Rechtsprechung
KG, 01.02.1996 - 2 U 4257/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R
Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von …
Dies bedeutet, daß bei der vom Kläger gewünschten Zahlungsart der Übersendung von US-$-Schecks an seinen Wohnort der Leistungserfolg zwar erst mit der Einlösung der Schecks eintritt, das Veruntreuungsrisiko hingegen nach der Gefahrübergangsregelung des § 270 Abs. 1 BGB auf den Gläubiger (hier: den Kläger) übergeht, sobald der Scheck bei der von ihm angegebenen Anschrift eingegangen ist (vgl Urteile des KG Berlin vom 1. Februar 1996 - 2 U 4257/95 - und des OLG Celle vom 29. Mai 1996 - 9 U 207/95 -).