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   OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99   

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OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99 (https://dejure.org/2000,10705)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2000 - 2 U 251/99 (https://dejure.org/2000,10705)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 2 U 251/99 (https://dejure.org/2000,10705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - O 1505/99
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97

    Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99
    Denn auch im Fall der Werbung für ein Haushaltsgroßgerät erwartet der Verbraucher ggf. einen Hinweis auf dessen Eigenschaft als Auslaufmodell (BGH WRP 2000, 514, 516 - Auslaufmodelle III, Senat WRP 1994, 902, 905 dort ging es u.a. um die Werbung für eine Waschmaschine; allgemein: Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG Rn. 49 b).

    Danach ist Auslaufmodell ein Gerät, das vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet wird (BGH WRP 1999, 839 - Auslaufmodelle I - bestätigt in WRP 2000, 514, 515 Auslaufmodelle III).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99
    1. Zu Recht hat das Landgericht unterstellt, daß hinsichtlich der Hinweispflicht auf Auslaufmodelle Waschautomaten ebenso zu behandeln sind wie hochwertige Geräte der Unterhaltungselektronik; auf letztere beziehen sich die BGH-Entscheidungen Auslaufmodelle I und II - WRP 1999, 839 und 842 f.

    Danach ist Auslaufmodell ein Gerät, das vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet wird (BGH WRP 1999, 839 - Auslaufmodelle I - bestätigt in WRP 2000, 514, 515 Auslaufmodelle III).

  • OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94

    Irreführung durch Werbung mit einem Auslaufmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99
    Denn auch im Fall der Werbung für ein Haushaltsgroßgerät erwartet der Verbraucher ggf. einen Hinweis auf dessen Eigenschaft als Auslaufmodell (BGH WRP 2000, 514, 516 - Auslaufmodelle III, Senat WRP 1994, 902, 905 dort ging es u.a. um die Werbung für eine Waschmaschine; allgemein: Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG Rn. 49 b).
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