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   BSG, 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B   

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https://dejure.org/1998,10500
BSG, 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B (https://dejure.org/1998,10500)
BSG, Entscheidung vom 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B (https://dejure.org/1998,10500)
BSG, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - B 2 U 295/97 B (https://dejure.org/1998,10500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist zur Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zustellung von Mitteilungen an einen Prozessbevollmächtigten im Sozialstreitverfahren - Vertretung durch mehrere Prozessbevollmächtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73 Abs. 3 S. 1, § 160a Abs. 1 S. 2; ZPO § 84
    Fristversäumnis bei mehreren Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 45/96

    Verlust des Rechtsmittels bei Berufungsrücknahme mehrerer Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BSG, 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B
    Sind mehrere Prozeßbevollmächtigte bestellt, so sind diese entsprechend § 84 der Zivilprozeßordnung (ZPO) berechtigt, sowohl gemeinsam als auch einzeln den betreffenden Beteiligten zu vertreten (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 45/96 -).
  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BSG, 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B
    Hieraus folgt, daß bei mehreren Prozeßbevollmächtigten die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber jedem von ihnen wirksam ist, und daß, wenn an jeden von ihnen zugestellt wird, für den Beginn der Beschwerdefrist die zeitlich erste Zustellung, hier also der 17. Oktober 1997 maßgebend ist (BAG NJW 1986, 2785; BVerwG NJW 1984, 2115; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 164 RdNr 55); auf die Kenntnis der anderen Prozeßbevollmächtigten von der Zustellung kommt es nicht an (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl, § 84 RdNr 4).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 47/82

    Angestelltenstatus - Wiedereinsetzung - Verspätete Einlegung einer

    Auszug aus BSG, 05.01.1998 - B 2 U 295/97 B
    Hieraus folgt, daß bei mehreren Prozeßbevollmächtigten die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber jedem von ihnen wirksam ist, und daß, wenn an jeden von ihnen zugestellt wird, für den Beginn der Beschwerdefrist die zeitlich erste Zustellung, hier also der 17. Oktober 1997 maßgebend ist (BAG NJW 1986, 2785; BVerwG NJW 1984, 2115; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 164 RdNr 55); auf die Kenntnis der anderen Prozeßbevollmächtigten von der Zustellung kommt es nicht an (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl, § 84 RdNr 4).
  • BVerwG, 31.07.1998 - 9 B 776.98

    Zustellung an mehrere Bevollmächtigte; Beginn der Frist nach erster Zustellung.

    Daraus folgt, daß zum einen bei der Bestellung mehrerer Prozeßbevollmächtigter die Zustellung an jeden von ihnen gemäß § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 8 Abs. 4 VwZG wirksam bewirkt werden kann, und zum anderen, daß dann, wenn an jeden von ihnen zugestellt wird, die zeitlich erste Zustellung für den Lauf der Frist maßgebend ist, ohne daß es auf die Kenntnis des jeweils anderen Prozeßbevollmächtigten von der weiteren Zustellung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1980 - BVerwG 2 B 76.79 - Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 1 = NJW 1980, 2269 und Beschluß vom 21. Dezember 1983 - BVerwG 1 B 152.83 - Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 2 = NJW 1984, 2115; ebenso: BSG, Beschluß vom 5. Januar 1998 - 2 U 295/97 - BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1985 - IX ZB 47/85 - MDR 1986, 582).
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