Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R   

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BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R (https://dejure.org/2003,3919)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R (https://dejure.org/2003,3919)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - B 2 U 33/02 R (https://dejure.org/2003,3919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für Arbeitsunfall; Definition des Arbeitsunfalls; Betriebsweg bei Vorliegen der Betriebsdienlichkeit; Begriff der Verwahrung von Arbeitsgerät

  • Judicialis

    RVO § 549; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 1 § 549
    Arbeitsunfall im Rahmen der Verwahrung von Arbeitsgeräten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Es handelte sich somit nicht um einen Betriebsweg, also einen Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wurde (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 mwN).

    Es kann dahin stehen, ob der Kläger von der geschäftlichen Besprechung in Bad D nur auf dem Weg zu seiner Betriebsstätte in E - als Betriebsweg - (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 87 ff mwN) unter Unfallversicherungsschutz gestanden hätte, oder ob auf dem Weg zu seiner Wohnung Unfallversicherungsschutz unmittelbar als Betriebsweg oder gemäß § 550 Abs. 1 RVO bestanden haben kann.

    Verwahrung iS des § 549 RVO ist das Unterbringen des Arbeitsgerätes am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort; zur Verwahrung in diesem Sinne gehört auch als deren Gegenstück die Entwahrung des Arbeitsgerätes (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3; BSG SozR Nr. 1 zu § 549 RVO; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 53; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 6/96, § 549 RVO RdNr 2; Schmitt, SGB VII, § 8 RdNr 251, 252).

    Wege, die mit dem Arbeitsgerät zurückgelegt werden, sind begrifflich nicht als Verwahrung zu bezeichnen, sondern können den Begriff der Beförderung erfüllen, wenn die Zurücklegung des zu diesem Zweck unternommenen Weges von der Absicht, die Sache nach einem anderen Ort zu schaffen, derart maßgebend beherrscht wird, dass demgegenüber die Fortbewegung der eigenen Person als nebensächlich zurücktritt (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).

    Setzt also die Verwahrung iS des § 549 RVO voraus, dass das Arbeitsgerät von dem Versicherten an einem bestimmten Ort untergebracht wird oder diese Unterbringung beendet wird (Entwahrung), so erfüllt das versehentliche Liegenlassen des Gerätes den Begriff der Verwahrung nicht (Keller in Hauck/Noftz aaO; noch offen gelassen BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht nämlich nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung nur als geringfügig anzusehen ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 und 19 jeweils mwN; weitere Nachweise bei Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 240).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 41 und 43).

    Für die Verrichtungen eines Unternehmers ist darüber hinaus entscheidend, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens hält (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 41).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 41 und 43).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Da das Funktelefon nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hauptsächlich für Zwecke der GmbH genutzt wurde, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass es als Arbeitsgerät iS des § 549 RVO zu qualifizieren ist (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543a RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Da das Funktelefon nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hauptsächlich für Zwecke der GmbH genutzt wurde, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass es als Arbeitsgerät iS des § 549 RVO zu qualifizieren ist (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543a RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Selbst wenn man dies annimmt, befand sich der Kläger im Unfallzeitpunkt nicht mehr auf dem versicherten Weg von dem Ort der Tätigkeit in Bad D , denn der Endpunkt des im Unfallzeitpunkt zurückgelegten Weges war weder die Betriebsstätte in E noch seine Wohnung und auch kein sog dritter Ort, den der Kläger an Stelle seiner Wohnung aufsuchen wollte (zum Begriff des dritten Ortes s BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 und zuletzt Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R -zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 3-2700 § 8 Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Selbst wenn man dies annimmt, befand sich der Kläger im Unfallzeitpunkt nicht mehr auf dem versicherten Weg von dem Ort der Tätigkeit in Bad D , denn der Endpunkt des im Unfallzeitpunkt zurückgelegten Weges war weder die Betriebsstätte in E noch seine Wohnung und auch kein sog dritter Ort, den der Kläger an Stelle seiner Wohnung aufsuchen wollte (zum Begriff des dritten Ortes s BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 und zuletzt Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R -zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 3-2700 § 8 Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Erneuerung des Arbeitsgerätes - Schulwechsel -

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02   

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https://dejure.org/2002,4988
OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02 (https://dejure.org/2002,4988)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31.10.2002 - 2 U 33/02 (https://dejure.org/2002,4988)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 2 U 33/02 (https://dejure.org/2002,4988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Irreführende Werbung in einem Rundschreiben an Autohäuser

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 3 UWG ; § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG ; § 6 Abs. 1 BORA; § 6 Abs. 3 S. 1 BORA; § 6 Abs. 4 BORA; § 43b BRAO ; § 91 ZPO ; § 92 Abs. 1 ZPO ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 ZPO ; § 710 ZPO ; § 543 Abs. 2 ZPO
    Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung; Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht"; Sachlichkeitsgebot im anwaltlichen Werberecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung; Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht"; Sachlichkeitsgebot im anwaltlichen Werberecht

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BORA § 6 Abs. 4; ; BRAO § 43 b; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708; ; ZPO § 710; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Verwendung der Bezeichnung "Verkehrsanwalt" in einem Rundschreiben

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 60

    BRAO § 43b; BORA § 6; UWG §§ 1, 3
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Bezeichnung "Verkehrsanwalt" in einem Rundschreiben

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Qualifikation "Fachanwalt für Verkehrsrecht"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für juristisches

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02
    Bei dem angesprochenen Verkehr wird deshalb das zugleich nach § 3 UWG zu beanstandende unzutreffende Verständnis nahegelegt, das eigentlich nur der vom Beklagten herausgestellte Verkehrsanwalt über das notwendige Handwerkszeug zur optimalen Erledigung von Verkehrsunfallprozessen verfüge, während ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt allenfalls eingeschränkt zur Interessenvertretung in der Lage sei (vgl. OLG Düsseldorf 22. Februar 2000 MDR 2000, 607, 608).
  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02
    Die beanstandete Werbeaussage zielt mithin ersichtlich auf eine dem Anwalt sonst nicht ohne Weiteres zugängliche Präsenz in einer Situation ab, die typischerweise durch das unabweisbare Bedürfnis nach einer Mandatserteilung im Einzelfall geprägt ist, nämlich dadurch, dass der Umworbene einen konkreten Beratungs- und/ oder Vertretungsbedarf hat und der Werbende sich eines Mittlers bedient, um dem Umworbenen in dieser Situation seine Tätigkeit konkret anzubieten (vgl. BGH 15. März 2001 NJW 2001, 2886, 2887 - Anwaltsrundschreiben - KG 13. Juli 2001 NJW 2001, 3132).
  • KG, 13.07.2001 - 5 U 47/01

    Zur verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 3, 2. AVO; zur Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02
    Die beanstandete Werbeaussage zielt mithin ersichtlich auf eine dem Anwalt sonst nicht ohne Weiteres zugängliche Präsenz in einer Situation ab, die typischerweise durch das unabweisbare Bedürfnis nach einer Mandatserteilung im Einzelfall geprägt ist, nämlich dadurch, dass der Umworbene einen konkreten Beratungs- und/ oder Vertretungsbedarf hat und der Werbende sich eines Mittlers bedient, um dem Umworbenen in dieser Situation seine Tätigkeit konkret anzubieten (vgl. BGH 15. März 2001 NJW 2001, 2886, 2887 - Anwaltsrundschreiben - KG 13. Juli 2001 NJW 2001, 3132).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05

    Amts- und Staatshaftung im Beitrittsgebiet: Schadensersatz wegen der

    In dem Urteil vom 15. Juli 2003 (2 U 33/02) hat der Senat hierzu ausgeführt:.
  • OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04

    Wettbewerbswidrigkeit von Anwaltswerbung

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Braunschweig in dem Urteil vom 31.10.2002 an (OLG Braunschweig, NJW-RR 2003, 686 [687]).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02   

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https://dejure.org/2007,40355
LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,40355)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2007 - L 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,40355)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2007 - L 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,40355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R

    Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzungen - BKV Anl Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02
    Grundsätzlich ist zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe "langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten" und "langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung" das Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter Einbeziehung von Wissenschaftlern entwickelt worden, das sich an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu der BK Nr. 2108 herausgegebenen Merkblatt unter Einbeziehung epidemiologischer Studien orientiert und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 18. März 2003-B 2 U 13/02 R= Breithaupt 2003, 568 ff; bestätigt durch Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 1/02 R) zufolge zumindest derzeit ein geeignetes Modell darstellt, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02
    Soll ein Antrag auf Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit allein aufgrund des Nichtvorliegens ausreichender Einwirkungen abgelehnt werden, ist es notwendig, die in der Definition der Berufskrankheit beschriebenen Einwirkungen zu konkretisieren und festzustellen, bei welcher Dosis sie nicht mehr geeignet sind, die betreffende Krankheit nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu verursachen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R= SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02
    Grundsätzlich ist zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe "langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten" und "langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung" das Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter Einbeziehung von Wissenschaftlern entwickelt worden, das sich an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu der BK Nr. 2108 herausgegebenen Merkblatt unter Einbeziehung epidemiologischer Studien orientiert und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 18. März 2003-B 2 U 13/02 R= Breithaupt 2003, 568 ff; bestätigt durch Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 1/02 R) zufolge zumindest derzeit ein geeignetes Modell darstellt, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 25.9.2007 - L 2 U 33/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 2/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S 67 U 294/9915 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen L 2 U 33/02 und L 2 U 24/09 ZVW gegen eine Berufsgenossenschaft geführten Verfahrens.

    Am 06. Mai 2002 ging beim Landessozialgericht Berlin die Berufung der damaligen Beklagten ein, die unter dem Aktenzeichen L 2 U 33/02 geführt wurde.

    festzustellen, dass das vor dem Sozialgericht Berlin zum Geschäftszeichen S 67 U 294/9915 sowie die bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu den Aktenzeichen L 2 U 33/02 und L 2 U 24/09 ZVW geführten Verfahren eine überlange Dauer aufweisen,.

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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 19.03.2007 - S 2 U 33/02   

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https://dejure.org/2007,118433
SG Lüneburg, 19.03.2007 - S 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,118433)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 19.03.2007 - S 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,118433)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 19. März 2007 - S 2 U 33/02 (https://dejure.org/2007,118433)
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