Rechtsprechung
   BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R   

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https://dejure.org/2010,12375
BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Hilfsmittel; Hörgerät; Raub; Verlust; Wiederbeschaffung; Ersetzung; Heilbehandlung; Kostenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 3 SGB 7, § 27 Abs 2 SGB 7, § 31 Abs 1 SGB 7, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfsmittelersatz bei Diebstahl - Kein Anspruch auf Ersatz von bei einem Arbeitsunfall geraubten Hörgeräten durch die Berufsgenossenschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung für den Ersatz eines geraubten Hörgeräts

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 27 Abs. 2; SGB VII § 8
    Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung für den Ersatz eines geraubten Hörgeräts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 91
  • NZS 2011, 587 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 4 KR 3191/06

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschafftes

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Vielmehr hat der Kläger lediglich den Antrag, der von Anfang an auf "Übernahme von Kosten" aufgrund der Versorgung mit Hörhilfen gezielt hat, hinsichtlich der tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen klargestellt bzw berichtigt (§ 99 Abs. 3 Nr. 1 SGG; auch LSG Baden-Württemberg vom 13.2.2009 - L 4 KR 3191/06 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Der Zahlungsanspruch scheitert hier schon daran, dass ein Anspruch auf Verschaffung der Hörgeräte selbst nicht bestand (vgl stRspr; zB BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 19 RdNr 12).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (vgl ua BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Der Zahlungsanspruch scheitert hier schon daran, dass ein Anspruch auf Verschaffung der Hörgeräte selbst nicht bestand (vgl stRspr; zB BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 19 RdNr 12).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 9/00 R

    Keine Festbetragsregelung beim Schadensersatz für zerstörte Brille in der

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Er umfasst nur die in § 33 SGB V genannten und nicht wegen der Folgen eines Versicherungsfalles von einem anderen Leistungsträger als einem Unfallversicherungsträger geleisteten Hilfsmittel (vgl BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 9/00 R - BSGE 87, 301, 303 f = SozR 3-2700 § 27 Nr. 1 S 4) .
  • BSG - B 2 U 16/09 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Es kann offen bleiben, ob im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt grundsätzlich anstelle des Anspruchs auf Sachleistung (§ 26 Abs. 4 Satz 2 SGB VII) ein Kostenerstattungsanspruch entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V oder § 15 SGB IX geltend gemacht werden kann (vgl dazu BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 16/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Denn der Kläger verfolgt mit diesem Rechtsschutzbegehren einen sekundären Freistellungs- oder Zahlungsanspruch, der notwendig abhängig ist von dem grundsätzlichen Bestehen eines Sachleistungsanspruchs ("Kostenübernahme"; vgl BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 24/09 R - BSGE 107, 91 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 40, RdNr 16) .
  • SG München, 11.01.2017 - S 23 U 667/15

    Ersatz für Hilfsmittel bei Arbeitsunfall

    Das BSG hat mit Urteil vom 9. November 2010 (Az. B 2 U 24/09 R) vor diesem Hintergrund darauf hingewiesen, dass "der Verlust eines Hilfsmittels ... dem Gesundheitserstschaden deshalb (jedenfalls grundsätzlich und faktisch in aller Regel) nur gleichstehen [kann], wenn das Hilfsmittel bei Eintritt des Unfallereignisses bestimmungsgemäß am Körper eingesetzt war".

    Zu berücksichtigen ist dabei auch der Hintergrund der Entscheidung des BSG vom 9. November 2010 (Az. B 2 U 24/09 R), in der es um die Kosten eines aus dem Auto abhanden gekommenen Hörgeräts ging.

  • SG Karlsruhe, 12.12.2013 - S 1 U 3461/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Heilbehandlung - beschädigtes

    In seinem Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R - (= SozR 4-2700 § 8 Nr. 40, dort Rand-Nr. 30) hat das Bundessozialgericht zwar ausdrücklich offen gelassen, ob es als eng zu begrenzende Ausnahme für § 8 Abs. 3 SGB VII auch genügen kann, dass durch äußere Einwirkung ein Hilfsmittel beschädigt oder zerstört wird, das - ohne in Funktion zu sein - zum alsbaldigen Einsatz unmittelbar am Körper getragen wird (dies bejahend Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, § 8, Rand-Nr. 13a; Jung in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 8, Rand-Nr. 106; Bereither-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8, Anm. 18.5 a.E.; Mutschler, a.a.O., Seite 690; Schwerdtfeger, a.a.O, Rand-Nr. 602 und Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Juni 2013, § 8 SGB VII, Rand-Nr. 35).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 504/10

    Zum Nachweis von Unfallfolgen

    Damit fehlt es auch an einem davon notwendig abhängigen sekundären Erstattungsanspruch für Kosten, die der Klägerin aufgrund der Heilbehandlung entstanden sind; insoweit kann offenbleiben, ob im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt anstelle des Anspruchs auf Sach- und Dienstleistung (§ 26 Abs. 4 Satz 2 SGB VII) ein Kostenerstattungsanspruch entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V oder § 15 SGB IX geltend gemacht werden kann (vgl. dazu auch BSG vom 09.11.2010, Az. B 2 U 24/09 R - Juris RdNr. 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2023 - L 6 U 88/22

    Blutspende; Blutspender; einheitlicher Behandlungsvorgang; ergänzende Leistungen;

    Ein Anspruch auf Bewilligung von Heilbehandlungsleistungen setzt - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - voraus, dass die Heilbehandlung zur Behandlung der Folgen eines Versicherungsfalls erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 24/09 R - Rn 24; Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R -, Rn 23) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 3 U 96/18
    Die Leistung muss also infolge des Eintritts eines Versicherungsfalls erforderlich werden (vgl dazu auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 24/09 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 40).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1199
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09 ZVW (https://dejure.org/2012,1199)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2012 - L 2 U 24/09 ZVW (https://dejure.org/2012,1199)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - L 2 U 24/09 ZVW (https://dejure.org/2012,1199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anl 1 Nr 2108 BKVO, § 551 Abs 1 RVO
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - arbeitstechnische Voraussetzung - qualifizierte Anforderungen - Konsensempfehlung - 2. und 3. Ergänzungskriterium der Konstellation B 2 - monosegmentaler Bandscheibenschaden - Nachweis - Beweiswert ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Nr. 2108 BKV
    Monosegmentaler Bandscheibenschaden - Konsensempfehlung - 2. und 3. Ergänzungskriterium der Konstellation B 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09
    Das BSG habe im Urteil vom 30. Oktober 2007 (Az.: B 2 U 4/06 R) entschieden, dass das MDD zwar eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Verordnungstext nur richtungsweisend umschriebenen Einwirkungen sei, aber die bisher angewandten Orientierungswerte konkretisiert.

    Im Termin vor dem Senat am 26. August 2010 hat der Kläger geltend gemacht, er erfülle den Orientierungswert (12,5 MNh) des MDD mit den Modifikationen, die dieses Modell durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R) erhalten habe.

    Fehlt eine dieser Voraussetzungen liegt eine BK 2108 nicht vor (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 2 U 154/06

    Bandscheibenbedingte Erkrankung; medizinische Voraussetzungen; aktueller Stand

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine grundsätzlich zur Verursachung einer BK 2108 geeignete Gesamtbelastungsdosis auch im konkreten Einzelfall mit Wahrscheinlichkeit die wesentliche (Teil-) Ursache der aufgetretenen Lendenwirbelsäulenerkrankung war, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Konsensempfehlungen an (vgl. z.B. Urteile vom 20. Januar 2011, L 2 U 622/08, 19. November 2009, L 2 U 154/06 und 9. September 2009, L 2 U 312/08), da diese nach wie vor den aktuellen Stand der herrschenden wissenschaftlichen Meinung zur Verursachung von LWS-Erkrankungen darstellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08

    BK Nr. 2108; bandscheibenbedingte Erkrankung i. S. der "Konsensempfehlung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine grundsätzlich zur Verursachung einer BK 2108 geeignete Gesamtbelastungsdosis auch im konkreten Einzelfall mit Wahrscheinlichkeit die wesentliche (Teil-) Ursache der aufgetretenen Lendenwirbelsäulenerkrankung war, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Konsensempfehlungen an (vgl. z.B. Urteile vom 20. Januar 2011, L 2 U 622/08, 19. November 2009, L 2 U 154/06 und 9. September 2009, L 2 U 312/08), da diese nach wie vor den aktuellen Stand der herrschenden wissenschaftlichen Meinung zur Verursachung von LWS-Erkrankungen darstellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 622/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine grundsätzlich zur Verursachung einer BK 2108 geeignete Gesamtbelastungsdosis auch im konkreten Einzelfall mit Wahrscheinlichkeit die wesentliche (Teil-) Ursache der aufgetretenen Lendenwirbelsäulenerkrankung war, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Konsensempfehlungen an (vgl. z.B. Urteile vom 20. Januar 2011, L 2 U 622/08, 19. November 2009, L 2 U 154/06 und 9. September 2009, L 2 U 312/08), da diese nach wie vor den aktuellen Stand der herrschenden wissenschaftlichen Meinung zur Verursachung von LWS-Erkrankungen darstellen.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Allein dass auch eine andere Auffassung vertreten wird (für den Wert von 25 MNh wohl Grosser in: Grosser ua, BK 2108, S 83, 102) und die LSGe hier jeweils zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.2.2010 - L 14 U 78/06 - und vom 25.5.2011 - L 3 U 28/07; LSG Berlin-Brandenburg vom 6.5.2010 - L 3 U 19/06 - und vom 19.1.2012 - L 2 U 24/09 ZVW - sowie Bayerisches LSG vom 31.1.2013 - L 17 U 244/06) , reicht nicht dafür aus, die Feststellungen des LSG zum aktuellen medizinischen Erkenntnisstand als offensichtlich fehlerhaft in Frage zu stellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 2/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S 67 U 294/9915 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen L 2 U 33/02 und L 2 U 24/09 ZVW gegen eine Berufsgenossenschaft geführten Verfahrens.

    Das Verfahren wurde nunmehr unter dem Aktenzeichen L 2 U 24/09 ZVW geführt.

    festzustellen, dass das vor dem Sozialgericht Berlin zum Geschäftszeichen S 67 U 294/9915 sowie die bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu den Aktenzeichen L 2 U 33/02 und L 2 U 24/09 ZVW geführten Verfahren eine überlange Dauer aufweisen,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2016 - L 4 U 678/15

    Feststellung einer Berufskrankheit (BK) Nr. 2108

    Das zweite Zusatzkriterium der Konstellation B2 kann auch nicht dahingehend "ausgelegt" werden, dass eine besonders intensive Belastung auch schon bei Überschreiten des "halbierten" Richtwerts des MDD angenommen werden könne (ebenso LSG Bayern Urt. v. 22.05.2014 - L 18 U 384/10 - juris Rn. 40; Urt. vom 31.01.2013 - L 17 U 244/06 - juris Rn. 29; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 19.01.2012 - L 2 U 24/09 ZVW - juris Rn. 56; aA st. Rspr des LSG Sachsen Urt. v. 29.01.2014 - L 6 U 111/11 - juris Rn. 81 mwN).

    Der in den Konsensempfehlungen niedergelegte Konsens zur Konstellation B2 konnte sich naturgemäß nur auf die damals im MDD vorausgesetzte Dosis von 25 MNh beziehen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 19.01.2012 - L 2 U 24/09 ZVW - juris Rn. 56).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25252
OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09
    Die Schätzung nach § 287 ZPO ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (vgl. BGH NJW 1987, 909, 910; Zöller-Greger, 28. Auflage 2010, § 287 Rdnr. 4).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09
    Mögliche Ansprüche der Klägerin gegen das Land Brandenburg als Anstellungskörperschaft der an der Blutentnahme mitwirkenden Beamten der Landespolizei schlössen eine Haftung der Beklagten wegen des Grundsatzes der vermögensrechtlichen Einheit der öffentlichen Hand nicht aus (vgl. BGH NJW 2003, 348, 350 m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11

    Anspruchsgegner für die Rückforderung überzahlter Testamentsvollstreckervergütung

    Die Kosten des Berufungsverfahrens sind durch Beschluss des Senats vom 5.10.2009 (2 U 24/09) gemäß § 91a ZPO dem Beklagten zu 1) auferlegt worden.

    Bereits im Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 2 U 24/09 - hat der Senat ausgeführt, dass der Beklagte zu 2) selbst die Rechnungslegung hätte erstellen sollen und können:.

  • OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13

    Schadensersatzprozess: Schätzung eines Verdienstausfallschadens

    Der Senat hat in einer früheren Besetzung die Beklagte mit Urteil vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, zur Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für die Zeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2008 verurteilt und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den gesamten weiteren materiellen Schaden aus dem Vorfall vom 29.04.2001 zu ersetzen.

    Dass sich der monatliche Bruttoverdienstausfall der Klägerin bis zum 31.12.2008 - nur - auf diesen Betrag belief, ist durch das Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, rechtskräftig und gemäß § 322 Abs. 1 ZPO für die Parteien dieses Rechtsstreits verbindlich festgestellt worden.

    20 Entgegen der von dem Landgericht - im Einklang mit dem Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09 - vertretenen Ansicht ist nach Ansicht des Senats allerdings für den hier streitgegenständlichen Zeitraum als zweiter konkreter Anhaltspunkt die Entwicklung des Lohnindexes zu berücksichtigen, die sich aus den veröffentlichten Statistiken des Statistischen Bundesamtes ergibt.

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Darauf hat der dort abgemahnte, erstinstanzlich erfolgreich gewesene Beklagte anerkannt (2 U 24/09).
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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.2009 - B 2 U 24/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,45114
BSG, 12.02.2009 - B 2 U 24/09 B (https://dejure.org/2009,45114)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2009 - B 2 U 24/09 B (https://dejure.org/2009,45114)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - B 2 U 24/09 B (https://dejure.org/2009,45114)
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   SG Ulm, 06.12.2010 - S 2 U 24/09   

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https://dejure.org/2010,126150
SG Ulm, 06.12.2010 - S 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,126150)
SG Ulm, Entscheidung vom 06.12.2010 - S 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,126150)
SG Ulm, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - S 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,126150)
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