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   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R   

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https://dejure.org/2009,6233
BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung - Zwei-Stunden-Grenze - Lösung von der versicherten Tätigkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Unterbrechung; Zwei-Stunden-Grenze; Lösung von der versicherten Tätigkeit; Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verzögerung der Antritts der Fahrt aus eigenwirtschaftlichen Gründen; Berücksichtigung einer Zwei-Stunden-Grenze

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - eigenwirtschaftliche Unterbrechung eines versicherten Heimwegs - Besuch des Dresdner "Strietzelmarkts" - Zeitgrenze von zwei Stunden - endgültige Lösung von versicherter Tätigkeit - ungewisse Dauer der Unterbrechung - Beweislast des Versicherten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verzögerung der Antritts der Fahrt aus eigenwirtschaftlichen Gründen; Berücksichtigung einer Zwei-Stunden-Grenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgenschwere Unterbrechung einer Dienstreise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 555
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Die Beteiligten sind auf die Entscheidung des Senats vom 2.12.2008 (B 2 U 26/06 R) hingewiesen worden.

    Fehlt es an diesem Zusammenhang, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke zurücklegt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Der fehlende Nachweis dieser Tatsachen geht zu seinen Lasten (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zustimmend: Wolfgang Keller, jurisPR-SozR 14/2009 Anm 5).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 mwN RdNr 12).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (BSG Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100) liege die Beweislast, dass die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit länger als zwei Stunden angedauert habe, allerdings bei der Beklagten.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Erforderlich ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob der angegriffenen Entscheidung ein Verfahrensmangel zu Grunde liegt und ob die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG vom 11.7. 1985 - 5b RJ 88/84; insoweit in BSGE 58, 239 und SozR 2200 § 1246 Nr. 129 nicht mit abgedruckt).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Der Kläger hat mit der Revision nur noch das kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsbegehren (§ 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) verfolgt, die ablehnenden Verwaltungsakte der Beklagten aufzuheben und festzustellen, dass der umstrittene Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl dazu auch BSG vom 7.9. 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f; vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Der Kläger hat mit der Revision nur noch das kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsbegehren (§ 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) verfolgt, die ablehnenden Verwaltungsakte der Beklagten aufzuheben und festzustellen, dass der umstrittene Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl dazu auch BSG vom 7.9. 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f; vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet ( BSG Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 16; zuletzt BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

    Eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, wenn der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - und Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R -, Rn. 28, jeweils in Juris).
  • SG Berlin, 09.12.2010 - S 98 U 794/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - betriebliche

    Zwar ist grundsätzllich ist auch der Arbeitsweg mitversichert, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen ihm und der versicherten Tätigkeit besteht; dies gilt aber nicht, wenn zwischen Arbeit und Weg eine unversicherte Unterbrechung von mehr als zwei Stunden liegt (BSG, Urteil vom 27.10.2009 -B 2 U 23/08 R-).

    Dieser sachliche Zusammenhang entfällt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich auch die Kammer anschließt, jedenfalls dann, wenn die unversicherte Unterbrechung länger als zwei Stunden dauert (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris m. w. N.).

    Sie gilt sowohl für Unterbrechungen vor Antritt des Weges als auch für Unterbrechungen eines bereits begonnenen Weges (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris m. w. N.).

  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 3 U 365/17

    Versicherungsschutz erlischt nicht bei begründetem Wechsel der Wegevariante

    Denn eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, wenn der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R, Rz. 28, BSGE 102, S. 111 ff.; BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R -, UV-Recht aktuell 2010, S. 114 ff.).

    Beweispflichtig für das Einhalten der 2-Stunden-Grenze ist der Kläger (Kasseler Kommentar § 8 Rz. 273 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09

    Wegeunfall - ungeklärter Unfallzeitpunkt - ungeklärter Antritt des Heimweges -

    An diesem Zusammenhang fehlt es, wenn ein Versicherter den Weg von dem Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine eigenwirtschaftlichen Zwecken dienende Verrichtung unterbrochen hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, in juris, m. w. N.).

    Bezogen auf die hier streitige Vorschrift des § 550 Abs. 1 RVO bedeutet dies, dass den Versicherten die Beweislast dafür trifft, dass er den Heimweg von der Arbeitsstätte aus angetreten hat und bei einer eventuellen Unterbrechung den Heimweg innerhalb der Zeitgrenze von zwei Stunden fortgesetzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 - und vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 -, jeweils a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07

    Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für

    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (stRspr, hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris mwN) .

    Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.

  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 58/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gemäß Anl I Nr 3102 nach

    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (vgl. BSG, Urteil vom 20.01.1977 - 8 RU 52/76 - juris RdNr. 17 = BSGE 43, 110, 112; Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R - juris RdNr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12

    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter

    Fehlt es an diesem Zusammenhang, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke zurücklegt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, zitiert nach juris Rn. 16).
  • SG Fulda, 18.09.2017 - S 8 U 55/17
    "Für Wege vom Tätigkeitsort i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 geht die Rechtsprechung von einer festen Zeitgrenze aus: Eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, nachdem der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, 2.12.2008, B 2 U 26/06 R Rz 28, BSGE 102, S. 111 ff.; BSG, 27.10.2009, B 2 U 23/08 R, UV-Recht Aktuell 2010, S. 114 ff.; Krasney, SGb 2013, S. 313 ff., 318 f.; Schur/Spellbrink, SGb 2014, S. 589 ff., 592 f.; offengelassen von BSG, 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, BSGE 112, S. 177 ff. Rz 25; anders das beamtenrechtliche Dienstunfallrecht, dazu Leube, ZTR 2012, S. 682 ff., 684; unentschieden gelassen von OVG Lüneburg, 15.4.2011, 5 LA 79/10, NVwZ-RR 2011, S. 573 f., 574; abw.
  • SG Frankfurt/Main, 04.08.2010 - S 23 U 252/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Genauso kann die Kammer sich nicht dem Vergleich des vorliegenden Falls durch die Beklagte mit der Rechtsprechung über eine Abweichung oder Unterbrechung des Betriebsweges für eigenwirtschaftliche Zwecke, wofür nach Auffassung der Gerichte kein Unfallversicherungsschutz besteht (z.B. BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 23/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2009, L 31 U 392/08), anschließen.
  • BSG, 16.05.2018 - B 2 U 53/18 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 156/06

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 12 U 667/18
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - I-2 U 23/08   

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https://dejure.org/2009,20708
OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).

    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.

    Ferner nimmt der Senat zugunsten der Beklagten an, dass die möglicherweise gegenteiligen Darlegungen der Einspruchsabteilung selbst dann, wenn sie Eingang in die Beschreibung gefunden haben sollten, zu keiner anderweitigen Auslegung des Patentanspruchs führen können, weil der Schutzbereich eines Patents durch den Beschreibungstext als solchen nicht verändert, d. h. weder eingeschränkt noch erweitert werden kann, was nicht nur für den erteilten Beschreibungstext gilt, sondern in gleicher Weise für bindende Teile der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung (BGH, GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnung ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Eine Patentverletzung liegt vor, wenn die Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind und die angegriffene Ausführungsform objektiv geeignet ist, die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen zu erreichen (BGH, GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Eine solche Auslegung ist generell nicht zulässig; dies gilt insbesondere, wenn der Beschreibung - wie hier (vgl. Abs. [0022]) - eine Schutzbegrenzung auf bestimmte Ausführungsformen nicht zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 10/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 10/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Drainagekanal-Abschnitt mit

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (Senat, Urt. v. 10. Juli 2009 - I-2 U 23/08 = BeckRS 2010, 21820; Senat a. a. O.).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs sowie des Vernichtungsanspruchs gilt, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009, 2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 109 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12

    Rinnenentwässerungssystem

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 13/12

    Zahnärztliche Repositionierungsvorrichtung und Schablone

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels und der übrigen genannten Ansprüche gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 4b O 111/12
    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 10/12

    Dentale Stufenverstellvorrichtungen II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 201/11

    Dentale Vorrichtung II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 12/12

    Umpositionierung von Zähnen II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels und der übrigen genannten Ansprüche gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
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Rechtsprechung
   BSG, 12.03.2008 - B 2 U 23/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55893
BSG, 12.03.2008 - B 2 U 23/08 B (https://dejure.org/2008,55893)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2008 - B 2 U 23/08 B (https://dejure.org/2008,55893)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2008 - B 2 U 23/08 B (https://dejure.org/2008,55893)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 23 U 123/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 61/06
  • BSG, 12.03.2008 - B 2 U 23/08 B
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