Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08   

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https://dejure.org/2009,6342
OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08 (https://dejure.org/2009,6342)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2009 - 2 U 29/08 (https://dejure.org/2009,6342)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2009 - 2 U 29/08 (https://dejure.org/2009,6342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Verwerfungen eines Weges durch im Boden verlaufende Wurzeln

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschied von 3 cm zwischen Betonplatten und erkennbar schlechtem Zustand des Gehweges insgesamt

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Verwerfungen eines Weges durch im Boden verlaufende Wurzeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für erkennbar schlechten Gehweg?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ein Niveauunterschied von 3 cm auf einem wenig frequentierten und übersichtlichen Fußweg stellt keine Pflichtverletzung der Gemeinde dar

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Amtshaftungsansprüche gegen eine Gemeinde - unebener Gehweg

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Amtshaftungsansprüche gegen eine Gemeinde - unebener Gehweg

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld - Wenn Gehwege zur Stolperfalle werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußgänger müssen aufpassen: Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf Fußweg in erkennbar schlechtem Zustand, der wenig frequentiert wird - Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei einer Unebenheit von 3 cm in einem wenig genutzten Fußweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1790
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 218/00

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Wie der Senat bereits in dieser Entscheidung ausgeführt hat - und hieran auch im Streitfall festhält - stellt die Höhendifferenz von 2 cm - 2, 5 cm, die der Fußgänger nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469) hinzunehmen hat, keine starre Grenze dar.
  • OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so auch OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 9/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Dieses richtet sich im Wesentlichen nach der objektiven Verkehrsbedeutung der betreffenden Wegfläche und den vernünftigen Sicherungserwartungen des Verkehrs, die maßgeblich durch das äußere Erscheinungsbild des Gefahrenbereichs bestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21.12.2007, 2 U 9/07).
  • OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Belages eines Fußwegs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Wie der Senat bereits in dieser Entscheidung ausgeführt hat - und hieran auch im Streitfall festhält - stellt die Höhendifferenz von 2 cm - 2, 5 cm, die der Fußgänger nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469) hinzunehmen hat, keine starre Grenze dar.
  • OLG Celle, 23.12.1997 - 9 U 120/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Wie der Senat bereits in dieser Entscheidung ausgeführt hat - und hieran auch im Streitfall festhält - stellt die Höhendifferenz von 2 cm - 2, 5 cm, die der Fußgänger nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469) hinzunehmen hat, keine starre Grenze dar.
  • OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so auch OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • AG München, 21.12.2021 - 182 C 8281/21

    Kein Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Sturz über Gullydeckel

    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinzunehmen hat, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2009 - 2 U 29/08).

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist eine Differenz von 2 cm bis 2, 5 cm noch hinzunehmen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2009 - 2 U 29/08, OLG Celle, Urteil vom 07.03.2001 - 9 U 218/00).

  • OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2653/10

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Beschädigung eines Schneepfluges durch

    Wie der Senat und andere Oberlandesgerichte mehrfach entschieden haben, ist eine Höhendifferenz von 2 cm - 2, 5 cm in der Regel hinzunehmen, wobei es keine starre Zentimetergrenze gibt, die automatisch eine Haftung begründet oder ausschließt, sondern stets die Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend sind (vgl. OLG München vom 14.8.2009, Az. 1 U 3150/09; OLG Thüringen NZV 2008, 522 m.w.N., OLG Brandenburg vom 17.03.2009, Az. 2 U 29/08).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11358
BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R (https://dejure.org/2009,11358)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R (https://dejure.org/2009,11358)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R (https://dejure.org/2009,11358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Betriebssport - Verein - Teilnahmemöglichkeit betriebsfremder Personen - Fußball - Vereinssatzung - kein Vertrauensschutz

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; Betriebssport; Verein; Teilnahmemöglichkeit betriebsfremder Personen; Fußball; Vereinssatzung; kein Vertrauensschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 1. Juli 2008) und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 28. November 1961 - 2 RU 130/59 - BSGE 16, 1 = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO aF), der es sich anschließe, erfordere der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport ua, dass der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sei.

    Zur Abgrenzung des unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports, der der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, von unversicherten sportlichen Aktivitäten muss ua der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein (zu den weiteren Voraussetzungen vgl Urteile des Senats vom 28. November 1961 - 2 RU 130/59 - BSGE 16, 1 = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO aF und zuletzt vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 auch mit Hinweisen auf die grundsätzlich zustimmende Literatur).

    Zwar steht es einem Betriebssport im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und der erforderlichen Beschränkung des Teilnehmerkreises im Wesentlichen auf die Beschäftigten des oder der an der Durchführung des Betriebssports beteiligten Unternehmen nicht entgegen, wenn die Organisation des Betriebssports auf einen nur aus Betriebsangehörigen und deren Familienangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der in engem Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (BSG vom 25. Februar 1993 - 2 RU 19/92 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 16; ebenso schon in der grundlegenden Entscheidung vom 28. November 1961, aaO; zur gemeinsamen Sportausübung von Beschäftigten mehrerer Unternehmen vgl BSG vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits (-erst-) schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl nur BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10 mwN).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Für die Beurteilung, ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, ist maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl nur BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 14 mwN).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Zwar steht es einem Betriebssport im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und der erforderlichen Beschränkung des Teilnehmerkreises im Wesentlichen auf die Beschäftigten des oder der an der Durchführung des Betriebssports beteiligten Unternehmen nicht entgegen, wenn die Organisation des Betriebssports auf einen nur aus Betriebsangehörigen und deren Familienangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der in engem Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (BSG vom 25. Februar 1993 - 2 RU 19/92 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 16; ebenso schon in der grundlegenden Entscheidung vom 28. November 1961, aaO; zur gemeinsamen Sportausübung von Beschäftigten mehrerer Unternehmen vgl BSG vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Zur Abgrenzung des unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports, der der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, von unversicherten sportlichen Aktivitäten muss ua der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein (zu den weiteren Voraussetzungen vgl Urteile des Senats vom 28. November 1961 - 2 RU 130/59 - BSGE 16, 1 = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO aF und zuletzt vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 auch mit Hinweisen auf die grundsätzlich zustimmende Literatur).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 175/71
    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
    Zwar steht es einem Betriebssport im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und der erforderlichen Beschränkung des Teilnehmerkreises im Wesentlichen auf die Beschäftigten des oder der an der Durchführung des Betriebssports beteiligten Unternehmen nicht entgegen, wenn die Organisation des Betriebssports auf einen nur aus Betriebsangehörigen und deren Familienangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der in engem Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (BSG vom 25. Februar 1993 - 2 RU 19/92 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 16; ebenso schon in der grundlegenden Entscheidung vom 28. November 1961, aaO; zur gemeinsamen Sportausübung von Beschäftigten mehrerer Unternehmen vgl BSG vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Keiner Darlegung bedarf, dass es sich bei den Ausgleichsübungen, die der Kläger sich aus den vorgeschlagenen Sportarten auswählen sollte, nicht um einen wegen des - unternehmensbezogenen - Rechts des Beschäftigten auf Teilnahme als "Beschäftigung" versicherten Betriebssport handelte (vgl zuletzt BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 27/08 R).
  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 8/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei gesetzlich (vgl § 8 Abs. 2 SGB VII) oder aufgrund der Rechtsprechung anerkannten Erweiterungen des Versicherungsschutzes (zB auf Dienstreisen, bei Betriebssport, bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen) sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (BSG Urteil vom 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 66 RdNr 11 ; BSG Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 30.6.2009 - B 2 U 22/08 R - juris RdNr 14; jeweils mwN) .
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Kerngedanke der Einbeziehung des Betriebssports in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Erkenntnis, dass eine solche sportliche Betätigung mit dem Ziel der körperlichen Schulung und Ausbildung nicht nur dem Sporttreibenden, sondern durch die günstige Beeinflussung der Gesunderhaltung des Arbeitnehmers letztlich auch dem Unternehmerinteresse durch eine Reduzierung des Krankenstandes sowie Steigerung der Motivation der Mitarbeiter zugutekommt (vgl BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16; BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 2 U 27/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 275; vom 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 279; zuletzt BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 5/12 R - SozR 4-2200 § 1150 Nr. 2, SozR 4-2200 § 539 Nr. 3 sowie vom 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 45, SozR 4-2700 § 2 Nr. 23; s auch Bieresborn, SGb 2007, 472 ff) .
  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 125/13

    Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen können

    Für die Beurteilung, ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, ist mithin maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 29/08 R, juris, Rn. 11).
  • LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18

    Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u.a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96; BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93, jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (BSG vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R; BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R und BSG vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R) und am Betriebssport (BSG vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R ), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (BSG vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall

    Auch die vom BSG zum versicherten Betriebssport entwickelten Grundsätze (grundlegend BSG vom 28.11.1961 - 2 RU 130/59 - BSGE 16, 1 ff = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO; BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R - Juris RdNr 12) führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13

    Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"

    Handelte der Beschäftigte zur Erfüllung einer sich aus seinem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtung, ist dies unmittelbar zu bejahen, bei darüber hinausgehenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes, z. B. auf Dienstreisen, bei Betriebssport oder bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Bei darüberhinausgehenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes, z. B. auf Dienstreisen, beim Betriebssport oder bei betrieblichen Gemeinschaftsvoraussetzungen, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R - juris Rn. 11; Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 22/08 R - juris Rn. 14).
  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 U 226/10

    § 105 Abs. 2 SGB VII ist nicht anwendbar bei Schädigungen unversicherter

    Da der Kläger zu 2) mit der konkreten, den Unfall verursachenden Verrichtung eine arbeitsvertragliche Pflicht gegenüber der Klägerin zu 1) erfüllte, stand diese Verrichtung in sachlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als abhängig Beschäftigter der Klägerin zu 1) (vgl. dazu BSG vom 27.10.2009, B 2 U 29/08, Juris RdNr. 9).
  • SG Augsburg, 08.09.2010 - S 8 U 157/10

    Anspruch eines Angestellten einer Gemeinde auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

  • SG Augsburg, 21.01.2014 - S 8 U 296/13

    Teilnahme am Vorbereitungsspiel zu den deutschen Hochschulmeisterschaften ist

  • SG Augsburg, 02.12.2013 - S 8 U 57/13

    Skiunfall bei einer Tagung von Vermögensberatern nicht versichert.

  • SG Augsburg, 10.12.2010 - S 8 U 267/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08   

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https://dejure.org/2011,124977
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08 (https://dejure.org/2011,124977)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2011 - L 2 U 29/08 (https://dejure.org/2011,124977)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2011 - L 2 U 29/08 (https://dejure.org/2011,124977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Das BSG hat zum Begriff der Hauterkrankung in seiner Entscheidung vom 28.04.2004 (Az. B 2 U 21/03 R, zitiert nach (JURIS), dort Rn. 15 f.) ausgeführt, dass angesichts des unterschiedlichen und vielfältigen Begriffsinhaltes des Wortes Haut im Sprachgebrauch davon auszugehen ist, dass die Auslegung des Begriffs "Hauterkrankung" vom Schutzzweck der Norm her zu erfolgen hat und dieser für eine weite Auslegung spricht.

    Es ist daher nicht gerechtfertigt, den Begriff der Hauterkrankung iS der BK Nr. 5101 nur aus einem allgemeinen oder medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch heraus zu deuten und seine eigentliche Funktion, nämlich die Absicherung gegen die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des Einflusses schädlicher Arbeitsstoffe und die dadurch erzwungene Aufgabe der beruflichen Tätigkeit in den Hintergrund zu rücken (siehe hierzu insgesamt BSG Urteil vom 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R - in SozR 4-5671 Anl.1 Nr. 5101 Nr. 2).

    Die Exposition gegenüber Latex ist eine potentiell geeignete Einwirkung für die Entstehung einer schweren oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankung (vgl. etwa Urteil des BSG vom 28.04.2004, Az. B 2 U 21/03 R).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Von dem Inhalt der jeweils getroffenen Entscheidung ist abhängig, ob zulässige Klageart die Anfechtungs- und Feststellungsklage (wie im vorliegenden Fall) oder aber die Anfechtungs- und Leistungsklage ist (vgl. eingehend BSG-Urteil vom 22.06.2004, Az. B 2 U 22/03 R, zitiert nach (JURIS), dort Rn. 16, 18).

    Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer Hauterkrankung und/oder einer Atemwegserkrankung der Klägerin als Berufskrankheiten (BK) Nummer 5101 der Anlage zur BKV bzw. der Nummern 4301/4302 der Anlage zur BKV sind noch die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO), denn in Fällen wie dem vorliegenden kommt es für die Anerkennung einer Berufskrankheit maßgeblich auf den Zeitpunkt der Aufgabe der potentiell gefährdenden Tätigkeit an (vgl. zur insoweit vergleichbaren BK Nr. 2108: BSG-Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R, zitiert nach (JURIS), dort Rn. 21), welche am 31.10.1993 erfolgt ist, und damit vor dem Inkrafttreten des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) am 1. Januar 1997 (Art. 36 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes, § 212 SGB VII).

    Bei der Prüfung, ob eine dem Grunde nach entschädigungspflichtige Berufskrankheit festzustellen ist, geht der Senat von folgenden rechtlichen Grundsätzen aus (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Urteil des BSG vom 22.06.2004, a.a.O., Rn. 22): Für das Vorliegen des Tatbestandes der BK ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung erforderlich.

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 247/07 B
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 04.12.2007 (Az. B 2 U 247/07 B) das Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Gerichtsakten des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht Stuttgart (S 6 U 149/99), die Akte des Bundessozialgerichts (B 2 U 247/07 B) und die Senatsakten verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts in den Gründen des Beschlusses vom 04.12.2007 im Verfahren B 2 U 247/07 B verwiesen.

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; 45, 1, 10; 45, 285, 286).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die ein Antragsteller die objektive Beweislast trägt, gehört auch die Kausalität zwischen Tatsachen, die den Anspruch im übrigen begründen (st. Rechtspr., vgl. nur BSGE 30, 278, 281; 35, 216, 218).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die ein Antragsteller die objektive Beweislast trägt, gehört auch die Kausalität zwischen Tatsachen, die den Anspruch im übrigen begründen (st. Rechtspr., vgl. nur BSGE 30, 278, 281; 35, 216, 218).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache sind von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 30, 121, 123 m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; 45, 1, 10; 45, 285, 286).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; 45, 1, 10; 45, 285, 286).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Auch insoweit ist eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage richtige Klageart, ohne dass es einer zusätzlichen Verpflichtungsklage bedarf (vgl. Urteil des BSG vom 05.09.2006, Az. B 2 U 24/05 R, zitiert nach (JURIS), dort Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BSG, 10.04.2008 - B 2 U 29/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,50254
BSG, 10.04.2008 - B 2 U 29/08 B (https://dejure.org/2008,50254)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2008 - B 2 U 29/08 B (https://dejure.org/2008,50254)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2008 - B 2 U 29/08 B (https://dejure.org/2008,50254)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 25 U 409/02
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 15/05
  • BSG, 10.04.2008 - B 2 U 29/08 B
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