Rechtsprechung
   BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R   

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https://dejure.org/2005,1223
BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R (https://dejure.org/2005,1223)
BSG, Entscheidung vom 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R (https://dejure.org/2005,1223)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - B 2 U 3/04 R (https://dejure.org/2005,1223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche Vermutung - Widerlegung - Offenkundigkeit - Zustimmung zur Obduktion zu wissenschaftlichen Zwecken - Verwertung des Obduktionsergebnisses durch Unfallversicherungsträger - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund des Todes des Ehepartners - Notwendigkeit des Eintritts des Todes infolge eines Versicherungsfalles - Bedeutung des Eintritts des Todes auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer ...

  • Judicialis

    SGB VII § 63 Abs 2; ; SGB VII § 63 Abs 2 Satz 2; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenrentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Verwertung des Obduktionsergebnisses durch die Berufsgenossenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalles eingetreten ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 149
  • NZS 2006, 43
  • AnwBl 2005, 115
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Eine Obduktion stellt aufgrund des einem Menschen auch noch nach seinem Tode innewohnenden postmortalen Persönlichkeitsrecht, das Ausfluss seiner Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist (grundlegend: BVerfGE 30, 173, 194), einen objektiv unerlaubten Eingriff in das nachwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen dar und bedarf deshalb immer eines Rechtfertigungsgrundes (Kammergericht, NJW 1990, 782; Heberer, Das ärztliche Berufs- und Standesrecht, 2001, S 443; Ulsenheimer: in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, 2002, § 133 RdNr 16).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG nichts herleitbar, weil Träger dieses Grundrechts nur lebende Personen sind (BVerfGE 30, 173, 194).

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Dies gilt auch für eine Verursachung des Todes des V durch den festgestellten Pankreaskrebs, zumal die von der Klägerin behauptete Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen den beruflichen Gesundheitsgefahren des V und dessen Pankreaskrebs für die Bejahung des Ursachenzusammenhangs nicht genügt (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).

    Für diese weite Auslegung sprechen neben dem eindeutigen Wortlaut und der genannten Gesetzgebungsgeschichte einschließlich der Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (vgl Erstkommentierung des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes, hrsg vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 1996, § 203 Anm 1; Pappai, BG 1996, 127, 129) auch das Tätigwerden und die Leistungsgewährung der Unfallversicherungsträger von Amts wegen ohne Antrag (§ 19 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ) sowie die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 1, 150, 156 f; BSGE 43, 110 ff = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), die eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts erfordert.

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Angesichts der verschiedensten, denkbaren Verstöße ist auch nach Auffassung des erkennenden Senats die Entscheidung über ein Beweisverwertungsverbot von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, wobei Verfahrens- und Formverstöße nicht unbedingt ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen, Grundrechtsverletzungen in der Regel schon (vgl zu einem derart differenzierenden Maßstab auch die Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85, NJW 1992, 815 sowie vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94, NJW 2000, 3557).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Angesichts der verschiedensten, denkbaren Verstöße ist auch nach Auffassung des erkennenden Senats die Entscheidung über ein Beweisverwertungsverbot von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, wobei Verfahrens- und Formverstöße nicht unbedingt ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen, Grundrechtsverletzungen in der Regel schon (vgl zu einem derart differenzierenden Maßstab auch die Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85, NJW 1992, 815 sowie vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94, NJW 2000, 3557).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Für diese weite Auslegung sprechen neben dem eindeutigen Wortlaut und der genannten Gesetzgebungsgeschichte einschließlich der Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (vgl Erstkommentierung des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes, hrsg vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 1996, § 203 Anm 1; Pappai, BG 1996, 127, 129) auch das Tätigwerden und die Leistungsgewährung der Unfallversicherungsträger von Amts wegen ohne Antrag (§ 19 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ) sowie die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 1, 150, 156 f; BSGE 43, 110 ff = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), die eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts erfordert.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Nachdem das LSG auf die landesrechtlichen Regelungen aber überhaupt nicht eingeht, ist der Senat zur Vermeidung einer sonst notwendigen Zurückverweisung der Sache gleichwohl befugt, den Inhalt dieser Regelungen selbst festzustellen (übereinstimmende Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes: vgl BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 S 11; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190 mwN; BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 29; BVerwGE 78, 347, 351; BVerwG NVwZ 1991, 570, 571; BGH NJW 1967, 1325; BGH NJW-RR 1993, 13, 14; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, Kap IX RdNr 301 mwN; Lüdtke in: Handkommentar zum SGG, 2003, § 162 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat für das sozialgerichtliche Verfahren kein Beweisverwertungsverbot für die Protokolle über eine früher gemachte Aussage angenommen, wenn ein Zeuge nun die Aussage verweigert (BSGE 83, 62, 63 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Dies gilt auch für eine Verursachung des Todes des V durch den festgestellten Pankreaskrebs, zumal die von der Klägerin behauptete Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen den beruflichen Gesundheitsgefahren des V und dessen Pankreaskrebs für die Bejahung des Ursachenzusammenhangs nicht genügt (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Nachdem das LSG auf die landesrechtlichen Regelungen aber überhaupt nicht eingeht, ist der Senat zur Vermeidung einer sonst notwendigen Zurückverweisung der Sache gleichwohl befugt, den Inhalt dieser Regelungen selbst festzustellen (übereinstimmende Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes: vgl BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 S 11; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190 mwN; BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 29; BVerwGE 78, 347, 351; BVerwG NVwZ 1991, 570, 571; BGH NJW 1967, 1325; BGH NJW-RR 1993, 13, 14; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, Kap IX RdNr 301 mwN; Lüdtke in: Handkommentar zum SGG, 2003, § 162 RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
    Nachdem das LSG auf die landesrechtlichen Regelungen aber überhaupt nicht eingeht, ist der Senat zur Vermeidung einer sonst notwendigen Zurückverweisung der Sache gleichwohl befugt, den Inhalt dieser Regelungen selbst festzustellen (übereinstimmende Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes: vgl BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 S 11; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190 mwN; BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 29; BVerwGE 78, 347, 351; BVerwG NVwZ 1991, 570, 571; BGH NJW 1967, 1325; BGH NJW-RR 1993, 13, 14; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, Kap IX RdNr 301 mwN; Lüdtke in: Handkommentar zum SGG, 2003, § 162 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 42/94

    Begriff des Versicherungsfalls in Art. 3 Abs. 2 der VO zur Änderung der BKVO vom

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 11/98 R

    Besetzung - Richterbank - Zweifel über Vereinbarkeit von Vorschriften über

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 18/91

    Genehmigugspflicht eines Gewerberaummietvertrags nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 BauGB -

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

  • BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89

    Arbeitsunfall

  • KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der

  • BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84

    Auskunftspflicht - Soziale Angelegenheiten - öffentlich-rechtlichesAuskunftsrecht

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Dass eine Offenbarungsbefugnis nicht aus den (allgemeinen) Vorschriften zur Amtsermittlung hergeleitet werden kann, hat das LSG zu Recht festgestellt, weil die Regelungen über den Datenschutz in § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X denen über die Amtsermittlung in §§ 20 f SGB X gemäß § 37 Satz 3 SGB I vorgehen (BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 3/04 R - BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2 RdNr 8; vgl zur Literatur nur Bieresborn in von Wulffen, SGB X, § 67a RdNr 6; Didong in Juris Praxiskommentar, SGB I, 2005, § 37 RdNr 14) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    d) Schließlich wird das LSG, sofern es einen Verstoß gegen die soeben genannten Normen feststellen sollte, prüfen müssen, ob diese der Beklagten unmittelbar zurechenbar sind oder ob auch Verletzungen durch beauftragte Sachverständige, die ihrerseits nicht-hoheitlich und auch nicht als Beliehene handeln, zu Beweisverwertungsverboten führen (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 3/04 R - BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2, RdNr 41 ff; s zur Drittwirkung der Grundrechte BVerfGE 80, 81, 92 f mwN; BVerfGE 84, 192, 195 mwN; vgl BSG Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1 RdNr 26) .
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Denn der Untersuchungsgrundsatz gilt nicht uneingeschränkt (vgl nur Urteil des Senats vom 15. Februar 2005 - B 2 U 3/04 R -BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2, jeweils RdNr 7 f zum Verwaltungsverfahren) und der verfassungsrechtliche Hintergrund des § 200 Abs. 2 SGB VII ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie der oben wiedergegebenen Gesetzgebungsgeschichte entnommen werden kann.

    Zwar regeln weder das SGG noch die ZPO oder die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausdrücklich die Verwertung bzw ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - NJW 1992, 815; BVerfG Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - BVerfGE 117, 202 = NJW 2007, 753, jeweils RdNr 90, 94; BGH Urteil vom 12. Februar 1985 - VI ZR 202/83 - NJW 1985, 1470 = VersR 1985, 573; BGH Urteil vom 4. Dezember 1990 - IX ZR 310/89 - NJW 1991, 1180; BGH Urteil vom 1. März 2006 - XII ZR 210/04 - BGHZ 166, 283 = NJW 2006, 1657; Meyer-Ladewig, SGG, § 118 RdNr 8a; Greger in Zöller, ZPO, § 286 RdNr 15a ff; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl 2008, Übers § 371 RdNr 12 f, § 286 RdNr 68; Prütting in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl 2000 , § 284 RdNr 63 ff; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl 2007, § 98 RdNr 4; Dawin in Schoch ua, VwGO, Stand September 2007, § 86 RdNr 106 f; vgl zum Verwaltungsverfahren: Urteil des Senats vom 15. Februar 2005 - B 2 U 3/04 R - BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2 = SGB 2005, 709 mit Anm Spickhoff, jeweils RdNr 25 mwN).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10376
OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2005,10376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2005 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2005,10376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2005,10376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs nach dem Bundesberggesetz

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BrbgStrG § 8; ; BbergG § 84; ; BbergG § 87; ; BbergG § 87 Abs. 2; ; BbergG § 87 Abs. 2 Nr. 2; ; BbergG § 124; ; TKG § ... 6 Abs. 1 Nr. 1; ; TKG §§ 50 ff; ; TKG § 50 Abs. 1; ; TKG § 50 Abs. 2; ; TKG § 50 Abs. 2 Satz 1; ; TKG § 50 Abs. 3 Satz 1; ; TKG § 52; ; TKG § 52 Abs. 3; ; TKG § 53; ; TKG § 53 Abs. 1; ; TKG § 53 Abs. 2; ; TKG § 53 Abs. 3; ; TKG § 55; ; TKG § 55 Abs. 1; ; TKG § 56; ; TKG § 56 Abs. 1; ; TKG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; TKG § 56 Abs. 5; ; TKG §§ 68 ff; ; ZPO § 147; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3; ; GVG § 17 a Abs. 3 S. 2; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; TWG § 6; ; FStrG § 8 Abs. 1; ; FStrG § 8 Abs. 10; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    TKG § 53 Abs. 3 § 56
    Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass Wegeänderungen oder -einziehungen nicht in erster Linie durch Interessen des Wegeunterhaltspflichtigen motiviert sind, sondern auch durch Interessen eines Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 329/52
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.12.1953, VI ZR 329/52 (Verkehrsblatt 54, 207) unter Geltung des Telegraphenwegegesetzes (TWG) entschieden, dass bei der Verlegung eines öffentlichen Weges die Bundespost die Kosten der Verlegung der Fernsprechleitung nicht in entsprechender Anwendung des § 6 TWG von der Eigentümerin einer Braunkohlengrube, die die Wegeverlegung im eigenen Interesse angeregt habe, ersetzt verlangen könne.

    Insoweit haben die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem bereits zitierten Urteil vom 23.12.1953, VI ZR 329/52 (Verkehrsblatt 54, 207), auch wenn diese zum Telegraphenwegegesetz (TWG) ergangen sind, nach wie vor Bestand.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner am 23.12.1953 verkündeten Entscheidung VI ZR 329/52 zu der Problematik, ob das TKG eine abschließende Regelung darstelle, nicht ausdrücklich Stellung genommen, allerdings hat er auch geprüft, ob Ansprüche nach dem allgemeinen Berggesetz und nach dem Aufopferungsanspruch im Sinn der §§ 74, 75 Einl. ALR in Betracht kommen könnten (und solche verneint).

    Gegen das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs spricht zunächst, dass die Straße im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Beklagte bereits eingezogen war und daher ein Recht der Klägerin zu dessen Benutzung gar nicht mehr bestand ( § 53 Abs. 2 TKG; so zum TWG: BGH, Urt. vom 23.12.1953, Az.: VI ZR 329/52, S. 13 unter IV.; insoweit unveröffentlicht ).

    e) Der Klägerin stehen im Übrigen schon deshalb keine Ansprüche nach § 124 BBergG zu, da die Straße im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Beklagte - wie ausgeführt - bereits eingezogen war, ein Recht der Klägerin zu dessen Benutzung nicht mehr bestand (§ 53 Abs. 2 TKG; so zum TWG: BGH, Urt. vom 23.12.1953, Az.: VI ZR 329/52, S. 13 unter IV.; insoweit unveröffentlicht ) und sie deshalb im maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr Trägerin einer öffentlichen Verkehrsanlage war.

  • RG, 16.03.1932 - IX 504/31

    Zum Begriff der Einziehung eines Verkehrsweges im Sinne von § 3 Abs. 2 des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    In der Rechtsprechung wurden entsprechende Ansprüche verneint (vgl. RGZ 136, 26 ff.).

    Sache der zuständigen Behörde war es daher im vorliegenden Fall, zu prüfen, ob die öffentlichen Belange die Einziehung des Weges rechtfertigten (so schon RGZ 136, 26 ff. 31/32).

    Die ältere Rechtsprechung ging davon aus, dass die Vorschriften des früher geltenden Telegraphenwegegesetzes (TWG) abschließend waren, sodass jeder Anspruch auf Erstattung von Verlegekosten auch gegen einen Dritten ausgeschlossen war (RGZ 136, 26).

  • BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Insoweit sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2000 (BGH NJW 2000, 1720 ff.) hinzuweisen.

    Auch soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 20.01.2000, Az.: III ZR 110/99) eine Gesamtbetrachtung der hier maßgeblichen Vorgänge, d. h. der (Teil-) Entwidmung und des sich ihr anschließenden freihändigen Verkaufs an die Klägerin, für erforderlich hält, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Nach dieser Ansicht soll das gesetzliche Schuldverhältnis insbesondere eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme beinhalten, die sich in Fällen der Einziehung auf Drittveranlassung dahin konkretisiere, dass der Baulastträger den Nutzungsberechtigten von den durch den begünstigten Dritten letztlich verursachten Verlegekosten freizustellen hat (Schmidt, ArchivPF 1994, 140[141], Anm. zu BGHZ 125, 56 ff; Manssen/Demmel, Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 53, Rn. 11).

    Bei der Benutzung von Verkehrswegen für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien handelt es sich somit um eine untergeordnete Nutzungsart, die dem vorrangigen Widmungszweck des Verkehrsweges in allen Konfliktfällen zu weichen hat (vgl. VGH Kassel, Urt. vom 24.07.1997, Az.: 11 UE 2910/94, juris Nr.: MWRE 1121097000) Konsequenterweise ist die Telekommunikationslinie in diesen Fällen daher gemäß § 1004 BGB zu entfernen, wenn der Eigentümer des Grundstücks dies verlangt (vgl. BGHZ 125, 56 ff., Urt. v. 01.02.1994, Az.: VI ZR 229/92 ) .

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Sie begründet zwischen dem Baulastträger und dem Lizenznehmer ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des TKG, das einen Rückgriff auf allgemeine Regelungen des allgemeinen Straßenrechts ausschließt und sich damit sowohl von der Sondernutzung i. S. von § 8 Abs. 1 FStrG als auch von der privatrechtlich ausgestalteten Benutzung i. S. des § 8 Abs. 10 FStrG deutlich abhebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1999, 4 A 27.98, BVerwGE 109, 192;Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 01.04.2003, Az.: 5 S 748/02, juris - Nr.: MWRE 109610300).

    Maßgebend für die Einziehung der Straße/des Weges ist demgegenüber die von der Behörde nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von dem Interesse und dem Antrag eines Dritten zu treffende Entscheidung über die Entwidmung, auch wenn die dritte Tatbestandsalternative des § 53 Abs. 1 TKG ("beabsichtigte Änderung") ein subjektives Element enthält (so bereits RG und BGH jeweils a.a.O.; offengelassen insoweit vom BVerwG, Urt. v. 01.07.1999, Az.: 4 A 27/98; juris-Nr.: WBRE 41000587).

  • BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Die Privatisierung der Telekommunikationsdienstleistungen habe an der öffentlich-rechtlichen Natur der Folgekostennormen nichts geändert (BGH, Beschluss vom 27.01.2005, III ZB 47/04, a. A.: Beck'scher TKG Kommentar/Schütz, 2. Aufl. § 56 Rn. 36, S. 1086, der für die nach § 56 TKG normierten Leistungs- und Kostenersatzansprüche den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für gegeben hält).

    Der Gesetzgeber hat das Nutzungsrecht für Telekommunikationslinien nach §§ 50 ff TKG in bewusster Abweichung von dem privatrechtlichen Regime der Infrastruktur anderer Versorger öffentlich-rechtlich ausgestaltet, da er das Recht zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationszwecke für ein unverzichtbares Mittel des Bundes zur Erfüllung seiner Pflicht, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, hielt (Begründung des Gesetzesentwurfs des TKG, a.a.O., S. 48; BGH, Beschluss vom 27.01.2005, III ZB 47/04).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02

    Verkehrswegeänderung - Präklusion eines Nutzungsberechtigten einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Sie begründet zwischen dem Baulastträger und dem Lizenznehmer ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des TKG, das einen Rückgriff auf allgemeine Regelungen des allgemeinen Straßenrechts ausschließt und sich damit sowohl von der Sondernutzung i. S. von § 8 Abs. 1 FStrG als auch von der privatrechtlich ausgestalteten Benutzung i. S. des § 8 Abs. 10 FStrG deutlich abhebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1999, 4 A 27.98, BVerwGE 109, 192;Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 01.04.2003, Az.: 5 S 748/02, juris - Nr.: MWRE 109610300).
  • BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79

    "Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Es ist funktional auf die Unterbringung von Telekommunikationslinien beschränkt (vgl. BVerwGE 64, 176/182; Manssen/Demmel, Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 50, Rn. 33 m.w. Nw; ).
  • FG Saarland, 27.11.1985 - 218/78
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Dem Interesse der Allgemeinheit am Weg als Verkehrsmittler gebührt daher der Vorrang vor dem Interesse des Nutzungsberechtigten am Fortbestand seiner Anlagen (BVerwG NVwZ 1987, 88; Beck'scher TKG Kommentar-Schütz, 2. Aufl. § 53 Rn. 1 S. 1057).
  • VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94

    Klagebefugnis des Landes Hessen als Straßenbaulastträger gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
    Bei der Benutzung von Verkehrswegen für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien handelt es sich somit um eine untergeordnete Nutzungsart, die dem vorrangigen Widmungszweck des Verkehrsweges in allen Konfliktfällen zu weichen hat (vgl. VGH Kassel, Urt. vom 24.07.1997, Az.: 11 UE 2910/94, juris Nr.: MWRE 1121097000) Konsequenterweise ist die Telekommunikationslinie in diesen Fällen daher gemäß § 1004 BGB zu entfernen, wenn der Eigentümer des Grundstücks dies verlangt (vgl. BGHZ 125, 56 ff., Urt. v. 01.02.1994, Az.: VI ZR 229/92 ) .
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98

    Kosten einer Kabeltragwanne für Fernmeldekabel

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI-2 U (Kart) 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13872
OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI-2 U (Kart) 3/04 (https://dejure.org/2004,13872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2004 - VI-2 U (Kart) 3/04 (https://dejure.org/2004,13872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - VI-2 U (Kart) 3/04 (https://dejure.org/2004,13872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Provisionsregelung gegen kartellrechtliche Verbote; Verstoß gegen Behinderungsverbote; Voraussetzungen für den Verbotstatbestand bei der Veranlassung zur Gewährung von Vorzugsbedingungen; Betreffen des Markts für die Vermittlung von innerdeutschen Flügen ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 9 Abs. 1; ; GWB § 10 Abs. 1 n.F.; ; GWB § 10 Abs. 4 Nr. 1 n.F.; ; GWB § 10 Abs. 4 Nr. 2 n.F.; ; GWB § 19 n.F.; ; GWB § 20 n.F.; ; GWB § 20 Abs. 1 n.F.; ; GWB § 20 Abs. 2 n.F.; ; GWB § 20 Abs. 3 n.F.; ; GWB § 22 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 22 Abs. 4 Nr. 2 a.F.; ; GWB § 33 Satz 1 n.F.; ; BGB § 134; ; HGB § 87 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zum Ausschluss einer Provision für variable Landegebühren bei Vermittlung von Passagierflugleistungen im Rahmen von IATA-Agenturverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 7/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04
    Die Klägerin wertet außerdem den Inhalt der vorgerichtlichen Schreiben der Beklagten vom 13.1.1997, 21.2.1997 und vom 25.1.2000 (Anl. LD 8, LD 7 und LD 9) dahin, die Beklagte habe sich durch Unterwerfung unter das Urteil des Senats vom 28.8.1998 (Az. U (Kart) 7/98) ohne Einschränkung dazu verpflichtet, die variablen Landeentgelte zu verprovisionieren.

    Sie ist - wie dem Senat aus dem früheren Prozess U (Kart) 7/98, an dem beide Parteien beteiligt waren, durch ein Schreiben des Bundeskartellamts vom 21.1.1997 an die Beklagte bekannt ist - mit einem Marktanteil von etwa 15 % die größte Nachfragerin auf dem Vermittlungsmarkt.

    Die Beklagte hat diese Erklärungen jedoch mit Blick auf das Urteil des Senats vom 28.8.1998 (Az. U (Kart) 7/98) = 91 O 156/96 des Landgerichts Köln) abgegeben.

    Diese Einschränkung zeigt, dass die Beklagte die Unterwerfungserklärung nicht auf den Sachverhalt erstreckt sehen wollte, der sich durch die Erklärung der Änderungskündigung und einen Neuabschluss von Agenturverträgen vom Gegenstand des Vorprozesses U (Kart) 7/98 des Oberlandesgerichts Düsseldorf und 91 O 156/96 des Landgerichts Köln) unterschied.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98

    Provision eines Reisebüros für die Vermittlung von Flugreisen; Änderungskündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04
    (4.) Verletzt die geänderte Provisionsregelung eine der genannten kartellrechtlichen Normen, ist sie wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam (vgl. BGH GRUR 1989, 774, 776 - Staatslotterie; Urteil des Senats vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98, Urteilsabdruck S. 17).

    Ausreichende und zumutbare Ausweichmöglichkeiten auf andere Nachfrager von Flugvermittlungsleistungen sind nicht vorhanden (vgl. das Urteil des Senats vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98, Urteilsabdruck S. 20).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - U (Kart) 30/02

    Bemessung der Provision eines Reisebüros

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04
    Unter Abwägung der vorgenannten Gesichtspunkte hat der Bundesgerichtshof in dem in der vorliegenden Sache auf das Senatsurteil vom 14.5.2003 (Az. U (Kart) 30/02) ergangenen Revisionsurteil vom 12.5.2004 (Az. VIII ZR 159/03, Urteilsabdruck S. 8 ff.) entschieden, die in der Änderungskündigung der Beklagten vom 18.12.1996 verwendete Klausel, wonach variable Landeentgelte nicht verprovisioniert werden, halte einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.

    Insoweit ist zur Vermeidung einer Wiederholung auf die Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 14.5.2003 (Az. U (Kart) 30/02, Urteilsabdruck S. 8) zu verweisen.

  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04
    Unter Abwägung der vorgenannten Gesichtspunkte hat der Bundesgerichtshof in dem in der vorliegenden Sache auf das Senatsurteil vom 14.5.2003 (Az. U (Kart) 30/02) ergangenen Revisionsurteil vom 12.5.2004 (Az. VIII ZR 159/03, Urteilsabdruck S. 8 ff.) entschieden, die in der Änderungskündigung der Beklagten vom 18.12.1996 verwendete Klausel, wonach variable Landeentgelte nicht verprovisioniert werden, halte einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04
    (4.) Verletzt die geänderte Provisionsregelung eine der genannten kartellrechtlichen Normen, ist sie wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam (vgl. BGH GRUR 1989, 774, 776 - Staatslotterie; Urteil des Senats vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98, Urteilsabdruck S. 17).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    (2.1.2) Bei Zugrundelegung der letztgenannten Auffassung (aus der Rechtsprechung hierfür etwa OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.12.2004 - VI-2 U (Kart) 3/04 , vgl. Rz. 41 bei juris) würde ein Vorteil im Sinne des Verbotstatbestands schon deshalb ausscheiden müssen, weil die einzelnen Pressegrossisten im hier interessierenden Zusammenhang - wie dargelegt - schon nicht Teilnehmer eines Nachfragemarkts sind und auch unabhängig hiervon nichts dafür spricht, dass bestimmte Pressegrossisten durch die Nichtbeteiligung der Klägerin an den streitbefangenen Vergütungen das Erhalten von Vorzugsbedingungen gegenüber entweder anderen Grossisten oder Regalschalenwerbung bei dem Presseeinzelhandel tatsächlich nachfragenden Verlagen bezwecken.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 2 U 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,47541
OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2007,47541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2007 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2007,47541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 2 U 3/04 (https://dejure.org/2007,47541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 07.10.2003 - B 2 U 3/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,35232
BSG, 07.10.2003 - B 2 U 3/04 B (https://dejure.org/2003,35232)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2003 - B 2 U 3/04 B (https://dejure.org/2003,35232)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - B 2 U 3/04 B (https://dejure.org/2003,35232)
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