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   OLG Düsseldorf, 13.09.1979 - 2 U 32/79   

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OLG Düsseldorf, 13.09.1979 - 2 U 32/79 (https://dejure.org/1979,2266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.1979 - 2 U 32/79 (https://dejure.org/1979,2266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 1979 - 2 U 32/79 (https://dejure.org/1979,2266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 U 14/03

    Tauchschule-dortmund.de

    Wird - wie hier - die Ortsbezeichnung zugleich mit dem Namen des Geschäftsbetriebes verknüpft, geht der Verkehr von einer überragenden Stellung des so bezeichneten Geschäftsbetriebes in der entsprechenden Branche aus (BGH GRUR 1975, 380 - Die Oberhessische; OLG Düsseldorf GRUR 1980, 315 - Düsseldorfer; Köhler/Piper UWG 3. Auflage § 3 Rdzif. 430 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

    a) Die Parteien haben aus Rechtsprechung und Literatur zum Irreführungspotenzial von geographischen Zusätzen bei Berufs- oder beruflichen Tätigkeitsbezeichnungen (vgl. hierzu BGH GRUR 1990, 52, 53 - Ortsbezeichnung ["Bad Säckingen ... Steuerberatungsgesellschaft"]; 1975, 380, 381 - Die Oberhessische; 1968, 702, 703 - Hamburger Volksbank; OLG Düsseldorf GRUR 1980, 315 ["W & P Düsseldorfer Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH"]; OLG Stuttgart [8.
  • BFH, 27.04.1995 - VII R 13/94

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Führens eines

    Ein solcher Hinweis ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der Firmenzusatz im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" wegen deren Bedeutung als allgemeiner Hinweis auf die steuerberatende Tätigkeit der Gesellschaft geeignet ist, bei denjenigen, die Hilfe in Steuersachen in Anspruch nehmen, den Eindruck zu vermitteln, die Steuerberatungsgesellschaft nehme als solche und damit bei der Ausübung ihrer steuerberatenden Tätigkeit eine Sonderstellung ein (vgl. Urteil des BGH vom 13. November 1981 I ZR 2/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Steuerberatungsgesetz, § 57, Rechtsspruch 16, und Urteil des Oberlandesgerichts -- OLG -- Düsseldorf vom 13. September 1979 2 U 32/79, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht -- GRUR -- 1980, 315 -- zu "Düsseldorfer ... " --).

    Ob die Klägerin nach Umsatz und Zahl ihrer Mitarbeiter für eine überregionale Tätigkeit, wie sie ihr Firmenname zum Ausdruck bringt, gerüstet ist, ist für die Beurteilung des Streitfalles ohne Bedeutung, da es für die Zulässigkeit nach § 43 Abs. 4 Satz 2 StBerG allein darauf ankommt, ob der streitige Firmenzusatz geeignet ist, einen zusätzlichen Hinweis auf die steuerberatende Tätigkeit zu vermitteln (anders ggf. für die Frage der berufswidrigen Werbung und des Verstoßes gegen §§ 1, 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, vgl. BGH in StRK, Steuerberatungsgesetz, § 57, Rechtsspruch 16, und OLG Düsseldorf in GRUR 1980, 315).

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2007 - 4 K 173/05

    Unzulässige geografische Bezeichnung als Firmenbestandteil einer

    Ein solcher Hinweis ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der Firmenzusatz im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" wegen deren Bedeutung als allgemeiner Hinweis auf die steuerberatende Tätigkeit der Gesellschaft geeignet ist, bei denjenigen, die Hilfe in Steuersachen in Anspruch nehmen, den Eindruck zu vermitteln, die Steuerberatungsgesellschaft nehme als solche und damit bei der Ausübung ihrer steuerberatenden Tätigkeit eine Sonderstellung ein (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 13. November 1981 I ZR 2/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK Steuerberatungsgesetz, § 57, Rechtsspruch 16, und Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. September 1979 2 U 32/79, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - GRUR - 1980, 315 - zu "Düsseldorfer ..." -).
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