Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9427
OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99 (https://dejure.org/2000,9427)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2000 - 2 U 257/99 (https://dejure.org/2000,9427)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 2 U 257/99 (https://dejure.org/2000,9427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß; Verkauf; Nicht geregelte Bauprodukte; Baurechtliche Zulassung; Baurechtliches Prüfzeugnis; Präventive Gefahrenabwehr; Konstitutive Wirkung; Rückwirkungsanordnung; Wertneutrale Vorschriften; Wettbewerbsvorteil

  • Judicialis

    UWG § 1; ; LBO BW § 17 III; ; LBO BW § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; LBO BW § 17 Abs. 3 § 19
    Vertrieb von Urinalen ohne Prüfungszeugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Tübingen - O 18/98
  • OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 2 U 14/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Beide Parteien sind dem Senat schon aus dem Verfügungsverfahren 2 U 14/98 bekannt (die Akten sind beigezogen).

    Vielmehr handelt es sich ihrem Gehalt nach nur um wertneutrale Ordnungsvorschriften (vgl. das im Verfügungsverfahren zwischen den Parteien ergangene Senatsurteil vom 27.04.1998 - 2 U 14/98 - dort unter 2 d, aa der Entscheidungsgründe).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95

    Layher-Allround-Gerüst: Welche Wirkung hat bauaufsichtliche Zulassung?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Es geht also um präventive Gefahrenabwehr im Hinblick auf die Schutzgüter des § 3 LBO (BVerwG, BauR 1998, 107, 108 unter Hinweis auf die Interpretation zu § 22 LBO - 1983 durch das Berufungsgericht - vgl. die schon zitierte VGH-Entscheidung Gewerbearchiv 1994, 228, 229 - li. Sp. unten).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Zur Entscheidung über die mit der vorliegenden Stufenklage darüber hinaus verfolgten Ansprüche auf Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten war die Sache zur Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (§ 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO analog - BGH NJW 1982, 235, 236; NJW 1991, 1893 f.; Zöller/Greger, 21. Aufl., § 254 ZPO, Rn. 13; B./L./A./H. ZPO, 58. Aufl., § 538 Rn. 13).
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Wer aber, wie hier die Beklagte, seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte verfolgt, trägt grundsätzlich das Risiko einer unrichtigen Beurteilung und handelt, wenn seine Beurteilung nicht zutrifft, im Zweifel schuldhaft (BGH GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte m.w.N. zur ständigen Rspr. des BGH; Baumbach/Hefermehl, Einl. UWG Rn. 371).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Nicht erforderlich hierfür war, dass sie sich der Rechtswidrigkeit ihres Tuns bewusst war; vielmehr genügt die Kenntnis der diese Wertung tragenden Umstände (BGH GRUR 1992, 123, 125 - Kachelofenbauer II).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
    Zur Entscheidung über die mit der vorliegenden Stufenklage darüber hinaus verfolgten Ansprüche auf Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten war die Sache zur Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (§ 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO analog - BGH NJW 1982, 235, 236; NJW 1991, 1893 f.; Zöller/Greger, 21. Aufl., § 254 ZPO, Rn. 13; B./L./A./H. ZPO, 58. Aufl., § 538 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht