Weitere Entscheidungen unten: BSG, 06.05.2003 | LSG Sachsen, 16.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 2 U 35/02   

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https://dejure.org/2003,6538
OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 2 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2003 - 2 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 2 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs anlässlich einer gesetzlich vorgeschriebenen Abgassonderuntersuchung; Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Prüfingenieurs; Umfang der Untersuchungspflichten des Prüfers; Sichtuntersuchung schadstoffrelevanter ...

  • Judicialis

    ZPO § 520; ; BGB § 254; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; StVZO § 47a; ; EinlALR § 74; ; EinlALR § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs während einer Abgassonderuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motorschaden durch Verschleißteil - Schadenersatz?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Realisiert sich bei einer AU eine im Fahrzeug angelegte Schadenursache, begründet dies keine Haftung der ausführenden Stelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motor hochgedreht - Motorschaden nach der Abgassonderuntersuchung (ASU)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 93/81

    Entschädigung für eine Teilenteignung wegen Verlustes der Kiesabbaumöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 2 U 35/02
    Wie sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. Situationsgebundenheit von Grundeigentum aufzeigen lässt (BGHZ 87, 66 [71]), werden dem Eigentümer im Interesse der Allgemeinheit weitergehende Beeinträchtigungen abverlangt, soweit sich diese als Konkretisierung der dem Gegenstand bereits immanenten Einschränkungen darstellen - dies unabhängig von der Verschuldensfrage.
  • LG Bremen, 13.03.1998 - 3 O 851/97

    Schädigung durch fehlerfrei durchgeführte Abgasuntersuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 2 U 35/02
    Denn wie sich aus den Gründen des klägerseits vorgelegten Urteiles des Landgerichts- Bremen vom 13.3.1998 (Az.: 3 O 851/97) ergibt, kann es durchaus erforderlich sein, bis zu 10 Versuche zum Erreichen der Abregeldrehzahl durchzuführen.
  • OLG Schleswig, 04.01.1996 - 2 U 37/95

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Kfz-Abgasuntersuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 2 U 35/02
    Der Umfang der vorzunehmenden Prüfung handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme (OLG Schleswig, NJW 96, 1218), deren Ablauf sich nach § 47a StVZO in Verbindung mit dessen Anlage XI a (Bl. 57 f d.A.) bestimmt.
  • LG Stuttgart, 04.11.2008 - 15 O 12/08

    Amtshaftung bzw. enteignender Eingriff: Beschädigung eines Fahrzeugs bei der

    Ein solches "Sonderopfer" kann aber nicht angenommen werden, wenn sich bei Durchführung der Abgasuntersuchung nicht das typische Risiko des hoheitlichen Handelns, sondern der Defekt eines Verschleißteils auswirkt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2003, 2 U 35/02 = NJW 2003, 1465, 1465 f. in zutreffender Abgrenzung zu Hanseat. OLG Bremen, Urt. v. 21.10.1998, 1 U 54/98 = NZV 1999, 166).

    Eine solche Verlagerung findet aber nicht statt, wenn durch Verschleiß oder Defekt in dem Fahrzeug bereits eine Schadensursache angelegt war (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2003, 2 U 35/02 = NJW 2003, 1465, 1465 f.).

  • OLG Hamm, 31.03.2010 - 11 U 338/09

    Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen Motorschäden bei einer

    Amtshaftungsansprüche des Klägers nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG scheitern bereits an der Darlegung eines pflichtwidrigen Verhaltens des Streithelfers, der im Rahmen der von ihm vorgenommenen Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO a.F. allerdings als Beamter im haftungsrechtlichen Sinne (Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl. § 839 Rn. 13 ff, 15) hoheitlich gehandelt hat (Palandt-Sprau, aa0. Rn. 91; OLG Frankfurt/M, NJW 2003, 1465 f; OLG Bremen, NZV 1999, 166; OLG Schleswig, NJW 1996, 1218 f).

    Denn ein dem Kläger abverlangtes "Sonderopfer", das die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigt und daher entschädigungslos nicht hingenommen werden muss, könnte nur dann angenommen werden, wenn sich sicher feststellen ließe, dass sich das Fahrzeug des Klägers bei seiner Vorstellung zur Abgasuntersuchung tatsächlich wie vom Kläger behauptet in technisch einwandfreiem Zustand befand und allein bauartbedingt den im Zuge der Untersuchung gestellten Anforderungen nicht gewachsen war (OLG Frankfurt/M, NJW 2003, 1465 f; vgl. auch OLG Bremen, NZV 1999, 166).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2003 - 4a O 131/02

    Feststellung eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Herstellung von Spundfässern

    Der Rechtsstreit wird beim Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 35/02 geführt.

    Die Akte des Rechtsstreits Landgericht Düsseldorf 4 O 157/00 - OLG Düsseldorf 2 U 35/02 war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 379/05

    Herausgabe des Verletzergewinns bei Verletzung eines europäischen Patents;

    Wegen der Einzelheiten des Urteilsausspruchs wird auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. August 2003 (2 U 35/02, Anlage K 2) verwiesen.
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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R   

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https://dejure.org/2003,4905
BSG, 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R (https://dejure.org/2003,4905)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R (https://dejure.org/2003,4905)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - B 2 U 35/02 R (https://dejure.org/2003,4905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Aufsichtsklage - autonomes Satzungsrecht - Satzungsänderung - Aufsichtsbehörde - Genehmigung - Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - gemeinsame Unfallkasse - Unternehmen mit alleiniger oder überwiegender Landesbeteiligung - Umlagegruppe - Beitragsmaßstab - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Unfallkasse für den Kommunal- und Landesbereich; Genehmigungsversagung der Aufsichtsbehörde in Bezug auf eine Satzungsänderung; Haushaltsplan als Basis des Beitrags für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand; Beitragsmaßstäbe innerhalb der ...

  • Judicialis

    SGB VII § 185; ; SGB VII § 185 Abs 3; ; SGB VII § 185 Abs 4; ; SGB VII § 185 Abs 5

  • rechtsportal.de

    Beitragsmaßstäbe aus § 185 Abs. 4 SGB VII

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90

    Ermäßigung des Beitragssatzes für freiwillige Mitglieder mit Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R
    Mit der Aufsichtsklage kann nicht nur die Aufhebung eines Versagungsbescheides der Aufsichtsbehörde, sondern auch die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung, nämlich die Erteilung der beantragten Genehmigung, begehrt werden, wenn - wie hier - die Aufsichtsbehörde diese abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf Vornahme dieses Aktes einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger

    Auszug aus BSG, 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R
    Der Beklagte durfte die nach § 34 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) iVm § 114 Abs. 2 Satz 1 SGB VII erforderliche Genehmigung der Satzungsänderung versagen, weil diese Regelung des nicht revisiblen autonomen Satzungsrechts eines landesunmittelbaren Versicherungsträgers - vom Revisionsgericht nachprüfbar (vgl BSGE 38, 21, 28 ff = SozR 2200 § 725 Nr. 1) - Bundesrecht widerspricht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 17 U 518/12

    Beitragserhebung durch UV-Träger der öffentlichen Hand - Differenzierung nach

    Das Gesetz stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und Maßstäbe zur Auswahl und überlässt dem Satzungsgeber die Bestimmung (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2003, B 2 U 35/02 R, Rn. 18 - zit. nach juris; Triebel in jurisPK-SGB VII, 2. Auflage 2014, Stand: 15.03.2014, Rn. 13, 16, 26 und 30; Höller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 185, 49. Lfg. XI/10, Rn. 1, 5).

    Vielmehr ist dies einer derjenigen in § 185 Abs. 4 Satz 1 SGB VII abschließend aufgezählten (BSG, Urteil vom 06.05.2003, B 2 U 35/02 R, Rn. 19 - zit. nach juris) möglichen Beitragsmaßstäbe, derer sich die Beklagte im Rahmen ihres Ermessens- und Gestaltungsspielraums bedienen kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - L 2 KN 95/03

    Anspruch auf Entschädigung einer Berufskrankheit; Beschäftigung in einem

    Anderes verletzte die Regeln zulässiger Auslegung (vgl zu den Grenzen BSG Urteil vom 09.12.2003, Aktenzeichen (AZ) B 2 U 5/03 R; Urteil vom 06.05.2003, Az B 2 U 35/02 R SozR 4-2700 § 185 Nr. 1; Urteil vom 18.03.2003, Az B 2 U 13/02 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, Urteil vom 13.08.2002, Az B 2 U 30/01 R, SozR 4-2700 § 46 Nr. 1; Urteil vom 04.12.2001, Az B 2 U 37/00 R, SozR 3-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 1, jeweils mwN; Hauck, Wirtschaftsgeheimnisse - Informationseigentum kraft richterlicher Rechtsbildung? Berlin 1987, § 5 und § 9 II Nr. 1).
  • LSG Berlin, 04.05.2004 - L 2 U 7/03

    Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden im Hinblick auf das

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25536
LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02 (https://dejure.org/2004,25536)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.09.2004 - L 2 U 35/02 (https://dejure.org/2004,25536)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. September 2004 - L 2 U 35/02 (https://dejure.org/2004,25536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines Arbeitsunfalls; Arbeitsunfall als notwendige Voraussetzung für die Leistungsgewährung; Unfall als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, mit einem Gesundheitsschaden oder dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Im Übrigen sei die Beklagte dafür beweispflichtig, dass Ursache des Herz-Kreislauf-Stillstandes eine innere Ursache gewesen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - BSGE 61, 127).

    Steht allerdings aufgrund des Sachverhalts fest, dass Umstände aus dem versicherten Bereich als notwendige Bedingungen an dem Eintritt des den Gesundheitsschaden verursachenden Ereignisses derart beteiligt waren, dass ohne diese Bedingungen zu dieser Zeit das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre und besteht im Übrigen nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass innere Ursachen bei wertender Betrachtung am Geschehen als allein wesentliche Ursachen mitbeteiligt waren, darf die Unfallkausalität nicht bloß wegen der Möglichkeit oder der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens medizinischer Voraussetzungen für die Begründung einer inneren Ursache verneint werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Im Übrigen sei die Beklagte dafür beweispflichtig, dass Ursache des Herz-Kreislauf-Stillstandes eine innere Ursache gewesen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - BSGE 61, 127).
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Das Gericht hat vielmehr in freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) zu entscheiden, ob der Tod mit der versicherten Tätigkeit ursächlich zusammenhängt (BSG, Urteil vom 12.05.1992 - 2 RU 26/91 SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Das bedeute, dass das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein könne (Hinweis auf BSG, Urteile vom 12.06.1990 - 2 RU 58/59 und vom 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (so jetzt auch die Definition des Unfallbegriffs in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, der die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung wiedergibt; vgl. nur BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 61/79 - SozR 2200 § 548 Nr. 56; std. Rspr.).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 68/83
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
    Schließlich seien dem Kläger wegen der besonderen Situation, in der er sich befinde, Beweiserleichterungen einzuräumen; es müsse auch nicht der genaue Unfallhergang bewiesen werden, wenn sonst nachgewiesene Umstände überwiegend auf einen Versicherungsfall hinweisen würden und die ernsthafte Möglichkeit anderer Geschehensabläufe ausgeschlossen sei (Hinweis u.a. auf Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 12.06.1990 - 2 RU 58/99 - und vom 14.11.1984 - 9 B RU 68/83).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 5/15

    Die objetive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen

    Zutreffend ist daher auch, dass insoweit die - nicht auszuräumende - Möglichkeit oder hinreichende Wahrscheinlichkeit einer inneren Ursache nicht ausreicht (BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31) und dass der Unfallversicherungsträger die objektive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen für die innere Ursache trägt (vgl. dazu LSG Sachsen vom 16. September 2004 - L 2 U 35/02; LSG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 1994 - L 7 U 391/93; Köhler, ZfSH/SGB 2009, 643, 652).
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