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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00   

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https://dejure.org/2003,6578
OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2003,6578)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2003 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2003,6578)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2003,6578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn; Anwendbarkeit des Rechtsinstituts des kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Verpflichtung zur Vereinbarung eines neuen Preises unter Berücksichtigung der Mehrkosten und Minderkosten ; Erfordernis der Beiziehung von Akten; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 5, 6
    Kosten der Entsorgung kontaminierter Böden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr trägt Kontaminationsrisiko! (IBR 2003, 660)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 678
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH NJW 00, 1257; 99, 2036; NJW-RR 02, 1177 (II 1)).

    Die Abrechnung muss den Besteller in die Lage versetzen, die Berechtigung der Forderung auf der Grundlage des Vertrages zu überprüfen (BGH NJW 99, 2036) und die mitgeteilten Daten als nicht erbracht oder als nicht richtig zu beanstanden (BGH NJW-RR 02, 1177 (II und II 2 c, aa)).

    Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistung Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, muss der Unternehmer im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (BGH NJW 99, 2036).

  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 325/00

    Prüfbarkeit der Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH NJW 00, 1257; 99, 2036; NJW-RR 02, 1177 (II 1)).

    Die Abrechnung muss den Besteller in die Lage versetzen, die Berechtigung der Forderung auf der Grundlage des Vertrages zu überprüfen (BGH NJW 99, 2036) und die mitgeteilten Daten als nicht erbracht oder als nicht richtig zu beanstanden (BGH NJW-RR 02, 1177 (II und II 2 c, aa)).

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH NJW 00, 1257; 99, 2036; NJW-RR 02, 1177 (II 1)).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Das Gericht ist nämlich nicht verpflichtet, von sich aus die Akten daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer Partei günstig sind; andernfalls betriebe es unzulässige Beweisermittlung (BGHZ 126, 217 f = NJW 94, 3295 (II 1 b)).
  • BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99

    Rückforderungsanspruch des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    d) Da dieser Abzugsposten als Bereicherungsanspruch des Beklagten, für welchen vorliegend wegen des vorläufigen Zahlungscharakters die Beweislast bei der Klägerin liegt (BGH NJW 00, 1718, 1719, vgl. auch Senatsbeschluss Bl. 412), vorliegend in Höhe von.
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Zudem stehen dem Auftragnehmer auch ohne Ankündigung für allemal erforderliche Leistungen entsprechend § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassende Vergütungen zu (OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 313; Weick a. a. O. § 2, 68; ähnlich zu § 2 Nr. 8 VOB/B BGH NJW 91, 1812, 1814; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 99, 526; Riedl a. a. O. 137).
  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

    Verzinsung von Bauforderungen.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Denn als Auftraggeber eines Bauvorhabens in der Größenordnung von mehreren Millionen und insbesondere als Betreiber einer Schule mit großem organisatorischem Apparat wie finanziellem Aufwand nahm und nimmt er wie ein Kaufmann in größerem Umfang selbständig am Rechtsleben teil (vgl. BGH NJW 64, 1223; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 148, 9).
  • OLG Naumburg, 16.09.1999 - 14 U 12/99

    Festsetzung eines neuen Preises durch das Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Vielmehr ist unter Berücksichtigung von § 287 Abs. 2 ZPO (OLG Naumburg NZBau 01, 144; Keldungs a. a. O. 244; Riedl a. a. O. § 2, 117) eine Vergleichsrechnung anzustellen und die dem Hauptvertrag zu Grunde liegende, nach allgemeinen Methoden entwickelte Kalkulation als Umrechnungsmaßstab zu Grunde zu legen (Keldungs a. a. O. 246; vgl. allgemein BGH NJW 00, 807, 808; Weick a. a. O. 63, 64).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Vielmehr ist unter Berücksichtigung von § 287 Abs. 2 ZPO (OLG Naumburg NZBau 01, 144; Keldungs a. a. O. 244; Riedl a. a. O. § 2, 117) eine Vergleichsrechnung anzustellen und die dem Hauptvertrag zu Grunde liegende, nach allgemeinen Methoden entwickelte Kalkulation als Umrechnungsmaßstab zu Grunde zu legen (Keldungs a. a. O. 246; vgl. allgemein BGH NJW 00, 807, 808; Weick a. a. O. 63, 64).
  • OLG Naumburg, 09.02.1999 - 11 U 88/98

    Vollmacht des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00
    Von der sog. originären Vollmacht des Architekten ist, handelt es sich nicht bloß um kleinere Zusatzaufträge, die Vergabe von Aufträgen nicht gedeckt (OLG Naumburg MDR 99, 1319; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1077 m. N.; Riedl a. a. O. B § 2.8 Rdn. 173; vgl. auch BGH BauR 78, 314, 316).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98

    Erforderliche, vertraglich nicht vorgesehene besondere Leistungen

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 111/00

    Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers bei Vergütung von Mehrleistungen

  • OLG Köln, 17.02.1998 - 24 U 147/97

    Wann sind nicht bestellte Zusatzleistungen zu vergüten?

  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

  • OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09

    Zusätzlicher Werklohnanspruch wegen Aushubs und Entsorgung kontaminierten Bodens

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch deutlich von dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 30.01.2003 - 2 U 49/00, BauR 2004, 678).
  • OLG Hamburg, 12.04.2017 - 12 U 2/16

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer

    Eine allgemeine Aktenbeiziehungspflicht des Gerichts gibt es im vom Beibringungsgrundsatz beherrschten Zivilprozess nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2003 - 2 U 49/00 - Rz. 142).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2499
OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2000,2499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2000,2499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 U 49/00 (https://dejure.org/2000,2499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    UWG § 1; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1
    Internet-Buchungssystem einer Fluglinie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck.de (Leitsatz)

    Flugtickets gegen Gebot

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Biet und Flieg" ist wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    PAngV § 1 Abs. 1 S. 1
    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 13 Absatz 2 UWG; § 1 Absatz 1 PAngV
    Online beworbene Produkte müssen immer korrekte Preisangaben enthalten. Ein Verkauf von Flugtickets ohne Preisangabe auf das Meistgebot eines Users ist unzulässig

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 4/00
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 77 (Ls.)
  • MMR 2001, 161
  • K&R 2001, 257
  • K&R 2001, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00
    Ein Angebot liegt vor, wenn der Inhalt der Erklärung so konkret gestaltet ist, daß der Abschluß eines Geschäftes aus der Sicht des Kunden ohne weiteres möglich ist, dagegen nicht, wenn noch ergänzende Angaben erforderlich sind (BGH GRUR 1980, 304, 305 - Effektiver Jahreszins; 1982, 493, 494 - Sonnenring; 1983, 658, 660 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; 1983, 661 - Sie sparen 4.000,-- DM).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00
    Ein Angebot liegt vor, wenn der Inhalt der Erklärung so konkret gestaltet ist, daß der Abschluß eines Geschäftes aus der Sicht des Kunden ohne weiteres möglich ist, dagegen nicht, wenn noch ergänzende Angaben erforderlich sind (BGH GRUR 1980, 304, 305 - Effektiver Jahreszins; 1982, 493, 494 - Sonnenring; 1983, 658, 660 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; 1983, 661 - Sie sparen 4.000,-- DM).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00
    Ein Angebot liegt vor, wenn der Inhalt der Erklärung so konkret gestaltet ist, daß der Abschluß eines Geschäftes aus der Sicht des Kunden ohne weiteres möglich ist, dagegen nicht, wenn noch ergänzende Angaben erforderlich sind (BGH GRUR 1980, 304, 305 - Effektiver Jahreszins; 1982, 493, 494 - Sonnenring; 1983, 658, 660 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; 1983, 661 - Sie sparen 4.000,-- DM).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00
    Ein Angebot liegt vor, wenn der Inhalt der Erklärung so konkret gestaltet ist, daß der Abschluß eines Geschäftes aus der Sicht des Kunden ohne weiteres möglich ist, dagegen nicht, wenn noch ergänzende Angaben erforderlich sind (BGH GRUR 1980, 304, 305 - Effektiver Jahreszins; 1982, 493, 494 - Sonnenring; 1983, 658, 660 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; 1983, 661 - Sie sparen 4.000,-- DM).
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Rechtsprechung
   LSG Bremen, 13.12.2001 - L 2 U 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22949
LSG Bremen, 13.12.2001 - L 2 U 49/00 (https://dejure.org/2001,22949)
LSG Bremen, Entscheidung vom 13.12.2001 - L 2 U 49/00 (https://dejure.org/2001,22949)
LSG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - L 2 U 49/00 (https://dejure.org/2001,22949)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Bremen, 13.12.2001 - L 2 U 49/00
    Die Entscheidung, ob ein beruflich bedingtes Bandscheibenleiden der Lendenwirbelsäule und somit eine Berufskrankheit vorliegt, ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der medizinischen Äußerungen zu treffen, die dem Tatsachengericht obliegt (Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 31. Mai 1996, Az. 2 BU 237/95, mitgeteilt im Rundschreiben Nr. 64/1996 vom 19. Juli 1996 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Bremen, 13.12.2001 - L 2 U 49/00
    Zudem gibt es bei den Wirbelsäulenerkrankungen im Sinne der Nr. 2108 ff der Anlage 1 zur BKVO keine Beweiserleichterungen, denn solche Erkrankungen können anlage- oder schicksalbedingt bei allen Personengruppen auftreten, auch wenn sie einer entsprechenden Exposition, wie sie in den Nr. 2108 ff der Anlage 1 zur BKVO genannt sind, nicht ausgesetzt gewesen sind (BSG, SGb 1999, S. 39 ff., mit zustimmender Anmerkung von Ricke; LSG Mainz, Breith. 1998, S. 573).
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