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   OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17   

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OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,39344)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,39344)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,39344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Kein Rücktritt vom Neuwagenkauf wegen Manipulationssoftware - VW-Abgasskandal

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 323 Abs 1 BGB, § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 363 BGB, § 434 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware; Beweislastverteilung hinsichtlich der Erheblichkeit der Pflichtverletzung; Unzumutbarkeit der Nachbesserung wegen eines zuzurechnenden arglistigen Verhaltens

  • verkehrslexikon.de

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung wegen eines zuzurechnenden arglistigen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schummeldiesel als unerheblichen Mangel - Urteil hebt auf Kosten für Software-Update ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 376
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Es kann dahinstehen, ob das vom Kläger gekaufte Neufahrzeug im Hinblick auf die darin verwendete Motorsteuerungssoftware, die das KBA aufgrund der von VW zur Verfügung gestellten Informationen als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2, Art. 3 Ziff. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gewertet hat (vgl. Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste -, "Überblick über rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Rückruf von Kraftfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt", veröffentlicht u.a. unter https://www.bundestag.de/blob/487662/.../wd-5-102-16-pdf-data.pdf, S. 4 m.N.), mit einem Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB behaftet ist (dafür - ohne nähere Begründung - OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 6, juris; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, Rn. 33, juris).

    35 Entgegen der Auffassung des Klägers muss sich der Vertragshändler das Wissen der Herstellerin nicht zurechnen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, Rn. 34, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 8, juris), weil diese nach gefestigter Rechtsprechung nicht ihre Erfüllungsgehilfin bei der Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung ist (BGH, Urt. v. 02.04.2014, VIII ZR 46/13, NJW 2014, 2183 Tz 31 m.w.N, s. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn 1247).

  • OLG Hamm, 05.01.2017 - 28 U 201/16

    "Abgasskandal"

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Es kann dahinstehen, ob das vom Kläger gekaufte Neufahrzeug im Hinblick auf die darin verwendete Motorsteuerungssoftware, die das KBA aufgrund der von VW zur Verfügung gestellten Informationen als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2, Art. 3 Ziff. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gewertet hat (vgl. Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste -, "Überblick über rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Rückruf von Kraftfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt", veröffentlicht u.a. unter https://www.bundestag.de/blob/487662/.../wd-5-102-16-pdf-data.pdf, S. 4 m.N.), mit einem Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB behaftet ist (dafür - ohne nähere Begründung - OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 6, juris; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, Rn. 33, juris).

    35 Entgegen der Auffassung des Klägers muss sich der Vertragshändler das Wissen der Herstellerin nicht zurechnen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, Rn. 34, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 8, juris), weil diese nach gefestigter Rechtsprechung nicht ihre Erfüllungsgehilfin bei der Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung ist (BGH, Urt. v. 02.04.2014, VIII ZR 46/13, NJW 2014, 2183 Tz 31 m.w.N, s. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn 1247).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zwar regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen, wenn die Ursache der Fehlfunktion eines Motors trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche noch nicht ermittelt (BGH, Urteil vom 09. März 2011 - VIII ZR 266/09 -, Rn. 18, juris), die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mithin ungeklärt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10 -, Rn. 21, juris).

    Nach der gesetzlichen Systematik ist vielmehr der Käufer beweisbelastet dafür, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache (§ 434 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 446 Satz 1 BGB) vorlag und dieser trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiter vorhanden ist (BGH, Urteil vom 09. März 2011 - VIII ZR 266/09 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Diese Erheblichkeitsschwelle des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB wird erst bei einem Mängelbeseitigungsaufwand überschritten, der mehr als fünf Prozent des Kaufpreises beträgt (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13 -, BGHZ 201, 290-310, Rn. 18 ff. m. zahlr. w. N., Rn. 30).
  • BGH, 01.04.2014 - XI ZR 171/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Die abweichenden Behauptungen des Klägers erweisen sich vor diesem Hintergrund als "ins Blaue hinein" aufgestellt, weshalb die mit der Berufung als rechtsfehlerhaft unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu unterbleiben hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01. April 2014 - XI ZR 171/12 -, Rn. 15, juris m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    35 Entgegen der Auffassung des Klägers muss sich der Vertragshändler das Wissen der Herstellerin nicht zurechnen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, Rn. 34, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 8, juris), weil diese nach gefestigter Rechtsprechung nicht ihre Erfüllungsgehilfin bei der Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung ist (BGH, Urt. v. 02.04.2014, VIII ZR 46/13, NJW 2014, 2183 Tz 31 m.w.N, s. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn 1247).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zwar regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen, wenn die Ursache der Fehlfunktion eines Motors trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche noch nicht ermittelt (BGH, Urteil vom 09. März 2011 - VIII ZR 266/09 -, Rn. 18, juris), die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mithin ungeklärt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Auch ein Fall der vorübergehenden objektiven, der endgültigen Unmöglichkeit gleichzusetzenden Unmöglichkeit, die das Erreichen des Vertragszwecks in Frage gestellt und ein Festhalten am Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses unzumutbar gemacht hätte (vgl. BGHZ 83, 197), liegt hier jedenfalls im Hinblick auf die fehlende Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeugs und die von Seiten des KBA und der Herstellerin gemäß dem bereits im Rücktrittszeitpunkt von der Beklagten angesprochenen Maßnahmenplan zeitnah angestrebte Nachbesserungslösung nicht vor.
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Dies gilt insbesondere, aber nicht nur dann, wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer selbst oder unter dessen Anleitung im Wege der Mängelbeseitigung erfolgen soll (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2006 - V ZR 249/05 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise aber dann, wenn der Gläubiger die Nachfrist nur zum Schein gesetzt oder zu erkennen gegeben hat, dass er die Leistung keinesfalls annehmen werde, selbst wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden sollte (zu allem BGH, Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84 -, Rn. 21 ff., juris).
  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Ausgehend von diesen weitgefassten Bestimmungen handelt es sich auch bei der im Fahrzeug des Klägers installierten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG (vgl. auch OLG Koblenz - 2. Zivilsenat - Beschluss vom 27. September 2017, 2 U 4/17, NJW-RR 2018, 376).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    (b) Ausgehend von diesen weitgefassten Bestimmungen dürfte es sich auch bei der im Fahrzeug des Klägers installierten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG handeln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 2; OLG Koblenz, NJW-RR 2018, 376 Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, juris Rn. 1; Führ, NVwZ 2017, 265, 266; Legner, VuR 2018, 251, 253; Harriehausen, NJW 2018, 3137, 3140).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Denn die Voraussetzungen des § 438 Abs. 3 Satz 1 BGB liegen mangels arglistigen Verschweigens des geltend gemachten Mangels durch die Beklagte (siehe oben) und - weil der Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13 -, juris Rn. 31 mwN) - mangels Zurechnung eines arglistigen Verschweigens durch die Beklagte Ziff. 2 (ebenso OLG München, Urteil vom 3. Juli 2019 - 3 U 4029/18 -, juris Rn. 37; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 5 U 82/17 -, juris Rn. 8 ff. mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. September 2017 - 2 U 4/17 -, juris Rn. 35 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 1-22 U 52/17 -, juris Rn. 12) nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21882
OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2018,21882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2018 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2018,21882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2018,21882)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 1, 3 Nr. 29c, 3 Nr. 37, 20 Abs. 1, 46 Abs. 1, 2, 3 EnWG, Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 3 GG, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, §§ 134, 241 Abs. 2 BGB
    Reichweite des Anspruchs auf Übereignung von Leitungen und Anlagen bei Netzübernahme

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 EnWG, § 3 Nr 29c EnWG, § 3 Nr 37 EnWG, § 20 Abs 1 EnWG, § 46 Abs 1 EnWG
    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- und Hochspannungsebene sowie der Umspannebene Hochspannung/Mittelspannung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 ; BGB § 242 ; ZPO § 256
    Umfang des Übereignungsanspruchs gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG

  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 ; BGB § 242 ; ZPO § 256

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übereignungsanspruch des Neukonzessionärs umfasst auch Verteilungsanlagen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Übertragung der Hochdruck- und Hochspannungsnetze im Gemeindegebiet Stuttgart

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung der Hochdruck- und Hochspannungsnetze im Gemeindegebiet Stuttgart

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe nach § 46 EnWG auch für Hochspannungs- und Hochdruckleitungen! (VPR 2019, 65)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Der Übertragungsanspruch sei unabhängig von weiteren Umständen jedenfalls dann begründet, wenn an die streitigen Stromverteilungsanlagen Großkunden unmittelbar angeschlossen seien (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Stromnetz Homberg, Rn. 34).

    Die Vorschrift verstößt nicht wegen der angeblich fehlenden "Junktim-Klausel" gegen Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG, denn bei der Regelung in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG zur Übereignungspflicht handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG und nicht um eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, juris Rn. 29 - Stromnetz Homberg ).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Regelung in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG die zulässigen Grenzen überschreitet (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg -, juris Rn. 29).

    Die Wirksamkeit des Konzessionsvertrags ist Voraussetzung für den Überlassungsanspruch nach § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg - Rn. 50).

    Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die Gemeinde alle Bewerber um die Konzession in Textform über ihre beabsichtigte Auswahlentscheidung unterrichtet und den Konzessionsvertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information abschließt (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 108f - Stromnetz Berkenthien -, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 58 - Stromnetz Homberg ).

    In den vom BGH entschiedenen Fällen zu § 20 GWB a.F. ging es um die Entscheidungskriterien der Gemeinde und deren Gewichtung (Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35, Stromnetz Berkenthien ; Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 73, Stromnetz Heiligenhafen ; Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 52, Stromnetz Homberg ).

    Die maßgeblichen Grundsätze zum Inhalt des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG ergeben sich aus der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 03.06.2014 zum Stromnetz Homberg (EnVR 10/13).

    Der BGH hat im Urteil vom 03.06.2014 (EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg -, Rn. 39) ausgeführt, dass § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG die Sicherung des effektiven Wettbewerbs um das örtliche Verteilernetz bezweckt und deshalb der Begriff der notwendigen Verteilungsanlagen "eher weit" auszulegen sei.

  • LG Stuttgart, 20.12.2016 - 41 O 58/15

    Energierecht: Anspruch des Neukonzessionärs auf Übereignung von Hochspannungs-

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2016, Az. 41 O 58/15 KfH, wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2016, Az.: 41 O 58/15 KfH, aufzuheben und die Klage der Klägerin abzuweisen,.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2016, Az.: 41 O 58/15 KfH, aufzuheben und die Sache an das Landgericht Stuttgart zurückzuverweisen.

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die Gemeinde alle Bewerber um die Konzession in Textform über ihre beabsichtigte Auswahlentscheidung unterrichtet und den Konzessionsvertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information abschließt (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 108f - Stromnetz Berkenthien -, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 58 - Stromnetz Homberg ).

    In den vom BGH entschiedenen Fällen zu § 20 GWB a.F. ging es um die Entscheidungskriterien der Gemeinde und deren Gewichtung (Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35, Stromnetz Berkenthien ; Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 73, Stromnetz Heiligenhafen ; Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 52, Stromnetz Homberg ).

  • BGH, 14.04.2015 - EnZR 11/14

    Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages: Reichweite des Auskunftsanspruchs einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    In dem Urteil des BGH im Fall "Gasnetz Springe" habe der BGH explizit betont, wie wichtig eine umfassende Information der Bewerber in einem Konzessionsverfahren für die Etablierung des vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerbs um das Netz sei (BGH, Urteil vom 14.04.2015, EnZR 11/14, Rn. 16).

    Die von der Klägerin begehrten Auskünfte entsprechen inhaltlich den Informationsansprüchen, die Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur in ihrem gemeinsamen Leitfaden für eine Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für erforderlich halten und daher als vom Informationsanspruch der Gemeinde nach § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG umfasst ansehen (Leitfaden, Rn. 40; zu den kalkulatorischen Restwerten ausdrücklich BGH, Urteil vom 14.04.2015, EnZR 11/14 - Gasnetz Springe -, Rn.14 ff).

  • OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13

    Anwendbarkeit des EnWG 2005 auf Vertragsschluss vor dem 4. August 2011 unabhängig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Aus dem gleichen Grund liegt auch kein Widerspruch zu dem von der Beklagtenseite in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des OLG Naumburg vom 11.09.2014 (2 U 122/13 (EnWG)) vor.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der Neukonzessionär keinen geringeren Auskunftsanspruch (OLG Frankfurt, aaO., Rn. 85 f; OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 122/13 (EnWG), juris Rn. 58 f).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    In den vom BGH entschiedenen Fällen zu § 20 GWB a.F. ging es um die Entscheidungskriterien der Gemeinde und deren Gewichtung (Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35, Stromnetz Berkenthien ; Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 73, Stromnetz Heiligenhafen ; Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 52, Stromnetz Homberg ).
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Deshalb unterfällt auch ein "Strahlennetz", bei dem die Leitungen strahlenförmig von einem Punkt in verschiedene Richtungen ausgehen, dem Netzbegriff (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 68/10 -, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus einer selbständigen Nebenpflicht gem. § 241 Abs. 2 BGB zum gesetzlichen Schuldverhältnis nach § 46 Abs. 2 EnWG (vgl. Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur, aaO., Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, Az. 11 U 36/10 (Kart), juris Rn. 85), darüber hinaus möglicherweise auch aus einer stillschweigenden Abtretung des nach § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG bestehenden Auskunftsanspruchs der Gemeinde S. (OLG Frankfurt, aaO., Rn. 86).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Aus dem "Atom-Beschluss" des BVerfG vom 06.12.2016 (1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG - 1 BvR 321/12 (anhängig)
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17
    Aus dem "Atom-Beschluss" des BVerfG vom 06.12.2016 (1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1456/12

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bezüglich des

  • BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZNER 2018, 435 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, die Klage sei zulässig.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

    Sie sind ortsfest, so dass nicht erst im Vollstreckungsverfahren geklärt werden müsste, was zum Leistungsgegenstand gehört (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2018, Az: 2 U 4/17 - Anlage BK 8, S. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.10.2017 - 2 U 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67764
OLG Koblenz, 09.10.2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,67764)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,67764)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 2 U 4/17 (https://dejure.org/2017,67764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2017 - B 2 U 4/17 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5338
BSG, 02.02.2017 - B 2 U 4/17 R (https://dejure.org/2017,5338)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2017 - B 2 U 4/17 R (https://dejure.org/2017,5338)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - B 2 U 4/17 R (https://dejure.org/2017,5338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BSG, 07.03.2017 - B 2 U 4/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7668
BSG, 07.03.2017 - B 2 U 4/17 B (https://dejure.org/2017,7668)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2017 - B 2 U 4/17 B (https://dejure.org/2017,7668)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2017 - B 2 U 4/17 B (https://dejure.org/2017,7668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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