Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43781
OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,43781)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,43781)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,43781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Mediationsklausel; Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Mediationsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 546 ; ZPO § 1032 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Mediationsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mediationsklausel steht Klage entgegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mediatorenausbildung.org (Kurzinformation und -anmerkung)

    Berufen auf Mediationsklausel treuwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mediation zwischen Franchisepartnern

Besprechungen u.ä. (2)

  • mediatorenausbildung.org (Kurzinformation und -anmerkung)

    Berufen auf Mediationsklausel treuwidrig

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Franchising: Zulässigkeit einer Klage trotz entgegenstehender Mediationsklausel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Bei einem - wie hier - Passivprozess ist die gelöschte Gesellschaft jedenfalls dann parteifähig, wenn der Kläger substantiiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden, oder wenn Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden, die kein Aktivvermögen voraussetzen (BGH, aaO.; Urt. v. 29.9.1967, V ZR 40/66, BGHZ 48, 303; Urt. v. 4.6.1957, VIII ZR 68/56, WM 1957, 975; BAG, Urt. v. 25.9.2003, 8 AZR 446/02, juris; Urt. v. 4.6.2003, 10 AZR 448/02, BAGE 106, 217 ; LAG Köln, Urt. v. 7.9.2012, 5 Sa 76/11, juris, sowie Urt. v. 4.9.2012, 12 Sa 690/11, juris, j.m.w.N.; Vollkommer in: Zöller, aaO., § 50, Rdnr. 4 ff, m.w.N.).

    Dies genügt für eine weiterhin bestehende Parteifähigkeit der Beklagten zu 1. (vgl. BAG, Urt. v. 4.6.2003, 10 AZR 448/02, aaO., m.w.N., wonach Regressansprüche der Gesellschaft gegenüber dem Liquidator nach § 73 Abs. 3 GmbHG in Betracht kommen, wenn die Liquidation unter Verstoß gegen § 73 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ohne vorherige Leistung von Sicherheiten zugunsten der Klägerin erfolgte, so dass im Falle eines Obsiegens der Klägerin dann weiterer Abwicklungsbedarf besteht und eine Nachtragsliquidation stattzufinden hat).

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97

    Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Wurde insoweit keine Mediation durchgeführt, ist die Klage - dem Willen der Parteien gemäß - als zurzeit unzulässig abzuweisen (vgl. Unberath, aaO., m.w.N.; siehe auch BGH, Urt. v. 18.11.1998, VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647 , zu sog. Schlichtungs- oder Güteklauseln; Thüringer Oberlandesgericht, Urt. v. 21.12.2009, 9 U 234/09, BauR 2011, 896).

    Daher sind auch die Voraussetzungen, unter denen der Berufung auf die Schlichtungsklausel der Treuwidrigkeitseinwand (§ 242 BGB ) entgegensteht, entsprechend zu beurteilen wie bei der Schiedsvertragseinrede im Sinne des § 1032 Abs. 1 ZPO (BGH, Urt. v. 18.11.1998, VIII ZR 344/97,aaO.).

  • OLG München, 17.01.2012 - 9 U 1817/07

    Parteifähigkeit einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft bei möglichem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass prozessuale Kostenerstattungsansprüche der Beklagten zu 1. bestehen (OLG München, BauR 2012, 804).
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 158/09

    Insolvenzverfahren: Begründung nur eines begrenzten Aussonderungsrechts durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Nach Auffassung des Senats sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Verfahrens durch den Gläubiger - der Insolvenzverwalter hat von einer Aufnahme abgesehen -, die insoweit allein nach § 86 InsO zu beurteilen ist, nicht erfüllt, weil der Klägerin, da kein Mietverhältnis zwischen ihr und der Beklagten zu 2. besteht, weder ein mietvertraglicher Herausgabeanspruch (§ 546 BGB ), der nur insoweit unter §§ 86 Abs. 1 Nr. 1, 47 InsO fällt, als er sich nach seinem Inhalt mit § 985 BGB deckt, noch ein weitergehender mietvertraglicher Räumungsanspruch, der ohnehin nur gemäß §§ 87, 174 ff InsO und nicht nach § 86 InsO aufgenommen werden kann, zusteht (siehe BGH, Beschl. v. 7.7.2010, XII ZR 158/09, NZM 2011, 75 ; Jaspersen in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO , Stand 1.1.2015, § 240 , Rdnr. 29, m.w.N.; siehe auch Greger, aaO., § 240, Rdnr. 7, m.w.N.).War deshalb eine wirksame Aufnahme des Verfahrens nach § 240 ZPO nicht möglich, ist es bezüglich dieser Partei weiter unterbrochen.
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Anerkanntermaßen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Teilurteil grundsätzlich nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH, Urt. v. 5.6.2002, XII ZR 194/00, MDR 2002, 1068 ,m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2013 - III ZR 367/12

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Es wäre mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (BGH, Beschl. v. 27.3.2013, III ZR 367/12, NJW-RR 2013, 683 , sowie BGH, aaO.).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 341/89

    Umfang der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Denn die Beweise sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens nur einmal zu erheben und einheitlich frei zu würdigen, so dass unterschiedliche Ergebnisse gegen einzelne Streitgenossen ausgeschlossen sind (BGH, Urt. v. 11.10.1991, V ZR 341/89, WM 1992, 242, 243).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Das gilt auch dann, wenn die Klage über einen Anspruch gegen mehrere Personen erhoben wird (BGH, Urt. v. 12.1.1999, VI ZR 77/98, NJW 1999, 1035 ).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof, von dessen Rechtsprechung abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, trotz der jeweils offen liegenden Gefahr, dass bei Aufnahme des durch die Insolvenz unterbrochenen Verfahrens eine abweichende Entscheidung ergehen könnte, stets die Möglichkeit bejaht, gemäß § 301 ZPO ein Teilurteil zu erlassen (statt aller: BGH, Urt. v. 19.12.2002, XII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, m.w.N.).Diese Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Teilurteil dann nicht ergehen soll, wenn die Gefahr widerstreitender Erkenntnisse besteht, ist im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz eines einfachen Streitgenossen regelmäßig gerechtfertigt, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führt.
  • BGH, 29.10.2008 - XII ZR 165/06

    Auslegung einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 2 U 31/14
    Die erhobene Einrede schließt sodann die Klagbarkeit vorübergehend aus (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2008, XII ZR 165/06, NJW-RR 2009, 637 ; Greger in: Zöller, ZPO , 30. Auflage 2012, vor § 253 Rdnr. 19a; Unberath, aaO., m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

  • BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

  • LAG Köln, 04.09.2012 - 12 Sa 690/11

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co; Rechtsmissbrauch durch

  • OLG Jena, 21.12.2009 - 9 U 234/09

    Schlichtungverfahren als Klagevoraussetzung

  • LAG Köln, 07.09.2012 - 5 Sa 76/11

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten KG

  • KG, 24.05.2023 - 26 U 78/21

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung in dem Gründungsvertrag eines

    Eine Mediationsklausel steht der unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich entgegen, sofern die andere Partei die Mediationsklausel vor Einlassung zur Sache im Prozess als Einrede erhebt (Anschluss Bundesgerichtshof, 29. Oktober 2008 - XII ZR 165/06, juris Rn.19 und Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 29. April 2015 - 2 U 31/14 juris).(Rn.66).

    Dabei handelt es sich um eine wirksame sog. Mediationsklausel (vgl. allgemein hierzu Unberath, Mediationsklauseln in der Vertragsgestaltung - Prozessuale Wirkungen und Wirksamkeit, NJW 2011, 1320 ff, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 29.04.2015 - 2 U 31/14, juris Rn. 26).

    Die erhobene Einrede schließt sodann die Klagbarkeit vorübergehend aus (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2008, XII ZR 165/06, juris 19; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 29.04.2015 - 2 U 31/14, juris Rn. 27).

    Daher sind auch die Voraussetzungen, unter denen der Berufung auf die Schlichtungsklausel der Treuwidrigkeitseinwand (§ 242 BGB) entgegensteht, entsprechend zu beurteilen wie bei der Schiedsvertragseinrede im Sinne des § 1032 Abs. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97, juris Rn. 11, OLG Saarbrücken, Teilurteil vom 29.04.2015 - 2 U 31/14, juris Rn. 29, Thüringisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2009, 9 U 234/09, juris Rn. 28, ähnlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 14 Sch 4/09, juris Rn. 13).

    v. 29.4.2015 - 2 U 31/14, juris Rn. 30).

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 19 U 149/16

    Abgrenzung von Schieds- und Schlichtungsklauseln

    Das von der Klägerin angeführte Teilurteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29.04.2015 (2 U 31/14, veröffentlicht u.a. in juris) betraf - unabhängig davon, dass der Senat aus den vorgenannten Gründen die in dieser Entscheidung geäußerte Rechtsauffassung nicht teilt - eine andere Konstellation.
  • LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18

    Franchisevertrag: Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität

    Die Beklagte zeigte keinerlei Bereitschaft, an der Durchführung eines Mediationsverfahrens mitzuwirken (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.04.2015, 2 U 31/14, Rdnr. 30, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2019 - 2 U 2/18

    Klagbarkeit von Ansprüchen aus einem gerichtlichen Vergleich im Hinblick auf eine

    Eine abredewidrig erhobene Klage ist dann auf Einrede des Beklagten als derzeit unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008, XII ZR 165/06, NJW-RR 2009, 637; BGH, Urteil vom 18. November 1998, VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647; OLG Saarbrücken, Teilurteil vom 29. April 2015, 2 U 31/14 - juris, Rn. 27; Greger in Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, vor § 253 Rdnr. 19a).
  • LG Darmstadt, 25.05.2023 - 7 O 8/22
    Außerdem unterscheidet sich die vorliegende Konstellation bereits in dieser Hinsicht von derjenigen, die dem von beiden Parteien herangezogenen Teilurteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29.04.2015 (Az.: 2 U 31/14, BeckRS 2015, 20819) zugrunde lag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50680
OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,50680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.05.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,50680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,50680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 18 HintG RP
    Ungerechtfertigte Bereicherung: Prätendentenstreit um die Freigabe eines Hinterlegungsbetrags

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Forderungsprädententen auf Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auszahlung eines hinterlegten Betrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Anspruch eines Forderungsprädententen auf Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14
    (2) Den Schwierigkeiten, die für den beweisbelasteten Bereicherungsgläubiger mit dem Beweis negativer Tatsachen wie dem Fehlen eines Rechtsgrundes verbunden sind, wird nach allgemeinen Beweislastregeln dadurch Rechnung getragen, dass die Gegenpartei, also den Bereicherungsschuldner eine sekundäre Darlegungslast zum behaupteten Rechtsgrund trifft, den der Bereicherungsgläubiger sodann ausräumen muss (BGH Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 150/11 Rz. 17 - und vom 2. Februar 2011 - XI ZR 261/09 Rz. 20, jew.m.w.N.; juris).

    (3) Der Kläger kann sich zudem auch deshalb auf ein Bestreiten der behaupteten Schenkungsvereinbarung beschränken, weil sich die Beklagte auf ein Schenkungsversprechen beruft, das entgegen § 518 Abs. 1 BGB nicht notariell beurkundet worden ist und weil nicht festgestellt werden kann, dass eine Heilung dieses Formmangels durch Bewirken der versprochenen Leistung gemäß § 518 Abs. 2 BGB eingetreten ist (vgl. BGH Urteile vom 14. November 2006 a.a.O Rz. 13 und vom 11. März 2014 a.a.O. Rz 15 f).

    Nur wenn der Leistungsempfänger den Nachweis für eine mit Wissen und Wollen des Leistenden erfolgte Leistungsbewirkung erbracht hat oder wenn eine solche Leistungsbewirkung außer Streit steht und damit feststeht, dass der Formmangel für einen Schenkungsvertrag geheilt ist, obliegt es dem Bereicherungskläger, die weiteren Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung und damit dafür, dass die mit seinem Willen bewirkte Leistung nicht auf einem Schenkungsvertrag mit entsprechendem Schenkungswillen beruht, zu führen (BGH Urteil vom 11. März 2014 a.a.O. Rz. 15).

  • BGH, 22.02.2011 - XI ZR 261/09

    Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Beweislast der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14
    (2) Den Schwierigkeiten, die für den beweisbelasteten Bereicherungsgläubiger mit dem Beweis negativer Tatsachen wie dem Fehlen eines Rechtsgrundes verbunden sind, wird nach allgemeinen Beweislastregeln dadurch Rechnung getragen, dass die Gegenpartei, also den Bereicherungsschuldner eine sekundäre Darlegungslast zum behaupteten Rechtsgrund trifft, den der Bereicherungsgläubiger sodann ausräumen muss (BGH Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 150/11 Rz. 17 - und vom 2. Februar 2011 - XI ZR 261/09 Rz. 20, jew.m.w.N.; juris).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14
    Denn Letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen, die Hinterlegung des Geldes auf Kosten des wahren Gläubigers, rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (BGH Urteil vom 15. Oktober 1999 - V ZR 141/98 Rz. 24 m.w.N.; juris).
  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 228/88

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14
    Die Beweislast für die Verpflichtung des anderen Prätendenten zur Einwilligung in die Auszahlung trägt - wie auch sonst bei einem Anspruch aus § 812 BGB - der Bereicherungsgläubiger, also die Partei, welche die Freigabe zu ihren Gunsten verlangt (BGH Urteil vom 29. November 1990-VII ZR 228/88 Rz. 10; juris).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 4 U 27/22

    Prätendentenstreit zwischen vormaligen BGB-Gesellschaftern: Auskehranspruch für

    Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiellrechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten "in sonstiger Weise" ungerechtfertigt bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (Senat, Beschluss v. 15.02.2010 - 4 W 11/10 , NJOZ 2011, 60; PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 22.5.2015 - 2 U 31/14 , BeckRS 2016, 7758 Rn. 27, beck-online).
  • LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18

    Irrtümliche Zahlung einer LV-Leistung im Erlebensfall in Unkenntnis des Todes des

    Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiell-rechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (OLG Zweibrücken, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 U 31/14).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2023 - 4 U 27/22

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

    Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiellrechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten "in sonstiger Weise" ungerechtfertigt bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (Senat, Beschluss v. 15.02.2010 - 4 W 11/10, NJOZ 2011, 60; PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 22.5.2015 - 2 U 31/14, BeckRS 2016, 7758 Rn. 27, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52229
OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung bei Errichtung einer Doppelhaushälfte

  • ibr-online

    Errichtung einer Doppelhaushälfte: Auftragnehmer kann keine Bauhandwerkersicherung verlangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB für die Errichtung einer Doppelhaushälfte! (IBR 2015, 426)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Zum einen stellt die Rechtsscheinhaftung keine subsidiäre Ausfallhaftung für den wirklichen Unternehmensträger dar, sondern steht gleichrangig neben dessen Haftung (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

    Derjenige, der den Eindruck erweckt, er sei Träger des Unternehmens, muss sich gegenüber dem gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Dies gilt auch dann, wenn nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, dass der Handelnde nicht Alleininhaber der Firma ist (BGHZ 92, 259, (268)).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Der wahre Betriebsinhaber wird aber auch dann Vertragspartner, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGH NJW 96, 1053f; BGHZ 62, 217 ff).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (vgl. nur BGH NJW 95, 43 ff).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 7 U 261/06

    Rechtsscheinhaftung des angeblichen Inhabers einer Baufirma

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Vielmehr gilt allgemein, dass derjenige, der gegenüber einem Geschäftspartner oder generell im Geschäftsverkehr in der Weise auftritt, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen muss, als entspreche der Schein der Wirklichkeit (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2008, 7 U 261/06, juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.1998 - 4 U 96/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Zum anderen soll sie den gutgläubig Vertrauenden davor schützen, mit Prozesskosten belastet zu werden, nur weil er den "falschen Beklagten" in Anspruch genommen hat (OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.06.1998, 4 U 96/97, juris).
  • OLG Naumburg, 28.02.2019 - 2 U 13/18

    Zweifamilienhaus - Anspruch auf Bauhandwerkersicherung bei Bauvorhaben betreffend

    Gerade im Hinblick auf diesen Schutzzweck hat die Rechtsprechung weitere Bauvorhaben privater Besteller als nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 privilegierte Bauvorhaben angesehen: ein zweigeschossiges (eigengenutztes) Einfamilienhaus mit einem im Souterrainbereich des Hauses belegenen (eigengenutzten) Anwaltsbüro (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.2016, VII 214/15, BauR 2016, 1022, in juris Tz. 17 ff.; insbes. Tz. 21: "Für die Einstufung eines Hauses als Einfamilienhaus ist es danach unerheblich, ob bestimmten Räumlichkeiten der Charakter einer Einliegerwohnung zukommt oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Haus insgesamt als Einfamilienhaus anzusehen ist." ); die Errichtung einer Doppelhaushälfte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 18.11.2014, 2 U 31/14, BauR 2016, 532, in juris Tz. 24) sowie die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer mehrgeschossigen Gebäudeanlage (vgl. OLG München, Urteil v. 15.01.2008, 13 U 4378/07, BauR 2008, 1163, in juris Tz. 28 ff., insbes. Tz. 29: "Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es für die Nichtanwendbarkeit des § 648a BGB entscheidend auf die persönliche und lebenslange Haftung der Privatperson und damit auf die tatsächlichen Haftungsverhältnisse an." ; zum Streitstand auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 10. Teil, Rn. 120; Wagner, ZfBR 2014, 425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2014 - B 2 U 31/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12231
BSG, 12.05.2014 - B 2 U 31/14 B (https://dejure.org/2014,12231)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2014 - B 2 U 31/14 B (https://dejure.org/2014,12231)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - B 2 U 31/14 B (https://dejure.org/2014,12231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 12.05.2014 - B 2 U 31/14 B
    Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzung der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
  • BSG, 28.04.2016 - B 13 R 14/16 BH
    Unter dem 31.3.2016 hat der Kläger zum Verfahren B 2 U 31/14 C eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege eingereicht.
  • SG Osnabrück, 25.01.2018 - S 8 U 272/14

    Feststellung einer Berufskrankheit bei einem Paukisten wegen eines degenerativen

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Dezember 2013 verwarf das Bundessozialgericht (B 2 U 31/14 B) mit Beschluss vom 12. Mai 2014 als unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.01.2015 - 2 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,111349
OLG Zweibrücken, 23.01.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,111349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.01.2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,111349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2015,111349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,111349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht