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   OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99   

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https://dejure.org/2000,8170
OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    AQUAMAT; Marke; Kunstwort; Kennzeichnungskraft; Warenähnlichkeit

  • Judicialis

    MarkenG § 8 II Nr 1; ; MarkenG § 14 II Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr 1, § 14 Abs. 2 Nr 2
    Unterscheidungskraft, Warenähnlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 98/99
  • OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Es ist nicht nur zulässig, im Rahmen rechtserhaltender Nutzung die (graphische) Form einer (Wort-)Marke in gewissem Umfang zu wandeln (vgl. hierzu etwa BGH WRP 98, 1078, 1079; WRP 97, 1085 - ECCO I), der Verkehr ist an solche Erscheinungsformen auch gewöhnt.

    a) Der Bereich der Warenähnlichkeit ist anhand verwechslungsrelevanter Ähnlichkeitskriterien der Ware zu bestimmen (BGH WRP 98, 1078, 1080 JOHN LOBB).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Auch prioritätsjüngere Dritteintragungen können in diesem Zusammenhang Aufschluss über die Stärke oder Schwäche einer (Wort-)Marke geben (BGH WRP 99, 192, 194 - Lions; Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 308 c).

    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Ware durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marke ausgeglichen werden (BGH WRP 99, 192, 193 - Lions; BGH a.a.O. 526 - comtes/ComTel; Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 336 a, 336 b).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Es ist nicht nur zulässig, im Rahmen rechtserhaltender Nutzung die (graphische) Form einer (Wort-)Marke in gewissem Umfang zu wandeln (vgl. hierzu etwa BGH WRP 98, 1078, 1079; WRP 97, 1085 - ECCO I), der Verkehr ist an solche Erscheinungsformen auch gewöhnt.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (herrschend, jüngst erneut BGH WRP 2000, 525, 526 - comtes/ ComTel m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Diesen Grundsätzen entsprechend ist für die Ähnlichkeit von Waren, anders als bei der Prüfung der Warengleichartigkeit, nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; bestätigt in BGH a.a.O. 526 - comtes/ComTel; vgl. zu allem Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 335 f).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95

    "Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
  • LG Düsseldorf, 20.09.2016 - 4b O 84/15

    Honororzahlungsanspruch eines Patentanwalts aufgrund patentanwaltlicher Tätigkeit

    Die PatAnwGebO sieht anders als der für die Abrechnung von Rechtsanwälten geltende § 10 Abs. 2 RVG einen besG ten Inhalt der Vergütungsberechnung nicht vor und es besteht auch kein Anlass dafür, diese Vorschriften auf die Abrechnung von Patentanwälten entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2001 - 2 U 231/99; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2006 - 4b O 519/05).

    Die Beklagte hat dieser Rechnungsgestaltung nie widersprochen und damit konkludent zum Ausdruck gebracht, sie sähe die äußere Form der Rechnungen als ausreichend an (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2001 - 2 U 231/99).

  • LG Düsseldorf, 14.10.2010 - 4b O 85/10

    Patentanwaltskosten

    Mit Urteil vom 9.08.2001 (2 U 231/99) hat auch das OLG Düsseldorf bereits ausgesprochen, dass es bedenklich sei, die für Rechtsanwälte gesetzlich normierten Vorgaben für eine Vergütungsabrechnung im Wege der Analogie auf Patentanwälte zu erstrecken.
  • LG Düsseldorf, 11.03.2014 - 4c O 56/13

    Angemessenes Stundenhonorar

    Die von ihm getroffene Bestimmung ist allerdings gemäß § 315 BGB nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. November 2011, 24 U 192/10, abgedruckt in GRUR-RR 2012, 181 und Mitt. 2013, 295 ; Urt. v. 9. August 2001, 2 U 231/99; Urt. v. 15. Februar 2001, 2 U 10/98).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2013 - 4c O 59/13

    Patentanwaltshonorar (2)

    Die von ihm getroffene Bestimmung ist allerdings gemäß § 315 BGB nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. November 2011, 24 U 192/10, abgedruckt in GRUR-RR 2012, 181 und Mitt. 2013, 295 ; Urt. v. 9. August 2001, 2 U 231/99; Urt. v. 15. Februar 2001, 2 U 10/98).
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