Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 05.05.2006 | BSG, 27.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05   

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OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,19868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,19868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,19868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch des Inhabers der geschützten Bezeichnung "Augsburger Puppenkiste" gegen die Benutzung der Bezeichnung "Leipziger Puppenkiste"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Inhabers der geschützten Bezeichnung "Augsburger Puppenkiste" gegen die Benutzung der Bezeichnung "Leipziger Puppenkiste"; Verwechselungsfähigkeit bei unterschiedlichen geografischen Angaben und unterschiedlichen Geschäftsbereichen; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    (1) Eine Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke liegt dann vor, wenn ein Wettbewerber sich mit der Kennzeichnung seiner Waren der Klagemarke angenähert hat, um Gütevorstellungen, die der Verkehr mit den unter dieser vertriebenen Erzeugnissen verbindet, für sich auszunutzen (BGH GRUR 1985, 550, 553 - DIMPLE; GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff; GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte).

    (2) Eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft der Klagemarke liegt dann vor, wenn sich der Verletzer den Aufmerksamkeitswert der bekannten Marke zunutze macht (sog. Aufmerksamkeitsausbeutung), indem er durch sein Kennzeichen die Assoziation mit einer bekannten Marke verursacht und hierdurch ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit weckt, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis hervorruft, nicht zuteil würde (BGH GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff; GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte).

    (1) Bei der Aufmerksamkeitsausbeutung, die hier vorliegt, ist regelmäßig von einem die Unlauterkeit begründenden Verhalten auszugehen (BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Soweit nach Rechtsprechung des BGH diese Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn voraussetzt, dass sich die ältere Marke zu einem Hinweis auf das Unternehmen des Markeninhabers entwickelt hat, diese also zugleich Unternehmenskennzeichen ist (BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling), ist dies vorliegend erfüllt.

    Die Bestimmung ist jedoch analog anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches (Verletzer-) Zeichen für Waren/Dienstleistungen benutzt wird, die unter das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis der Klagemarke fallen oder diesen Waren/Dienstleistungen ähnlich sind (BGH GRUR 2004, 235, 238 - Davidoff II in Anknüpfung an EuGH GRUR 2003, 240, 242 [Rdnr. 30] - Davidoff/Gofkid; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit ist von dem das Kennzeichenrecht beherrschenden Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (std. Rechtsprechung: BGH GRUR 2000, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2004, 236, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Eine rechtserhaltende Benutzung der Marke für die eingetragenen Waren liegt jedoch dann nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen und nicht zumindest zugleich auch als Marke für die konkret vertriebene Ware verwendet wird (BGH, ebd., sowie GRUR 2003, 428, 430 - BIG BERTHA).

    Dabei kann Waren- oder Dienstleistungs un ähnlichkeit nur angenommen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität oder großer Ähnlichkeit der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428 [Juris-Rz. 62] - BIG BERTHA; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).

    Abzustellen ist dabei hinsichtlich der Klagemarke nur auf die Waren, für die die Marke Schutz genießt und nach Ablauf der Benutzungsschonfrist auch benutzt wird (BGH GRUR 2003, 428 [Juris-Rz. 62]).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    (1) Eine Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke liegt dann vor, wenn ein Wettbewerber sich mit der Kennzeichnung seiner Waren der Klagemarke angenähert hat, um Gütevorstellungen, die der Verkehr mit den unter dieser vertriebenen Erzeugnissen verbindet, für sich auszunutzen (BGH GRUR 1985, 550, 553 - DIMPLE; GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff; GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte).

    (2) Eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft der Klagemarke liegt dann vor, wenn sich der Verletzer den Aufmerksamkeitswert der bekannten Marke zunutze macht (sog. Aufmerksamkeitsausbeutung), indem er durch sein Kennzeichen die Assoziation mit einer bekannten Marke verursacht und hierdurch ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit weckt, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis hervorruft, nicht zuteil würde (BGH GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff; GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Von einer solchen, den kennzeichnenden Charakter nicht verändernden Benutzung kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte, geänderte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht (BGH GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).

    Wird die eingetragene Form durch die Hinzufügung eines Bestandteils geändert, ist daher maßgeblich, ob der Verkehr dem hinzugefügten Bestandteil keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst und trotz des durch den Zusatz begründeten Unterschieds die benutzte Bezeichnung mit der eingetragenen Marke gleichsetzt (BGH GRUR 2005, 515 - FERROSIL).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Dabei kann Waren- oder Dienstleistungs un ähnlichkeit nur angenommen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität oder großer Ähnlichkeit der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428 [Juris-Rz. 62] - BIG BERTHA; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Beruft sich der Verletzer, wie vorliegend die Beklagte, darauf, dass das von ihm verwendete Zeichen seinerseits Kennzeichnungsschutz aufgrund der Eintragung als Marke genieße, kommt es für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (im Rahmen der Prüfung des Unterlassungsanspruchs) auf den Zeitpunkt der Anmeldung des jüngeren Zeichens an (BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly), hier also auf den Stand zum 08.01.2005 (= Anmeldung der Wortmarke der Beklagten).

    Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit außerdem der Erfahrungssatz, dass der Verkehr die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht und deshalb die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2004, 236, 237 - Davidoff II).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Dabei gelten für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keine anderen Maßstäbe als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05
    Der Feststellungsantrag ist nur insoweit begründet, als er sich auf bereits begangene, nicht hingegen, soweit er sich auch auf zukünftige Verletzungshandlungen bezieht, die nach der Antragsfassung ebenfalls umfasst sind, sodass er insoweit teilweise abzuweisen ist (BGH GRUR 2000, 907, 908 - Filialleiterfehler; OLG München GRUR 1999, 765 - Schadensersatz und konkrete Verletzungsform; GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00

    Verwendung einer fremden Marke als Internet-Domain

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

  • OLG München, 25.01.1999 - 29 U 1855/97

    Konkrete Verletzungshandlung und Schadensersatz

  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00

    Konkrete Verletzungshandlung bei Geltendmachung von Schadensersatz und Auskunft -

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5986
OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,5986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,5986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 2 U 222/05 (https://dejure.org/2006,5986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 543 Abs 1 BGB
    Grundstücksmiete: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei nur vermuteter Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Mobilfunkanlage

  • Judicialis

    BGB § 543

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543
    Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkanlage als wichtiger Grund zur Kündigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung eines Mietverhältnisses; Kündigungsrecht unter dem Gesichtspunkt beabsichtigtem vertragswidrigen Gebrauchs; Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Mobilfunkanlage als wichtiger Grund für die Kündigung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64

    Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
    Denn ein nach dieser Vorschrift erklärter Widerruf muss erkennen lassen, dass der Vertrag wegen des Vertretungsmangels nicht gelten solle (BGH NJW 65, 1714; BAG NJW 96, 2595).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
    Angesichts dessen kommt auch eine Beweisaufnahme nicht in Betracht, die doch nur den bestehenden Zustand der Ungewissheit, eine wissenschaftlich nicht verlässlich explorierte Gefährdungslage, wiederspiegeln könnte (BGH, a.a.O., 1319; BVerfG NJW 2002, 1638, 1639).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
    Zum Tatbestand gehören auch die tatsächlichen Feststellungen in den Entscheidungsgründen (BGH NJW 99, 641, 642).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
    Der Einhaltung dieser Grenzwerte kommt Indizwirkung dahin zu, dass eine nur unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt, die die Betroffenen zu dulden haben (BGH NJW 2004, 1317).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
    Die vom Verordnungsgeber in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte beruhen auf den übereinstimmenden Empfehlungen internationaler und nationaler Sachverständigengremien, unter anderem der Strahlenschutzkommission, die sich an nachweisbaren Gesundheitsgefahren orientiert (BGH DWW 2006, 195 unter II).
  • VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit

    Dasselbe gilt für vermutete Gesundheitsbeeinträchtigungen (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2006 - 2 U 222/05 - juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.12.2006 - B 2 U 222/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43038
BSG, 27.12.2006 - B 2 U 222/05 B (https://dejure.org/2006,43038)
BSG, Entscheidung vom 27.12.2006 - B 2 U 222/05 B (https://dejure.org/2006,43038)
BSG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - B 2 U 222/05 B (https://dejure.org/2006,43038)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 27.12.2006 - B 2 U 222/05 B
    3 Der Kläger entnimmt dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Mai 2001 (SozR 3-2200 § 581 Nr. 8) die Aussage, das LSG habe mit der Anwendung eines nicht existierenden Erfahrungssatzes die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten.
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