Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.02.2011 - 2 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42617
OLG Rostock, 02.02.2011 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2011,42617)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.02.2011 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2011,42617)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2011,42617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht bei Modernisierung eines denkmalgeschützten Altbaus; Nachweis der Pflichten beim Wiederaufbau der historischen Dachkonstruktion

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unzureichender Bauüberwachung an einem Dachstuhl durch einen Architekten; Nachweis über eine Vereinbarung der historischen Wiederherstellung eines Daches

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauüberwachung - Anspruch auf Schadensersatz

  • ra.de
  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht bei Modernisierung eines denkmalgeschützten Altbaus; Nachweis der Pflichten beim Wiederaufbau der historischen Dachkonstruktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a.F.
    Haftung des Architekten für Mängel bei der Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauüberwachung: Was muss Architekt sehen (und tun)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Bauüberwachungsfehler: Anscheinsbeweis?

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Was gehört zur Bauüberwachung des Architekten / Planers?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Bauüberwachungsfehler: Anscheinsbeweis?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der bauüberwachende Architekt: Haftungspartner bei Ausführungsmängeln! (IBR 2012, 338)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - I-2 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,82517
OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - I-2 U 20/08 (https://dejure.org/2010,82517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2010 - I-2 U 20/08 (https://dejure.org/2010,82517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - I-2 U 20/08 (https://dejure.org/2010,82517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08
    Beides hat gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Falles nach freier Überzeugung des Tatrichters zu geschehen (BGH, GRUR 2009, 407 - Whistling for a train).

    Zwar kann und soll auf frühere Lizenzvereinbarungen zurückgegriffen werden, wenn die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat (BGH, GRUR 2009, 407 - Whistling for a train).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08
    Nachdem die Klägerin das ihr im Rahmen der Schadensliquidation zustehende Wahlrecht zu Gunsten einer Abrechnung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ausgeübt hat, ist der ihr zustehende Ersatzanspruch auf der Grundlage desjenigen Betrages zu ermitteln, den die Beklagte als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn sie die Erlaubnis zur Benutzung der Klagepatente eingeholt hätte (BGH, GRUR 2006, 143 - Catwalk).

    Entscheidend ist allein, dass der Verletzte die Nutzung seines gewerblichen Schutzrechtes nicht ohne Gegenleistung gestattet hätte, wovon überall dort auszugehen ist, wo die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten zur Benutzung durch Dritte gegen Entgelt rechtlich möglich und verkehrsüblich ist (BGH, GRUR 2006, 143 - Catwalk).

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08
    Dies vorausgeschickt, ist bei der Lizenzberechnung danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, wenn sie beim Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrages die künftige Entwicklung und namentlich die Zeitdauer sowie das Ausmaß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08
    Er ergibt sich in rechtlicher Hinsicht aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Patentverletzung (§ 139 Abs. 2 PatG) und der Höhe nach aus einer jeweils 1, 8-fachen Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgebühr (gegen welche die Beklagte zurecht keine Einwände erhebt) bei einem Gegenstandswert von 700.000 EUR (vgl. BGH, MDR 2008, 351).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse

    Danach ist maßgeblich, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrags als Vergütung für die Benutzung des Schutzrechts vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrages die künftige Entwicklung und namentlich die Zeitdauer sowie das Ausmaß der Benutzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2010 - 2 U 20/08).

    Dieser Aspekt ist vielmehr nur zu berücksichtigen, wenn wegen des kurzen Benutzungszeitraums davon auszugehen ist, dass sich die Investitionskosten nicht amortisiert haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2010 - 2 U 20/08).

    Zudem unterliegt die Beklagte keiner Verpflichtung zu einer gesonderten Buchführung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2010 - 2 U 20/08).

  • OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung: Bemessung des Schadensersatzes bei

    Insbesondere im Bereich der sonstigen Immaterialgüterrechte wird die Höhe der angemessenen Lizenz durchaus von Dauer und Intensität der Benutzung abhängig gemacht (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2010 - I-2 U 20/08 Rn. 32 - , juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33242
OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,33242)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.05.2008 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,33242)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,33242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Architektenhaftung: Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08
    Der Auftraggeber kann wahlweise den Bauunternehmer wie auch den Architekten auf den vollen Schaden in Anspruch nehmen (vgl. Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Einl. 111; BGHZ 43, 227).
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 172/81

    Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Auftragnehmer: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08
    Der Bauherr muss nur die "Schlechterfüllung" nachweisen, ist die mangelhafte Werkleistung bewiesen, ist es Sache des Unternehmers, Architekten oder Sonderfachmanns, darzulegen und zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (vgl. BGH NJW 1968, 43; BauR 1982, 514; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1676).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08
    Der Nachweis der Bauaufsichtsverletzung wird durch einen Anscheinsbeweis erleichtert (BGH NJW 2002, 2708; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl. 2005, Einl. Rn. 90), Anknüpfungspunkt hierfür sind schwerwiegende Baumängel.
  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 142/71

    Anforderungen an die Auslegung eines formularmäßigen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08
    Je höher die Qualitätsanforderung an das Baumaterial und an die Bauausführung sind, desto größer ist auch das Maß der Überwachung, das der Architekt aufbringen muss (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 1500; BGH Baurecht 1974, 66).
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08
    Der Bauherr muss nur die "Schlechterfüllung" nachweisen, ist die mangelhafte Werkleistung bewiesen, ist es Sache des Unternehmers, Architekten oder Sonderfachmanns, darzulegen und zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (vgl. BGH NJW 1968, 43; BauR 1982, 514; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1676).
  • OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14

    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

    Je höher die Qualitätsanforderungen an Baumaterial und Bauausführung sind, desto größer ist auch das Maß der Überwachung, das der Architekt aufbringen muss (so auch OLG Rostock, Urteil vom 7. Mai 2008 - 2 U 20/08).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08   

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https://dejure.org/2008,26090
LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,26090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.04.2008 - L 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,26090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. April 2008 - L 2 U 20/08 (https://dejure.org/2008,26090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer objektiven Beweislosigkeit für das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Sturz aus einem Fenster und der Durchführung einer Heilbehandlung wegen eines Arbeitsunfalls; Wirksamwerden eines mit einem Krankenhausaufenthalt zusammenhängenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Abkühlung und frische Luft konnte der Versicherte auch durch das einfache Stehen am Fenster erreichen (vgl. BSGE 39, 180).

    Ein Hinausbeugen aus dem Fenster, ein Versuch aus dem Fenster zu klettern, ein Sprung aus dem Fenster sind jeweils eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die einen Versicherungsschutz ausschließen (vgl. BSG vom 13. Februar 1975, BSGE 39, 180).

  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Das ist im vorliegenden Fall die Klägerin, weil ihr Entschädigungsanspruch von dem Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Behandlung des verstorbenen Versicherten und dem Eintritt seines Todes abhängig ist (vgl. BSG vom 12. Mai 1992, 2 RU 26/91).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Die Ungewissheit darüber, was den Versicherten bewogen hatte, nicht, wie ärztlich verordnet, im Bett zu bleiben, sondern sich zum Fenster zu begeben, geht hier nicht zu Lasten der Beklagten (vgl. BSGE 93, 279).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Entscheidend ist, ob der Versicherte die Gefahrenquelle durch ein entsprechend vorsichtiges Verhalten in jedem Fall hätte beherrschen können (vgl. Hessisches LSG vom 3. Februar 1999, L 3 U 1028/98).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Die Erfrischung war nicht der Teil der Therapie, sondern rein privater Natur (vgl. BSG vom 11. August 1998, B 2 U 17/97 R).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Denn da der genaue Unfallhergang nicht aufklärbar ist und mehrere Möglichkeiten, wie es zu dem Sturz des Versicherten kam, gegeben sind, ist die Bedeutung des Gefahrenmoments für den Sturz nicht nachweisbar (vgl. BSG vom 30. Juni 1999, B 2 U 28/98 R).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2008 - L 2 U 20/08
    Anders als in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall (BSGE vom 4. September 2007, B 2 U 28/06 R) trägt die Beklagte nicht die objektive Beweislast dafür, dass der Versicherte ein Opfer eines besonderen Gefahrenmoments der Klinik, nämlich der zu niedrigen Fensterbrüstung, wurde.
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Rechtsprechung
   BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,58582
BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B (https://dejure.org/2008,58582)
BSG, Entscheidung vom 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B (https://dejure.org/2008,58582)
BSG, Entscheidung vom 07. April 2008 - B 2 U 20/08 B (https://dejure.org/2008,58582)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 66).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 66).
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 66).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Die Rechtsfrage darf sich nicht auf den Einzelfall in dem Sinne beschränken, ob das LSG nach unrichtigen rechtlichen Maßstäben entschieden habe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 58).
  • BSG, 11.09.1998 - B 2 U 188/98 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Zur Klärungsfähigkeit gehört auch, dass die Rechtsfrage in einem nach erfolgter Zulassung durchgeführten Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BSG Beschluss vom 11. September 1998 - B 2 U 188/98 B -).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Weiter hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig, also zweifelhaft, und klärungsfähig, mithin rechtserheblich ist, sodass hierzu eine Entscheidung des Revisionsgerichts zu erwarten ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
    Hierzu ist zunächst darzulegen, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

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Rechtsprechung
   BSG, 31.07.2008 - B 2 U 20/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,52469
BSG, 31.07.2008 - B 2 U 20/08 R (https://dejure.org/2008,52469)
BSG, Entscheidung vom 31.07.2008 - B 2 U 20/08 R (https://dejure.org/2008,52469)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - B 2 U 20/08 R (https://dejure.org/2008,52469)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 18 U 165/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 21/08
  • BSG, 31.07.2008 - B 2 U 20/08 R
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