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   OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96   

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OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2; UWG § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 1
    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der Gegenüberstellung eines höheren Neupreises für einen Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Werbung mit "Neupreis"-Zusatz zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Preisgegenüberstellung eines Autohändlers

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - O 96/96
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 622
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Stuttgart, 29.11.1996 - 2 U 182/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Solcher Zustellung des Urteils bedurfte es nicht, sondern nach St. Rspr. des Senats reicht zur Vollziehung einer durch Urteil ergangenen (oder - wie hier - bestätigten) einstweiligen Verfügung, die mit Ordnungsmittel-Androhung versehen ist, anders als bei einer Beschluss-Verfügung die durch das Gericht bewirkte Amtszustellung aus (vgl. Senat WRP 1981, 291; OLGZ 94, 364; Urteile vom 23.08.1996 - 2 U 120/96 und zuletzt vom 29.11.1996 - 2 U 182/96. - A.A. BGHZ 120, 79, 86 = WRP 1993, 308 - Straßenverengung).

    Denn eine solche Zustellung würde nichts daran ändern, dass der Schuldner das Verfügungsurteil bis zu seiner Aufhebung beachten muss und dass es deshalb noch geraume Zeit nach Urteilserlass bei Zuwiderhandlung des Schuldners gegen den Titel zur Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO kommen kann" (Senatsurteil vom 29.11.1996-2 U 182/96).

  • OLG Celle, 29.05.1990 - 4 U 14/90

    Statthaftigkeit der Vollziehung eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Da an der Ernstlichkeit des Vollziehungswillens bei dieser Situation kein Zweifel bestehen kann, liefe eine - zusätzliche - Parteizustellung auf eine bloße Förmelei hinaus (OLG Celle NJW-RR 1990, 1088; OLG Koblenz FamRZ 1991, 589 ; so auch Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. RN 12 zu § 929, die jedoch einen unzweifelhaften Vollziehungswillen nur ausnahmsweise annehmen; siehe zur Problematik auch BGH NJW 1990, 122 ff; Ulrich WRP 1996, 84 ff).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92

    Tageszulassungen - Täuschung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Auch wenn man von der eigenen Behauptung der Antragsgegnerin ausgeht, dass sie nicht mit Neuwagen sondern nur mit Gebrauchtwagen handele (und man - entgegen BGH GRUR 1994, 827 f. - Tageszulassungen - auch kurzfristig zugelassene Fahrzeuge aus EG-Beständen schon als Gebrauchtwagen ansieht), so besteht ein Weltbewerbsverhältnis zur Antragstellerin auch dann, wenn man nur deren Neuwagengeschäft gegenüberstellt.
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Da an der Ernstlichkeit des Vollziehungswillens bei dieser Situation kein Zweifel bestehen kann, liefe eine - zusätzliche - Parteizustellung auf eine bloße Förmelei hinaus (OLG Celle NJW-RR 1990, 1088; OLG Koblenz FamRZ 1991, 589 ; so auch Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. RN 12 zu § 929, die jedoch einen unzweifelhaften Vollziehungswillen nur ausnahmsweise annehmen; siehe zur Problematik auch BGH NJW 1990, 122 ff; Ulrich WRP 1996, 84 ff).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Für § 13 II Nr. 1 UWG genügt ein abstraktes Wettbewerbsverhältnis, das bereits dann vorliegt, wenn eine - sei es auch nur geringe - Wahrscheinlichkeit für eine Beeinträchtigungsmöglichkeit besteht (BGH GRUR 1966, 445, 446 - Glutamal; w.N. bei v. Gamm, UWG , 3. Aufl., § 1 Rz. 19 FN 60).
  • OLG Koblenz, 27.12.1990 - 11 UF 975/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Da an der Ernstlichkeit des Vollziehungswillens bei dieser Situation kein Zweifel bestehen kann, liefe eine - zusätzliche - Parteizustellung auf eine bloße Förmelei hinaus (OLG Celle NJW-RR 1990, 1088; OLG Koblenz FamRZ 1991, 589 ; so auch Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. RN 12 zu § 929, die jedoch einen unzweifelhaften Vollziehungswillen nur ausnahmsweise annehmen; siehe zur Problematik auch BGH NJW 1990, 122 ff; Ulrich WRP 1996, 84 ff).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Auch wenn, so ist weiter ausgeführt, Preisgegenüberstellungen in Bezug auf Höhe und tatsächliches früheres Verlangen der Bezugspreise wahr sind, sind gleichwohl solche Gegenüberstellungen als mehrdeutig und damit als irreführend zu beanstanden, wenn die Gefahr besteht, dass sie von relevanten Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne aufgefasst werden (aaO, Ziff. II 2; im Grundsatz ebenso für "Listenpreise", "Katalogpreise", BGH GRUR 1965, 96 - 20 % unter empfohlenem Richtpreis; für "reguläre Preise" BGH GRUR 1970, 609, 610; für "ca.-Preise lt. Test" BGH GRUR 1981, 654 - Testpreiswerbung).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Bereits wenn zwei Angebote sich nach der Verkehrsanschauung zumindest mittelbar behindern können, liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor und zwar unabhängig davon, ob beide Beteiligten sich auf derselben Wirtschaftsstufe bewegen (BGH GRUR 1983, 582, 583 - Tonbandgerät; GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell; w.N. bei v. Gamm, aaO, FN 59 u. § 13 Rz. 8).
  • RG, 11.12.1897 - I 104/97

    Einstw; Verfügung; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Im Regelfall vollstreckt sich die ein Unterlassungsgebot mit Ordnungsmittelandrohung enthaltende Urteilsverfügung selbst (so RGZ 40, 383, 384), weil sie der Schuldner beachtet, um die Verhängung von Ordnungsmitteln zu vermeiden.
  • OLG Stuttgart, 20.08.1993 - 2 U 138/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
    Solcher Zustellung des Urteils bedurfte es nicht, sondern nach St. Rspr. des Senats reicht zur Vollziehung einer durch Urteil ergangenen (oder - wie hier - bestätigten) einstweiligen Verfügung, die mit Ordnungsmittel-Androhung versehen ist, anders als bei einer Beschluss-Verfügung die durch das Gericht bewirkte Amtszustellung aus (vgl. Senat WRP 1981, 291; OLGZ 94, 364; Urteile vom 23.08.1996 - 2 U 120/96 und zuletzt vom 29.11.1996 - 2 U 182/96. - A.A. BGHZ 120, 79, 86 = WRP 1993, 308 - Straßenverengung).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

  • BGH, 12.12.1980 - I ZR 158/78

    Unzulässigkeit einer Preiswerbung mit einem "ca-Preis lt Test" oder einem "Preis

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

  • OLG Stuttgart, 23.08.1996 - 2 U 120/96

    Abgabe von Produkten oder Dienstleistungen in der Arztpraxis

  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 13/08

    Einstweilige Verfügung: Fristgerechte Vollziehung einer mit

    Seine frühere abweichende, noch vielfach in UWG- und ZPO-Kommentaren zitierte Ansicht, dass die Amtszustellung eines solchen Urteils genüge (vgl. z.B. Senat NJW-RR 1998, 622, WRP 1981, 291), hat der Senat bereits vor geraumer Zeit aufgegeben.

    Allerdings hat der Senat, obgleich er mit der in NJW-RR 1998, 622, 623 veröffentlichten Entscheidung noch verbreitet zitiert wird (vgl. etwa Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 55, 38 FN 128; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. [2007], § 929, 12; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. [2008], § 12, 3.62; Berneke in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. [2005], Kap. 57, 11 [FN 16]; Retzer in Harte/Henning, UWG [2004], § 12, 521), wofür der Senat zum Teil auch sehr heftige Kritik erfahren hat (Teplitzky WRP 1998, 935, 936) und in der er zur Vollziehung einer mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Urteilsverfügung die Amtszustellung hat genügen lassen, nicht zuletzt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit diese Rechtsmeinung schon seit geraumer Zeit aufgegeben.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Eine Vollziehung ist bei einer Urteilsverfügung nicht deswegen entbehrlich, weil ihre Zustellung von Amts wegen erfolgt (so OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623, OLG Oldenburg WRP 1992, 412, OLG Celle, NJW-RR 1990, 1088) oder der Wille des Gläubigers, von dem Titel Gebrauch zu machen, schon durch das Erstreiten des Unterlassungsurteils zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43).
  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

    a) Das OLG Stuttgart hat seine vom Antragsteller angeführte, etwa in dem Urteil vom 28. April 1997, 2 U 215/96, vertretene Auffassung, ein Verfügungsurteil, das ein Unterlassungsgebot mit Ordnungsmittelandrohung enthalte, müsse nicht durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen werden, um die Frist des § 929 Abs. 2 ZPO zu wahren, seit langem aufgegeben (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 194).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Dies setzt nicht nur voraus, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung eindeutig erkennen lässt, ob sich der reduzierte Preis auf einen früheren Eigenpreis des Werbenden, auf den vom Hersteller empfohlenen Preis oder auf einen allgemein am Markt verlangten Preis bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, Rn. 12, juris - Preisgegenüberstellung 111, 0LG Stuttgart, Urteil vom 28. April 1997 - 2 U 215/96, Rn. 51, juris), sondern auch, dass der Preis auf den sich die Herabsetzung beziehen soll, klar definiert und eindeutig ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, Rn. 23, juris - Testpreiswerbung).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Es kommt daher nicht einmal darauf an, ob es sich um Gebraucht- oder Neuwagen handelt (Senat, NJW-RR 1998, 622, 623 f.).
  • OLG Schleswig, 05.02.2002 - 6 U 78/01

    Kfz-Werbung mit durchgestrichenem "Neupreis"

    Den Hilfsantrag stützt die Berufung auf die Entscheidung des OLG Stuttgart, die auch vom Landgericht genannt worden ist (Urteil v. 28.04.1997 - 2 U 215/96, WRP 1997, 873 = NJW-RR 1998, 622 = NJWE-WettbR, 153 L).

    Der Begriff "Neupreis" ist jedoch nicht eindeutig, worauf das OLG Stuttgart grundsätzlich zutreffend hinweist (Urteil v. 28.04.1997 - 2 U 215/96, WRP 1997, 873 = NJW-RR 1998, 622 = NJWE-WettbR, 153 L).

  • OLG Oldenburg, 14.09.2010 - 1 W 40/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Nach einer abweichenden Meinung, die auch früher vom Senat vertreten worden ist, soll es auf den formalen Akt der Parteizustellung nicht ankommen (vgl. OLG Oldenburg WRP 1992, 412; vgl. ferner OLG Hamburg WRP 1980, 341; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623; OLG Koblenz FamRZ 1991, 589).
  • AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01

    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer

    Irreführend im Sinne von § 3 UWG ist die Angabe des Klägers "V.-Preis" in jedem Fall, weil ihre Bedeutung unklar und mehrdeutig ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Stuttgart, WRP 1997, 873, 877).
  • OLG Köln, 31.07.1998 - 6 U 205/97

    Anspruch auf einstweilige Verfügung eines Unterlassungsgebots bei Überschreiten

    Soweit eine in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung demgegenüber die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform für entbehrlich hält ( vgl. OLG Stuttgart WRP 1997, 873/875; OLG Hamburg, WRP 1987, 324; OLG Oldenburg WRP 1992, 412; Knieper, WRP 1997, 815 ff ), ist diese mit Recht eine Mindermeinung geblieben.
  • LG Hechingen, 08.08.2008 - 1 Qs 84/08

    Zustellung in Gewaltschutzverfahren: Voraussetzung der Strafbarkeit von

    Dies gilt im Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes in besonderem Maße, da im Hinblick auf die regelmäßig psychisch angespannte Situation der Beteiligten es auch immer wieder zu spontanen Sinneswandlungen der Beteiligten kommen kann - im Gegensatz etwa zu Unterlassungsverfügungen z.B. im wettbewerbsrechtlichen Bereich, wo teilweise die Rechtsprechung bereits aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung mit Strafandrohung auf einen Betätigungswillen schließt (vgl. hierzu OLG Stuttgart, 2 U 215/96, Urteil vom 28. April 1997, Zöller aaO, § 929 Rn. 18).
  • KG, 22.02.2000 - 5 U 7664/98

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Bewerbung eines Sparkonzeptes für Inserate im

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