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   OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01   

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https://dejure.org/2002,2059
OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB § 12
    Netz.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Redlich gewählte Internetadresse, die in ihrem Kern ausschließlich aus einem Sachbegriff besteht; Verletzung fremder Rechte am gleichlautenden Familiennamen der Internetadresse; Verletzung bei vielen Trägern desselben Familiennamens; Vorliegen einer unbefugten ...

  • kanzlei.biz

    Netz.de verletzt kein Namensrecht

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12

  • kanzlei.biz

    Netz.de verletzt kein Namensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Verwendung eines bürgerlichen Nachnamens als Sachbegriff im Rahmen einer Internetadresse verstößt nicht gegen fremde Rechte am gleichlautenden Familiennamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 192
  • MMR 2002, 388
  • K&R 2002, 377
  • afp 2002, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 162/97

    Namensfunktion eines Domain-Namens; Bestreiten des Namensrechts durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Einen Namen gebraucht nämlich nur, wer ihn verwendet um damit seine eigene Identität zu kennzeichnen und von anderen zu unterscheiden (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 626, 627).

    Denn auch Voraussetzung für eine solche Namensleugnung ist, dass die Domain-Adresse aus einem Namen besteht oder namensartig anmutet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 626, 627 - "ufa.de").

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Ausreichend ist, dass der Eindruck hervorgerufen wird, es beständen Beziehungen familiärer, geschäftlicher oder sonstiger Art zwischen dem Namensträger und demjenigen, der den Namen gebraucht (BGHZ 124, 173, 181 - Namensschutz für "röm.kath." m. w. N.).
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • OLG München, 29.03.1996 - 21 U 4100/95

    Umfang des Schutzbereichs des § 12 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Bei Allerweltsnamen (etwa Müller) entfällt in der Regel aber eine Interessenverletzung schon deshalb, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist; ebenso kann es bei Namen mit normaler Kennzeichnungskraft (z. B. Frankenberg) liegen (Palandt § 12 Rn. 28 unter Hinweis auf OLG München NJW-RR 1996, 1005).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Denn nur unter dieser Voraussetzung bestünde die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung; eine solche Zuordnungsverwirrung ist Voraussetzung für eine Namensanmaßung nach § 12 BGB (BGHZ 126, 208, 215; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl. § 12 BGB Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Dabei ist zu fragen, ob die Bezeichnung im Kontext mit der Domain-Bezeichnung als Name oder nur als Sachbegriff erscheint (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192, 193 - netz.de).

    Eine Interessenverletzung entfällt zwar in der Regel, wenn ein Allerweltsname als Domain verwendet wird, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist (OLG Stultgart, GRUR-RR 2002, 192 - netz.de).

  • LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06

    Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung

    Das folgt aus dem Umstand, dass der Internet-Benutzer die Domain-Bezeichnung nicht notwendig als Hinweis auf das klägerische Unternehmen versteht (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; wtrp).

    lässt sich auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund, sei es als Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, oder als sittenwidrige Schädigung unter dem Stichwort "domain-grabbing", ableiten (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; OLG Köln GRUR-RR 2006, 67 (68) - mahngericht.de; LG Frankenthal MMR 2006, 116 (117) - guenstig.de; LG Leipzig, MMR 2006, 113 (114) - kettenzüge.de; Viefhues NJW 2000, 3239).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 384/05
    Die Rechtsprechung, dass eine natürliche Person wegen ihres bürgerlichen Nachnamens nicht untersagen lassen kann, dass ein Unternehmen eine mit diesem Nachnamen identische Domain-Bezeichnung für sich registrieren lässt, die einen Sachbegriff darstellt, um die Domain für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen ( OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192 - "netz.de"), ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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