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Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R   

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https://dejure.org/2009,1926
BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - Infektionskrankheit - Hepatitis-C - Beweismaßstab - hinreichende Wahrscheinlichkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; haftungsbegründende Kausalität; Infektionskrankheit; Hepatitis-C; Nachweis; keine entsprechende Anwendung: Beweiserleichterung; Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit des Beschäftigten einer Catering-Firma nach der Verletzung an einer gebrauchten Kanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Beweisanforderungen bei Prüfung des Arbeitsunfalls - fragliche Unfallfolge - Stichverletzung durch Spritzkanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus - Infektion mit dem Hepatitis C-Virus - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - keine ...

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit des Beschäftigten einer Catering-Firma nach der Verletzung an einer gebrauchte Kanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.4.2009)

    Infizierte Krankenschwester bekommt Entschädigung // Urteile zu Hepatitis C als Berufskrankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 84
 
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Wird zitiert von ... (451)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (stRspr BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1 mwN).

    Welcher Umstand den Schaden, nämlich die HCV-Infektion des Klägers, wesentlich verursacht hat, ergibt sich durch eine Bewertung aller als Ursachen in Frage kommenden Umstände (BSG vom 9.12.2003, aaO).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Insoweit gelten für die hier nicht in Streit stehende Anerkennung einer BK Beweiserleichterungen (dazu BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Die sich bei Infektionskrankheiten stellende Schwierigkeit, dass für die Infektion meistens verschiedene Infektionsquellen und Übertragungswege in Betracht kommen, ohne dass sich feststellen lässt, bei welcher Gelegenheit es tatsächlich zu der Ansteckung gekommen ist, hat der Verordnungsgeber dadurch Rechnung getragen, dass er Infektionskrankheiten in bestimmten versicherten Tätigkeiten mit besonders erhöhter Gefährdungslage als BK (BK 3101 der Anlage zur BKV) bezeichnet hat (vgl BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Der Kläger kann seinen geltend gemachten Anspruch auf Feststellung einer HCV-Infektion als Unfallfolge statthaft mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage iS des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfolgen (vgl BSG vom 27.7.1989 - 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; er ist nicht auf eine Verpflichtungsklage begrenzt).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Soweit die Beklagte durch das Urteil des LSG verurteilt worden ist, "die entsprechenden gesetzlichen Leistungen zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne einen hinsichtlich der Versicherungsleistungen vollstreckbaren Inhalt, dem neben dem Ausspruch zur Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 6/06 R - mwN; zur Differenzierung zwischen der Anerkennung einer BK und der Feststellung des Rechtsanspruchs auf Versicherungsleistungen auch: BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Soweit die Beklagte durch das Urteil des LSG verurteilt worden ist, "die entsprechenden gesetzlichen Leistungen zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne einen hinsichtlich der Versicherungsleistungen vollstreckbaren Inhalt, dem neben dem Ausspruch zur Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 6/06 R - mwN; zur Differenzierung zwischen der Anerkennung einer BK und der Feststellung des Rechtsanspruchs auf Versicherungsleistungen auch: BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Der Kläger kann seinen geltend gemachten Anspruch auf Feststellung einer HCV-Infektion als Unfallfolge statthaft mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage iS des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfolgen (vgl BSG vom 27.7.1989 - 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; er ist nicht auf eine Verpflichtungsklage begrenzt).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Das Eindringen eines Bakteriums in den Körper ist ein solches zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (vgl dazu BSG Urteile vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - UV-Recht Aktuell 2009, 763, vom 28.8.1990 - 2 RU 64/89 - USK 90180 und vom 30.4.1985 - 2 RU 7/84 - USK 8544) .
  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Einwirkung und einem Gesundheitserstschaden sowie zwischen einem Gesundheitserst- und einem Gesundheitsfolgeschaden der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteile vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris Rn. 16 und vom 31. Januar 2012 B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07   

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https://dejure.org/2007,13171
OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07 (https://dejure.org/2007,13171)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.08.2007 - 2 U 29/07 (https://dejure.org/2007,13171)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. August 2007 - 2 U 29/07 (https://dejure.org/2007,13171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Einschlafenlassen" von Vertragsverhandlungen als eine für die Verjährungshemmung nach neuem Verjährungsrecht maßgebliche Verweigerung weiterer Verhandlungen; Ein regelmäßig für einen Stammkunden tätig werdender Inhaber einer Sattelzugmaschine als Frachtführer; ...

  • tis-gdv.de

    Verjährung, Einschlafenlassen

  • atax-ra.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Klausel über Verpflichtung des Frachtführers zum Palettentausch ist unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Die Beklagte hat hierzu auf die Entscheidung des OLG Koblenz - Urteil vom 16. Februar 2006 - 5 U 271/05 - NJW 2006, 3150 = OLGReport 2006, 534 verwiesen, wonach ein bloßes "Einschlafenlassen" von Verhandlungen keine die Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB beendigende Wirkung entfalte.

    b) Die vom OLG Koblenz geäußerten Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung "ohne Weiteres" auf § 203 Satz 1 BGB übertragen werden könne (NJW 2006, 3150, 3152), teilt der Senat nicht:.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 23 U 49/05

    Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Selbst wenn der entsprechende Vortrag in hinreichend substantiierter Form in einem Berufungsrechtszug gegenüber dem zuständigen Landgericht von der Beklagten unterbreitet worden wäre, hätte dies im Ergebnis nichts an der klagabweisenden Entscheidung geändert, denn die Auffassung des OLG Koblenz sei mit der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss v. 21.10.2005, 1-23 U 49/05) und Frankfurt a.M. (Urt. v. 07.12.05, 4 U 93/04) abzulehnen, was näher begründet wird.

    Diese Rechtsprechung wird vom OLG Düsseldorf auch zu § 203 BGB angewandt (Beschluss vom 21.10.05, Az.: 1-23 U 49/05; BeckRS 2005, 14413); die vom Landgericht zusätzlich angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. vom 07.12.05, Az.: 4 U 93/04; OLGReport 2006, 576, 579 f.) betraf dagegen noch § 852 Abs. 2 BGB a.F.

  • OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04

    Notarhaftung: Gleichzeitiger Treuhandauftrag zusammen mit der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Selbst wenn der entsprechende Vortrag in hinreichend substantiierter Form in einem Berufungsrechtszug gegenüber dem zuständigen Landgericht von der Beklagten unterbreitet worden wäre, hätte dies im Ergebnis nichts an der klagabweisenden Entscheidung geändert, denn die Auffassung des OLG Koblenz sei mit der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss v. 21.10.2005, 1-23 U 49/05) und Frankfurt a.M. (Urt. v. 07.12.05, 4 U 93/04) abzulehnen, was näher begründet wird.

    Diese Rechtsprechung wird vom OLG Düsseldorf auch zu § 203 BGB angewandt (Beschluss vom 21.10.05, Az.: 1-23 U 49/05; BeckRS 2005, 14413); die vom Landgericht zusätzlich angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. vom 07.12.05, Az.: 4 U 93/04; OLGReport 2006, 576, 579 f.) betraf dagegen noch § 852 Abs. 2 BGB a.F.

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches "Einschlafenlassen" wurde dann angenommen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (siehe BGHZ 152, 298, 303 = NJW 2003, 895, 897 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1962 - VI ZR 62/62
    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Sein Schutzbedürfnis tritt dann hinter dem Schutzbedürfnis des Schuldners zurück, nach Ablauf gewisser Fristen nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen rechnen zu müssen (siehe BGH, VersR 1963, 145, 146), wobei § 203 Satz 2 BGB den Gläubiger im Vergleich zu § 852 Abs. 2 BGB a.F. noch zusätzlich durch die dort neu eingeführte Karenzzeit von 3 Monaten schützt.
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04

    Werkvertrag und Verjährung: Hemmung der Verjährung durch den Antrag eines

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
    Zu diesem Zeitpunkt waren mehr als drei Monate seit Beendigung der Hemmung nach § 203 Satz 1 BGB verstrichen; § 203 Satz 2 BGB läuft bei einer solchen Fallkonstellation ins Leere (siehe OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163, 164).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in TranspR 2008, 167 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Landgericht habe die Beklagte mit Recht gemäß § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 675 BGB verurteilt, Schadensersatz zu leisten.
  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08

    Weitergeltung der Grundsätze zur Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB a. F.

    Weder der Wortlautvergleich zwischen § 203 S. 1 BGB n. F. und § 852 Abs. 2 BGB a. F. noch die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 S. 1 BGB n. F. legen es nahe, die Verjährungshemmung erst und nur mit einer eindeutigen, unmissverständlichen Zurückweisung durch den Schuldner enden zu lassen (in Abweichung vom Urteil des OLG Koblenz vom 16.02.2006, Az. 5 U 271/05, und im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07, und KG Berlin, Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07; im gleichen Sinne: BGH, Urteil vom 30.10.2007, Az. X ZR 101/06, NJW 2008, 576, 578, dort Rn. 24).

    Er schließt sich der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05), des OLG Bremen (Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07) und des KG Berlin (Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07, Juris - Rn. 10) an, wonach es weder der Wortlautvergleich zwischen § 203 S. 1 BGB n. F. und § 852 Abs. 2 BGB a. F. noch die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 BGB n. F. nahelegen, die Verjährungshemmung erst und nur mit einer eindeutigen, unmissverständlichen Zurückweisung durch den Schuldner enden zu lassen.

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    Allerdings kann die Verjährungshemmung des § 203 Satz 1 BGB auch dann enden, wenn aus der Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt seitens des Schuldners zu erwarten gewesen wäre, dieser jedoch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2008 - 9 U 19/08, juris; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 23 U 49/05, juris; OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007 - 2 U 29/07; KG Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07, juris).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 28 U 25/08

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Auch wenn in dem Schreiben vom 28. April 2004, das die Ansprüche mangels substanziierter Anspruchsbegründung und fehlender Bezifferung der Schadenshöhe als unsubstanziiert zurückweist, noch keine von der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich verlangte (vgl. BGH in NJW 2004, 1654 [1654]; NJW-RR 2005, 1044 [1046/7 zu 4.c.aa.(2)]) klare und eindeutige Ablehnung weiterer Verhandlungen zu erblicken wäre, so wären die Verhandlungen danach zumindest "eingeschlafen" und damit zu dem Zeitpunkt beendet gewesen, an dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre (vgl. Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., BGB § 203 Rdn. 4; PWW-Kessel, 3. Aufl., BGB § 203 Rdn. 4; Staudinger-Peters (2004), BGB § 203 Rdn. 13; MünchKomm-Grothe, 5. Aufl., BGB § 203 Rdn. 8; BeckOK-Spindler BGB § 203 Rdn. 7; siehe auch BGH in NJW-RR 2001, 1168 [1169 zu 2.c.; NJW-RR 1990, 664 [665 zu ]; NJW 1986, 1337 [1338 zu II.2.a. m.w.N.]; siehe auch eingehend zu dem gesamten Problemkreis OLG Bremen in NJOZ 2008, 2453 [2458]).

    Liegen mehr als drei Monate zwischen dem sich durch Hinzurechnung der Hemmung ergebenden tatsächlichen Eintritt der Verjährung und dem Ende des Hemmungszeitraumes, dann läuft die Ablaufhemmung (wie die Ablaufhemmung der alten NeuwagenVerkaufsbedingungen) leer (vgl. OLG Saarbrücken in NJW-RR 2006, 163 [164 zu 2.b.]; KG in ZEV 2008, 481 [483]; OLG Bremen in NJOZ 2008, 2453 [2458]; Staudinger-Peters (2004), BGB § 203 Rdn. 17; Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., BGB § 203 Rdn. 5).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17

    Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!

    Allerdings kann die Verjährungshemmung des § 203 Satz 1 BGB auch dann enden, wenn aus der Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt seitens des Schuldners zu erwarten gewesen wäre, dieser jedoch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2008 - 9 U 19/08; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 23 U 49/05; OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007 - 2 U 29/07; KG Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 17 W 53/08

    Gebühren bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters als

    Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Oktober 2007 - 2 U 29/07 - sind von der Klägerin an die Beklagten 2.195,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 9. November 2007 zu erstatten.
  • LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/17
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 16.08.2007 (Az. 2 U 29/07, juris, dort Rn. 30) eine Palettenklausel als unwirksam angesehen, nach der nicht zurückgeführte Paletten den Frachtführer in Rechnung gestellt werden.
  • LSG Bayern, 29.01.2009 - L 17 B 809/08

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Versicherungsfall und Gewährung von

    Dagegen erhob der Ast Widerspruch und beantragte am 15.02.2007 beim Sozialgericht (SG) N. die Feststellung, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung habe (Az. S 2 U 29/07 ER).
  • LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/1746
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 16.08.2007 (Az. 2 U 29/07, juris, dort Rn. 30) eine Palettenklausel als unwirksam angesehen, nach der nicht zurückgeführte Paletten den Frachtführer in Rechnung gestellt werden.
  • AG Oldenburg/Holstein, 22.11.2012 - 23 C 872/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Palettentausch- bzw.

    Einer solchen angemessenen Entlohnung der Übernahme des Tauschrisikos bedürfte es es jedoch, um eine unangemessene Benachteiligung auszuschließen (vgl. insb. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07; OLG Celle, Urteil vom 06.03.2003, Az.: 11 U 124/02).
  • AG Mannheim, 26.01.2012 - 10 C 314/11

    Frachtvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Palettenklausel;

  • AG Mannheim, 01.02.2012 - 10 C 538/11

    Frachtvertrag: Inhaltskontrolle einer so genannten "Palettenklausel"

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2550/12

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines Beamten für unionsrechtswidrig

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2560/12

    Verjährung eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs eines Beamten für

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2570/12

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines Beamten für unionsrechtswidrig

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2555/12

    Verjährung eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs eines Beamten für

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2567/12

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines Beamten für unionsrechtswidrig

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2562/12

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines Beamten für unionsrechtswidrig

  • VG Köln, 13.05.2013 - 19 K 2575/12

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines Feuerwehrbeamten für

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Rechtsprechung
   SG Bremen, 20.07.2011 - S 2 U 29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,130261
SG Bremen, 20.07.2011 - S 2 U 29/07 (https://dejure.org/2011,130261)
SG Bremen, Entscheidung vom 20.07.2011 - S 2 U 29/07 (https://dejure.org/2011,130261)
SG Bremen, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - S 2 U 29/07 (https://dejure.org/2011,130261)
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