Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20   

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https://dejure.org/2021,13354
OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Gebrauchsmusterverletzung Lenkungssteuereinrichtung für einen Roller mit zwei Vorderrädern Gebrauchsmustergemäße Funktion eines Gleitschlitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kosten für zweiten Testkauf bei Schutzrechtsverletzung nicht erstattungsfähig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kosten für zweiten Testkauf bei Schutzrechtsverletzung regelmäßig nicht erstattungsfähig da erster Testkauf zur Feststellung der Schutzrechtsverletzung ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Zwar kann nicht unbesehen auf das allgemein- oder fachsprachliche Verständnis eines im Anspruch verwendeten Begriffes abgestellt werden; denn der Fachmann bleibt bei einer rein philologischen Betrachtung nicht stehen, sondern berücksichtigt den technischen Sinn eines Merkmals im Gesamtkonzept der Lösung (vgl. zum Patentrecht: BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2021 - I-2 U 18/19 - Stellglied).

    Vielmehr muss er sich am Anspruch orientieren, der mit allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für seine Überlegungen bildet (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 - V-förmige Führungsanordnung).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Allerdings darf eine funktionale Betrachtungsweise nicht dazu führen, dass ein Begriff in einer Weise ausgelegt wird, die mit dem Wortsinn nicht mehr in Einklang zu bringen ist (BGH, GRUR 2016, 921, 923 - Pemetrexed; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 186 - WC-Sitzgelenk; Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).

    Vielmehr muss er sich am Anspruch orientieren, der mit allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für seine Überlegungen bildet (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 - V-förmige Führungsanordnung).

    Zwar ist eine Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Anspruch aufgenommen worden ist (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2021 - I-2 U 18/19 - Stellglied).

    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Die Auffindbarkeit der abgewandelten Lösung liegt dann vor, wenn die bereits bei der Auslegung des Anspruchs heranzuziehenden Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachwelt bei der Befassung mit dem Schutzrecht die Bewertung erlauben, dass aus fachlicher Sicht von einem oder einzelnen Merkmalen des Anspruchs abgesehen und stattdessen ein oder mehrere bestimmte andere der Fachwelt zur Verfügung stehende Mittel eingesetzt werden können (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 109).

    Sie muss von ihm als sinnhaft hingenommen werden und darf bei der Suche nach einem gleichwirkenden Austauschmittel in ihrer sachlichen Berechtigung nicht (wieder) infrage gestellt werden (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).

  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Vielmehr muss er sich am Anspruch orientieren, der mit allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für seine Überlegungen bildet (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 - V-förmige Führungsanordnung).

    Eine Orientierung am Anspruch kann regelmäßig nicht mit der Begründung verneint werden, der Schutzrechtsinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung festgelegt (BGH, GRUR 2016, 1254 - V-förmige Führungsanordnung).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Vielmehr muss er sich am Anspruch orientieren, der mit allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für seine Überlegungen bildet (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 - V-förmige Führungsanordnung).

    Zwar ist eine Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Anspruch aufgenommen worden ist (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Zwar kann nicht unbesehen auf das allgemein- oder fachsprachliche Verständnis eines im Anspruch verwendeten Begriffes abgestellt werden; denn der Fachmann bleibt bei einer rein philologischen Betrachtung nicht stehen, sondern berücksichtigt den technischen Sinn eines Merkmals im Gesamtkonzept der Lösung (vgl. zum Patentrecht: BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I).

    Demgegenüber finden sich im Klagegebrauchsmuster - das sein eigenes Lexikon darstellt (vgl. BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube) - keine Anhaltspunkte dafür, dass "Schlitz" in einem abweichenden Sinne verstanden werden könnte - also, dass etwas anderes als eine schmale längliche Öffnung, Spalt oder Nut als Schlitz beansprucht ist.

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Allerdings darf eine funktionale Betrachtungsweise nicht dazu führen, dass ein Begriff in einer Weise ausgelegt wird, die mit dem Wortsinn nicht mehr in Einklang zu bringen ist (BGH, GRUR 2016, 921, 923 - Pemetrexed; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 186 - WC-Sitzgelenk; Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2021 - I-2 U 18/19 - Stellglied).

  • LG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4a O 55/19

    Kinderoller II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    Die Berufung gegen das am 15.09.2020 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 55/19) wird - außer hinsichtlich eines zuerkannten Betrages von EUR 75, 62 für den zweiten Testkauf, hinsichtlich dessen die Klage abgewiesen wird - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:.

    Die Beklagten beantragen , das Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.09.2020 (Az. 4a O 55/19) abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
    In einem solchen Recherchebericht aufgeführte Entgegenhaltungen können - wie nicht im Schutzrecht erwähnter Stand der Technik allgemein - nur dann für die Auslegung relevant werden, soweit sie allgemeines Fachwissen des Durchschnittsfachmanns repräsentieren (BGH, GRUR 1978, 235 - Stromwandler).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 68/10

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Gebrauchsmusters für einen Türlagerwinkel

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    a) Die Erstattung der notwendigen Kosten einer berechtigten Abmahnung wegen Patentverletzung kann im Falle schuldhaften Handelns als Teil des Ersatzanspruchs nach § 139 Abs. 2 PatG (vgl. BGH, GRUR 1995, 338, 342 - Kleiderbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90 ; Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.04.2019 - 2 U 50/17, GRURRS 2019, 25285 Rn. 158; Urt. v. 3.5.2018 - 2 U 47/17, GRUR-RS 2018, 13140 Rn. 92; Urt. v. 08.09.2011 - I-2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rn. 76a m.w.N.) und im Übrigen aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) verlangt werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90; Urt. v.

    Dann wandelt sich der Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH, NJW 2004, 1868 f.; GRUR 2013, 925 Rn. 59 - VOODOO; GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.4.2019 - 2 U 50/17, GRUR-RS 2019, 25285 Rn. 170; OLG Köln, OLGR 2008, 430, 431; KG, GRUR-RR 2010, 403, 404 - Vorprozessuale Patentanwaltskosten; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 412, 414 - Toleranzgrenze).

  • LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4a O 10/21

    Fahrzeugbergungsbehälter

    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter II; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2021 - I-2 U 46/20 = GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 76).

    Die Überlegungen dürfen sich nicht vom Sinngehalt des Anspruchs lösen, sondern müssen diesem so nahekommen, dass die Wertung geboten ist, die angegriffene Ausführungsform beruhe trotz der Abweichung auf dem Anspruch und stelle in einem weiteren Sinne noch eine geschützte Lösung dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2021 - I-2 U 46/20 = GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 85; Meier-Beck, GRUR 2003, 905; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 114).

    Steht dagegen die in den Anspruch aufgenommene Konstruktion aus der Sicht des Fachmanns stellvertretend für ein bestimmtes Wirkprinzip, ist eine äquivalente Verwirklichung möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2021 - I-2 U 46/20 = GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 86) (2).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 2 U 19/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Handgeführtes Reinigungsgerät

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; GRUR 2021, 574, 577 - Kranarm; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2019, Az.: I-2 U 114/09, BeckRS 2019, 6081; Urt. v. 08.04.2021, Az.: I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045, Rz. 73 - Roller).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2022 - 4b O 81/20

    Installationsdose

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juni 2021, Az. 2 U 19/19 Rn. 56; st. Rspr. des BGH zum Patent; vgl. GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag; GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; GRUR 2021, 574, 577 - Kranarm; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2019, Az.: I-2 U 114/09, BeckRS 2019, 6081; Urt. v. 08.04.2021, Az.: I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045, Rz. 73 - Roller).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 2 U 46/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13925
OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.04.2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. April 2021 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2021,13925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 241 Abs. 2 BGB; (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) Art. 3 Abs. 5 RL 1999/44/EG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    BGB § 434 ; BGB § 437 ; BGB § 282 ; BGB § 324
    Autokauf; Rückabwicklung; mangelhafte Nachbesserung; Nebenpflicht; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

  • rechtsportal.de

    BGB § 434 ; BGB § 437 ; BGB § 282 ; BGB § 324
    Autokauf; Rückabwicklung; mangelhafte Nachbesserung; Nebenpflicht; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeug "kaputtrepariert": Welche Ansprüche hat der Käufer?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungsansprüche bei neu verursachten Mängeln nach Gefahrübergang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrzeug "kaputtrepariert": Welche Ansprüche hat der Käufer? (IBR 2022, 272)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 869
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2007 - 1 U 467/06

    Keine fehlgeschlagene Nachbesserung bei Mangelbeseitigung trotz anderweitiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 2 U 46/20
    Ein Fehlschlagen der Nacherfüllungshandlung ist nämlich allein danach zu beurteilen, inwieweit der den Nacherfüllungsanspruch auslösende Mangel behoben wurde oder nicht (vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Juli 2007, 1 U 467/06 in einem ähnlich gelagerten Fall).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50045
OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2020,50045)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.07.2020 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2020,50045)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 2 U 46/20 (https://dejure.org/2020,50045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18

    Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Das Gericht hat (auch) in Bauprozessen die Pflicht, sich mit von den Parteien vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (BGH MDR 2020, 114; BauR 2010, 931; Sacher in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 20. Teil Rn. 44; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. Rn. 148, 150 jeweils m. w. N.).

    Dies kann zweckmäßigerweise etwa dadurch erfolgen, dass das Gericht den Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter anhört (BGH MDR 2020, 114).

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH MDR 2014, 741).

    Konkrete Anhaltspunkte, welche danach die Bindung entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGH MDR 2014, 741).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 U 46/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Dies ist grundsätzlich als Verfahrensfehler anzusehen (BGH BauR 2007, 2118; OLG Oldenburg Urteil vom 10.11.2015 - 2 U 46/15).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZR 162/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterbleiben einer Verhandlung über das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Dies ist grundsätzlich als Verfahrensfehler anzusehen (BGH BauR 2007, 2118; OLG Oldenburg Urteil vom 10.11.2015 - 2 U 46/15).
  • BGH, 27.01.2010 - VII ZR 97/08

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Streit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Das Gericht hat (auch) in Bauprozessen die Pflicht, sich mit von den Parteien vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (BGH MDR 2020, 114; BauR 2010, 931; Sacher in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 20. Teil Rn. 44; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. Rn. 148, 150 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15

    Arzthaftungsprozess: Befunderhebungsfehler bei Vornahme einer Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20
    Kann der gerichtliche Sachverständige im Ergebnis die sich aus den Privatgutachten ergebenden Einwendungen nicht ausräumen, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung erforderlichenfalls gem. § 412 Abs. 1 ZPO ein weiteres Gutachten eines anderen Gutachters ("Obergutachten") einholen (vgl. BGH NJW 2016, 639).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24035
LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20 (https://dejure.org/2022,24035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2022 - L 2 U 46/20 (https://dejure.org/2022,24035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - L 2 U 46/20 (https://dejure.org/2022,24035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Anforderungen an die Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folge eines Arbeitsunfalls - Meniskusschädigung

  • sozialrechtsiegen.de
  • rechtsportal.de

    § 8 Abs 1 SGB VII
    Anforderungen an die Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folge eines Arbeitsunfalls - Meniskusschädigung

  • rechtsportal.de

    § 8 Abs 1 SGB VII
    Anforderungen an die Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folge eines Arbeitsunfalls - Meniskusschädigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris).
  • LSG Hessen, 11.09.2020 - L 3 U 150/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20
    Der hier festgestellte Sachverhalt, bei dem ein Profi-Fußballspieler von Beginn der Behandlung an gegenüber seinen behandelnden Ärzten von einer Kniegelenksverdrehung mit stechenden Schmerzen bei einem Zweikampf in einem Bundesliga- Fußballspiel berichtet, ist mit dem Sachverhalt der Entscheidung des Hessischen LSG vom 11. September 2020 - L 3 U 150/18, juris, auf den die Beklagte verweist, nicht vergleichbar.
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20
    Für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem im Streitfall von der Beklagten bereits anerkannten Unfallereignis und einem Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) wird von der ständigen Rechtsprechung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für ausreichend erachtet (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R, juris).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2022 - L 2 U 46/20
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.07.2020 - B 2 U 46/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21949
BSG, 21.07.2020 - B 2 U 46/20 B (https://dejure.org/2020,21949)
BSG, Entscheidung vom 21.07.2020 - B 2 U 46/20 B (https://dejure.org/2020,21949)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - B 2 U 46/20 B (https://dejure.org/2020,21949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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