Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16024
OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen betreffend unter Vorbehalt geleisteter Netznutzungsentgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgutachten nicht vorläufig bindend! (IBR 2009, 485)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mainz, 05.03.2007 - 5 O 94/06

    Überhöhte Netzentgelte für Stromlieferungen

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen hat ( § 315 BGB ), wie bei Bereicherungsansprüchen in ähnlich gelagerten Fällen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1013 [BGH 26.04.1989 - VIII ZR 12/88] ; OLG München OLG Report 2003, 326) mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden ( § 199 Abs. 1 BGB ; ebenso mit überzeugender, ausführlicher Begründung auch LG Mainz, Urteil vom 05.03.2007, Az. 5 O 94/06, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins;

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Soweit ohne besondere Hinwendung auf den Verjährungsaspekt die Auffassung vertreten wird, dass eine unbillige Leistungsbestimmung "vorläufig verbindlich" ist (so für den Fall eines Schiedsgutachtens OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379; MünchKommBGB/Gottwald § 315 Rn. 42; ohne nähere Begründung: Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 315 Rn. 10; Palandt/Heinrichs, BGB , 63. A., § 315 Rn. 16), vermag der Senat daraus für den vorliegenden Fall nicht den Schluss zu ziehen, dass der Kläger einen Rückforderungsanspruch noch durchsetzen könnte.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen hat ( § 315 BGB ), wie bei Bereicherungsansprüchen in ähnlich gelagerten Fällen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1013 [BGH 26.04.1989 - VIII ZR 12/88] ; OLG München OLG Report 2003, 326) mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden ( § 199 Abs. 1 BGB ; ebenso mit überzeugender, ausführlicher Begründung auch LG Mainz, Urteil vom 05.03.2007, Az. 5 O 94/06, m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass erst mit Rechtskraft des die billige Leistung festsetzenden Urteils die Forderung des Gläubigers fällig wird ( BGH NJW 2006, 2472 [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05] ).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Selbst wenn es eine Klagefrist nicht gibt, ist dies stets unter dem Verwirkungsgedanken zu berücksichtigen ( BGH NJW 1986, 1803 [BGH 06.03.1986 - III ZR 195/84] ).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 180/14

    Ansprüche eines Bankkunden wegen angeblich überhöhter Zinszahlungen

    Bezogen auf diesen Anspruch geht der BGH auch bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach § 315 BGB ohne Weiteres davon aus, dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnZR 49/08 -, Rn. 4, juris, unter Bestätigung von Bestätigung OLG Jena, Urt. v. 26. September 2007, 2 U 227/07, ZNER 2008, 82; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26. November 2008, VI-2 U (Kart) 12/07, ZNER 2009, 46; OLG Brandenburg, Urt. v. 11. März 2008, Kart U 2/07).

    Es sei außerdem nicht überzeugend, dass der Rückforderungsanspruch eines Leistenden bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot mit der Leistung zu verjähren beginne, nicht jedoch dann, wenn Unbilligkeit der Leistungsbestimmung geltend gemacht wird (OLG Jena, Urt. v. 26.9.2007 - 2 U 227/07 -, Rn. 14 f., juris; ebenso das vom BGH bestätigte OLG Brandenburg, Urt. v. 11. März 2008, Kart U 2/07, juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 181/14

    Abweisung der Klage auf Neuberechnung eines fällig gestellten Kontokorrents, da

    Bezogen auf diesen Anspruch geht der Bundesgerichtshof auch bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach § 315 BGB ohne Weiteres davon aus, dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt (BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 80/12, NJW 2013, 991-995; Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnZR 49/08 -, Rn. 4, juris, unter Bestätigung von Bestätigung OLG Jena, Urteil vom 26. September 2007, 2 U 227/07, ZNER 2008, 82; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2008, VI-2 U (Kart) 12/07, ZNER 2009, 46; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008, Kart U 2/07).

    Es sei außerdem nicht überzeugend, dass der Rückforderungsanspruch eines Leistenden bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot mit der Leistung zu verjähren beginne, nicht jedoch dann, wenn Unbilligkeit der Leistungsbestimmung geltend gemacht werde (OLG Jena, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, Rn. 14 f., juris; ebenso das vom BGH bestätigte OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008, Kart U 2/07, juris).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche;

    Dies gilt auch für einen Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Zahlung eine unbillige Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB zugrundeliegt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. März 2008 - Kart U 2/07 -, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines

    Dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt, entspricht der ganz herrschenden Meinung (OLG Jena ZNER 2008, 82, 83; OLG Düsseldorf ZNER 2009, 46; OLG Brandenburg, Urt. v. 11.3.2008 - Kart U 2/07, [...] Tz. 113; Hempel, ZIP 2007, 1196, 1198 f.; Wollschläger/Telschow, IR 2008, 221, 222; a.A. Schwintowski, ZIP 2006, 2302) und ist damit nicht klärungsbedürftig.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des

    Ein über den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verwirkung hinausgehendes besonderes Beschleunigungsgebot kann man jedoch weder aus § 315 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz BGB ableiten (so aber LG Mainz, Urteil vom 14.9.2007 - 12 HKO 93/06, WuW/E DE-R 2130; zitiert nach Juris Rn. 77; so wohl auch BAGE 18, 54, 59) noch besteht Anlass für eine analoge Anwendung der Regelung des § 124 BGB (so aber OLG Jena, Urteil vom 26.9.2007 - 2 U 227/07, ZNER 2008, 82, zitiert nach Juris Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2008 - Kart U 2/07

    Rückforderung gezahlter überhöhter Netznutzungsentgelte: Klageänderung bei

    Hier geht es um die Rückforderung bereits erfolgter Zahlungen, für die diese Grundsätze nicht gelten (so auch OLG Jena, Urteil vom 26.9.2007, 2 U 227/07, Anlage BB 5; insoweit auch OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 25.4.2007, Anlage K61).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2009 - 1 U (Kart) 262/08

    Befristung des Klagerechts auf Bestimmung der angemessenen Leistung

    So hat das Thüringer Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2007 (2 U 227/07, juris, Rdn. 13 ff.) ausgeführt, die dreijährige Verjährungsfrist beginne auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen habe (§ 315 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem Zahlungen geleistet wurden.
  • OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 U 1422/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle für Netznutzungsentgelte: Verzögerung der

    c) Es kann dahinstehen, ob nach Ablauf von drei Jahren - entsprechend der Handhabung in Fällen, in denen die Fälligkeit und damit der Beginn der Verjährung von der Stellung einer Rechnung abhängt (Palandt-Heinrichs, aaO, § 199, Rn. 6) - das Zeitmoment als erfüllt angesehen werden kann (vgl. OLG Thüringen OLGR Jena 2008, 637; OLG München Beschluss vom 13.3.2008 Az. U (K) 5834/07).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

    Dies gilt auch für einen Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Zahlung eine unbillige Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB zugrundeliegt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. März 2008 - Kart U 2/07 -, juris).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 1 U 62/08

    Rückforderung gezahlter überhöhter Stromnetznutzungsentgelte: Darlegungs- und

    Soweit der Bundesgerichtshof (NJW 2006, 2472) entschieden hat, dass die Forderung des Gläubigers (= Beklagte) erst mit der Rechtskraft eines solchen Urteils fällig wird, ist dieser Gesichtspunkt nicht auf den Rückforderungsanspruch des Schuldners (= Kläger) anzuwenden ( BrandenburgischesOLG a.a.O.; ThüringischesOLG Urteil vom 26.9.2007 - 2 U 227/07 - [z.B. OLGR 2008, 82]; hier: zitiert nach juris; das vom Kläger mit dem Schriftsatz vom 27.7.2009 vorgelegte Urteil des OLG Koblenz vom 25.5.2009 [insbesondere S. 14/15 - Bl. 96/97 IV] problematisiert dieses Unterscheidungskriterium nicht).
  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 63/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers

  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 71/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers

  • OLG Jena, 29.05.2008 - 1 U 6/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht