwurf der Bundesregierung zum SGB I, BT-Drucks 7/868 S 33).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Zudem geht es um Geldleistungen, deren Verwendung keiner strikten Zweckbindung unterliegt (vgl insgesamt BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 RdNr 24 ff) : Ob der Versicherte den Geldbetrag der Übergangsleistung entsprechend ihrem sozialen Zweck einsetzt, berührt den Rechtsgrund zum Behaltendürfen dieser Leistung nicht.
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat, ändert die zusammenfassende vorschussweise Auszahlung der an sich monatlich zu zahlenden Witwen- bzw Witwerrente in einer Summe nicht den Charakter der Hinterbliebenenrente als solche (vgl allgemein BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 RdNr 23 unter Hinweis auf BT-Drucks 7/868 S 31; vgl auch Ruland in GK-SGB VI, Stand März 2012, § 119 RdNr 15) .
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Wann eine Rechtsnachfolge in Sozialleistungsansprüche überhaupt möglich ist, regelt § 59 SGB I (BSG Urteil vom 5.2.2008 - B 2 U 18/06 R - SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Dies werde auch bestätigt durch die Entscheidung des BSG vom 5.2.2008 (B 2 U 18/06 R), nach welcher der Anspruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO selbstständig im Rahmen der Rechtsnachfolge (§ 56 SGB I) übergehen könne.
  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 05.02.2008 (B 2 U 18/06 - Juris) die Fälligkeit eines Anspruchs auf Gewährung von Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) im Sinne der §§ 56 und 58 SGB I bejaht, obwohl vor dem Tod des Versicherten kein bewilligender VA bekanntgegeben worden war.
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    Dieser vom Senat vertretenen Rechtsauffassung steht die Entscheidung des BSG vom 05.02.2008 (- B 2 U 18/06 R, RdNr 25 - vorgehend LSG Baden-Württemberg vom 22.06.2005 - L 6 U 3698/05) nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 3 U 140/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld gem § 44 SGB 7 - erheblicher

    Mit überzeugender Begründung hat das BSG ( SozR 4-1200 § 56 Nr. 3) jedoch in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - auf eine Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung (im entschiedenen Fall: nach § 3 Abs. 2 BKV) dem Grunde nach ein Anspruch besteht und nur die Entscheidung über Art, Dauer bzw Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers steht, "Fälligkeit" iSd § 56 SGB I bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Leistung angenommen und nicht auf § 40 Abs. 2 SGB I abgestellt, der demnach nur für Fälle des sog Entschließungsermessens, nicht dagegen für bloßes Auswahlermessen gilt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04

    "Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge

    Danach werden fällige Ansprüche auf Geldleistungen (die nicht nach § 59 Satz 2 SGB I erloschen sind, zur Prüfungsreihenfolge s. stellvertretend BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt, soweit sie nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
    Eine Sonderrechtsnachfolge nach der Bestimmung des § 56 Abs. 1 SGB I, die gegenüber der bürgerlich-rechtlichen Erbfolge vorrangig wäre (vgl. etwa BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 (Rdnr. 17)), kommt bezüglich des Klägers zu 2 aber bereits deswegen nicht in Betracht, weil M.M. nie in dessen Haushalt gelebt hat und sie von ihm auch nicht wesentlich unterhalten worden ist; dies wäre jedoch tatbestandliche Voraussetzung für eine Sonderrechtsnachfolge (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 Nr. 2 und Halbs. 2 SGB I).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - L 10 U 3099/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 05.02.2008, B 2 U 18/06 in SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 und vom 12.01.2010, B 2 U 21/08 R, juris) ist von einer Sonderrechtsnachfolge nach § 56 Abs. 1 SGB I aber auch bei einer Feststellungsklage auszugehen, wenn aus der begehrten Feststellung Ansprüche auf (weitere) Geldleistungen erwachsen können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 176/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 1 R 453/10
  • BSG, 10.01.2013 - B 13 R 41/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 2542/11
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2011 - L 9 U 613/08
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2008 - 2 U 18/06   

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https://dejure.org/2008,11948
OLG Stuttgart, 07.02.2008 - 2 U 18/06 (https://dejure.org/2008,11948)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 U 18/06 (https://dejure.org/2008,11948)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 U 18/06 (https://dejure.org/2008,11948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenbeschluss nach Berufungsrücknahme: Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; rechtskraftdurchbrechende Anfechtung nach Maßgabe der Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskraftdurchbrechende Anfechtung eines die Instanz abschließenden und der Rechtskraft fähigen Beschlusses; Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung; Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; GG Art. 103

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a; ZPO § 516 Abs. 3; GG Art. 103
    Gegenvorstellung gegen einen die Instanz abschließenden und rechtskräftig gewordenen Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 13.08.2012 - 36 T 13177/12

    Anspruch auf Anpassung der Kostennote an den geänderten Streitwertbeschluss

    Rechtskräftige Entscheidungen können jedoch nur ausnahmsweise und nur unter den im Gesetz hierfür normierten Voraussetzungen abgeändert werden (OLG Stuttgart, Justiz 2008, 253, 254; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010, Az.: 7 Ta 26/10).
  • OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08

    Funktionelle Zuständigkeit des Gerichts für Urheberrechtsstreitigkeiten:

    Die Gegenvorstellung erweist sich als zulässig (vgl. hierzu: OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 U 18/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2008 - 13 WF 2/08, MDR 2008, 644; Musielak, ZPO, 6. Aufl. § 127 Rn. 26) und teilweise begründet.
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