Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 26.06.2003 | LSG Saarland, 15.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19420
OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02 (https://dejure.org/2002,19420)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2 U 4/02 (https://dejure.org/2002,19420)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2 U 4/02 (https://dejure.org/2002,19420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Prüffähigkeit von Abschlagsrechnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Prüffähigkeit von Abschlagsrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Skonto mit Einhaltung der VOB/B-Zahlungsfristen koppeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 860
  • BauR 2004, 863
  • BauR 2004, 885 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
    Dabei ist es keine Frage der Prüffähigkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit, ob die in Ansatz gebrachten Beträge zutreffend ermittelt sind (vgl. BGH NJW-RR 1999, 95 und 1541; BGH NJW 2000, 653 [BGH 28.10.1999 - VII ZR 326/98] ).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
    Die Klägerin verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie sich darauf beruft, dass die Beklagte fristgerecht nur 18.000,- DM geleistet, den unstreitig noch ausstehenden Betrag von 30.259,20 DM jedoch unverzüglich nachgezahlt hat, nachdem die Klägerin sie auf ihren Fehler hingewiesen hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1043 und NJW 1981, 2686).
  • OLG Oldenburg, 18.11.1998 - 2 U 188/98

    Grundlagenvertrag, Skonto, Agb, Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
    Dieser Abschlag sollte nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nur für den Fall gewährt werden, dass die vertraglich geschuldeten Zahlungen ausnahmslos innerhalb der Frist aus § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B geleistet würden (vgl. Senatsurteil vom 18.11.1998, OLGReport Oldenburg 1999, 100).
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
    Dabei ist es keine Frage der Prüffähigkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit, ob die in Ansatz gebrachten Beträge zutreffend ermittelt sind (vgl. BGH NJW-RR 1999, 95 und 1541; BGH NJW 2000, 653 [BGH 28.10.1999 - VII ZR 326/98] ).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
    Die Klägerin verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie sich darauf beruft, dass die Beklagte fristgerecht nur 18.000,- DM geleistet, den unstreitig noch ausstehenden Betrag von 30.259,20 DM jedoch unverzüglich nachgezahlt hat, nachdem die Klägerin sie auf ihren Fehler hingewiesen hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1043 und NJW 1981, 2686).
  • OLG Celle, 04.03.2004 - 14 U 226/03

    Wirksamkeit von Skontoabzügen oder Nachlässen; Uneingeschränkte Einhaltung der

    Einschlägig ist nur die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. März 2003 (2 U 4/02), die die gleiche Ansicht in einem vergleichbaren Fall vertreten hat.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-2 U 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23808
OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-2 U 4/02 (https://dejure.org/2003,23808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2003 - I-2 U 4/02 (https://dejure.org/2003,23808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - I-2 U 4/02 (https://dejure.org/2003,23808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
    Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
  • LG Düsseldorf, 24.03.2011 - 4b O 190/09

    Fleisch-Zerkleinerer

    Unter einer kinematischen Umkehr versteht man die Umkehr der Bewegung infolge des Wechsels des Beobachtungsorts - aus dem ruhenden Glied wird ein feststehendes Glied, aus dem feststehenden Glied wird ein ruhendes Glied (BGH GRUR 1964, 669 - Abtastnadel für eine Steckverbindung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2009, I-2 U 82/08, BeckRS 2010, 22209; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2008, I-2 U 75/06, BeckRS 2010, 21190; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2003, I-2 U 4/01, BeckRS 2008, 02517; Benkard/Scharen, PatG, 10. Auflage 2006, § 14 Rn 104 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 15.12.2004 - L 2 U 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,63369
LSG Saarland, 15.12.2004 - L 2 U 4/02 (https://dejure.org/2004,63369)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2004 - L 2 U 4/02 (https://dejure.org/2004,63369)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - L 2 U 4/02 (https://dejure.org/2004,63369)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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