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OLG Zweibrücken, 30.05.1997 - 2 U 45/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem …
Da die Beklagte während des Bestehens des Streitpatents dieses bei ihrer Produktion in Sch. genutzt hat (vgl. die obigen Ziffern 1 und 2 dieser Entscheidungsgründe) und der Teil des Streitpatents, der von ihr genutzt worden ist, auf einer freigewordenen und nicht auf sie übertragenen Diensterfindung des Klägers beruht (vgl. die obigen Ziffern 2 und 3 dieser Entscheidungsgründe), ist sie gemäß §§ 988, 812, 818 BGB zum Ersatz des Wertes der Nutzungen verpflichtet (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 2 U 45/96), so dass dies entsprechend dem Feststellungsbegehren des Kläger zu II. festzustellen war. - OLG Stuttgart, 09.05.2000 - 2 W 25/00
Änderungen der Streitwertfestsetzung im Verfügungsverfahren, Fristbeginn
Geschäftsnummer: 2 W 25/2000 2 U 45/96 2 KfH O 1861/95 LG Ravensburg.Die Berufung der Antragsgegnerin wurde vom Senat mit Urteil vom 26.07.1996 - 2 U 45/96 - zurückgewiesen.