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   BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R   

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https://dejure.org/2016,39101
BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R (https://dejure.org/2016,39101)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R (https://dejure.org/2016,39101)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2016 - B 2 U 19/15 R (https://dejure.org/2016,39101)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 S 1 SGB 7 vom 05.08.2010, § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 vom 07.08.1996, § 136 Abs 2 S 1 SGB 7, § 136 Abs 2 S 2 SGB 7, § 137 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit einer Überweisung gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 an den sachlich zuständigen Unfallversicherungsträger - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - rechtlich selbständiger Unternehmensbestandteil - Hauptunternehmen - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Unternehmen der Süßwarenindustrie in die Zuständigkeit der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Vorliegen eines Gesamtunternehmens bei fehlender Zugehörigkeit der Unternehmensbestandteile zu ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Überweisung rechtlich selbstständigen Tochterunternehmens der Süßwarenherstellung an BG NuG - Muttergesellschaft als Bescheid-Adressatin mit Anscheinsvollmacht - Überweisungs-VA als VA mit Dauerwirkung - maßgeblich für Überprüfung somit Zeitpunkt der LSG Entscheidung - ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit einer Überweisung gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 an den sachlich zuständigen Unfallversicherungsträger - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - rechtlich selbständiger Unternehmensbestandteil - Hauptunternehmen - Grundsatz der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Unternehmen der Süßwarenindustrie in die Zuständigkeit der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Vorliegen eines Gesamtunternehmens bei fehlender Zugehörigkeit der Unternehmensbestandteile zu ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Unternehmen der Süßwarenindustrie in die Zuständigkeit der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit einer Überweisung gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 an den sachlich zuständigen Unfallversicherungsträger - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - rechtlich selbständiger Unternehmensbestandteil - Hauptunternehmen - Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 191
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Zur alten Rechtslage habe das BSG in seinem Urteil vom 2.4.2009 (B 2 U 20/07 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 5) entschieden, dass ein Gesamtunternehmen nicht die rechtliche Identität in der Person des Unternehmers voraussetze.

    Aus der früheren Fassung des § 131 SGB VII (vor dem 11.8.2010) iVm der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2.4.2009, aaO) folge, dass die Beklagte auch für die Klägerin zuständig gewesen sei.

    Entgegen dem Vorbringen der Beteiligten kommt es auf die Entscheidung des Senats vom 2.4.2009 (B 2 U 20/07 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 5) nicht mehr an, weil diese zum Rechtszustand vor dem 11.8.2010 ergangen ist.

    § 131 Abs. 1 SGB VII enthielt - wie ausgeführt - bis zum 10.8.2010 gerade nicht den Zusatz "die demselben Rechtsträger angehören" und der erkennende Senat hatte hieraus in seinem Urteil vom 2.4.2009 (aaO) die Schlussfolgerung gezogen, dass ein Gesamtunternehmen keine rechtliche Identität in der Person des Unternehmers voraussetze.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 8/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Auch der auf § 136 Abs. 1 Satz 4 SGB VII gestützte Überweisungsbescheid erschöpft sich nicht in der einmaligen Zuweisung eines Unternehmens an einen anderen Unfallversicherungsträger (vgl BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 8/04 R - BSGE 94, 258, 261 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 1).

    Dies unterstreicht schließlich insbesondere die Regelung des § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB VII, die für die Frage der Änderung der Zuständigkeit ausdrücklich auf den die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung regelnden § 48 SGB X verweist (vgl hierzu schon BSG vom 12.4.2005, aaO).

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Folglich ist auch eine genaue Feststellung der tatsächlichen betriebstechnischen Zusammenhänge und Abläufe zwischen der Klägerin und der KF entbehrlich (hierzu etwa BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R - BSGE 97, 279 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Der Senat hat insofern in ständiger Rechtsprechung die statusbegründenden Verwaltungsakte im Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung als Verwaltungsakte mit Dauerwirkung betrachtet (vgl für den sog Aufnahmebescheid BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 RdNr 23 f; für Veranlagungsbescheide Urteile des BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 21 und - B 2 U 4/12 R - NZS 2013, 745, juris RdNr 21).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Sie gelten entsprechend im Sozialrecht (insbesondere BSG vom 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80 - BSGE 52, 245 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22; vgl auch BSG vom 21.2.2002 - B 3 KR 4/01 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 6 sowie vom 23.4.2009 - B 9 VJ 1/08 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 3 und vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) .
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Der Senat hat insofern in ständiger Rechtsprechung die statusbegründenden Verwaltungsakte im Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung als Verwaltungsakte mit Dauerwirkung betrachtet (vgl für den sog Aufnahmebescheid BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 RdNr 23 f; für Veranlagungsbescheide Urteile des BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 21 und - B 2 U 4/12 R - NZS 2013, 745, juris RdNr 21).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 32/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvertretung einer Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Zwar handelt es sich bei dem prozessualen Begehren der Klägerin um eine reine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG, bei der, wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben, grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verwaltungsakte abzustellen ist (vgl nur Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 54 RdNr 33 mwN; Urteil des Senats vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr. 2) .
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R

    Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Der Senat hat insofern in ständiger Rechtsprechung die statusbegründenden Verwaltungsakte im Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung als Verwaltungsakte mit Dauerwirkung betrachtet (vgl für den sog Aufnahmebescheid BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 RdNr 23 f; für Veranlagungsbescheide Urteile des BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 21 und - B 2 U 4/12 R - NZS 2013, 745, juris RdNr 21).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 2/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsfestsetzung - kein Aufhebungsermessen

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Für die rechtliche Überprüfung eines solchen Verwaltungsakts mit Dauerwirkung ist maßgeblich der Sach- und Rechtszustand zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (BSG vom 11.3.1987 - 10 RAr 5/85 - BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; vgl auch Urteil des Senats vom 22.9.2009 - B 2 U 2/08 R - BSGE 104, 170 = SozR 4-2700 § 168 Nr. 3, RdNr 17; Keller, aaO, RdNr 5c nach § 54 SGG) .
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R

    Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein -

    Auszug aus BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R
    Sie gelten entsprechend im Sozialrecht (insbesondere BSG vom 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80 - BSGE 52, 245 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22; vgl auch BSG vom 21.2.2002 - B 3 KR 4/01 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 6 sowie vom 23.4.2009 - B 9 VJ 1/08 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 3 und vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) .
  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abtretung - Grundrente -

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80

    Deutsches Verwaltungsverfahrensrecht - Ausländischer Staatsangehöriger -

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 4/01 R

    Krankenhaus - Fallpauschale - Herzoperation - arbeitsteilige Behandlung durch

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Wer es duldet, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, muss sich nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht dessen Verhalten zurechnen lassen, selbst wenn er keinen Bevollmächtigungswillen gehabt hätte (BSG vom 21.2.2002 - B 3 KR 4/01 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 6 S 37 = juris RdNr 18; vgl auch BSG vom 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R - SozR 4-2700 § 131 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.8.2019 - B 3 KR 18/18 R - juris RdNr 31) .
  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 20/18 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Rücknahme des Leistungsantrags

    Die Grundsätze der sog Duldungs- bzw Anscheinsvollmacht gelten entsprechend im Sozialrecht (vgl zur Anscheinsvollmacht: BSG vom 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R - SozR 4-2700 § 131 Nr. 2 RdNr 15 mwN) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 2 AS 695/16

    Erstattung von SGB II-Leistungen - Beschränkung der Minderjährigenhaftung

    Eine solche wird insbesondere für die rechtliche Überprüfung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung angenommen (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 2016 - B 2 U 19/15 R -, juris Rn. 18 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.10.2015 - 2 U 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42483
OLG Rostock, 21.10.2015 - 2 U 19/15 (https://dejure.org/2015,42483)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.10.2015 - 2 U 19/15 (https://dejure.org/2015,42483)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 2 U 19/15 (https://dejure.org/2015,42483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 Nr 1 UKlaG, § 4 UKlaG, § 8 Abs 1 UKlaG, § 305c Abs 2 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: Formularklausel über die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr bei Stellung einer Bürgschaft gegenüber einem Verbraucher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle der in den AGB einer Bank für die Stellung einer Bürgschaft vorgesehenen Bearbeitungsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle der in den AGB einer Bank für die Stellung einer Bürgschaft vorgesehenen Bearbeitungsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühr für die Stellung einer Bürgschaft im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühr für Stellung einer Bankbürgschaft unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühr für die Stellung einer Bürgschaft im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2015 - 2 U 19/15
    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH, Urteil vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12, juris Rn. 24 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5086
OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die Einzelmerkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (vgl. BGHZ 172, 88 = GRUR 2007, 778 Ziehmaschinenzugeinheit I).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Denn für die Auslegung eines Patentanspruchs ist nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. BGH, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Der Einbeziehung der erstmalig in der Berufungsinstanz geltend gemachten Ansprüche auf Auskunftserteilung in den vorliegenden Rechtsstreit steht auch nicht entgegen, dass die Berufung durch die Beklagte eingelegt wurde, denn die Klägerin hat die die Klageerweiterung beinhaltende Berufungserwiderung innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014, Az.: I-15 U 27/14; BeckOK ZPO/Bacher, 18. Edition, Stand: 01.09.2015, § 263 Rz. 11).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08

    Abweisung der Restitutionsklagen wegen Verletzung eines Patents für einen

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 18/14
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auch wenn der XXY BSC selbst einschließlich der dort stattfindenden Datenverarbeitungsprozesse außerhalb des Erfindungsgegenstandes liegt, ist er insofern rechtlich bedeutsam, als seine in Patentanspruch 6 vorausgesetzte Beschaffenheit Rückschlüsse auf die Anforderungen an die ihm übermittelten Downlink-Messwerte zulässt (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014, 1019).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Auch wenn es sich dabei lediglich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, das der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient und mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1020), wird dem Fachmann dadurch gleichwohl deutlich, dass das Verfügungspatent den Begriff der Einheitsdosisform dem natürlichen Sprachgebrauch entsprechend verwendet, nämlich derart, dass zwei oder mehr Stoffe in einer einzigen Dosisform kombiniert werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 2 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Parametrierung

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Prüfstand bzw. ein solches Prüffeld konstruierbar ist, welcher bzw. welches mittels des beanspruchten Verfahrens parametrierbar ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; zum Sachanspruch: Senat, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014 = BeckRS 2016, 09689; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. A, Rz. 65 und 67).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Das "eine" (10) und "das andere Bauteil" (12), zu deren Verbindung die geschützte Vorrichtung eingesetzt werden kann , scheinen bloß deshalb im Anspruch 1 des Klagepatents auf, um klarzustellen, dass die (allein schutzgegenständliche) Gesamtvorrichtung mit diesen (nicht schutzgegenständlichen) "fremden" Bauteilen zusammenwirken soll; aus der Beschaffenheit der "vorrichtungsfremden" Bauteile (10, 12) können sich allerdings Rückschlüsse auf die notwendige Ausgestaltung der Komponenten der geschützten Vorrichtung ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2016 - I-2 U 19/15; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., 2017, Kap. A. Rn. 65 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 62/16

    Verletzung eines Patents

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob es einen (anderen) Reflektor mit einem Montageteil, in dem sich ein solcher Eingriff vollzieht, am Markt tatsächlich gibt (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 18.10.2012 - I-2 U 41/08; Urt. v. 11.2.2016 - I-2 U 19/15; Kühnen, a.a.O., Kap. A Rn. 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Bauelement zur

    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, BeckRS 2016, 9689 = NJOZ 2016, 1014, 1019).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische

    Auch wenn es sich dabei lediglich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, das der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient und mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1020), wird dem Fachmann dadurch gleichwohl deutlich, dass das Verfügungspatent den Begriff der Einheitsdosisform dem natürlichen Sprachgebrauch entsprechend verwendet, nämlich derart, dass zwei oder mehr Stoffe in einer einzigen Dosisform kombiniert werden.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

    Unter dem 26.01.2016 hat die Beklagte des Parallelverfahrens I-2 U 19/15 (B oHG) Einwendungen Dritter im Nichtigkeitsverfahren vorgebracht.
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 35/20

    Beutelabgabekassette

    Der Anspruch verlangt deshalb nur, dass eine solche Einrichtung konstruierbar ist, um mit der Kassette zusammen benutzt werden zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. Februar 2016 - I-2 U 19/15 -, juris, Rn. 94; Kühnen, a.a.O., Kap. A, Rn. 80).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2020 - 4c O 47/19

    Wärmedämmung 4

    Einer spät eingereichten Nichtigkeitsklage steht eine solche gleich, die zwar beizeiten anhängig gemacht wurde, deren Zustellung jedoch anschließend schuldhaft bis zum oder kurz vor den Verhandlungstermin verzögert wird, z.B. dadurch, dass das angeforderte Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. Februar 2016, Az. I-2 U 19/15, Rz. 128 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 85/22

    Ansprüche wegen Patentverletzung für einen Schneidkörper zum Zerkleinern von

  • LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 8/21
  • LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 111/18

    Auskleidungsschlauch 2

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 13/18

    Behälter mit blasgeformtem Polyestergehäuse

  • LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 105/18

    Auskleidungsschlauch

  • LG Düsseldorf, 10.06.2021 - 4c O 34/20
  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4c O 64/18

    Schneidkörper

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28034
LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15 (https://dejure.org/2019,28034)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2019 - L 2 U 19/15 (https://dejure.org/2019,28034)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2019 - L 2 U 19/15 (https://dejure.org/2019,28034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Gesundheitserstschaden auf orthopädischem Fachgebiet - Vollbeweis - Stretch-Verletzung der Ligamenta alaria - Überdehnung der Flügelbänder - herrschende aktuelle medizinische wissenschaftliche Lehrmeinung - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Hierbei seien die jeweils gültigen Diagnose-Manuale (ICD-10 oder DSM-IV) anzuwenden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196).

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, a.a.O., m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).

    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss, es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel gibt, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Während therapeutisch tätige Mediziner bei der Suche nach Diagnosen und Therapieansätzen auch lediglich mögliche oder wahrscheinliche Sachverhalte zu Grunde legen können und ggf. müssen, können im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der rechtlichen Bewertung durch das Gericht - und zuvor auch die Behörde - ausschließlich zu dessen voller Überzeugung, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehende Tatsachen zu Grunde gelegt werden, lediglich bezüglich etwaiger Ursachenzusammenhänge reicht es aus, wenn mehr dafür als dagegen spricht, ein solcher also wahrscheinlich ist (vgl. zu diesen Maßstäben nur BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R, juris).
  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 2 U 371/14

    Anspruch auf Heilbehandlung und Verletztenrente bei HWS Distorsion

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Soweit Prof. Dr. Dr. W. sich - wie auch die Klägerin - für die Diagnosesicherung ergänzend auf die durchgeführten funktionellen bildgebenden Verfahren beruft und zur Vergewisserung eine weitere Untersuchung für möglich hält, bewegt er sich auch insoweit schon nach seinen eigenen Angaben auf Vorhalt in der mündlichen Verhandlung nicht im Rahmen einer herrschenden aktuellen medizinischen wissenschaftlichen Lehrmeinung (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Februar 2016 - L 2 U 371/14, juris m.N.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Anm. 8.3.3.3, S. 486 f.: schon wegen der breiten Normvariante von Kopfgelenken nicht hilfreich, erheblich mangelbehaftet; Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie, Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule: nicht empfohlen; Bitterling et al., a.a.O.; Thomann et. al., a.a.O.: in der Vergangenheit fehlinterpretiert).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, a.a.O., m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Zum anderen handelt es sich bei der Neurootologie nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin, sodass ein entsprechendes Gutachten nicht einzuholen ist, weil es keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen von Beschwerden liefert (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 6 U 170/14, VersR 2017, 1465; OLG München, Urteil vom 12. August 2011 - 10 U 3369/10, juris, m.w.N.).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 2 U 19/15
    Zum anderen handelt es sich bei der Neurootologie nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin, sodass ein entsprechendes Gutachten nicht einzuholen ist, weil es keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen von Beschwerden liefert (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 6 U 170/14, VersR 2017, 1465; OLG München, Urteil vom 12. August 2011 - 10 U 3369/10, juris, m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 35/18

    Verletztengeldzahlung - keine Arbeitsunfähigkeit auf neurologisch-psychiatrischem

    Nach ärztlich-wissenschaftlichem Stand können isolierte Verletzungen der Ligamenta alaria oder eines Bandes nur bei ganz erheblicher traumatischer Beeinflussung der oberen Halswirbelsäule und auch der Kopfgelenke eintreten (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 7. März 2019 - L 2 U 19/15; vgl. Bitterling et al., Mysterium Ligamentum alare Ruptur, 2007; vgl. Thomann et. al., Der Orthopäde, Ausgabe März 2010, "Isolierte Verletzung" der Ligamenta alaria; vgl. Thomann et. al., Distorsion der Halswirbelsäule und isolierte "Verletzung" der Ligamenta alaria aus gutachterlicher Sicht, MedSach Ausgabe 02/2012).
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Rechtsprechung
   BSG, 22.04.2015 - B 2 U 19/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14302
BSG, 22.04.2015 - B 2 U 19/15 B (https://dejure.org/2015,14302)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2015 - B 2 U 19/15 B (https://dejure.org/2015,14302)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2015 - B 2 U 19/15 B (https://dejure.org/2015,14302)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 22.04.2015 - B 2 U 19/15 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 U 2635/14
    Auszug aus BSG, 22.04.2015 - B 2 U 19/15 B
    L 3 U 2635/14 (LSG Baden-Württemberg).
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