Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11637
OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12 (https://dejure.org/2014,11637)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.05.2014 - 2 U 2401/12 (https://dejure.org/2014,11637)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 2 U 2401/12 (https://dejure.org/2014,11637)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person wegen Informationsverweigerung über die Identität eines Strombeziehers

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Grundversorgung: Deliktshaftung für Stromkosten bei Verletzung der Mitteilungspflicht über die Identität des Vertragspartners [nur Leitsätze]

  • ra.de
  • rewis.io

    Persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person aus § 826 BGB für Stromkosten bei vorsätzlicher Verletzung der Mitteilungspflicht über die Identität des Vertragspartners des Energieversorgungsunternehmens

  • vw-online.eu PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person wegen Verweigerung der Mitteilung der Indetität eines Strombeziehers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Stromkosten sparen - so nicht!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Hauseigentümer den Stromverbraucher verschweigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wer bezahlt die Stromkosten, wenn es keinen Kunden gibt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stromkosten sparen - so nicht!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer muss die Stromkosten seines Hausanschlusses unter Umständen selber zahlen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung für unterlassene Mitteilung gegenüber dem Versorgungsunternehmen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Stromkosten sparen, aber so nicht!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Elektrizitätsbezug im Rahmen der Grundversorgung - Zu den Pflichten des Stromentnehmers und zur Haftung des Eigentümers des mit Strom belieferten Anwesens, der dem Stromversorger den Namen des Stromentnehmers verschweigt

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)

    Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliche Deliktshaftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für Stromkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt derjenige, der aus dem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrags konkludent an; eine etwaige Erklärung, er wolle mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen, ist unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten steht, d.h. er nimmt die Realofferte des Unternehmens durch sozialtypisches Verhalten an (BGH NJW-RR 2004, 928; NJW-RR 2005, 639).
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12
    Ein unsubstantiiertes Berühmen - wie hier - macht die negative Feststellungsklage begründet (Zöller-Greger, ZPO, 30. Auflage, § 256 Rn. 18; BGH NJW 2012, 3294).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt derjenige, der aus dem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrags konkludent an; eine etwaige Erklärung, er wolle mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen, ist unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten steht, d.h. er nimmt die Realofferte des Unternehmens durch sozialtypisches Verhalten an (BGH NJW-RR 2004, 928; NJW-RR 2005, 639).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12
    Vertragspartner wird, wer auf Grund seiner Verfügungsmacht über den Versorgungsanschluss die Leistung entgegennimmt (BGH NJW 2003, 3131 ff. zur Wasserversorgung).
  • LG Mannheim, 20.11.2014 - 10 S 44/14
    Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an alsbaldiger Feststellung, ob ein Anspruch der Beklagten besteht oder nicht (vgl. zu Vorstehendem: BGH NJW 2012, 3294; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.05.2014, 2 U 2401/12, Rz 16, zitiert nach juris; Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 256, Rn 7 + 18).
  • LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13

    Vertragspartner des Gasgrundversorgers bei Untervermietung

    Soweit die Klägerin sich auf ein Urteil des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 2 U 2401/12 -, juris) stützt, ist der dortige Sachverhalt nicht hinreichend mit dem hiesigen vergleichbar.
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