Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 22.06.2006

Rechtsprechung
   BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R   

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https://dejure.org/2007,2003
BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R (https://dejure.org/2007,2003)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender Weg - mehrmaliges Zurücklegen - Arbeitsstätte - Ort der Tätigkeit - gemischte Tätigkeit - Kind - Kindertransport - fremde Obhut - analoge Anwendung - Gleichheitssatz - Ehe - Familie

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; unmittelbarer Weg; abweichender Weg; mehrmaliges Zurücklegen; Arbeitsstätte; Ort der Tätigkeit; gemischte Tätigkeit; Kind; Kindertransport; fremde Obhut; analoge Anwendung; Gleichheitssatz; Ehe; Familie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Arbeitsunfalls auf dem Weg zur Arbeit nach absprachegemäßer Arbeitsunterbrechung; Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Zurechnung einer Verrichtung zur betrieblichen Tätigkeit; Voraussetzungen einer Analogie; Beschränkung des Versicherungsschutzes beim ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Transport von Kindern zur Schule - Unterbrechung der Arbeit - isolierter Kindertransport - kein versicherter Weg - keine analoge Anwendung des § 8 Abs 2 Nr 2 a SGB VII - kein Verfassungsverstoß

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst a; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindertransport als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall auf dem Rückweg zur Arbeitsstätte nach Abholen des Kindes aus der Schule ist kein Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 154
  • FamRZ 2008, 409
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Voraussetzung ist, dass das Gesetz in dem betreffenden Punkt lückenhaft ist, sei es, dass der regelungsbedürftige Sachverhalt übersehen wurde, dass er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat oder dass er bewusst ausgespart wurde, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden sollte (siehe dazu Senatsurteil vom 28. April 2004 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN).

    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Letzteres hat das Bundessozialgericht (BSG) zB angenommen, wenn der Versicherte an seinem Arbeitsplatz bemerkt hatte, dass er zu Hause befindliche Unterlagen oder Werkzeuge für die weitere betriebliche Tätigkeit benötigte, und sich aus diesem Grund auf den Weg zu seiner Wohnung und zurück zum Ort der Tätigkeit begeben hatte (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24 sowie SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 S 18).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Umgekehrt sind nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte versichert, weil es außer in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII) keinen so genannten Betriebsbann gibt (vgl zusammenfassend: Urteil des Senats vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9, jeweils RdNr 5 bis 7 mwN).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Ihre Klage ist ungeachtet der Fassung der Anträge nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aufzufassen, denn es geht ihr bei sinnentsprechender Auslegung ihres Begehrens um die gerichtliche Feststellung, dass ihr Unfall am 7. Mai 2004 ein Arbeitsunfall ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4 und Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte Rechte oder Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht herleiten (BVerfGE 82, 60, 81 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1 S 6; BVerfGE 107, 205, 213 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1 RdNr 28).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Ihre Klage ist ungeachtet der Fassung der Anträge nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aufzufassen, denn es geht ihr bei sinnentsprechender Auslegung ihres Begehrens um die gerichtliche Feststellung, dass ihr Unfall am 7. Mai 2004 ein Arbeitsunfall ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4 und Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Dementsprechend stehen auch nicht alle Wege eines Beschäftigten zu und von der Arbeitsstätte oder auf der Arbeitsstätte selbst (dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 und Nr. 38) unter Unfallversicherungsschutz, sondern nur solche Wege, die durch die Ausübung der Beschäftigung oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt sind.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der Gesetzgeber bestimmt im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 62, 323, 333; 87, 1, 36).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Eine unbewusste Regelungslücke wäre anzunehmen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom historischen Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN und vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Damit sparte der Gesetzgeber bewusst nicht nur Abweichungen von Betriebswegen aus, sondern auch die Fallgestaltung, dass ein Versicherter sein Kind zunächst mit zur Arbeitsstätte nimmt, dann aber während der Arbeitszeit von dort aus aufbricht, um das Kind in fremde Obhut zu bringen; etwa weil am Ort der Arbeitsstätte keine durchgängige Betreuungsmöglichkeit besteht (BSG Urteil vom 12.1.2010 - B 2 U 35/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 29; s zum Betriebsweg Schlaeger, NZS 2009, 559 ff; aA Leube, NZV 2015, 275, 278; modifizierend für Betriebswege Ricke in KassKomm, § 8 SGB VII RdNr 222b; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 256b; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 8 RdNr 242; vgl in diesem Zusammenhang auch BSG Urteil vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 ff).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der Weg von und zur Arbeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht nur einmal am Tag unter Versicherungsschutz steht, sondern ggf mehrmals, wenn dieses wiederholte Zurücklegen des Weges durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr damit zuzurechnen ist (stRspr BSG SozR Nr. 11 zu § 543 aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25, 62, 66; zuletzt BSG vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - RdNr 13; ebenso die überwiegende Literatur, vgl nur Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2007, § 8 RdNr 214 mwN).

    Daher hat der Senat in der Entscheidung vom 20. März 2007 (- B 2 U 19/06 R -) einen Versicherungsschutz der Verletzten verneint, weil die Fahrt, während der sich der umstrittene Unfall ereignete, nicht durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr zuzurechnen war, sondern ihrem privaten Lebensbereich.

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Der analogiefähige § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII enthält in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch keine Lücke (so im Ergebnis auch Schlaeger NZS 2009, 559 ff; aA, aber ohne Begründung Ricke in KassKomm, Stand Oktober 2008, § 8 SGB VII RdNr 223; Keller in Hauck, SGB VII, Stand Dezember 2007, K § 8 RdNr 256; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl, 2009, § 8 RdNr 242; G. Wagner in jurisPK-SGB VII, 2009, § 8 RdNr 212; vgl in diesem Zusammenhang auch BSG, Urteil vom 20. März 2007- B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 ff) .

    Der Senat geht von einer planwidrigen Regelungslücke aus, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Soweit der erkennende Senat bislang eine analoge Anwendung auch dann in Betracht gezogen hat, wenn die Regelung eines Sachverhalts bewusst ausgespart worden ist, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden soll (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) , liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7911
OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Organhaftung im Wettbewerbsrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Klage gegen den Verlagsgeschäftsführer wegen rechtswidrigen Artikels erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deliktische Haftung von natürlichen Personen mit Organstellung für Wettbewerbsverstöße; Voraussetzungen für eine persönliche Verantwortung des Geschäftsführers; Voraussetzungen für die Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83

    "Sportschuhe"; Schutzumfang eines Kennzeichens

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits das Landgericht mit Recht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Wettbewerbsverstöße nur in Betracht, wenn die natürliche Person entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat (Bundesgerichtshof, Urteile vom 26. September 1985 - I ZR 86/83 - GRUR 1986, 248, 251 = NJW 1987, 127, 129 - "Sporthosen"- und I ZR 85/83 - GRUR 1986, 252, 253 -"Sportschuhe").

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits das Landgericht mit Recht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Wettbewerbsverstöße nur in Betracht, wenn die natürliche Person entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat (Bundesgerichtshof, Urteile vom 26. September 1985 - I ZR 86/83 - GRUR 1986, 248, 251 = NJW 1987, 127, 129 - "Sporthosen"- und I ZR 85/83 - GRUR 1986, 252, 253 -"Sportschuhe").

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Im Übrigen gilt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 272/75 - NJW 1977, 626, 627 ganz allgemein, dass eine etwaige presserechtliche Verantwortlichkeit für eine zivilrechtliche Haftung unerheblich ist.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die dortigen Ausführungen zur Wettbewerbsgemäßheit dieses Beitrages dienten erkennbar gleichfalls der Rechtsverteidigung (siehe BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 "Berühmungsaufgabe").
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Erstinstanzlich hat der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - GRUR 1956, 342 - "Underberg" - geltend gemacht, es müsse angesichts des großen Umfangs der redaktionellen Beiträge vom 16. April 2005 (sieben großformatige Zeitungsseiten) davon ausgegangen werden, dass der Kläger als Geschäftsführer des Zeitungsverlages diese vor der Veröffentlichung zur Kenntnis genommen und um die Wettbewerbswidrigkeit wissend deren Inhalt gebilligt habe.
  • LG Düsseldorf, 03.05.1995 - 12 O 97/95
    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die Wettbewerbsverstöße in der Ausgabe vom 12.02.2005 waren gegenüber der Verlag R. GmbH & Co. KG Gegenstand des Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Bremen zu 12 O 97/95 und führten zu einer einstweiligen Verfügung, welche die dortige Antragsgegnerin als für sie materiellrechtlich verbindlich ausdrücklich anerkannte und auf Rechtsbehelfe verzichtete.
  • LG Bremen, 12.01.2006 - 12 O 327/05
    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    das Urteil des Landgerichts Bremen - 12 O 327/05 - vom 12.01.2006, zugestellt am 15.01.2006, abzuändern,.
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