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   OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04   

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https://dejure.org/2004,2982
OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04 (https://dejure.org/2004,2982)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.2004 - 2 U 2712/04 (https://dejure.org/2004,2982)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 2 U 2712/04 (https://dejure.org/2004,2982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen nach vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls; Anforderungen an den Vorsatz des Versicherungsnehmers für die Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers nach einem Verkehrsunfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundlose Vollbremsung - Haftung des Auffahrenden

  • versicherung-recht.de

    § 152 VVG a. F.

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers gem. § 152 VVG bei Unfallbetrug

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Gemäß § 152 VVG keine Haftung der Versicherung bei "reglementierendem" bedingt vorsätzlichem Abbremsen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall wegen vorsätzlichen Abbremsen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall provoziert - Kfz-Versicherung muss einen Schaden nicht übernehmen, wenn ihn der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG § 152
    Keine Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung bei Vorsatz des Versicherungsnehmers - Annahme von Vorsatz bei Abbremsen eines Kraftfahrzeugs zum Stand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Unfallgeschädigten gegen Haftpflichtversicherung des Schädigers bei vorsätzlicher Unfallverursachung - Verkehrsunfall aufgrund Abbremsens eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr begründet vorsätzliches Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 466
  • NZV 2005, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 11.11.1992 - 5 U 24/92

    Anforderungen an einen Anspruch eines Versicherten gegen den Versicherer auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Den späteren Schadensablauf muß er dabei nicht in den Einzelheiten übersehen haben (vgl. BGH, VersR 1954, 591; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 353, 354; OLG Nürnberg, VersR 1991, 1123, 1124; Prölss/Martin-Voit, Knappmann VVG, 27. Aufl., § 152 Rdnr 2; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 152 VVG Rdnr. 6).

    Eine exakte Entsprechung zwischen dem vom Schädiger gebilligten Schadenseintritt und den tatsächlich eingetretenen Schäden ist nicht erforderlich (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 353, 354; OLG Nürnberg, VersR 1991, 1123 f.).

    Die Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.02.1983 (NJW 1983, 1739 f.) und 17.06.1998 (NZVersR 1998, 45 f.) oder die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 11.11.1992 (NJW-RR 1994, 353) basieren auf Sachverhalten außerhalb des Straßenverkehrs (Brandstiftung durch einen 15-Jährigen, Entzünden einer mit Benzin getränkten Hose, Schreckschußpistolenschuß am Ohr), aus denen sich für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits über die vom Senat geteilten allgemeinen Beweisregeln hinaus keine Erkenntnisse gewinnen lassen.

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, daß dieser seinerseits einen- Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequent der Direktanspruch, wenn der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. hierzu BGH VersR 1971, 239, 240; VersR 1990, 888, 889; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 152 VVG Rdnr. 3).

    Der unmittelbare Anspruch des bei einem Verkehrsunfall Geschädigten gegen den Versicherer des Unfallverursachers besteht nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz nur im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis mit dem Schädiger (vgl. BGH VersR 1990, 888).

  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Der Versicherungsnehmer muß demnach den Erfolg als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts gebilligt haben (vgl. BGH, NVersZ 1998, 45; BGH NJW-RR 1991, 145, 146).

    Nicht vom Vorsatz und damit auch nicht vom Haftungsausschluss umfaßt sind mithin solche Schadensfolgen, die der Versicherungsnehmer bei seinem rechtswidrigen Handeln nicht in den wesentlichen Konturen als möglich erkannt und für den Fall ihres Eintritts nicht zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH NVersZ 1998, 45).

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81

    Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Die Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.02.1983 (NJW 1983, 1739 f.) und 17.06.1998 (NZVersR 1998, 45 f.) oder die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 11.11.1992 (NJW-RR 1994, 353) basieren auf Sachverhalten außerhalb des Straßenverkehrs (Brandstiftung durch einen 15-Jährigen, Entzünden einer mit Benzin getränkten Hose, Schreckschußpistolenschuß am Ohr), aus denen sich für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits über die vom Senat geteilten allgemeinen Beweisregeln hinaus keine Erkenntnisse gewinnen lassen.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Sonstige Belange des früheren Beklagten zu 1), die durch das in den §§ 163 a, 136 StPO geschützte Selbstbelastungsverbot noch tangiert sein könnten, sind nicht erkennbar (vgl. zu diesen Grundsätzen: BGH NJW 2003, 1123, 1224 f.).
  • OLG Nürnberg, 12.02.1981 - 8 U 2544/80

    Verfolgung eines Pkw-Fahrers; Motorrad; Notbremsung; Abkommen in Straßengraben;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    b) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte zu 1) in der Absicht, den Fahrer des nachfolgenden Kraftfahrzeugs zu reglementieren, seinen Pkw im fließenden Verkehr von ca. 40 km/h stark bis zum Stand abgebremst hat, und hat zutreffend daraus geschlossen, daß dem Beklagten in einer solchen Situation die naheliegende Möglichkeit eines Auffahrunfalls und der daraus resultierende Schaden bekannt gewesen ist und er diese Folgen seines Handelns billigend in Kauf genommen hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation etwa OLG Nürnberg, VersR 1981, 1123 f.; Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.07.1989, Az. 12 U 4852/88, zitiert nach Juris, Rdnr. 30).
  • KG, 10.07.1989 - 12 U 4852/88

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    b) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte zu 1) in der Absicht, den Fahrer des nachfolgenden Kraftfahrzeugs zu reglementieren, seinen Pkw im fließenden Verkehr von ca. 40 km/h stark bis zum Stand abgebremst hat, und hat zutreffend daraus geschlossen, daß dem Beklagten in einer solchen Situation die naheliegende Möglichkeit eines Auffahrunfalls und der daraus resultierende Schaden bekannt gewesen ist und er diese Folgen seines Handelns billigend in Kauf genommen hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation etwa OLG Nürnberg, VersR 1981, 1123 f.; Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.07.1989, Az. 12 U 4852/88, zitiert nach Juris, Rdnr. 30).
  • OLG Hamm, 05.02.1993 - 20 U 260/92

    Bedrängen eines Fahrzeuges durch ein anderes; Abbremsen des Fahrzeuges zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Dies beschreibt eine atypische, sich gegen eine Einordnung in allgemeine Lebenserfahrung sperrende Verhaltensweise, so daß nicht im Wege des Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden kann, der frühere Beklagte zu 1) habe den Unfallschaden vorsätzlich verursachen wollen (vgl. auch OLG Hamm in NZV 1994, 34 f., Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 152 VVG Rdnr. 9).
  • BGH, 27.10.1954 - VI ZR 132/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Den späteren Schadensablauf muß er dabei nicht in den Einzelheiten übersehen haben (vgl. BGH, VersR 1954, 591; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 353, 354; OLG Nürnberg, VersR 1991, 1123, 1124; Prölss/Martin-Voit, Knappmann VVG, 27. Aufl., § 152 Rdnr 2; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 152 VVG Rdnr. 6).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
    Der Versicherungsnehmer muß demnach den Erfolg als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts gebilligt haben (vgl. BGH, NVersZ 1998, 45; BGH NJW-RR 1991, 145, 146).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge

  • BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70

    Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Mit Recht geht die Kammer davon aus, dass der in § 152 VVG für die Enthaftung des Versicherers gefordert Vorsatz des Versicherten bei einem Verkehrsunfalls nicht nur das Verhalten umfassen muss, das die Gefahr des Verkehrsunfalls entstehen lässt, sondern auch den Verkehrsunfall als solchen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 2.12.2004, 2 U 2712/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16

    Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung

    Der Versicherer haftet nicht im Falle des § 103 VVG (BGH VersR 1971, 239; 1981, 40; ZfS 2013, 267; Nürnberg ZfS 2005, 503; Celle ZfS 2004, 122; Düsseldorf VersR 2003, 1248; Oldenburg VersR 99, 482; Hamm VersR 1988, 1122).
  • LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05
    Auch hat der Kläger das streitgegenständliche Unfallereignis vorsätzlich herbeigeführt, so dass an sich auch die Voraussetzungen aus § 152 VVG erfüllt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 466).
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