Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 10.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99   

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OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99 (https://dejure.org/2000,3191)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 U 224/99 (https://dejure.org/2000,3191)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 U 224/99 (https://dejure.org/2000,3191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandsklagbefugnis; Abkürzung der Verjährungsfrist in denAGB

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 13; ; BGB § 195

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertragsrecht: Formularmäßige Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist für mittelbare Mangelfolgeschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    AGB: Unzulässige Abkürzung der Verjährungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann durch AGB die Verjährung von Mangelfolgeschäden aus Werkverträgen auf fünf Jahre verkürzt werden? (IBR 2000, 492)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 202/99
  • OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1551
  • MDR 2000, 1424
  • NZBau 2000, 573
  • BauR 2001, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 06.12.1994 - 25 U 4042/94

    Schadensersatzansprüche; Mangelfolgeschäden; Verjährung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Für den Beklagten sprächen zudem die Vergleichbarkeit mit der Situation des Käufers im Kaufrecht, aber auch die vom OLG München in der zitierten Entscheidung VersR 1996, 731 f. entwickelten Grundsätze; diese seien, entgegen der Auffassung des Landgerichts, auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Soweit Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden - Grundlage: Positive Vertragsverletzung - der 30jährigen Verjährung des § 195 BGB unterliegen, ist die Vorschrift dagegen unanwendbar (Wolf/Horn/Lindacher, § 11 Nr. 10 f. Rn. 7; UImer/Brandner/Hensen, AGBG - 8. Aufl. - § 11 Nr. 10 Rn. 78; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 11 AGBG Rn. 69 - die dort zitierte Entscheidung BGH WM 85, 202 sagt dazu allerdings nichts; OLG München VersR 1996, 731, 732).

    Keinen unmittelbaren Widerspruch sieht der Senat dagegen zu der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG München (VersR 1996, 731 f.).

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Die abbedungenen Regeln des dispositiven Rechts dürfen deshalb nicht nur der Zweckmäßigkeit dienen, sondern einem sich aus der Natur der Sache ergebenden Gerechtigkeitsgebot (BGH NJW 1979, 1550, 1551; BGHZ 114, 238, 240 = NJW 1991, 1886).

    Dass die Versicherbarkeit eines Risikos die Abwägungsentscheidung mit beeinflusst, hat der Bundesgerichtshof bereits in anderem Zusammenhang entschieden (BGHZ 114, 238, 246; vgl. außerdem: Ulmer/Brandner/Hensen, § 9 AGBG Rn. 114 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 216/89

    Verwirkbarkeit der Klagebefugnis; Verjährung des Anspruchs auf Verwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Denn nach heute nahezu einhelliger Ansicht ist dieser Anspruch materiell-rechtlicher Natur i.S. des § 94 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 1990, 886, 887 m.w.N.; bestätigt in BGH NJW 1995, 1488).

    Die in BGH NJW-RR 1990, 886 offen gebliebene Frage, ob das vorprozessuale Verhalten eines Verbandes eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs, einen Anspruchsverzicht oder die allgemeine Einrede des Rechtsmissbrauchsbegründen kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner späteren Entscheidung ebenfalls verneint.

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Ansprüche auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung eines Kaufvertrages unterliegen zwar ebenfalls nur der kurzen Verjährungsfrist des § 477 BGB (BGHZ 77, 215, 219; NJW 1980, 1950, 1951).
  • BGH, 13.05.1986 - X ZR 35/85

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden; Motorschaden aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Letzterer ist grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der positiven Vertragsverletzung zu behandeln; der entsprechende Ersatzanspruch unterliegt deshalb nicht der Verjährungsregelung des § 638 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB (BGHZ 98, 45, 46; 115, 32, 34; NJW-RR 1996, 1203, 1205 f.; Palandt/Sprau, vor § 633 Rn. 23 - dort als h.M. bezeichnet und auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung).
  • BGH, 26.01.1994 - VIII ZR 39/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines gesetzlich nicht vorgesehenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    a) Ausgangspunkt für die Beurteilung einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG bilden die Vorschriften des dispositiven Rechts, die ohne die Klausel gelten würden (Palandt/Heinrichs, § 9 AGBG Rn. 7; ebenso für die dort entschiedene Frage der Angemessenheit einer Vergütungsregelung durch AGB: BGH NJW 1994, 1069, 1070).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    c) Zur unangemessenen Benachteiligung wird eine Abweichung vom dispositiven Recht immer dann, wenn der Verwender mit der beanstandeten Klausel einseitig eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen sucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGH NJW 1986, 424, 426 - dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet; vgl. auch BGH NJW 1996, 988, 989).
  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    b) Eine nach Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung setzt zudem voraus, dass die Abweichung vom dispositiven Recht Nachteile von einigem Gewicht begründet (OLG Hamm NJW 1981, 1049, 1050; Palandt/Heinrichs a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Die abbedungenen Regeln des dispositiven Rechts dürfen deshalb nicht nur der Zweckmäßigkeit dienen, sondern einem sich aus der Natur der Sache ergebenden Gerechtigkeitsgebot (BGH NJW 1979, 1550, 1551; BGHZ 114, 238, 240 = NJW 1991, 1886).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 224/99
    Letzterer ist grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der positiven Vertragsverletzung zu behandeln; der entsprechende Ersatzanspruch unterliegt deshalb nicht der Verjährungsregelung des § 638 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB (BGHZ 98, 45, 46; 115, 32, 34; NJW-RR 1996, 1203, 1205 f.; Palandt/Sprau, vor § 633 Rn. 23 - dort als h.M. bezeichnet und auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung).
  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99   

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OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2000 - 2 U 224/99 (https://dejure.org/2000,5625)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 2 U 224/99 (https://dejure.org/2000,5625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils: Klage und Widerklage über verschiedene Streitgegenstände und einseitige Erledigungserklärung der Widerklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 537 BGB ; § 538 BGB ; § 301 ZPO
    Schadensersatz; Mietminderung; Überschwemmung; Wasserschaden; Verfahrensmangel; Unzulässiges Teilurteil; Widerklage

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Mietminderung; Überschwemmung; Wasserschaden; Verfahrensmangel; Unzulässiges Teilurteil; Widerklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Der Senat hat bereits in seinem am 26. November 1997 verkündeten Urteil darauf hingewiesen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Entscheidung über den Teil unabhängig davon sein muss, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstandes entscheidet (vgl. BGH NJW 1994, 932).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Im Übrigen hatten die Parteien unbeschadet der Frage der Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Mietminderungsansprüchen wegen anfänglicher Mängel gemäß § 4 Nr. 1 Satz 2 Mietvertrag als zusätzliche Einschränkung des Mietminderungsrechts vereinbart, dass eine Mietminderung gesondert geltend zu machen ist, § 9 Nr. 4 Satz 2 Mietvertrag (vgl. zur Wirksamkeit der formularmäßigen Beschränkung des Änderungsrechts bei Geschäftsräumen BGH NJW-RR 93, 519; OLG Hamm, ZMR 98, 343).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Ebenso wie bei einer gemeindlichen Regenwasserkanalisation hat auch ein Grundstückseigentümer die Regenwasser abführenden Systeme nicht so groß zu bemessen, dass das System auch für ganz selten auftretene, außergewöhnlich heftige Regenfälle ausreicht (vgl. BGH NJW 1983, 622).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Insbesondere ist eine Dimensionierung im Hinblick auch auf katastrophenartige Unwetter, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorkommen, nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1990, 1167).
  • OLG Stuttgart, 20.11.1998 - 2 U 204/96
    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. August 1999 verkündete (Teil-)Grundurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens und des Berufungsverfahrens 2 U 204/96, an das Landgericht zurückverwiesen.
  • RG, 02.06.1923 - V 567/22

    Bösliche Verlassung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
    Wird das Urteil über den Grund des Anspruchs nach Erlass des Urteils über den Betrag aufgehoben, verliert im Übrigen das letztere, auch wenn es rechtskräftig ist, seine Wirkung (vgl. Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 304 Rn. 27; RGZ 107, 331).
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