Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14   

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https://dejure.org/2014,41168
OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2014,41168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2014 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2014,41168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2014,41168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Einspeisevergütung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2014 verpflichtet allein den Anlagenbetreiber

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 Nr 1 EEG 2012, § 6 Abs 6 EEG 2012, § 17 Abs 1 EEG 2012, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 EEG 2014, § 19 Abs 1 EEG 2014
    Anspruch des Photovoltaikanlagenbetreibers auf Einspeisevergütung: Nachweis der Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung; Vorrang der Regelungen des EEG vor den allgemeinen Regelungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Einspeisevergütung

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Einspeisevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwclegal.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Zu technischen Einrichtungen für Einspeisemanagement

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Halle, 31.01.2008 - 12 O 64/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14
    Seit dem EEG 2012 und auch unter der Geltung des EEG 2014 kann also der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber eine Installation der entsprechenden Fernsteuereinrichtung bei allen nach dem 1. Januar 2012 angeschlossenen EEG-Anlagen beanspruchen (vgl. Salje , EEG, 6. Aufl. 2012, § 6 Rz. 10; anders noch zum früheren Recht LG Halle, Urteil vom 31. Januar 2008, Az.: 12 O 64/07 = ZNER 2008, 84 f.).
  • KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12

    Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14
    Aus den Wortlauten der § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 geht ausdrücklich hervor, dass der Gesetzgeber seit dem EEG 2012 und auch im EEG 2014 die technischen Vorgaben nicht mehr als Ausnahmen von der Anschlusspflicht sieht, sondern als echte Anlagenbetreiberpflichten (so auch KG Berlin, Urteil vom 9. Juli 2012, Az.: 23 U 71/12 = ZNER 2012, 516 ff.; ferner Schäfermeier , in: Reshöft/Schäfermeier, EEG, 4. Aufl. 2014, § 6 Rz. 8; Altrock , in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl. 2013, § 6 Rz. 12; Salje , EEG, 6. Aufl. 2012, § 6 Rz. 6 ff.).
  • BGH, 14.01.2020 - XIII ZR 5/19

    Streit um die Rückzahlung von Einspeisevergütungen für Solaranlagen:

    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 eine technische Einrichtung erfordert, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert zumindest stufenweise verringern kann, ohne die Anlage ganz abschalten zu müssen (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 U 4/14, juris Rn. 65 f.; Altrock in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl., § 6 Rn. 16; Salje, EEG 2012, 6. Aufl., § 6 Rn. 7; Cosack in Frenz/Müggenborg, EEG, 3. Aufl., § 6 Rn. 15; offener: Salje, EEG 2014, 7. Aufl., § 9 Rn. 3; aA Schäfermeier in Reshöft/Schäfermeier, EEG, 4. Aufl., § 6 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15

    Schleswig-Holsteinische Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung

    Diese Bestimmungen liefen leer, wenn der Anlagenbetreiber den vom Netzbetreiber zurückgeforderten Betrag seinerseits wieder bereicherungsrechtlich zurückverlangen könnte (so zu § 17 Abs. 1 EEG 2012 OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2014 ­ 2 U 4/14 ­ Rn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2019 - 27 U 8/17

    Zahlung und Rückzahlung von Einspeisevergütung nach dem EEG

    Nach Auffassung des Senats ist der Begriff des Reduzierens in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 dahingehend auszulegen, dass eine mehrstufige oder stufenlose Reduzierung der Einspeiseleistung, jedenfalls aber eine Regelungsmöglichkeit gefordert wird, die über ein bloßes Abschalten der Anlage hinausgeht (so im Ergebnis auch Salje, EEG 2012, 6. Aufl. 2012, § 6 EEG Rn. 7; Cosack in: Frenz / Müggenborg, EEG, 3. Aufl., § 6 EEG Rn. 15; Schumacher in: Säcker (Hrsg.), Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Aufl. 2014, § 6 EEG Rn. 15; s. OLG Stuttgart, Urteil v. 23.10.2014, 2 U 4/14, juris Rn. 65 mwN).
  • LG Duisburg, 02.02.2017 - 4 O 99/16
    Vielmehr ist jedenfalls ein stufenweises Herunterfahren der Einspeiseleistung erforderlich (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2014 - Az. 2 U 4/14, BGH, Urteil vom 18.11.2015 - Az. VIII ZR 304/14, Altrock in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Auflage 2013, Rn. 16).
  • OLG Koblenz, 13.07.2015 - 1 U 123/15

    Vergütungsanspruch bei fehlender betriebsbereiter Fernsteuereinrichtung einer

    Die - fristgerechte - Bereitstellung der Fernsteuereinrichtung oblag als eigene Verpflichtung aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 4 EEG 2012) der Klägerin als Betreiberin einer (Groß-)Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt; sie hatte auch die erforderlichen Informationen ("technischer Rahmen") bei der Beklagten als Netzbetreiberin einzuholen (arg e § 6 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 EEG 2012; KG ZNER 2012, 516; OLG Stuttgart ZNER 2015, 55 Tz. 67 ff.).
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Rechtsprechung
   BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R   

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https://dejure.org/2015,4011
BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R (https://dejure.org/2015,4011)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R (https://dejure.org/2015,4011)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - B 2 U 4/14 R (https://dejure.org/2015,4011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Ebenso erstrecke sich der Schutz der Eigentumsgarantie nicht rückwirkend auf Erwerbstatbestände, die vor dem Beitritt im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegt und vom Gesetzgeber der ehemaligen DDR rechtlich ausgestaltet worden waren (unter Bezugnahme auf BVerfG vom 30.10.1993 - 1 BvL 42/92 - SozR 3-8560 § 26 Nr. 1 - Juris RdNr 38).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Erforderlich sind Rechtsausführungen, die aus seiner Sicht geeignet sind, zumindest einen der das angefochtene Urteil tragenden Gründe in Frage zu stellen (vgl BSG vom 18.6.2002 - B 2 U 34/01 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 mwN = NZS 2003, 111 [BSG 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R]).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 23/10 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Durchsicht und Prüfung des

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Dies zeigt, dass er sich mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils des LSG, in dem sämtliche in dem gehaltenen Vortrag des Klägers angeführten Argumente abgehandelt werden, und den besonderen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens in keiner Weise auseinandergesetzt hat (vgl hierzu auch BSG vom 30.3.2011 - B 12 KR 23/10 R - Die Beiträge, Beilage 2011, 254 jeweils mwN; s auch BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 21/11 R - NZS 2013, 639 bis 640).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 2/93
    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Da es eines Eingehens auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung bedarf, vermag allein der Hinweis auf die vor der Zustellung des beanstandeten Urteils eingereichten Schriftsätze die Revision nicht zu begründen (BSG vom 8.12.1992 - 10 RKg 2/93 - Juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 21/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - mangelhafte

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Dies zeigt, dass er sich mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils des LSG, in dem sämtliche in dem gehaltenen Vortrag des Klägers angeführten Argumente abgehandelt werden, und den besonderen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens in keiner Weise auseinandergesetzt hat (vgl hierzu auch BSG vom 30.3.2011 - B 12 KR 23/10 R - Die Beiträge, Beilage 2011, 254 jeweils mwN; s auch BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 21/11 R - NZS 2013, 639 bis 640).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente eines Bestandsunfallrentners mit Rente aus

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Bereits aus der Rechtsprechung des BSG folge, dass die gegenüber den Leistungen mit Anknüpfungspunkt in den alten Bundesländern geringere Höhe des anzusetzenden JAV mit der Folge niedriger Verletztenrente im Hinblick auf die im Zuge der Wiedervereinigung notwendigen Vorschriften zur Überführung von Ansprüchen des Beitrittsgebiets in das Recht zum Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland sachlich gerechtfertigt sei und daher auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliege (unter Bezugnahme auf BSG vom 29.7.2004 - B 4 RA 51/03 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 5 - Juris RdNr 21 f).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    Notwendig ist also, dass der Revisionsführer die Gründe dafür darlegt, dass das LSG sein Urteil auf eine Verletzung von Bundesrecht gestützt habe, und es ist mit rechtlichen Erwägungen aufzuzeigen, dass und weshalb die Rechtsansicht des Tatsachengerichts nicht geteilt wird (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 11 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 4813/13

    Jahresarbeitsverdienst für Bestandsrenten (Altfälle) aus DDR-Zeit -

    Auszug aus BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R
    L 3 U 4813/13 (LSG Baden-Württemberg).
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Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2014 - B 2 U 4/14 BH   

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https://dejure.org/2014,14661
BSG, 26.05.2014 - B 2 U 4/14 BH (https://dejure.org/2014,14661)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2014 - B 2 U 4/14 BH (https://dejure.org/2014,14661)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - B 2 U 4/14 BH (https://dejure.org/2014,14661)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 15.12.2014 - B 2 U 11/14 BH
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH -, durch Beschluss vom 26.6.2014 - B 2 U 6/14 BH - sowie durch Beschluss vom 13.8.2014 - B 2 U 8/14 BH - die Anträge des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
  • BSG, 13.08.2014 - B 2 U 8/14 BH
    Gründe: 1 Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH - sowie durch Beschluss vom 26.6.2014 - B 2 U 6/14 BH - die Anträge des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 6/14 BH
    Gründe: 1 Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH - den Antrag des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2014 - B 2 U 4/14 S   

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https://dejure.org/2014,26957
BSG, 21.08.2014 - B 2 U 4/14 S (https://dejure.org/2014,26957)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2014 - B 2 U 4/14 S (https://dejure.org/2014,26957)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2014 - B 2 U 4/14 S (https://dejure.org/2014,26957)
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,77963
OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2015,77963)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.04.2015 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2015,77963)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. April 2015 - 2 U 4/14 (https://dejure.org/2015,77963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Prüfungs- und Hinweispflichten in Bezug auf Nachfolgegewerke!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfungs- und Hinweispflichten für Nachfolgegewerke

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Prüfungs- und Hinweispflichten für Nachfolgegewerke! (IBR 2018, 385)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14
    Selbst wenn man dieses anders sähe, sei die Leistung unter Hinweis auf BGH Baurecht 2006, 2040, mangelhaft.
  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14
    Eine analoge Anwendung § 25 HGB auf ein nicht vollkaufmännisches Unternehmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 92, 112 ff.).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14
    Dies ergebe sich auch nicht aus der Blockheizkraftwerkentscheidung des BGH (Baurecht 2008, 344).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.04.2015 - 2 U 4/14
    Im Gegensatz zu den Entscheidungen des BGH (Baurecht 1987, 84; 90, 209) in denen er angenommen hat, dass die dortigen Beklagten die Sache offensichtlich als eigene Angelegenheit behandelt haben, liegen weitere Umstände, als die Nichtgeltendmachung der Passivlegitimation im Beweissicherungsverfahren, die eine Treuwidrigkeit bzw. den Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens begründen könnten, hier nicht vor.
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