Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Prüffähigkeit von Abschlagsrechnungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Prüffähigkeit von Abschlagsrechnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Skonto mit Einhaltung der VOB/B-Zahlungsfristen koppeln?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 05.12.2001 - 6 O 2237/01
- OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
- LG Hannover, 07.10.2003 - 17 O 9/03
- OLG Celle, 04.03.2004 - 14 U 226/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 860
- BauR 2004, 863
- BauR 2004, 885 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98
Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw. …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
Dabei ist es keine Frage der Prüffähigkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit, ob die in Ansatz gebrachten Beträge zutreffend ermittelt sind (vgl. BGH NJW-RR 1999, 95 und 1541; BGH NJW 2000, 653 [BGH 28.10.1999 - VII ZR 326/98] ). - BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
Die Klägerin verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie sich darauf beruft, dass die Beklagte fristgerecht nur 18.000,- DM geleistet, den unstreitig noch ausstehenden Betrag von 30.259,20 DM jedoch unverzüglich nachgezahlt hat, nachdem die Klägerin sie auf ihren Fehler hingewiesen hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1043 und NJW 1981, 2686). - OLG Oldenburg, 18.11.1998 - 2 U 188/98
Grundlagenvertrag, Skonto, Agb, Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
Dieser Abschlag sollte nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nur für den Fall gewährt werden, dass die vertraglich geschuldeten Zahlungen ausnahmslos innerhalb der Frist aus § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B geleistet würden (vgl. Senatsurteil vom 18.11.1998, OLGReport Oldenburg 1999, 100). - BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97
Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
Dabei ist es keine Frage der Prüffähigkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit, ob die in Ansatz gebrachten Beträge zutreffend ermittelt sind (vgl. BGH NJW-RR 1999, 95 und 1541; BGH NJW 2000, 653 [BGH 28.10.1999 - VII ZR 326/98] ). - BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80
Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 2 U 4/02
Die Klägerin verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie sich darauf beruft, dass die Beklagte fristgerecht nur 18.000,- DM geleistet, den unstreitig noch ausstehenden Betrag von 30.259,20 DM jedoch unverzüglich nachgezahlt hat, nachdem die Klägerin sie auf ihren Fehler hingewiesen hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1043 und NJW 1981, 2686).
- OLG Celle, 04.03.2004 - 14 U 226/03
Wirksamkeit von Skontoabzügen oder Nachlässen; Uneingeschränkte Einhaltung der …
Einschlägig ist nur die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. März 2003 (2 U 4/02), die die gleiche Ansicht in einem vergleichbaren Fall vertreten hat.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-2 U 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Gelenkverbinderelemente
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil). - BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
- BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil). - BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil). - BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88
Schutzbereich eines Patents
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 2 U 4/02
Ein Abwandlung vom Wortlaut fällt als äquivalent in den Schutzbereich des Patents, wenn dadurch das durch die Erfindung gelöste technische Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird und der Durchschnittsfachmann diese gleichwirkenden Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in der Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; 1994, 597, 599 - Zerlegevorrichtung), und zwar derart, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffhohlprofil).
- LG Düsseldorf, 24.03.2011 - 4b O 190/09
Fleisch-Zerkleinerer
Unter einer kinematischen Umkehr versteht man die Umkehr der Bewegung infolge des Wechsels des Beobachtungsorts - aus dem ruhenden Glied wird ein feststehendes Glied, aus dem feststehenden Glied wird ein ruhendes Glied (BGH GRUR 1964, 669 - Abtastnadel für eine Steckverbindung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2009, I-2 U 82/08, BeckRS 2010, 22209; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2008, I-2 U 75/06, BeckRS 2010, 21190; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2003, I-2 U 4/01, BeckRS 2008, 02517;… Benkard/Scharen, PatG, 10. Auflage 2006, § 14 Rn 104 m.w.N.).
Rechtsprechung
LSG Saarland, 15.12.2004 - L 2 U 4/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)