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   OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09   

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OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden

  • RA Kotz

    Hausverkauf - Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglisthaftung des Verkäufers bei Feuchtigkeitsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Was man beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie beachten sollte // Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feuchtigkeitsschäden beim Hauskauf: Arglistiges Verschweigen? (IMR 2010, 110)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 989
  • NZM 2011, 491
  • BauR 2010, 668
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; BGH, NJW-RR 1992, 333 ).

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; BGH, NJW-RR 1992, 333 ).

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 05.03.1993 - V ZR 140/91 - NJW 1993, 1703 ff. zur Haftung wegen unterlassenen Hinweises auf Anzeichen möglicher verdeckter Mängel geht fehl.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der

    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Mangel in der Außenabdichtung zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11

    Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des

    Das Landgericht hat weiter nicht hinreichend beachtet, dass im Einzelfall - etwa bei Feuchtigkeitsschäden - eine Offenbarungspflicht schon dann besteht, wenn der Verkäufer mit dem Auftreten von Schäden einer bestimmten Art rechnet, also einen bestimmten Verdacht hat (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004 18 Rn. 13; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989; BGH LM § 463 Nr. 8 für den Fall des Verdachts der Trocken- und Nassfäule).

    Der Verkäufer muss nämlich nicht nur ihm bekannte (verdeckte) Mängel von sich aus offenbaren, er muss, etwa bei Feuchtigkeitsschäden, bereits einen bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel offenbaren (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 18, OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989).

  • OLG Koblenz, 20.12.2018 - 1 U 287/18

    Rechte des Käufers eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses wegen

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00608 = BauR 2013, 647 (LS) = MDR 2013, 205 ); Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NZM 2011, 491 ).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. OLG Koblenz Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00608 = BauR 2013, 647 (LS) = MDR 2013, 205 ); Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NZM 2011, 491 ).

  • OLG Koblenz, 12.06.2015 - 10 U 755/14

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG K., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 24. Januar 2013 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 25. Februar 2013 - 3 U 846/12 - Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08 - und 20. Februar .2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG K., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 24. Januar 2013 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 25. Februar 2013 - 3 U 846/12 - Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08 - und 20. Februar .2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ).

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 3 U 438/14

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Ausschluss der Sachmängelgewährleistung und

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332 f.; OLG Koblenz, Hinweisverfügungen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2009, 2 U 422/08, vom 20. Februar 2009, 2 U 848/08; vom 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491 ff.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 4. Oktober 2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.Dezember 2012, 2 U 1020/11, BauR 2013, 647; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26. Februar 2013, 3 U 916/12, NZBau 2013, 434).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 14. Juni 1996 - V ZR 105/95 - NJW-RR 1996, 1332 f.; OLG Koblenz, Hinweisverfügungen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08, vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491 ff.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04. Oktober 2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.Dezember 2012 - 2 U 1020/11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26. Februar 2013 - 3 U 916/12).

  • OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines dem Käufer

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).

  • OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12

    Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Festhaltung OLG Koblenz, 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020 /11, 19. Januar 2009, 2 U 422/08, 20. Februar 2009, 2 U 848/08 und 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - und 20.02.2009 - 2 U 848/08; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989).

  • OLG Koblenz, 26.02.2013 - 3 U 916/12

    Bauträgervertrag: Verjährung der Mängelansprüche; Arglisthaftung wegen der

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Januar 2013 und Beschluss vom 25. Februar 2013, 3 U 846/12; Beschluss vom 4. Oktober 2012/13. Dezember 2012, 2 U 1020/11, BeckRS 2013, 00609; Beschluss vom 19. Januar 2009, 2 U 422/08, BeckRS 2009, 87833 und vom 20. Februar 2009, 2 U 848/08, BeckRS 2009, 87836; vom 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Oberlandesgericht Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020/11 - BeckRS 2013, 00609; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491).

  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 3 U 1122/12

    Hauskaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens eines Blitzeinschlags in den

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; 19. Januar 2009, 2 U 422/08; 20. Februar 2009, 2 U 848/08; 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020/11 und 9. Februar 2006, 5 U 1111/05, IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; Beschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333; IBR 2002, 383; Senatsbeschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).
  • LG Mönchengladbach, 09.02.2018 - 1 O 443/13

    Mindestwärmeschutz, Sachmangel, arglistiges Verschweigen,

  • LG Berlin, 06.02.2019 - 21 O 167/18

    Feuchte Keller in alten Bestandsgebäuden sind nicht immer ein Mangel!

  • OLG Koblenz, 25.02.2013 - 3 U 846/12

    Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens

  • LG Augsburg, 04.04.2014 - 32 O 2105/13

    Rückabwicklungsanspruch Grundstückskaufvertrag bei vorvertraglicher

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