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   OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - I-2 U 22/12   

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OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - I-2 U 22/12 (https://dejure.org/2013,25526)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2013 - I-2 U 22/12 (https://dejure.org/2013,25526)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2013 - I-2 U 22/12 (https://dejure.org/2013,25526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass es im Anspruch 1 gemäß der ursprünglichen Offenbarung EP-A- (Anlage B 10) im Anspruch 1 "... ein aufstellbares Spreizgestänge das in einem ..." hieß, während der erteilte und im Nichtigkeitsverfahren uneingeschränkt aufrecht erhaltene Anspruch 1 "... ein aufstellbares Spreizgestänge in Form eines Kreuzgestänges, das in einem..." verlangt, bedarf es nicht der Spekulation, ob der BGH im Rahmen seiner Auslegung die Offenlegungsschrift gemäß Anlage B 10 zu Rate zog und auf diesem Wege zu seinem Auslegungsergebnis gelangte (in BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung wurde offen gelassen, ob die Offenlegungsschrift zulässiges Auslegungsmaterial darstellt; dagegen Kühnen, GRUR 2012, 664).

    Denn für den Fall, dass die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist, begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln, weil der Patentinhaber insoweit eine sog. Auswahlentscheidung getroffen hat (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; 2012, 45 - Diglycidverbindung).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Für den Senat besteht deshalb faktisch eine Bindung an die vorgenannte Auslegung des BGH im Nichtigkeitsverfahren (vgl. Senat, Urteil v. 27.01.2011 - I-2 U 18/09; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. A., Rn 1704): Um keinen Zulassungsgrund zu schaffen, ist der Senat gezwungen, seiner Beurteilung diejenige Auslegung der Anspruchsmerkmale zugrunde zu legen, die das Nichtigkeitsberufungsurteil gemäß Anlage BK 3 vorgibt.

    Allerdings wäre ein solches Unterfangen im Ergebnis erkennbar sinnlos, da absehbar wäre, dass der BGH die abweichende Auslegung im anschließenden Revisionsverfahren im Sinne seiner Auslegung verwerfen würde (vgl. Senat, Urteil v. 27.01.2011 - I-2 U 18/09; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. A., Rn 1704).

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Denn für den Fall, dass die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist, begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln, weil der Patentinhaber insoweit eine sog. Auswahlentscheidung getroffen hat (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; 2012, 45 - Diglycidverbindung).
  • LG Düsseldorf, 16.02.2012 - 4b O 212/09

    Kinderwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Die Beklagte beantragt , unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.02.2012 (Az.: 4b O 212/09) die Klage abzuweisen.
  • BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10

    Ein Streitpatent bzgl. eines Schiebewagens für Kinder und/oder Puppen mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Mit Urteil vom 30.03.2011 wies das Bundespatentgericht (Az.: 5 Ni 10/10 EU, Anlage K17) die aus Anlage B1 ersichtliche Nichtigkeitsklage der Beklagten ab.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Unabhängig davon ist festzuhalten, dass jedwedes Austauschmittel in Gestalt eines bloß zweidimensional wirkenden Kreuzgestänges jedenfalls nicht dem für die Äquivalenz unter anderem erforderlichen Kriterium der Gleichwertigkeit genügen würde, weil es nicht am technischen Sinngehalt des Anspruchs 1 des Klagepatents orientiert wäre (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; 2007, 58 - Pumpeneinrichtung; 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Unabhängig davon ist festzuhalten, dass jedwedes Austauschmittel in Gestalt eines bloß zweidimensional wirkenden Kreuzgestänges jedenfalls nicht dem für die Äquivalenz unter anderem erforderlichen Kriterium der Gleichwertigkeit genügen würde, weil es nicht am technischen Sinngehalt des Anspruchs 1 des Klagepatents orientiert wäre (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; 2007, 58 - Pumpeneinrichtung; 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Eine technische Lehre, die ausschließlich in der Beschreibung oder den Zeichnungen beschrieben ist, aber in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden hat, genießt keinen Patentschutz (vgl. BGH, GRUR 1980, 219, 220 - Überströmventil; BGH, GRUR 1987, 626, 627 f. - Rundfunkübertragungssystem).
  • BGH, 29.11.1979 - X ZR 12/78

    Überströmventil für Zweikreisanlagen und Mehrkreisanlagen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Eine technische Lehre, die ausschließlich in der Beschreibung oder den Zeichnungen beschrieben ist, aber in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden hat, genießt keinen Patentschutz (vgl. BGH, GRUR 1980, 219, 220 - Überströmventil; BGH, GRUR 1987, 626, 627 f. - Rundfunkübertragungssystem).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Patentbeschreibung erwähnte Ausführungsformen aufgrund der prinzipiell gegebenen Einheit von Anspruch und Beschreibung (BGH, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II; BGH, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine; Senat, Mitt. 1998, 179 - Mehrpoliger Stecker) Veranlassung geben müssen, danach zu fragen, ob nicht eine Auslegung der Merkmale des Hauptanspruchs in Frage kommt, bei der sämtliche als erfindungsgemäß beschriebenen Varianten auch vom Anspruchswortlaut erfasst werden (Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rn 12).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

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   BSG, 30.04.2012 - B 2 U 22/12 B   

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BSG, 30.04.2012 - B 2 U 22/12 B (https://dejure.org/2012,23386)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2012 - B 2 U 22/12 B (https://dejure.org/2012,23386)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2012 - B 2 U 22/12 B (https://dejure.org/2012,23386)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 30.04.2012 - B 2 U 22/12 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011, 540 ff).
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BSG, Entscheidung vom 14.11.2013 - B 2 U 22/12 R (https://dejure.org/2013,34205)
BSG, Entscheidung vom 14. November 2013 - B 2 U 22/12 R (https://dejure.org/2013,34205)
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OLG Bremen, Entscheidung vom 26.08.2011 - 2 U 22/12 (https://dejure.org/2011,103394)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. August 2011 - 2 U 22/12 (https://dejure.org/2011,103394)
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