Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.08.2003

Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R   

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https://dejure.org/2003,719
BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R (https://dejure.org/2003,719)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R (https://dejure.org/2003,719)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R (https://dejure.org/2003,719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: Fahrzeugfahrer - Fußgänger - Unterbrechung - Verlassen des Fahrzeuges - öffentlicher Verkehrsraum - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Handlungstendenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); Versicherungsschutz bei Wegeunfällen; Innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Zurücklegung des Weges; Wegefall des Versicherungsschutzes bei Unterbrechung des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Wegeunfall bei nicht geringfügiger Wegeunterbrechung aus privaten Gründen - innerer Zusammenhang - keine weitere Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf private Unterbrechungshandlungen; Schutzzweck der gesetzlichen UV

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1 Satz 1; ; RVO § 539; ; RVO § 540; ; RVO § 543; ; RVO § 544; ; RVO § 545; ; RVO § 550 Abs 1; ; RVO § 550 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550; SGB VII § 8
    Wegeunfall bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.6.2004)

    Unfallschutz auf Weg zur Arbeit beschränkt // Wer aus dem Auto steigt, ist nicht mehr versichert

  • 123recht.net (Kurzinformation, 7.6.2004)

    Unfallschutz auf dem Weg zur Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 293
  • NZS 2004, 544
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Insoweit habe das BSG in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - betont, dass der Versicherungsschutz nicht entfalle, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise, besonders unter Berücksichtigung der heutigen Straßenverhältnisse, der Versicherte nach dem Überqueren der Straße eine gewisse Strecke (dort konkret 7 bis 8 m) zu dem anvisierten Geschäft zurückgehen müsse, soweit er infolge anderer geparkter Fahrzeuge seinen PKW nicht unmittelbar gegenüber dem Geschäft habe abstellen können.

    Die nicht mehr versicherte Unterbrechung des Weges beginnt danach erst, wenn der öffentliche Verkehrsraum, beispielsweise durch Betreten eines Geschäftes oder durch Einbiegen in eine Seitenstraße, verlassen wird, und endet, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrt (siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Daran anknüpfend hat das BSG seit jeher die für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützten Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 237, 238).

    In dem schon zitierten Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 = NJW 1997, 2260) wurde der innere Zusammenhang mit der Zurücklegung des Weges zur Arbeit bejaht, obwohl der Versicherte, bedingt durch die Verkehrssituation, nach Erledigung eines privaten Einkaufs die Straße ca 14 bis 18 Meter hinter seinem PKW überquert hatte und dabei verunglückt war.

    In diesen Fällen hat das BSG die Rechtsprechung übernommen, dass der Versicherte in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes geschützt sei (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

    Da im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG eine näher zu dem Fischgeschäft liegende Parkmöglichkeit nicht bestand, ist der Einwand der Revision nicht von der Hand zu weisen, dass gemessen an den Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung trotz der längeren Wegstrecke von fast 100 Metern wertungsmäßig kein entscheidender Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem rückwärts führenden Fußweg von ca 15 Metern besteht.

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    So wurde es als unschädlich angesehen, dass der Versicherte sich wegen der Situation im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung für eine kurze Zeit in die entgegengesetzte Richtung begeben und die Straße diagonal überquert hatte (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; weitere Beispiele - Benutzen eines durch Ampeln gesicherten Übergangs; Umgehen eines verschmutzten Straßenabschnitts - bei Brackmann/Krasney, aaO, RdNr 239).

    In diesen Fällen hat das BSG die Rechtsprechung übernommen, dass der Versicherte in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes geschützt sei (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Die Übertragung der für Fußgänger entwickelten Kriterien auf andere Verkehrsteilnehmer wurde deshalb von der Rechtsprechung auch ausdrücklich nicht mit Erwägungen zur Risikoabgrenzung, sondern damit begründet, dass es nicht angehe, Kraftfahrer und Fußgänger hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes unterschiedlich zu behandeln (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 178; Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; Urteil des BSG vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Die Übertragung der für Fußgänger entwickelten Kriterien auf andere Verkehrsteilnehmer wurde deshalb von der Rechtsprechung auch ausdrücklich nicht mit Erwägungen zur Risikoabgrenzung, sondern damit begründet, dass es nicht angehe, Kraftfahrer und Fußgänger hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes unterschiedlich zu behandeln (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 178; Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; Urteil des BSG vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132).

    Dass jemand, der auf dem Weg zu oder von der Arbeit einen privaten Einkauf erledigen will, auf einem längeren und sogar rückwärts gewandten Fußweg innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums einschließlich des Überquerens der Straße versichert bleibt, während ein anderer, der ohne nennenswerte Erhöhung des Unfallrisikos auf Höhe seines geparkten PKW den Straßenbereich um wenige Meter verlässt (so zB in der Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624), den Versicherungsschutz verliert, leuchtet nicht ein und ist insbesondere den Betroffenen nur schwer zu vermitteln.

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    In solchen Fällen wurde unmittelbar mit der Richtungsänderung eine Unterbrechung angenommen, auch wenn der Betreffende im Straßenraum verblieben und dort verunglückt war (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8: Überqueren der Straße in entgegengesetzter Richtung, um mit einer Bekannten zu sprechen; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1: Wenden und Zurückfahren, um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zu verfolgen; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24: Umkehr zur Wohnung, um die vergessene Geldbörse zu holen; Urteil des BSG vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69 - BG 1972, 355 = USK 71139: Rückfahrt in entgegengesetzter Richtung, um Lebensmittel einzukaufen; Urteil des BSG vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252: Zurücksetzen, um einen am Straßenrand liegenden Gegenstand zu untersuchen; Urteil des BSG vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165 = HV-Info 1991, 1844: Rückkehr zum Betriebsgelände nach Arbeitsschluss).

    Es führte auch nicht zu widerspruchsfreien Ergebnissen, wenn nicht auf die Richtung der Fortbewegung und/oder die Länge des notwendigen Fußweges, sondern auf die Art der angestrebten Verrichtung abgestellt und etwa danach differenziert würde, ob der Versicherte im Zeitpunkt der Unterbrechung einer "wertneutralen" privaten Besorgung oder irgendwelchen Vergnügungen nachgehen wollte (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Um solche rechtlich nicht ins Gewicht fallenden Ereignisse handelt es sich, wenn der in Rede stehende Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist oder, anders gewendet, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung keine erhebliche Zäsur in der Fortbewegung in Richtung auf die Arbeitsstätte darstellt, wobei als Beurteilungsmaßstab die allgemeine Verkehrsauffassung zugrunde zu legen ist (BSG SozR Nr. 5 und Nr. 28 zu § 543 RVO aF; BSG Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252).

    In solchen Fällen wurde unmittelbar mit der Richtungsänderung eine Unterbrechung angenommen, auch wenn der Betreffende im Straßenraum verblieben und dort verunglückt war (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8: Überqueren der Straße in entgegengesetzter Richtung, um mit einer Bekannten zu sprechen; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1: Wenden und Zurückfahren, um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zu verfolgen; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24: Umkehr zur Wohnung, um die vergessene Geldbörse zu holen; Urteil des BSG vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69 - BG 1972, 355 = USK 71139: Rückfahrt in entgegengesetzter Richtung, um Lebensmittel einzukaufen; Urteil des BSG vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252: Zurücksetzen, um einen am Straßenrand liegenden Gegenstand zu untersuchen; Urteil des BSG vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165 = HV-Info 1991, 1844: Rückkehr zum Betriebsgelände nach Arbeitsschluss).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Es kann auch nicht als gemischte Tätigkeit (vgl dazu BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 1) angesehen werden, weil sich die Wege vom Fahrzeug zum Geschäft und von dort wieder zurück zum Fahrzeug eindeutig von dem Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit abgrenzen lassen.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (siehe zuletzt SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R - EzS 40/627 = SGb 2001, 309).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau oder schlechte Wegstrecke auf dem kürzeren Weg etc) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (siehe zuletzt SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R - EzS 40/627 = SGb 2001, 309).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau oder schlechte Wegstrecke auf dem kürzeren Weg etc) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 70/90

    Anspruch der Kinder und des Ehegatten auf Hinterbliebenenentschädigung nach einem

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 117/69
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 165/72
  • BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76

    Unfallversicherungsschutz - Kauf eines Uhrenarmband - Geschäft gegenüber der

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit -

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Der Senat hat diesen räumlichen Ansatz beginnend mit seinem Urteil vom 9.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) und bestärkt durch den Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 30.11.2004 (1 BvR 1750/03 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 8) aufgegeben und stellt seitdem (zuletzt mit Urteilen vom 7.5.2019 - B 2 U 31/17 R - SozR 4 vorgesehen - "Briefeinwurf" und vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62 - "Metzgereibesuch" und B 2 U 1/16 R - juris - "Brötchenkauf") ausschließlich auf die objektivierte Handlungstendenz ab, die bei "gemischter Motivationslage" (mehrere subjektive Ziele) auch "gespalten" sein kann.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin - hier der Arbeitsstätte des Klägers - dient, ist die Handlungstendenz der Versicherten (vgl BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 mwN und - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) .

    Ausnahmsweise lässt daher eine mehr als geringfügige Unterbrechung eines versicherten Weges den Versicherungsschutz unberührt, wenn die Unterbrechung in einem inneren, nämlich engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, zB als Vorbereitungshandlung mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung eng verbunden ist (vgl BSG vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; vgl weiter BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25) .

    Maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin - hier der Arbeitsstätte des Klägers - dient, ist ausschließlich die Handlungstendenz des Versicherten (vgl BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 mwN und - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) .

    Soweit das BSG früher entschieden hat, dass der Versicherungsschutz solange erhalten bleibt, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhält, hat der Senat an dieser Rechtsprechung seit 2003 nicht mehr festgehalten (vgl BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 RdNr 12 mwN sowie BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; kritisch zu dieser Wende der Rechtsprechung von Koppenfels-Spieß, NZS 2014, 881; anders Schur/Spellbrink, SGb 2014, 589) .

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Eine geringfügige Unterbrechung, die auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist und gleichsam "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann, berührt den Versicherungsschutz nicht (vgl BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32 RdNr 15; BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, RdNr 12; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 7) .
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Genehmigung der Veräußerung von zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen durch den sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

  • LG Verden - 7 O 205/02
  • OLG Celle, 13.08.2003 - 2 U 23/03
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