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   OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04   

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OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04 (https://dejure.org/2004,16148)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2004 - 2 U 36/04 (https://dejure.org/2004,16148)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 2 U 36/04 (https://dejure.org/2004,16148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und "T-InterConnect" im Bereich von Netzdienstleistungen für Internet-Geschäfte; Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs trotz möglicher Stufenklage auf Leistung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und "T-InterConnect" im Bereich von Netzdienstleistungen für Internet-Geschäfte; Kennzeichnungskraft einer Marke, Ähnlichkeit der Dienstleistungen und der Zeichen als Prüfungsmerkmale zur Verwechslungsgefahr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    Dieses zu § 14 MarkenG entwickelte Begriffsverständnis findet sich im Ansatz identisch auch zu § 15 MarkenG (BGH GRUR 2002, 898 [II 1 b] - de facto; Fezer, MarkenR, 3. Aufl., § 15 MarkenG, 3; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 15, 39 und 50).

    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 4 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2002, 898 [II 1 a] - de facto; WRP 2001, 1207 - CompuNet/Com-Net).

    Die Frage ist vorliegend im Sinne der Klägerin zu bejahen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2002, 898 [II 1 b, aa] - de facto).

    Sie liegt vor, wenn die jeweilige Zeichenstärke, Zeichen- und Dienstleistungsnähe zu einer Verwechslungsgefahr dahin führen, dass das Publikum aufgrund der vorhandenen Übereinstimmungen eine organisatorische Verbindung oder einen wirtschaftlichen Zusammenhang der Betreiber annimmt (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 e cc] - Zwilling/Zwei-brüder; BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau; Fezer a.a.O. § 14, 137 und 244; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14, 752 und § 15, 42), wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Unternehmen auseinanderhalten kann, aus den sich gegenüberstehenden Zeichen aber organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert (BGH GRUR 2002, 898 [II 1 b, cc] - de facto).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    a) Die Beteiligten gehen auch insoweit von den maßgeblichen und zutreffenden Prüfungsmerkmalen zur Verwechslungsgefahr, nämlich der Trias aus Kennzeichnungskraft und aus Ähnlichkeit der Dienstleistungen und der Zeichen aus, sowie zudem von der Wechselwirkungsmöglichkeit zwischen diesen Merkmalen (vgl. etwa BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 240 - MIDAS/medAS; 2003, 1040, 1042 - Kinder; 2002, 814, 815 - Festspielhaus).

    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 4 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2002, 898 [II 1 a] - de facto; WRP 2001, 1207 - CompuNet/Com-Net).

    Sie liegt vor, wenn die jeweilige Zeichenstärke, Zeichen- und Dienstleistungsnähe zu einer Verwechslungsgefahr dahin führen, dass das Publikum aufgrund der vorhandenen Übereinstimmungen eine organisatorische Verbindung oder einen wirtschaftlichen Zusammenhang der Betreiber annimmt (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 e cc] - Zwilling/Zwei-brüder; BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau; Fezer a.a.O. § 14, 137 und 244; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14, 752 und § 15, 42), wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Unternehmen auseinanderhalten kann, aus den sich gegenüberstehenden Zeichen aber organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert (BGH GRUR 2002, 898 [II 1 b, cc] - de facto).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-216/99

    Prisco

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    Das gleiche Schicksal erfuhr auch ihre vor den nämlichen Gerichten geführte Hauptsacheklage auf wiederum Unterlassung und, nun erweiternd, auf Auskunft, jeweils bezogen auf "Netzdienstleistungen für auf Internet basierende Geschäfte" (vgl. Beiakte OLG Karlsruhe 6 U 222/99).

    Nach der auch hier vertretenen Meinung setzte die Bindung erst ab dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem OLG Karlsruhe im Hauptsacheverfahren 6 U 222/99 ein (26.07.2000), was für den hier zudem streitgegenständlichen Zeitraum davor aber eine eigene und im Übrigen gleichgerichtete Prüfung über den Verletzungscharakter der Handlung erforderlich macht.

    Insoweit macht sich der Senat die insofern für zutreffend erachteten Ausführungen des OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.07.2000 - 6 U 222/99 - zu Eigen, wenn dort u.a. ausgeführt ist, dass die angegriffenen Bezeichnung: " Geprägt [wird] durch das vorangesetzte große 'T' mit Bindestrich in der schriftbildlichen Gestaltung, wie sie sich im Verkehr als Hinweis auf die Beklagte und die von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen durchgesetzt hat.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    bb) Zudem gilt die Regel, dass bei Wort-/Bildzeichen in der Regel der Wortbestandteil prägend ist (etwa BGH U. v. 25.03.2004 - I ZR 130/01 [II 1 c, bb {1}] - EURO 2000), und ferner der Erfahrungssatz, dass ein Bezeichnungsteil, der von "sprechendem" Inhalt ist, nicht prägend sein kann (BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau); ein beschreibendes Element ist in der Regel nicht prägend (BGH WRP 1999, 936, 939 - HONKA).

    Sie liegt vor, wenn die jeweilige Zeichenstärke, Zeichen- und Dienstleistungsnähe zu einer Verwechslungsgefahr dahin führen, dass das Publikum aufgrund der vorhandenen Übereinstimmungen eine organisatorische Verbindung oder einen wirtschaftlichen Zusammenhang der Betreiber annimmt (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 e cc] - Zwilling/Zwei-brüder; BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau; Fezer a.a.O. § 14, 137 und 244; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14, 752 und § 15, 42), wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Unternehmen auseinanderhalten kann, aus den sich gegenüberstehenden Zeichen aber organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert (BGH GRUR 2002, 898 [II 1 b, cc] - de facto).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    bb) Zudem gilt die Regel, dass bei Wort-/Bildzeichen in der Regel der Wortbestandteil prägend ist (etwa BGH U. v. 25.03.2004 - I ZR 130/01 [II 1 c, bb {1}] - EURO 2000), und ferner der Erfahrungssatz, dass ein Bezeichnungsteil, der von "sprechendem" Inhalt ist, nicht prägend sein kann (BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau); ein beschreibendes Element ist in der Regel nicht prägend (BGH WRP 1999, 936, 939 - HONKA).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    a) Die Beteiligten gehen auch insoweit von den maßgeblichen und zutreffenden Prüfungsmerkmalen zur Verwechslungsgefahr, nämlich der Trias aus Kennzeichnungskraft und aus Ähnlichkeit der Dienstleistungen und der Zeichen aus, sowie zudem von der Wechselwirkungsmöglichkeit zwischen diesen Merkmalen (vgl. etwa BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 240 - MIDAS/medAS; 2003, 1040, 1042 - Kinder; 2002, 814, 815 - Festspielhaus).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    a) Die Beteiligten gehen auch insoweit von den maßgeblichen und zutreffenden Prüfungsmerkmalen zur Verwechslungsgefahr, nämlich der Trias aus Kennzeichnungskraft und aus Ähnlichkeit der Dienstleistungen und der Zeichen aus, sowie zudem von der Wechselwirkungsmöglichkeit zwischen diesen Merkmalen (vgl. etwa BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 1 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 240 - MIDAS/medAS; 2003, 1040, 1042 - Kinder; 2002, 814, 815 - Festspielhaus).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH U. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01 [B 4 a] - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2002, 898 [II 1 a] - de facto; WRP 2001, 1207 - CompuNet/Com-Net).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    Der Grund für diesen selbstständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungskräftigen Bestandteil zu verkürzen (BGH a.a.O. [II 1 b] - de facto; WRP 2002, 705, 707 - IMS; vgl. zu allem ebenso Ingerl/Rohnke a.a.O. § 15, 46).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04
    bb) Zudem gilt die Regel, dass bei Wort-/Bildzeichen in der Regel der Wortbestandteil prägend ist (etwa BGH U. v. 25.03.2004 - I ZR 130/01 [II 1 c, bb {1}] - EURO 2000), und ferner der Erfahrungssatz, dass ein Bezeichnungsteil, der von "sprechendem" Inhalt ist, nicht prägend sein kann (BGHZ 147, 56 = NJW 2002, 372, 375 - Tagesschau); ein beschreibendes Element ist in der Regel nicht prägend (BGH WRP 1999, 936, 939 - HONKA).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • EuGH, 21.11.2002 - C-23/01

    Robelco

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 209/00

    Untersagung, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zur Kennzeichnung

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30177
LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2007,30177)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2007,30177)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2007,30177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung von bestehenden Gesundheitsstörungen wie Kopf-, Hals- und Nackenschmerzen, Muskelverspannungen sowie Schwindelgefühlen als Folgen eines erlittenen Arbeitsunfalls; Sozialrechtliche Ausgestaltung der Wesentlichkeit eines Arbeitsunfalls; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernsthafte Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (so insgesamt BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen

    Insoweit wird darauf hingewiesen, dass sich die mancherorts findende Behauptung, gemäß der oben zitierten BSG-Entscheidung zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge sei eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme erforderlich (etwa: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - L 2 U 36/04 -, juris), sich zwar auf den in juris veröffentlichten Leitsatz der BSG-Entscheidung stützen kann, nicht jedoch auf die Entscheidungsgründe, in denen auch Abweichungen ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 22: "sollte [sic] ... aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erfolgen"; "Begründete Abweichungen von diesen Diagnosesystemen aufgrund ihres Alters und des zwischenzeitlichen wissenschaftlichen Fortschritts sind damit nicht ausgeschlossen.").
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 16.11.2005 - L 2 U 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72224
LSG Saarland, 16.11.2005 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2005,72224)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16.11.2005 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2005,72224)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16. November 2005 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2005,72224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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